Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Die Migrationsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 2
2.1 Arbeitsmigration. 3
2.2 Aussiedlung. 5
2.3 Flucht. 7
3. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem 9
3.1 Kinder aus Migrationsfamilien in vorschulischen Einrichtungen. 11
3.2 Kinder aus Migrationsfamilien in der Grundschule. 12
3.3 Bildungsbeteiligung und -erfolg von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund in der Sekundarstufe. 14
3.3.1 Bildungsbeteiligung der ausländischen Schülerschaft 15
3.3.2 Bildungserfolg der ausländischen Schülerschaft. 16
3.3.3 Bildungsbeteiligung und -erfolg von Kindern und Jugendlichen aus
Migrationsfamilien vor dem Hintergrund der PISA-Studien. 18
4. Schluss. 19
Literaturverzeichnis. 22
1
1. Einleitung
Die hier vorliegende Hausarbeit ist im Rahmen des Seminars ‚Musikpädagogische Konzepte und Theorien’ entstanden, das als Begleitkurs eines Projekts zur Ermittlung des Einflusses von herkunftsspezifischen, traditionellen Tänzen auf die Schulerfahrungen von Grundschulkindern mit Migrationshintergrund konzipiert war. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Arbeit dem Thema ‚Migration und Schule in der Bundesrepublik Deutschland’, welches insbesondere seit den alarmierenden Ergebnissen von PISA 2000 (wieder) stärker ins öffentliche und wissenschaftliche Blickfeld geraten ist. So sollen zum einen die historischen Entwicklungen, die die heutige Migrationssituation im deutschen Schulsystem maßgeblich geprägt haben, dargestellt werden, zum anderen soll untersucht werden, welche Stellung Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im Hinblick auf Bildungsbeteiligung und -erfolg an allgemein bildenden Schulen in Deutschland einnehmen.
Im Folgenden werden zunächst die wichtigsten Einwanderungsphänomene in die Bundesrepublik Deutschland (BRD) geschildert, um auf dieser Grundlage in einem zweiten Schritt die gegenwärtige Bildungssituation (Bildungsbeteiligung und -erfolg) von Kindern und Jugendlichen aus Migrantenfamilien zu erörtern. In Bezug auf Letzteres bietet sich eine weitgehend chronologische Vorgehensweise entsprechend der üblichen Schullaufbahn an (vorschulische Einrichtungen, Grundschule, Sekundarstufe), ergänzt durch wichtige Ergebnisse der PISA-Studie(n). Hiernach werden in einem kurzen Schlusskapitel die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.
Zentral für diese Arbeit sind die Begrifflichkeiten ‚Migration’ und ‚Migrationshintergrund’. Während letzterer Begriff an gegebener Stelle näher erläutert wird (siehe Kapitel 3), kann unter Migration „der auf Dauer angelegte bzw. dauerhaft werdende Wechsel in eine andere Gesellschaft bzw. in eine andere Region von einzelnen oder mehreren Menschen“ (Treibel 1999: 21f.) verstanden werden.
2. Die Migrationsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland
Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts verschloss sich die deutsche Politik vor der historischen Tatsache, dass Deutschland seit jeher ein Einwanderungsland ist und Zuwanderungsbewegungen großen Einfluss auf die Entwicklung der deutschen Gesellschaft hatten bzw. haben (vgl. Gogolin & Krüger-Potratz 2006: 30).
2
Dementsprechend ist auch die Nachkriegsgeschichte der BRD seit ihrer Gründung im Jahre 1949 zu einem Teil eine Geschichte der Migration und von bestimmten Einwanderungsphänomenen geprägt worden. Hierbei wird in der Regel zwischen drei großen Einwanderungsgruppen unterschieden: den Arbeitsmigranten, den Aussiedlern sowie den Flüchtlingen (vgl. Mecheril 2004: 28). 1
Ziel dieses Kapitels soll es sein, die neuere Migrationsgeschichte der BRD seit ihrer Gründung im Jahre 1949 in ihren Grundzügen darzustellen, um auf diese Weise eine genauere Vorstellung von der heterogenen Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu entwickeln.
2.1 Arbeitsmigration
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ging die BRD relativ rasch in eine Phase der wirtschaftlichen Prosperität (sog. ‚Wirtschaftswunder’) über, infolgedessen ein enormer Bedarf an Arbeitskräften entstand. Diese Nachfrage an Arbeitskraft konnte jedoch allein durch einheimische Arbeiter nicht gedeckt werden - auch wenn jährlich hunderttausende DDR-Bürger nach Westdeutschland flüchteten (vgl. ebd.: 32) - , so dass die Bundesregierung in den 1950er Jahren dazu überging, ausländische Arbeitskräfte, sog. ‚Gastarbeiter’ 2 , anzuwerben (vgl. Norrenbrock 2008: 17).
Im Jahre 1955 wurde ein erster Vertrag zwischen der BRD und Italien geschlossen, der die Anwerbung italienischer Arbeiter regelte. Es folgten weitere Anwerbeverträge mit Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965), Jugoslawien (1968) sowie Südkorea (1970) (vgl. Gogolin & Krüger-Potratz 2006: 63f.). 3
Die angeworbenen Arbeitsmigranten stellten für den deutschen Arbeitsmarkt relativ flexibel einsetzbare und leicht austauschbare Arbeitskräfte dar, die „überwiegend schlecht bezahlte, wenig prestigeträchtige und unattraktive Arbeit [zu entrichten hatten], für die sich
1 Es existieren weitere Zuwanderungsgruppen in Deutschland (wie z.B. Eingewanderte im Rahmen der EU-Binnenmigration, zugewanderte Fachkräfte mit einer Green-Card oder ausländische Studierende), die aber aufgrund ihrer geringen Größe und/ oder migrationspolitischen Relevanz in dieser Hausarbeit nicht weiter oder nur am Rande thematisiert werden (vgl. Schulz-Kaempf 2006: 427f.).
2 Des Öfteren wird diese Begriffswahl kritisiert und als ‚zynisch’ bewertet (vgl. z.B. Norrenbrock 2008: 17, Mecheril 2004: 34f. oder Schulz-Kaempf 2006: 443), da Arbeitsmigranten keineswegs wie Gäste behandelt worden seien, sondern schwere und nicht selten gefährliche bzw. gesundheitsschädliche Arbeit zu verrichten gehabt hätten. Hierbei ist aber im Hinterkopf zu behalten, dass der Begriff der ‚Fremdarbeiter’ durch die Geschehnisse während der Naziherrschaft vorbelastet gewesen ist und deshalb nach einer alternativen Bezeichnung gesucht worden ist (vgl. Gogolin & Krüger-Potratz 2006: 64).
3 Nicht zuletzt aufgrund des Mauerbaus im Jahre 1961 und dem damit verbundenen Ausbleiben von Arbeitskräften aus der DDR forcierte die BRD ihre Anstrengungen, Arbeiter aus dem Ausland anzuwerben (vgl. Treibel 1999: 55).
3
Bundesdeutsche nicht interessierten“ (Mecheril 2004: 33). 4 Dabei erhielten die ausländischen Arbeiter für gewöhnlich eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, die zeitlich auf ein Jahr begrenzt war. Durch die enge zeitliche Befristung des Aufenthalts sollte zum einen ein unkompliziertes Ersetzen ‚abgenutzter’ gegen ‚frische’ Arbeitskräfte ermöglicht werden (sog. ‚Rotationsprinzip’), zum anderen sollte verhindert werden, dass die nicht-deutschen Arbeiter begannen, sich in der BRD heimisch zu fühlen (vgl. ebd.). Denn auch wenn ein Sesshaftwerden und ein Familiennachzug prinzipiell möglich waren, so betrachtete die Bundesregierung die Arbeitsmigranten nicht als dauerhafte Einwanderer, sondern vorrangig als sich temporär in Westdeutschland aufhaltende und arbeitende Menschen, die nach Erledigung ihrer Tätigkeit wieder in ihre Heimatländer zurückkehren würden. Entsprechend dieser pragmatisch-ökonomischen Sichtweise waren keine weiteren Maßnahmen zur Integration der ausländischen Arbeitskräfte in die deutsche Gesellschaft vorgesehen (vgl. Gogolin & Krüger-Potratz 2006: 64). 5
Die Anwerbepolitik der Bundesregierung fand im Jahre 1973 vor dem Hintergrund der Öl-und der sich hieran anschließenden Weltwirtschaftskrise ein jähes Ende. So wurde die Rekrutierung ausländischer Arbeiter gestoppt, da der Bedarf an Arbeitskräften infolge der prekären wirtschaftlichen Lage in vielen Branchen rapide zurückging. Darüber hinaus sollten die bereits in Deutschland arbeitenden Migranten durch vom Staat bereitgestellte finanzielle Anreize zu einer Rückkehr in ihre Heimatländer bewogen werden (vgl. Haug 2005: 78). Das Ziel, die Zuwanderung in die BRD aufzuhalten und die Zahl der nicht-deutschen Beschäftigten zu verringern, konnte trotz anfänglicher Erfolge nicht gänzlich erreicht werden. Von den ca. 14 Millionen Arbeitsmigranten, die es zwischen 1955 und 1973 nach Westdeutschland gezogen hat, traten lediglich etwa elf Millionen wieder die Heimreise an. Rund drei Millionen ausländische Arbeiter entschieden sich somit für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Diese Zahl wiederum stieg in den folgenden Jahren durch den Nachzug von Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) und Familienneugründungen stetig an (vgl. ebd. und vgl. Schulz-Kaempf 2006: 421). Damit können diese eigentlich für einen begrenzten Zeitraum in die BRD gekommen Arbeitsmigranten sowie ihre Familienmitglieder und Nachkommen als langfristige Zuwanderer bezeichnet werden, die „faktisch einen Prozess der Einwanderung vollzogen haben“ (Mecheril 2004: 35).
4 Gogolin & Krüger-Potratz (2006: 64) weisen daraufhin, dass die zu erledigende harte Arbeit keineswegs nur unqualifizierte, vorwiegend aus ländlichen Regionen stammende Männer anzog. Tatsächlich kamen sowohl Männer als auch Frauen nach Westdeutschland, von denen nicht wenige über gute Ausbildungen verfügten.
5 Da die Bundesregierung keine dauerhafte Integration der Gastarbeiter anstrebte und lediglich an ihrer Arbeitskraft interessiert war, wurde den ausländischen Arbeitern beispielsweise keine Bildungsangebote bereitgestellt. Somit mussten sie z.B. auch die deutsche Sprache eigenständig und ohne staatliche Unterstützung erlernen (vgl. Mecheril 2004: 35).
4
Heutzutage stellen diese bereits in der dritten und vierten Generation in Deutschland lebenden Migranten eine zahlenmäßig bedeutsame Einwanderungsgruppe dar, in der Zuwanderer aus der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien am meisten vertreten sind (vgl. Norrenbrock 2008: 17f., 20 und vgl. Treibel 1999: 56). Dementsprechend stellt sich die Frage nach einer erfolgreichen Integration dieser Menschen in die deutsche Gesellschaft, die zu Beginn der Arbeitsmigration gesellschaftspolitisch nicht relevant war und ausgeblendet wurde, heute um so mehr (vgl. Haug 2005: 78). Wichtige Voraussetzung für eine gelingende Eingliederung dieser Migrantengruppe wiederum stellt die Möglichkeit der Partizipation an Bildung und Bildungserfolg dar (vgl. Krüger-Potratz 2006: 56).
2.2 Aussiedlung
In Bezug auf die für Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg bedeutsamen Einwanderungsbewegungen ist zu unterscheiden zwischen Zuwanderung von Ausländern und Migration von Deutschen bzw. Menschen deutscher Abstammung (vgl. Mecheril 2004: 29). Im Hinblick auf Letztgenannte ist vor allem die Zuwanderungsgruppe der sog. ‚Aussiedler’ von Relevanz. Hierunter versteht man die Nachkommen bzw. Mitglieder „deutscher Minderheiten, die sich seit dem Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert auf den Territorien nahezu aller Staaten Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas angesiedelt haben“ (Bundeszentrale für politische Bildung 2000: 3), da diese Länder händeringend Arbeiter und Siedler suchten. Eine vollständige Assimilation an die neue ‚Heimat’ fand hierbei nicht statt, da sich die deutschen Siedler ihre sprachliche sowie kulturelle Eigenart bewahrten und beispielsweise über eigene Bildungseinrichtungen verfügten (vgl. Schulz-Kaempf 2006: 436f.).
Vor dem Hintergrund der kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem nationalsozialistischen Deutschland im Zweiten Weltkrieg wurden die deutschen Minderheiten in Osteuropa seit 1941 diskriminiert und entrechtet: Zwangsumsiedlung und Zwangsarbeit, Deportation, Internierung sowie Vertreibung waren die Folge. Aus diesem Grund entschieden sich viele Menschen mit einer deutschen Herkunft, Länder wie die Sowjetunion, Polen, Rumänien, aber auch Ungarn oder die Tschechoslowakei zu verlassen und nach Deutschland überzusiedeln (Mecheril 2004: 29f.).
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Arbeit zitieren:
Bachelor Göran Norda, 2008, Migration und Schule in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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