Kinderschutz. Eine Diskussion zur normierten Einladung zur Früherkennungsuntersuchung für Kinder


Diplomarbeit, 2009

80 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Zusammenfassung

Kindern durch ein positives und ihnen zugewandtes Lebensumfeld ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und sie gleichzeitig vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen (Kinderschutz), ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch Ausdruck gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. Die Kindeswohlgefährdung, die gewöhnlich Formen physischer und psychischer Misshandlung, Vernachlässigung sowie sexuellen Missbrauchs zusammenfasst, ist in den ersten fünf Lebensjahren am größten. Sie geht stets mit einer Beeinträchtigung der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder einher und steht in Zusammenhang mit physischen, sozioemotionalen, psychischen und kognitiven Folgen, welche in der Forschung als „langfristige Gesundheitsfolgen“ beschrieben werden. Säuglinge und Kleinkinder sind also in existenzieller Weise abhängig von der Fürsorge und dem Funktionieren ihrer Bezugspersonen wie in keiner anderen Entwicklungsphase später. Die `Einladung´ zum Kinderschutz richtet sich an die Gesellschaft, öffentliche Einrichtungen und Stellen sowie Einrichtungen und Dienste anderer Träger der gesundheitlichen, sozialen und pädagogischen Betreuung und Förderung von Kindern, die gesamtgesellschaftliche Verantwortung in das Zentrum ihrer Aufgaben zu stellen.

Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen sorgen unverändert für hohe Betroffenheit und Anteilnahme in der Bevölkerung. Leider ist es wahr: Es gibt nichts, was Erwachsene Kindern nicht antun, ihren eigenen Kindern. Auf einer Fortbildungsveranstaltung wurde vom Institut für Rechtsmedizin folgender Fall vorgestellt: Der Vater eines fünf Jahre alten männlichen Kindes hat erklärt, die Verbrennungen seien dadurch entstanden, dass das Kind an eine Herdplatte geraten sei. Bei einer präziseren Untersuchung des Kindes haben sich an einer durch die Kleidung verdeckten Stelle Spuren von Zigaretten gefunden. Der Vater erklärte dazu, dass es heiß werde, wenn die Kinder nicht parieren. Ein weiterer Fall: Ein drei Monate altes weibliches Kind lag laut Aussage des Kindesvaters morgens tot im Bett. Der Notarzt hat keine Verletzungen attestiert. Er hatte den Verdacht auf SIDS. Nach der Obduktion hat der Vater gestanden, das Kind an die Wand gehauen zu haben; er habe sich über seine Frau geärgert.

Im ersten Lebensjahr sterben mehr Kinder in der Folge von Misshandlung und Vernachlässigung als in jedem späteren Alter. Eine im Auftrag des Bundes erstellte Expertise hat veröffentlichte und damit bekannt gewordene Kindeswohlgefährdungen untersucht und dabei folgende Muster der Fälle aufgedeckt: Ca. ein Drittel der Kinder sind jünger als ein Jahr, fast die Hälfte der Kinder (45%) wurden vernachlässigt (4% bis zum Tod), ein Viertel der Kinder wurde schwer misshandelt (9% mit Todesfolge), die Täter sind so gut wie immer die unmittelbaren, primären Bezugspersonen des Kindes.

Schockierende Einzelfälle, wie etwa der Tod der beiden Kinder Kevin und Sarah, tauchen in grausamer Regelmäßigkeit wieder und wieder auf und lassen die Öffentlichkeit jedes Mal mit der Frage zurück, ob solche Taten nicht vermeidbar wären oder hätten verhindert werden können. Für einige sind diese Fragen angesichts vorliegender Fallanalysen nach tödlich verlaufenen Misserfolgen im Kinderschutz bereits negativ beantwortet. Dass Kevin hätte gerettet werden können, wenn das zuständige Jugendamt die Warnungen aus dem Umfeld des Jungen ernst genommen hätte, ist inzwischen belegt. Die einschlägige Dokumentation gibt Auskunft über das Tun, aber auch das Unterlassen der Verantwortlichen, mithin was, wann von wem wie entschieden wurde; sie weist auf Fehler und Versäumnisse des Jugendamtes hin. Der Umstand, dass der für Kevins Tod verantwortliche drogenabhängige Ziehvater die Leiche im Kühlschrank versteckt hatte und die Tatsache, dass Kevins kurzes, leidvolles Leben von Geburt an von Sozialarbeitern begleitet wurde, verleiht dem Fall besondere öffentliche Aufmerksamkeit. Die zuständige Senatorin übernahm die politische Verantwortung für das Geschehen und trat zurück; zwei Tage später wurde der Leiter des Jugendamtes vom Dienst suspendiert. Vor allem aber wurde das Kinder- und Jugendhilferecht im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) weiter qualifiziert und auf diese Weise die Verstärkung des Kinderschutzes deutlich akzentuiert. Für andere war Kevins Tod der Beweggrund des Gesetzgebungsverfahrens, mithin der Anlass etlicher Bundesländer, Strategien zur Verbesserung des Kinderschutzes zu entwickeln.

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Ende der Leseprobe aus 80 Seiten

Details

Titel
Kinderschutz. Eine Diskussion zur normierten Einladung zur Früherkennungsuntersuchung für Kinder
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Note
1,0
Autor
Jahr
2009
Seiten
80
Katalognummer
V142687
ISBN (eBook)
9783640518234
ISBN (Buch)
9783640518395
Dateigröße
3517 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kinder, Kinderschutz, Kolbow, Einladung, Früherkennungsuntersuchung
Arbeit zitieren
Diplom-Wirtschaftsjurist Detlef Kolbow (Autor:in), 2009, Kinderschutz. Eine Diskussion zur normierten Einladung zur Früherkennungsuntersuchung für Kinder, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/142687

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