Inhaltsverzeichnis
1 DIE ERSTEN KONTAKTE BIS 1924. 3
2 KOPENHAGENER ABKOMMEN 4
3 WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN UND DIPLOMATISCHE BEZIEHUNGEN. 5
4 NORMALE BEZIEHUNGEN. 7
5 GESPANNTE BEZIEHUNGEN 1927-1934. 8
6 DIE HALTUNG DER SOWJETUNION ZUR ANSCHLUSSFRAGE. 10
6.1 DIE ANSCHLUSSFREUNDLICHE PERIODE DER 1920IGER JAHRE. 10
6.2 DIE ÄNDERUNG DER HALTUNG ZU BEGINN DER 1930ER JAHRE 11
6.3 ÖSTERREICH UND DER OSTPAKT. 12
6.4 URSACHEN DES RÜCKGANGES DES HANDELS. 13
6.5 RÖMERPROTOKOLL-STAATEN 15
7 LITERATURVERZEICHNIS 17
2
1 Die ersten Kontakte bis 1924
Der erste Kontakt zwischen der Regierung Sowjetrussland und Deutschösterreich ergab sich aus der Kriegsgefangenenaustauschfrage. Jedoch mit dem Bürgerkrieg in Russland und dem Zusammenbruch der Österreichisch-Ungarnischen Monarchie wurde die Frage um die Kriegsgefangenen vertagt. Im Jahr 1919 wurden die österreichischen Vertreter in Russland interniert und im Gegenzug wurde die Kriegsge-fangenenfürsorge aus Wien ausgewiesen, da sie kommunistischen Umsturzversuchen 1 Hilfe leistete. Somit war ein Kontakt für einige Jahre nicht möglich. Für die späteren Beziehungen spielt die Anerkennungsfrage beider Regierungen eine wichtige Rolle. Die Sowjets betrachteten Deutschösterreich als Nachfolger von Österreich-Ungarn, jedoch widersprach die österreichische Regierung 2 . Die Sowjets behaupten auch, dass seit Brest-Litowsk beide Regierungen sich anerkannten. Aber die Frage ob Österreich Rechtsnachfolger der Monarchie ist oder nicht, spielt eine wichtige Rolle bei den späteren Wirtschaftbeziehungen.
Russland versuchte die Kriegsgefangenen als politisches Druckmittel gegen die Republik zu verwenden. Dies aber hatte keinen Einfluss auf Österreich, da es nicht Herr seiner Außenpolitik war. Die Westmächte kontrollierten und blockierten Beziehungen zur RSFSR (Russische Sozialistische Föderative Sowjet Republik). Österreich war es von Seiten der Westmächte 3 (Großbritannien, USA, Frankreich) nicht gestattet jegliche Kontakte mit dem kommunistischen Sowjetrussland zu haben. Im Jahr 1919 geriet Österreich zwischen die Ost-West-Front, da sie gute Beziehung zur Räterepublik Ungarn unterhielt. Diese wurden aber von den Westmächten missbilligt. Als am 1. August 1919 die Ungarische Räterepublik zu Ende ging, flohen Bela Kun und andere Kommunisten nach Österreich. Sie wurden in der Burg Karlstein und später in Steinhof festgehalten 4 . Bela Kun blieb trotzdem politisch aktiv. Frankreich wollte eine strenge Kontrolle der ungarischen Kommunisten von Seiten Österreichs. Die RSFSR mischte sich ein und gab bekannt, dass die Sicherheit der österreichischen Gefangenen vom Wohlergehen Bela Kun abhing.
1 ÖSTA, BmfAA, NPA, Karton. 533/P.183f.
2 ÖSTA, BmfAA, NPA, Karton 55, Zl. 51/P., 273
Ebenda, Zl. 44/P., 54
3 ÖSTA, BmfAA, NPA, Karton 56, Österreich unter Protektorat
4 ÖSTA, BmfAA, NPA, Karton 53, ZL.17/P.
Ebenda, Zl.33/P., Aufenthalt Bela Kuns, 587f
3
Am 16. Jänner 1920 wurde die Blockade gegen die RSFSR aufgehoben und eine Möglichkeit zur Handelsbeziehung war für alle europäischen Länder mit Sowjetruss-land offen gestellt. In Kopenhagen begann Außenkommissar Litwinow mit Österreich über den Gefangenenaustausch zu verhandeln. Dafür reiste ein sowjetischer Kurier nach Wien um mit den ungarischen Kommunisten Kontakt aufzunehmen. Im Jahr 1920 wurde in Wien das sowjetische Informationsbüro eingerichtet und im Gegenzug reiste Otto Pohl als Vertreter der Presseabteilung des österreichischen Außenamtes nach Moskau. Am 2. Februar konnte nach dem estnisch-russischen Frieden die Rückkehr der Kriegsgefangenen über Estland eingeleitet werden. Am 3. September 1920 teilte Čičerin Renner mit, dass die RSFSR bereit sei, die ungarischen Kommunisten aufzunehmen und Österreich solle ihnen freien Abzug gewähren. Čičerin hatte aufgrund der Abhängigkeit Österreichs von den Westmächten in London angefragt. Die Briten wollten sich nicht einmischen. Im Mai 1920 stimmten die Westmächte zu, wenn ihre Gefangenen freigelassen würden. Als Österreich eine Stellungnahme der USA wollte, antworteten diese nicht. Daraufhin begann Österreich direkt mit den Sowjets zu verhandeln. Doch mit dem polnisch-russischen Krieg verschlechterten sich die Beziehungen. Im April 1920 begann Polen seine Offensive und eroberte Anfang Mai Kiew. Ende Mai legte die russisch-ukrainische Sowjetrepublik Protest gegen Österreich ein. Österreich solle angeblich Rüstungsgüter an Polen geliefert haben. Renner forderte zur Neutralitätspolitik Österreichs im polnisch-russischen Krieg auf. Er schickte Paul Richter, den Vizepräsidenten der Staatskommission für Kriegsgefangenfragen, nach Kopenhagen. Dieser soll mit Außenkommissar Litwinow ein Abkommen schließen. Da es in Österreich zur Ablöse der Regierung kommen würde, beschloss die Sowjetmacht innerhalb von drei Tagen einem Abkommen zu. Es wurde Kopenhagener Abkommen genannt. 5
2 Kopenhagener Abkommen
§1: Beide Regierungen verpflichteten sich zur Rückführung der Kriegs- und Zivilgefangenen.
§2: Zum Zwecke der Interessensvertretung der Gefangenen sollten am Sitz der Zentralregierungen Vertretungen der vertragsschließenden Regierungen errichtet werden, mit dem Status der Exterritorialität und dem Recht auf verschlüsselten Funkverkehr.
5 ÖSTA, BmfAA, NPA, Karton 54, III/47 Präs.P., Die de jure Anerkennung der Sowjetregierung, 68-71
4
§3: Österreich verpflichtet sich zur Neutralität im polnisch-russischen Krieg, zum absoluten Verbot aller Waffen- und Kriegsmateriallieferungen durch sein Gebiet. §4: Die Volkskommissare der ehemaligen ungarischen Räterepublik sollten Freizügigkeit genießen.
§5: Zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Beziehungen sollten den obengenannten Vertretungen besondere Bevollmächtigte beigeordert werden.
Das Abkommen diente zur Bereinigung der Kriegsgefangenenpolitik und ab diesem Zeitpunkt begannen die inoffiziellen diplomatischen Beziehungen. Offiziell begannen normale diplomatische Beziehungen erst vier Jahre später. Die Westmächte reagierten anfangs freundlich auf das Abkommen und unterhielten Handelsbeziehungen zu Russland, solange Polen erfolgreich war. Als die Russen zur Gegenoffensive ausholten und Erfolge verzeichneten, griffen die Westmächte auf polnischer Seite ein. Das Abkommen stand nun den Westmächten im Weg um Österreich in den polnisch-russischen Krieg hineinzuziehen. Die Westmächte (Frankreich, USA und Großbritannien) bezichtigten Österreich der Parteinahme für Russ-land. Der Neutralitätsparagraph 3 und die geplante Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen mit der Sowjetmacht störten die Westmächte. Die Reparationskommission unter der Leitung von Sir William Goode veranlasste die Aussetzung von Krediten, um Österreich eine neue Vertragsregelung zu zwingen. Aber auch um weitere neue Abkommen mit Russland zu verhindern.
3 Wirtschaftsbeziehungen und diplomatische Beziehungen
Österreich stand wieder zwischen den Fronten und am 15. Juli 1920 wurden die ungarischen Kommunisten gemeinsam mit russischen Kriegsgefangenen geheim über deutsches Gebiet nach Russland abgeschoben. Dies war nicht mit Berlin abgesprochen, aber die deutschen Behörden griffen dennoch nicht ein. Bela Kun kam am 11. August in Petrograd (St. Petersburg) an.
Am 29. Juli kam es zur Aussetzung der Kredite und Österreich erklärte sich bereit alle Punkte, die den Vertrag von St. Germain widersprechen fallen zu lassen, bis auf den Paragraph 3, den Neutralitätspunkt. Am 23. August 1920 teilte die Reparationskommission mit, dass die Sperre wieder aufgehoben sei und man mit der Abänderung zufrieden wäre. Den Sowjets versicherte man die Neutralität aufrecht zu erhalten. Alle Parteien waren sich einig, dass Österreich der Neutralitätspolitik Folge leis-
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Arbeit zitieren:
Mag. phil. René Schreiber, Timea Galambos, 2005, Sowjetisch-Österreichische Beziehungen (1918-1938), München, GRIN Verlag GmbH
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