Inhaltsverzeichnis
A) Einleitung 3
B) Darlegung des Konzepts der deliberativen Demokratie 4
1. Notwendigkeit der Deliberation 4
1.1 Faktum des Pluralismus 4
1.2 Fragmentierung der Lebenswelt 4
1.3 Konkurrenz von System und Lebenswelt 5
1.4 Legitimität der Gesetzgebung 6
2. Deliberation als Verfahren 7
2.1 Diskursethik / kommunikatives Handeln 7
2.2 Konsensproblem / strategisches Handeln im öffentlichen Raum 8
2.3 Zweigleisigkeit der Deliberation 9
3. Ziel der Deliberation 10
3.1 Normative Bindung für das politische System 10
3.2 Vereinigung von Liberalismus und Republikanismus 11
3.3 Rechtsstaatlichkeit und Volkssouveränität 12
4. Kritik und Anregungen 12
)C Schlussbemerkungen 14
2
„Ach, Luise, lass… das ist ein zu weites Feld.“ (Theodor Fontane, Effi Briest)
A) Einleitung
Die im zwanzigsten Jahrhundert rasant zunehmende Entwicklung und Veränderung der Lebensbedingungen in den westlichen Industrienationen, führen dazu, dass man auch die tradierten Formen der Demokratie, den Liberalismus und den Republikanismus, auf ihre Legitimität und Funktionalität unter veränderten Bedingungen überprüfen muss.
Einen Beitrag in diese Richtung leistet das Konzept der deliberativen Demokratie von Jürgen Habermas, das ich in dieser Arbeit vorstellen möchte. Mein Hauptaugenmerk werde ich dabei auf das 1994 erschienene Werk „Faktizität und Geltung“ richten, dessen zentraler Begriff die „deliberative Demokratie ist.
Das auch als „prozeduralisches Demokratiekonzept“ benannte Modell ist in Teilen an Liberalismus und Republikanismus angelehnt, versteht sich aber nicht nur als politisches Modell, sondern als umfassende Gesellschaftstheorie. In beiden Benennungen (deliberativ, prozedural) wird auf den Kern der Theorie verwiesen: die Beratschlagung, Überlegung und
den verfahrensmäßig, äußeren Ablauf einer Sache. 1 Demgemäß ist das Ziel der Deliberation „eine Abstimmung unterschiedlicher Interessen und Meinungen über Beratungsprozesse und
Konsensfindung zu erlangen“. 2
Meine Arbeit ist in vier Teile aufgegliedert: Teil eins beschäftigt sich mit den gesellschaftlichen Veränderungen die für Habermas gegeben sind und eine Deliberation nötig machen. Den Schwerpunkt lege ich hier auf das Verhältnis von Lebenswelt und System. Im zweiten Teil werde ich das Verfahren der Deliberation erläutern und anhand dessen die im ersten Punkt genannten Probleme integrieren. Der Aufbau wird sich an der Zweigleisigkeit des Verfahrens, beziehungsweise der Trennung von informeller Meinungs- und Willensbildung, sowie den institutionalisierten Entscheidungsmechanismen orientieren. Darauf folgend werde ich die Ziele der Deliberation darlegen und im Anschluss einige kritische und anregende Fragen widergeben.
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B) Darlegung des Konzepts der deliberativen Demokratie
1. Notwendigkeit der Deliberation
Tradierte Demokratiemodelle wie der Republikanismus und der Liberalismus gehen von einem Bild der Gesellschaft aus, das im 19.Jahrhundert noch seine Richtigkeit hatte, für die modernen westlichen Industriestaaten jedoch überkommen ist. Die Veränderungen betreffen nicht nur das politische und ökonomische System, sondern dringen auch tief in die Zivilgesellschaft und die sogenannte Privatsphäre der Bürger ein. Aus dieser zunehmenden Komplexität heraus entwickeln sich Probleme, denen Habermas mit seiner Theorie des kommunikativen Handelns und der Diskursethik entgegenwirken möchte.
1.1 Faktum des Pluralismus
„Nicht Verfall, sondern Pluralisierung kennzeichnet unsere Gesellschaft, und Pluralisierung steht auch im Zentrum der vorliegenden Überlegungen.“ 3
Schon Max Weber stellte Anfang des 20. Jahrhunderts fest, dass man von einem Polytheismus und Pluralismus der Wertsphären ausgehen muss und imperative
Moralvorstellungen wie sie von Kant gefordert wurden nicht mehr zeitgemäß sind. 4 Daher ist es Staaten, in denen eine hochgradig heterogene Gesellschaft lebt, nicht möglich ein „common good“ oder einen „common sense“ zu definieren. Die unterschiedlichen Geltungsansprüche der Individuen erschweren die Verständigung in demokratisch
organisierten Gemeinwesen. 5 Vorhandene Demokratiemodelle gehen nach Habermas von „einer im Staat zentrierten Gesellschaft“ aus und setzen „einen kulturell eingespielten
Hintergrundkonsens der Bürger“ voraus. 6 Mit der fortschreitenden Fragmentierung dieses Konsensus schwindet die Legitimitätsgrundlage der Demokratiemodelle.
1.2 Fragmentierung der Lebenswelt
„Eine Lebenswelt bildet [...] den Horizont von Verständigungsprozessen, mit denen sich die Beteiligten über etwas in der einen objektiven, in ihrer gemeinsamen sozialen oder in einer jeweils subjektiven Welt einig werden oder auseinandersetzen.“ 7
In der Moderne müssen früher selbstverständliche Traditionen und Handlungsmuster diskursiv neu ausgehandelt werden. „Die zur sozialen Interaktion notwendige Menge an geteilten Überzeugungen speist sich weiterhin aus identischen Situationsdeutungen, derer man
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sich aber nunmehr selbst erst durch Kommunikation versichern muss.“ 8 Allgemein kann man sagen, dass die Lebenswelt alle mit Konsens beendete Kommunikation der Vergangenheit
darstellt. 9 Das bedeutet, dass die dezentralisierte Gesellschaft sich ihre Lebenswelt über Kommunikation immer neu aushandeln muss. Freilich ist die Erreichung eines Konsensus umso schwieriger, je fragmentierter eine Gesellschaft ist. Ein weiteres Dissensrisiko bildet der Umstand, dass die Teilnehmer des Diskurses unter Umständen auch strategische Interessen verfolgen. „Einen Ausweg bietet nun die normative Regelung strategischer Interaktionen, auf
die sich die Aktoren selbst verständigen.“ 10 Diese normative Regelung benötigt einen Rahmen der sich nicht auf Geltungsansprüche bezieht, da ja genau über diese keine Einigkeit herrscht. Habermas schlägt vor, dass aus diesem Grunde auf schon bestehendes Recht zurückgegriffen werden muss:
„Die Auflösung dieses Rätsels finden wir in jenem System von Rechten, das subjektive Handlungsfreiheiten mit dem Zwang des objektiven Rechts ausstattet. Historisch gesehen bilden denn auch die subjektiven Privatrechte, die legitime Spielräume individueller Handlungsfreiheiten auszeichnen und insofern auf die strategische Verfolgung privater Interessen zugeschnitten sind, den Kern des modernen Rechts.“ 11
Auf weitere Aspekte dieser Verständigung werde ich in Kapitel 2.2 genauer eingehen.
1.3 Konkurrenz von System und Lebenswelt
„Die Rationalisierung der Lebenswelt ermöglicht die Umpolung der gesellschaftlichen Integration auf sprachunabhängige Steuerungsmedien und damit eine Ausgliederung formal organisierter Handlungsbereiche, die nun ihrerseits als versachlichte Realität auf die Zusammenhänge kommunikativen Handelns zurückwirken, der marginalisierten Lebenswelt eigene Imperative entgegensetzen.“ 12
Die Lebenswelt und ihr Integrationsmechanismus Solidarität werden vom politischen und ökonomischen System mit ihren Integrationsmechanismen Macht und Geld immer mehr zurückgedrängt. Diese „Kolonialisierung“ der Lebenswelt ist ein Prozess, in dem die lebensweltliche Ethik durch das Recht ersetzt wird. Charakteristisch dafür ist eine zunehmende Entfremdung vom System, das in seiner Komplexität nicht mehr durchschaubar
scheint, und seinen Ausdruck in der ausufernden Bürokratie zeigt. 13 Die Austauschfunktion aus der Systemperspektive sieht die Leistung des Verwaltungssystems in Organisationsleistung und politischen Entscheidungen; die Öffentlichkeit erbringt Steuern
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Arbeit zitieren:
Emanuel Pfister, 2008, Das Konzept der deliberativen Demokratie von Jürgen Habermas, München, GRIN Verlag GmbH
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