Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 stehen nicht nur Terrorismus und zwielichtige, teilweise staatliche, überwiegend außerstaatliche Kriege im Fokus der globalen Politik, sondern vor allem deren angeblicher Nährboden und Aktionsfeld der failing states oder auch zerfallen(d)en Staaten. Diese Staaten werden meist sofort mit aktuellen Bedrohungen wie z.B. den Terrorismus assoziert, da ein Zusammenhang zwischen den failing states und den sogenannten „Neuen Kriegen“ besteht. Dies ist nicht ganz unbegründet, denn in den „Neuen Kriegen“ sind die Hauptakteure private oder parastaatliche Akteure, die abseits staatlicher Gewalt handeln und somit in zerfallen(d)en Staaten ungehindert eine eigene Struktur aufbauen können, weil in diesen Staaten kein funktionierendes staatliches Gewaltmonopol mehr existiert. Man denkt an Opiumhändler in Afghanistan oder paramilitärische Kriegsakteure, Guerillakämpfer, Warlords oder Söldner in Dritte-Welt- und oft zugleich zerfallen(d)en Staaten wie Angola, Somalia, Irak oder Länder in Lateinamerika. Diese gelten als Brutstätte der „Neuen Kriege“. Doch tatsächlich befinden sich deren Schauplätze und Akteure ebenfalls in reichen und mächtigen Erste-Welt-Ländern, in denen eine intakte Staatsgewalt vorhanden ist. Man halte sich die Geheimkriege der CIA (Vgl. McCoy 2003), Folterungen in Guantanamo (Vgl. Rose 2004), die Macht der Konzerne (Vgl. Lobo 2008) oder die organisierte Verbrechensstruktur der Mafia in Italien (Vgl. Orlando u.a. 2009) vor Augen. Könnte man deshalb sagen, dass auch in „intakten“ Staaten private Akteure ohne staatliche Kontrolle handeln, sogar den Staat kontrollieren können und demnach so weit gehen zu sagen, dass selbst die USA ein failing state und kein funktionierender Staat mehr sind?
Um diese Frage beantworten zu können, möchte ich den Begriff des Staates ausarbeiten, um herauszufinden, ab wann man überhaupt einen Staat als Staat bezeichnen kann und ob die oben genannten Länder und allgemein alle heutigen Länder eigentlich der Charakteristik eines Staates entsprechen. Dabei werde ich mich an Max Webers Staatssoziologie orientieren, in der er den Begriff des Staates definiert und in Hinblick auf seine Aufgaben und Funktionen festlegt, was für ihn einen Staat ausmacht. Darin inbegriffen erläutert er außerdem Begriffe wie Macht, Gehorsam und Herrschaft und erörtert zusammen mit seiner Vorstellung von Demokratie, Recht und Bürokratie deren Rolle für den Staat. Um Webers Herangehensweise, die Begrifflichkeiten und den zeitlichen Kontext, in dessen
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Rahmen er seinen Staatsbegriff formulierte, besser einordnen und verstehen zu können, werde ich anfangs einen kurzen Überblick über die Person Max Weber geben.
Max Weber ist „durch und durch ein Kind seiner Zeit“ (Schöllgen 1998: 7). 1864 in Erfurt geboren lebt er bereits als Kind in einer bewegten Zeit voller Umbrüche. Die wohl bedeutendste politische Veränderung in dieser Zeit ereignet sich nur sieben Jahre nach seiner Geburt: die erstmalige Proklamation eines gesamten Deutschlands, des Deutschen Reiches. Dieser Umstand, sowie der derzeitige preußische Ministerpräsident und Außenminister Otto von Bismarck werden Webers politische und nationalstaatliche Ansichten weitgehend prägen. Als in seinem Geburtsjahr die Erste Internationale gegründet wird, beginnt der Marxismus als Ideologie und politische Bewegung Fuß zu fassen, der auch an Max Weber nicht spurlos vorbei gehen wird. Ebenfalls im gleichen Jahr beginnt auf päpstlicher Anordnung hin der Kreuzzug gegen den Liberalismus und Nationalismus; beides Bewegungen, in denen sich Weber zeitlebens größtenteils wiederfindet. Dies ist nicht zuletzt auch auf den Einfluss seines Vaters auf ihn zurückzuführen, welcher Abgeordneter der Nationalliberalen Partei ist. Schon früh interessiert sich der junge Max Weber für Völkergeschichte, Nationen und Geschichte. Er studiert Jurisprudenz, setzt sich aber auch in Vorlesungen zu Nationalökonomie, Philosophie, Geschichte und Theologie. 1888 wird er Mitglied des Vereins für Socialpolitik, die ihm die Möglichkeit bietet, die „Landarbeiter-Enquete“ auszuarbeiten, welche großen Einfluss auf seine nationale und sozialgerechte Gesinnung hat. Dies wird besonders deutlich in seiner 1895 gehaltenen Rede über die Volkswirtschaftspolitik, die aus heutiger Sicht sehr chauvinistisch und nationalistisch erscheint, da Weber vor dem Hintergrund des Imperialismus der Auffassung ist, dass das Deutsche Reich als Weltmacht in der Weltpolitik stärker auftreten sollte (Vgl. Baier 1984: MWG I/4). Allerdings muss man bedenken, dass man zu dieser Zeit ein anderes Verhältnis zur nationalen Frage hatte und sich über die möglichen Ausmaße eines übersteigerten Nationalbewusstseins noch nicht bewusst war. 1897 unterrichtet Weber als Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft in Heidelberg und später in Freiburg. 1909 gründet er mit Georg Simmel und Ferdinand Tönnies die „Deutsche Gesellschaft für Soziologie“ (Vgl. Schöllgen 1998: 11-20).
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Obwohl Webers Interesse in seinen Werken gar nicht unbedingt vorwiegend dem Staat galt und er seinen Staatsbegriff in einer Zeit formulierte, die weit entfernt von heutiger Globalisierung, ausufernden Kapitalismus und Länderzusammenschlüssen wie die EU ist, besitzt seine Staatssoziologie soviel Aktualität, dass man noch heute auf seine Definitionen zurückgreift. Seine Wirkung auf alle nachkommenden Staatstheoretiker ist unbestritten. Webers Staatssoziologie hat er erst recht spät ausarbeitet und diese auch nie wirklich zu Ende gebracht. Dennoch gelang ihm eine umfassende Staatsanalyse, worin er Aspekte mit betrachtete, die bis dahin eher ignoriert wurden. Die bedeutendsten Werke in dieser Hinsicht sind „Politik als Beruf“, wofür seine Redevorlage von 1919 diente und „Wirtschaft und Gesellschaft“ (1922), in denen er seine Vorstellungen über den Staat und seine Funktionen niederschrieb bzw. vortrug. Versucht man heute die Vorstellungen über den Staat begrifflich zu fassen, fallen meist Wörter oder Wortgruppen wie „Gesamtheit der öffentlichen Institutionen“, „Gewährleistung des Zusammenlebens der Menschen in einem Gemeinwesen“, „legitimierte Einrichtung“, „Souveränität“, sowie das „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ (Vgl. Massing 2003: 5-6). Ich möchte nun erörtern, was für Weber einen Staat ausmacht und welche dieser Begriffe, die seinen prägenden Einfluss erkennen lassen sogar auf ihn zurückzuführen sind.
Max Weber betonte, dass seine Staatsdefinition dem modernen Staat gelte, denn „der moderne Staat ist das Ergebnis eines längeren historischen Prozesses“ (Bogumil 2003: 60) und somit zugleich ein modernes Produkt und ein Produkt des Rationalismus des Okzidents und der Entzauberung der Welt durch die Rationalisierung (Vgl. Roth 2003: 11-15). Diese Begriffe tauchen als wichtige Leitbegriffe schon in „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ (1905) auf, ein weiteres bekanntes Werk Webers. Darin sieht er in der Rationalisierung der Lebens- und Arbeitsprozesse ein Grundstein der kapitalistischen Arbeitsweise. Erst die Entmystifizierung der Politik und Gesellschaft, die er als „Entzauberung der Welt“ (Weber 2007: 88) bezeichnet, führte weg von metaphysischen Vorstellungen zu einer rationalen Lebensweise und zur Rationalisierung der verschiedensten Bereiche. Im Okzident waren dies vor allem die Politik und „Rationalisierungen der mystischen Kontemplation, also von einem Verhalten, welches, von anderen Lebensgebieten her gesehen,
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spezifisch ‚irrational’ ist, ebensogut wie Rationalisierungen der Wirtschaft, der Technik, des wissenschaftlichen Arbeitens, der Erziehung, des Krieges, der Rechtspflege und Verwaltung“ (Weber 2007: 19). Der Rationalismus war deshalb wichtig für die Staatenbildung, weil auf dessen Grundlage rationale, feste Regeln und ein Verwaltungssytem wie die Bürokratie entstehen konnten. Der Okzident ist nach Weber der Entstehungs- und Entwicklungsort der Rationalisierung und des modernen Staates.
Wie für andere Konzepte entwickelte Weber ebenfalls für sein Staatskonzept die Idee des „Idealtypus“, der so empirisch nicht vorzufinden ist, aber zur Inspiration, Vergleich und als Idealbild herangezogen wurde und auf die Realität anwendbar bleibt (Vgl. Schöllgen 1998: 39-40).
Die bereits erwähnte Rationalität schlägt sich in Webers Ausformulierungen des Staates bedeutsam nieder und ist immer wieder in den Hauptbegriffen, mit denen er den modernen Staat beschreibt, wiederzufinden, so z.B. in der rationalen Ordnung, Legitimität und der rationalen Herrschaft (Vgl. Weichlein 2007: 104). Webers Staatssoziologie wird demnach oft auch Herrschaftssoziologie bezeichnet, da er Herrschaft als entscheidendes Instrument für das Bestehen eines Staat betrachtet (Vgl. Rath 1998: 5). Wie die Konstrukte der Legitimität, Legalität, Herrschaft und Rationalität in seiner Staatstheorie zusammenhängen, möchte ich anhand Max Webers eigener Staatsdefinition erörtern, wodurch es mir allerdings auch nahezu unmöglich sein wird, die vielen kommenden Zitate zu vermeiden. Außerdem habe ich den Eindruck, dass diese Begriffe für ihn den Rahmen für seine Fragestellungen zu seinen Staatsüberlegungen bilden.
Weber definiert den Staat nicht durch seine Zwecke, sondern im Zentrum stehen seine Mittel die er ausübt, wodurch er sich von anderen Staatstheoretikern seiner Zeit unterscheidet. Seiner Meinung nach würde es keinen Sinn machen, ihn nach seinen Funktionen zu definieren, da es keine Aufgabe gibt, die der Staat nicht übernehmen würde oder übernommen hat und keine, für die er vollends und ausschließlich zuständig wäre.
Einmal soll Staat „ein politischer Anstaltsbetrieb heißen, wenn und insoweit sein Verwaltungsstab das Monopol legitimen physischen Zwangs für die Durchführung der Ordnung in Anspruch nimmt“ (Weber 1972: 29). Anstalt ist für ihn gleichbedeutend mit Verband, wenn er dessen Merkmale aufweist. „Unter
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Arbeit zitieren:
Carolin Strohm, 2009, Staatsbegriff bei Max Weber, München, GRIN Verlag GmbH
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