Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Arten von Schulabsentismus 2
3. Die historische Entwicklung der Schulpflicht und damit des Schulabsentimus 5
3.1 Die Situation der Schulpflicht in Deutschland heute. 7
3.1.1. Elemente der Schulpflicht. 7
3.1.2. Befreiung von der Schulpflicht 8
3.1.3. Verletzung der Schulpflicht 8
4. Wer fehlt in der Schule? 9
4.1 Signale des Schulabsentismus 10
4.2 Aspekte für ein Gespräch mit dem Schüler 11
4.3 Aspekte für ein Gespräch mit den Eltern. 13
5. Gründe und Ursachen für Schulabsentismus 14
5.1 Bedingt durch Lehrer. 14
5.2 Bedingt durch die Eltern. 15
5.3 Bedingt durch den Schüler. 17
5.4 Bedingt durch Mitschüler 18
5.5 Bedingt durch die schulische Umgebung 19
6. Intervention. 20
6.1 Möglichkeiten der Lehrer 20
6.2 Möglichkeiten der Eltern 23
6.3 Maßnahmen gegen den Schulabsentismus von offizieller Seite. 24
6.4 Förderung des Schulbesuchs durch spezielle Schulprojekte und Angebote. 25
7. Ein Schüler besucht wieder die Schule. 26
8. Schluss 27
9. Literaturverzeichnis 28
10. Anhang 29
1. Einleitung
In dieser Hausarbeit geht es um das Thema Schulabsentismus. Ein Bereich, der eigentlich jede Schule und jeden Lehrer betrifft. Ein großer Prozentsatz der Schüler bleibt in seiner Schullaufbahn mindestens eine Stunde bis hin zu mehreren Tagen oder gar Wochen der Schule fern. Der Schulabsentismus bietet also ein breites Spektrum an Erscheinungsformen: vom harmlosen „blau machen“ einer Schulstunde bis hin zur Schulangst, Schulverweigerung und im Ernstfall dem Totalausstieg.
Es ist daher besonders wichtig, sich mit den Hintergründen des Fernbleibens eines Schülers von der Schule und möglichen Interventionen zu beschäftigen.
Zu Beginn der Arbeit werden die verschiedenen Arten des Schulabsentismus erläutert. Das darauf folgende dritte Kapitel beschäftigt sich mit der historischen Entwicklung der Schulpflicht und damit auch des Schulabsentismus.
Welche Kinder besonders durch den Schulabsentismus gefährdet sind und anhand welcher Auffälligkeiten ein drohendes Fernbleiben der Schule frühzeitig erkannt wird, damit beschäftigt sich das vierte Kapitel. Mögliche Elemente eines Gesprächs mit dem Schüler beziehungsweise den Eltern zur Diagnose des Schulabsentismus werden aufgezeigt.
Im fünften Kapitel der Arbeit werden die Gründe und Ursachen des Fernbleibens näher beleuchtet. Lehrer, Eltern, der Schüler selbst, Mitschüler und die schulische Umgebung können ein Bedingungsfaktor des Schulabsentismus darstellen.
Interventionsmaßnahmen werden im folgenden Kapitel betrachtet. Verschiedene Möglichkeiten und Maßnahmen können ergriffen werden, um einen Schüler wieder in die Schule zu bringen.
Wenn ein Schüler es wieder in die Schule geschafft hat, ist es wichtig ihn entsprechend aufzunehmen und Hilfen für den Einstieg anzubieten. Auf diesen Aspekt wird im Kapitel sieben der Einheit eingegangen.
Im Anhang befinden sich ein Handout, verschiedene Folien und eine Übersicht zur Schulpflichtigkeit in den einzelnen Bundesländern. Diese Materialien können hilfreich für die Gestaltung eines Referats sein.
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2. Arten von Schulabsentismus
Der Begriff Absentismus wird im Brockhaus folgendermaßen erläutert: Unter „Absentismus“ versteht man „motivationsbedingte Fehlzeiten in einem Betrieb, die keine medizinische oder vertragliche Ursache (Urlaub, Freistellung) haben.“ (BROCKHAUS 2006: „Absentismus“)
In der Literatur finden sich unterschiedliche Begrifflichkeiten, die alle einen Schulabsentismus darstellen, aber z.T. grundverschiedene Intentionen beinhalten.
„Schulschwänzen“
Das Schulschwänzen betrifft eine gelegentliche oder z.T. auch eine sich ständig wiederholende Abwesenheit von der Schule. In der Zeit des Fernbleibens vom Unterricht geht der Schüler / die Schülerin 1 nach seiner Meinung erfreulicheren Beschäftigungen im außerschulischen Bereich nach. Meist treffen sich die Schulschwänzenden mit Gleichaltrigen, die ebenfalls sozial auffällig sind. Jungen schwänzen viel häufiger als Mädchen die Schule. Das Schulschwänzen wird nach Möglichkeit mit Unwissenheit der Eltern durchgeführt. Es handelt sich hierbei um einen Verstoß gegen die Regeln der Schule (vgl. MAKOWSKI 2003, S.75).
„Schulverweigern“
Von Schulverweigern wird gesprochen, wenn ein Schüler jegliche Mitwirkung im Unterricht verweigert und das Unterrichtsgeschehen absolut ignoriert. Die Regeln des Unterrichts werden nicht beachtet und es wird z.T. sogar massiv dagegen verstoßen. Meist geht solch eine drastische Verweigerung mit starken psychischen und emotionalen Verhaltensproblemen einher. Der Schüler zeichnet sich durch häufiges Schwänzen des Unterrichts aus und ist teilweise auch tagelang abwesend. Im Extremfall kann es zu einem Ausschluss des Schülers vom Unterricht kommen und daraus folgend einer Schulversetzung.
Den Eltern sind die Probleme ihres Kindes normalerweise bekannt, wenn sie auch meist nicht wissen, wie damit umzugehen ist (vgl. Thimm, 2002).
Ein Übergang vom Begriff Schulschwänzen zu dem Begriff Schulverweigerung ist nicht genau zu definieren, so ist auch in der Literatur keine exakte Abgrenzung zu finden.
1 Im weiteren Verlauf meiner Hausarbeit schreibe ich jeweils nur noch die männliche Form,
trotz allem sind auch die Frauen / Mädchen angesprochen.
2
„Schulangst“
Ein Schüler fürchtet sich vor der Schule. Dabei kann es sich um Angst vor einem Lehrer, Mitschüler, Fach, Anforderungen, Hänseleien auf dem Schulweg u. ä. handeln. Betroffene Kinder sind meist sehr sensibel und zurückhaltend. Es fällt ihnen schwer, sich gegenüber Gleichaltrigen durchzusetzen und selbstbewusst aufzutreten. Von der Schulangst sind sowohl Jungen als auch Mädchen gleichermaßen betroffen.
„Schulphobie“
Die Schulphobie ist ein Extremfall des Schulverweigerns und tritt eher selten auf. Von Schulphobie spricht man, wenn der Schüler eine extreme Angst und fast pathologische Furcht vor der Schule zeigt. Dabei können körperliche Beschwerden ohne organische Befunde auftreten. Die Begründung und Ursache dieser Phobie lässt sich häufig auf die Angst vor dem Getrenntsein von zu Hause - „Trennungsangst“ - zurückführen. In den meisten Fällen ist ärztliche Betreuung nötig, um eine chronische Schulphobie zu vermeiden (vgl. OELSNER / LEHMKUHL 2002, S.16).
„Schulabbruch / Totalausstieg“
Schulabbruch tritt eher bei älteren Schülern auf, welche die Schule als absolut unnötig betrachten und keinen Sinn darin finden, sie zu besuchen. Solche Schüler fühlen sich in schulfernen Gruppen wohl und sind eher im außerschulischen Bereich anzutreffen. Die Entscheidung in die Schule zu gehen kostet jene Schüler von Tag zu Tag große Überwindungskraft, bis sie sich im schlimmsten Fall für einen Totalausstieg entscheiden (vgl. Thimm, 2002).
„Zurückgehaltenwerden“
Bei dieser Art von Schulabsentismus geht die Initiative zum Fehlen nicht vom Kind, sondern von den Erziehungsberechtigten aus. Diese halten das Kind meist gegen seinen Willen von der Schule fern, weil sie z. B. mit der schulischen Situation absolut unzufrieden sind, oder weil sie das Kind für Arbeiten im Haus brauchen und eine schulische Bildung des Kindes als unnötig betrachten (vor allem türkische Mädchen aus eingewanderten Familien, die als Frau eine untergeordnete Rolle in der Familie haben und für den Haushalt zuständig sind u. a.). Ist die gesamte Elternschaft einer Schule mit einer bestimmten Situation an der Schule unzufrieden und hält ihre Kinder zurück, so kann es im Extremfall zu einem Schulstreik kommen (vgl. Hildeschmidt 1979).
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Unzählige weitere Begrifflichkeiten stehen für absente Verhaltensweisen wie z. B.:
- schulvermeidendes Verhalten
- Schuldistanzierung
- Schulflucht
- Schulaversion
- Schulpflichtverletzung
Eine weitere Ursache zum Fehlen in der Schule ist das „Entschuldigte Fehlen“, wobei es sich hierbei um keinen Verstoß gegen die Schulordnung handeln sollte. In der Realität wird es aber oft als Ausweg (unter Angabe von falschen Gründen und einer gefälschten Unterschrift bei Minderjährigen) eingesetzt, um einen Schulabsentismus zu vertuschen.
„Entschuldigtes Fehlen“
Beim entschuldigten Fehlen geht es darum, dass ein Schüler aus unterschiedlichen Gründen wie z.B. Krankheit, außerschulischen Veranstaltungen, familiärem Anlass usw. nicht am Unterricht teilnehmen kann und dies der entsprechenden Lehrperson mündlich oder schriftlich mitteilt. Erstreckt sich das begründete Fehlen eines Schülers allerdings über mehrere Tage, so muss dieser eine Beurlaubung beantragen, die meist von der Schulleitung genehmigt wird (dies kann von Schule zu Schule unterschiedlich sein).
4
3. Die historische Entwicklung der Schulpflicht und damit des Schulabsentimus
Karl der Große spielt für die Entwicklung der Schule im Gebiet des heutigen Deutschlands eine bedeutende Rolle. „Sein Hof wird Kultur- und Bildungsmittelpunkt mit besonderer Pflege der lateinischen Sprache. Selbst sehr bildungseifrig, ist er ständig auf Ausbreitung christlicher Bildung und Kultur in seinem Reich bedacht und fördert das Schulwesen energisch.“ (REBLE 1999, S. 60) Im Beschluss von 813 in Mainz bestimmt Karl der Große, dass alle Untertanen einen elementaren lateinischen bzw. muttersprachlichen Unterricht erhalten sollen. „Freilich mit dem Ziel, dem Volk die Heilige Schrift näher zu bringen und so den Prozess der Christianisierung zu stärken, erlässt 2 er mehrere Kapitularien zur Errichtung von Schulen, die eine Scharnierfunktion zwischen den antiken Schulen und dem nachreformatorischen Schulaufbau erfüllen.“ (RICKING 2003, S. 27)
Im Mittelalter bleibt das Schul- und Bildungswesen zunächst nur dem Klerus vorbehalten. Seit dem Aufblühen der Städte im 13. Jahrhundert entwickeln sich spezielle Stadtschulen. An diesen wird in deutscher Sprache elementarer Unterrichtsstoff vermittelt. 1530 fordert Martin Luther von der Obrigkeit die Schulpflicht. Er sieht als erste Erziehungsinstanz die Eltern, jedoch können diese ihrem Erziehungsauftrag nicht immer gerecht werden. An dieser Stelle ist die weltliche Obrigkeit gefragt, sie muss Schulen für die Kinder zur Verfügung stellen. Die Schule soll nicht nur die Geistlichkeit bilden, sondern auch den Nachwuchs weltlicher Berufe. (vgl. REBLE 1999, S. 90)
Begründet durch die Sichtweisen von Ratke und Comenius entwickelt sich die Vereinheitlichung des Schulwesens. Der staatliche Schulzwang wird zum ersten Mal 1607 in Anhalt-Bernburg und 1619 in Weimar bestimmt. Es entstehen weitere Schulordnungen um 1650 und danach „mit dem Gedanken des Schulzwanges, teilweise auch mit Forderungen allgemeiner Methode und allgemeiner Lehrbücher im Sinne von Ratke und Comenius.“ (REBLE 1999, S. 122)
Zu besonderer Bekanntheit gelangt die Schulordnung von Gotha. Herzog Ernst der Fromme ist sehr an der Bildung seiner Landeskinder interessiert. Die Volksschule wird mit 300 Paragraphen auf das Genaueste organisiert. Die Schulpflicht gilt für alle Kinder ab dem fünften Lebensjahr. Die Schule wird solange besucht, bis die Lehrer der Meinung sind, dass ihre Schüler nun das nötige Wissen besäßen. In einem Schuljahr gibt es vier Wochen Ferien und für Versäumnisse
2 Tempus angepasst durch die Autorin
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müssen die Schüler pro Stunde bis zu sechs Groschen Strafe zahlen. (vgl. REBLE 1999, S. 122f)
Im 18. Jahrhundert entsteht „die erste große Volksschulordnung für ganz Preußen mit Festlegung der allgemeinen Schulpflicht, der geistlichen Aufsicht, des Lehrplans und des Gedankens seiner seminaristischen Lehrerbildung.“ (REBLE 1999, S. 171) Diese Schulordnung ist noch sehr vom Pietismus geprägt.
Die Regelungen zur Schulpflicht, Schulordnung und Schulstruktur entwickeln sich im 19. Jahrhundert weiter. Eine große Schwierigkeit stellt die Kinderarbeit dar. Viele Familien schicken ihre Kinder in die Fabrik, anstatt zur Schule. Die daraufhin verhängten Geldstrafen können die Eltern nicht zahlen und werden teilweise verhaftet, was wiederum eine Belastung für die Gemeinde ist. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts bessert sich die Situation, es werden flächendeckend Schulen bereitgestellt und die Einsicht der Notwendigkeit der Schule verfestigt. (vgl. RICKING 2003, S. 30)
Trotz der vielerorts schriftlich festgehaltenen Schulpflicht, sah die Praxis bis ins 20. Jahrhundert hinein oft anders aus. An sich war es den Eltern freigestellt in welcher Art und Weise sie für die Bildung ihres Kindes sorgten. (vgl. RICKING 2003, S. 31)
Ende 18. Jahrhundert bis Anfang 20. Jahrhundert werden verschiedene Schultypen z. B. neuhumanistisches Gymnasium, Mittelschule, Fachschule, Berufsschule eingeführt. 1920 wird durch das Reichsgrundschulgesetz eine allgemeine vierjährige Grundschule und damit die allgemeine Schulpflicht festgelegt. Diese Schule ist für alle verbindlich und soll nicht durch Alternativen, wie z. B. Privatschulen, private Hauslehrer, ersetzt werden. In der Grundschule bekommen alle Kinder einen elementaren Unterrichtsstoff vermittelt. (vgl. s.o.) 1938 wird mit dem Reichspflichtschulgesetz die Schuldauer auf acht Pflichtjahre erweitert. (vgl. s.o.)
In der Zeit des Nationalsozialismus wird das deutsche Schulwesen vereinheitlicht und orientiert sich sehr stark an der aktuellen Politik.
Nach dem Zweiten Weltkrieg werden die unterschiedlichen Schulsysteme der einzelnen Länder gleichgestellt und die gymnasiale Oberstufe neu gestaltet.
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Arbeit zitieren:
Esther Hofherr, 2003, Schulabsentismus - Ursachen, Intervention und Hilfen , München, GRIN Verlag GmbH
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