I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis. II
1 Einleitung 1
2 Die Neubewertungsrücklage: Zusammensetzung und Behandlung 2
2.1 Rechtsgrundlagen 2
2.2 Bildung und Folgebehandlung 3
2.3 Neubewertungsrücklage und Other Comprehensive Income 4
3 Die Bedeutung der Neubewertungsrücklage für die Beurteilung der
Entwicklung des Eigenkapitals 5
4 Die Neubewertungsrücklage bei Bankbilanzen 7
4.1 Die Behandlung der Neubewertungsrücklage bei der Ermittlung des
aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals. 7
4.2 Praxisbeispiele zur Zusammensetzung der Neubewertungsrücklage bei
Bankbilanzen 9
4.3 Geplante Änderungen der Vorschriften über die Neubewertungsrücklage
12
5 Fazit und Ausblick 12
Literaturverzeichnis 15
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz Afs Available for sale bzw. beziehungsweise CI Comprehensive Income evtl. eventuell f. folgende gem. gemäß GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standard(s) IFRS International Financial Reporting Standard(s) IFRSB International Financial Reporting Standards Board i.V.m. in Verbindung mit HVB HypoVereinsbank KonÜV Konzernabschlussüberleitungsverordnung KWG Kreditwesensgesetz Mio. Million(en) Mrd. Milliarde(n) OCI Other Comprehensive Income o.V. ohne Verfasser rev. revised S. Seite(n) sog. sogenannte SolvV Solvabilitätsverordnung SoCI Statement of Comprehensive Income SORIE Statement of Recognised Income and Expense u.a. unter anderem Vgl. Vergleiche
1
1 Einleitung
Die Neubewertungsrücklage ist eine Bilanzposition, die der traditionellen deutschen Rechnungslegung unbekannt ist, und wurde in Deutschland durch die IFRS eingeführt. Im Gegensatz zum durch den Bewertungsmaßstab der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten geprägten deutschen Handelsrecht sehen nämlich die IFRS für ausgesuchte Bilanzierungsfelder eine Zeitbewertung vor. Dabei können Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Zeitwertbilanzierung entweder in die GuV oder, in speziellen Fällen, direkt ins Eigenkapital, und zwar in die Neubewertungsrücklage, gebucht werden. Als Bestandteil des Eigenkapitals spielt daher diese Rücklage eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Unternehmen, was, im Falle von Kreditinstituten, bedeutende Folgen im Hinblick auf die Berechnung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals und die Einhaltung der Vorgaben von Basel II hat. In den vergangenen Jahren hat sich nämlich im Zuge steigender Aktienkurse das auf zu Marktwerten bewerteten Bilanzgrößen basierende regulatorische Eigenkapital von Banken nach IFRS deutlich erhöht. Der jüngste Zusammenbruch der Finanzmärkte hat jedoch das regulatorische Eigenkapital durch enormen Wertberichtigungsbedarf zum Abschmelzen und nicht wenige Banken dadurch in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gebracht. 1
Die vorliegende Arbeit hat das Ziel, die zentrale Bedeutung der Neubewertungsrücklage als Eigenkapitalbestandteil aufzuzeigen und ihre Relevanz für Kreditinstitute, insbesondere in den heutigen Krisenzeiten, hervorzuheben. Aus diesem Grund werden im Kapitel 2 zunächst die rechtlichen Grundlagen zur Bildung der Neubewertungsrücklage und ihre Zusammensetzung dargestellt, wobei im anschließenden Kapitel dann auf die Bedeutung dieses Postens bei der Eigenkapitalentwicklung eingegangen wird. Die Behandlung der Neubewertungsrücklage bei der Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten auf Basis der aktuell im Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften wird im Kapitel 4 beschrieben. Dabei werden durch Praxisbeispiele Ausweis und Höhe der Neubewertungsrücklage bei ausgesuchten Bankbilanzen untersucht, um einen Eindruck über die tatsächliche Bedeutung dieser Rücklage für Kreditinstitute zu geben. Ab-
1 Vgl. Obermaier, R. (2009), S.545f.
2
schließend werden die aktuell in Deutschland diskutierten Änderungen zur Rech-nungslegungsvorschriften über die Behandlung der Neubewertungsrücklage besprochen.
2 Die Neubewertungsrücklage: Zusammensetzung und Behand-
lung
Bei der Neubewertungsrücklage handelt es sich um einen Eigenkapitalposten, der aus Gegenbuchungen aus der Fair Value Bewertung von verschiedenen Aktivposten entsteht, für die die IFRS eine erfolgsneutrale Verrechnung verlangen. An jedem Bilanzstichtag wird für diese Vermögenswerte der Zeitwert (sog. fair value) 2 ermittelt und mit dem Buchwert verglichen: alle nicht realisierte Gewinne und Verluste, die aus der Differenz zwischen dem Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten resultieren, werden dabei in der Neubewertungsrücklage zusammengefasst.
2.1 Rechtsgrundlagen
In den IFRS ist keine explizite Definition der Neubewertungsrücklage zu finden, ihre Zusammensetzung ergibt sich vielmehr aus einer Vielzahl von Standards, die einzelne Vorschriften zur erfolgsneutralen Buchung in die Neubewertungsrücklage bei speziellen Sachverhalten enthalten. Die rechtlichen Grundlagen zur Bildung einer Neubewertungsrücklage schaffen dabei:
− IAS 16: Wahlrecht zur Anwendung des Neubewertungsmodells bei der Folgebewertung von Sachanlagen; 3
− IAS 38: Wahlrecht zur Anwendung des Neubewertungsmodells bei der Folgebewertung von immateriellen Vermögensgegenständen; 4 − IAS 39: Pflicht zur erfolgsneutralen Erfassung von Wertänderungen aus der Fair-Value Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen
2 Das fair value wird in IAS 39.9 als der Betrag definiert, „zu dem zwischen sachverständigen,
vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert ge-
tauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte“. Den besten Anhaltspunkt für seine Ermitt-
lung stellen nach IAS 39.48A notierte Preise an einem aktiven Markt dar. Sollte der Markt für
ein Finanzinstrument nicht aktiv sein, so soll ein Unternehmen zur Feststellung des beizulegen-den Zeitwerts ein Bewertungsverfahren heranziehen.
3 Vgl. IAS 16.41.
4 Vgl. IAS 38.87.
3
Vermögenswerten (sog. Available-for-sale financial assets) 5 , solange die Wertminderung nicht dauerhaft ist; 6
− IAS 39: Pflicht zur Erfassung des Teils des Gewinns oder Verlusts, der als effektive Absicherung von Zahlungsströmen (sog. Cash Flow Hedges) ermittelt wird, unmittelbar im Eigenkapital. 7
2.2 Bildung und Folgebehandlung
Die in der Neubewertungsrücklage zu erfassenden Beträge unterscheiden sich je nachdem, anhand welchen Standards die Rücklage gebildet wird. IAS 16 und IAS 38 schreiben die Bildung einer Neubewertungsrücklage nur für den Fall vor, dass der Neubewertungsbetrag höher als der Buchwert liegt. In diesem Fall wird der Buchwert auf den Neubewertungsbetrag zugeschrieben und innerhalb des Eigenkapitals ist eine Neubewertungsrücklage zu bilden, in die der Zuschreibungsbetrag ergebnisneutral eingestellt wird. Ist der auf einen (höheren) Neubewertungsbetrag zugeschriebene Buchwert des Vermögenswerts in der Folge wieder zu vermindern, wird die Neubewertungsrücklage ergebnisneutral aufgelöst, die Auflösung ist bis die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten möglich. Weitere Verminderungen des Neubewertungsbetrags sind gem. IAS 16.40 und IAS 38.86 ergebniswirksam als
Wertminderungsaufwand anzusetzen. 8
Gem. IAS 39 ist hingegen eine Neubewertungsrücklage grundsätzlich bei jeder Wertveränderung zu bilden, also auch bei einem Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter den aktuellen Buchwert eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswertes 9 oder eines Instruments zur Absicherung von Zahlungsströmen 10 , falls die Wertminderung vorübergehender Natur ist. Es kann also in diesem Fall auch zu einer negativen Neubewertungsrücklage kommen, die den Wert des Eigenkapitals mindert.
5 Nach der Definition von IAS 39.9 stellen zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögens-
werte „jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar
klassifiziert sind und nicht als (a) Kredite und Forderungen, (b) bis zur Endfälligkeit gehaltene
Investitionen oder (c) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet werden“ dar.
6 Vgl. IAS 39.55.
7 Vgl. IAS 39.95ff.
8 Schildbach, S. (2005), S.202.
9 Vgl. IAS 39.55b i.V.m. IAS 39.67.
10 Vgl. IAS 39.95.
Arbeit zitieren:
Martina Ravelli, 2009, Anwendungsbereich und Wirkungen der Neubewertungsrücklage gemäß IFRS und deren Bedeutung insbesondere bei Bankbilanzen, München, GRIN Verlag GmbH
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