Inhaltsverzeichnis
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS II
1 EINFÜHRUNG 1
2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN DES ARBEITSKAMPFRECHTS 2
3 ÜBERSICHT DER ARBEITSKAMPFFORMEN 4
4 GRUNDLAGEN ZUM STREIK 5
5 REAKTIONSMÖGLICHKEITEN DES ARBEITGEBERS AUF EINEN
STREIK DURCH ARBEITSKAMPFMAßNAHMEN 7
5.1 Aussperrung 7
5.2 Betriebsstilllegung 8
5.3 Streikprämie 9
5.4 Weiterarbeit 9
5.5 Umsetzung des Arbeitskampfrisikos 10
6 SCHADENSERSATZFORDERUNGEN DES ARBEITGEBERS BEI
EINEM RECHTSWIDRIGEN STREIK 10
7 AKTUELLE ENTWICKLUNG IM ARBEITSKAMPFRECHT 11
8 FAZIT 12
LITERATUR - UND QUELLENVERZEICHNIS 13
RECHTSQUELLENVERZEICHNIS 14
Abkürzungsverzeichnis
AP ArbG
Art. AZR BAG BetrVG BGB bzw. EFZG GG i.V.m. Nr. NZA-RR S. SGB StGB TVG z. B.
1 Einführung
In einem Wirtschaftskreislauf herrschen zum Teil große Spannungen zwischen den Akteuren. Eines der größten Spannungsfelder ergibt sich dabei zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Kann man den Arbeitgeber in den meisten Fällen eine Maximierung seines eingesetzten Kapitals und damit des Profits unterstellen, so sind Arbeitnehmer meist an einer hohen Vergütung der eigenen Arbeitskraft interessiert. Da ein höherer Personal-aufwand automatisch das operative Ergebnis verschlechtert, würden diese grundsätzlichen Gegensätze ohne Rahmenbedingungen unweigerlich irgendwann aufeinanderprallen. Deshalb wurden in Deutschland Regelungen geschaffen, welche unter dem Begriff des Arbeitskampfrechts einzuordnen sind.
Das Arbeitskampfrecht ist sehr komplex und für Laien nur schwer verständlich. Um dem Leser einen Einstieg in die Thematik zu erleichtern, werden im zweiten Kapitel die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des Arbeitskampfrechts erklärt. Auf Grund des begrenzten Umfangs der Arbeit können nur einzelne Themenbereiche angeschnitten werden. Im dritten Kapitel werden mögliche Arbeitskampfformen vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Im vierten Kapitel wird dann gezielt auf den Streik eingegangen, welcher die häufigste Arbeitskampfmaßnahme der Arbeitnehmer darstellt. Dieses Kapitel bildet die wesentliche Grundlage für den Hauptteil der Arbeit und ist daher etwas umfangreicher verfasst. Sobald die Thematik des Streiks verstanden wurde, können die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers betrachtet werden. Dabei unterscheidet diese Arbeit zwischen den Arbeitskampfmaßnahmen des Arbeitgebers (Kapitel 5) und Schadenersatzforderungen bei einem rechtswidrigen Streik (Kapitel 6).
Am Ende der Arbeit soll schließlich die aktuelle Entwicklung des Arbeitskampfrechtes gezeigt werden, indem ein bedeutendes, aktuelles Urteil näher betrachtet werden soll.
Wie bereits angesprochen, kann auf Grund des begrenzten Umfangs nicht das gesamte Themengebiet allumfassend behandelt werden. Für Interessierte wird aber auf die Entscheidungen des BAG als auch auf Vertiefungsliteratur entsprechend verwiesen.
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf einen Streik - Seite 2
2 Rechtliche Grundlagen des Arbeitskampfrechts
Das deutsche Arbeitskampfrech ist das Ergebnis einer langen geschichtlichen Entwicklung. Bereits in der Zeit des Frühkapitalismus am Anfang des 20ten Jahrhunderts sahen sich Arbeitnehmer auf Grund von sehr schlechten Arbeitsbedingungen veranlasst Gewerkschaften zu gründen. Mit Hilfe der Gewerkschaften konnten sie ein Gegengewicht gegenüber ihrem Arbeitgeber schaffen um bessere Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Als Gegenpol gründeten Arbeitgeber daraufhin Arbeitgeberverbände. In Deutschland haben sich historisch begründet sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeberverbände stark gefestigt, so dass diesen Gruppierungen die Festlegung der Arbeitsbedingungen weitestgehend über- 1 lassen wurde.
Die Möglichkeit der Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei von staatlichen Eingriffen zu verhandeln wird als Tarifautonomie bezeichnet. Arbeitnehmer können mit dem Arbeitgeber sogenannte Tarifverträge abschließen. Ein Tarifvertrag ist rechtlich gesehen ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber oder einem Arbeitgeberverband und einer 2 Gewerkschaft.
Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Tarifautonomie bildet der Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes, welcher es Arbeitnehmern ermöglicht, kollektiv ihre Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu regeln. Das Grundgesetz sieht dabei im Arbeitskampfrecht ein wichtiges Instrument womit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tariflich regelbare Ziele in der Praxis durchsetzen können. Laut Bundesarbeitsgericht soll vor allem die Arbeitnehmerseite geschützt werden, da andernfalls eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ausschließlich vom Willen der Arbeitgeberseite 3 abhängig wäre.
Ein wichtiger Grundsatz der Tarifautonomie ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit, die auch als Kampfparität bezeichnet wird. Da ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern herrschen soll, sind Arbeitskampfmaßnahmen die zu einem eindeutigen Nachteil der 4 Gegenseite führen grundsätzlich unzulässig.
Arbeitskampfmaßnahmen dürfen nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Ein Arbeitskampf als „ultima ratio“ kommt somit erst in Betracht, wenn alle
1 Vgl. Marschollek, G.: „Arbeitsrecht“, S. 253.
2 Vgl. §§ 1 TVG ff.
3 Vgl. BAG 12.09.1984, AP Nr. 81 zu Art. 9 GG „Arbeitskampf“. 4 Vgl. BAG 10.06.1980, AP Nr. 64 zu Art. 9 GG „Arbeitskampf“. 6 Vgl. BAG 28.01.1955, AP Nr. 1 zu Art. 9 GG „Arbeitskampf“.
Arbeit zitieren:
Mirko Heide, 2010, Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf einen Streik, München, GRIN Verlag GmbH
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