Inhaltsverzeichnis
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS II
1 EINFÜHRUNG 1
2 ARTEN UND ANLÄSSE DER DUE DILIGENCE 2
2.1 Buy Side Due Diligence 2
2.2 Vendors Due Diligence 3
2.3 Due Diligence vor einem Börsengang 4
2.4 Outsourcing Due Diligence 4
3 PHASEN IM DUE DILIGENCE PROZESS 5
3.1 Pre Due Diligence 5
3.2 Pre Acquisition Due Diligence 5
3.3 Post Completion Due Diligence 6
3.4 Post Acquisition Due Diligence 6
4 PLANUNG UND PRAKTISCHE DURCHFÜHRUNG DER DUE
DILIGENCE 7
4.1 Analyseschwerpunkte einer Due Diligence-Prüfung 7
4.2 Informationsquellen im Rahmen der Due Diligence 9
4.3 Planung des Due Diligence-Programms 10
4.4 Organisation und Zusammenstellung des Due Diligence-
Teams 11
4.5 Einzelne Teilreviews 12
4.6 Dokumentation und Berichterstattung 14
5 KRITIKPUNKTE EINER DUE DILIGENCE 15
5.1 Honorierung 15
5.2 Durchführung 15
5.3 Verlässlichkeit der Due Diligence 16
6 FAZIT 17
LITERATUR - UND QUELLENVERZEICHNIS 18
1 Einführung
Due Diligence hat sich in der Wirtschaft in den letzten Jahren als fester Begriff etabliert. Doch leider wissen viele Leute nicht, was genau mit einer Due Diligence gemeint ist. Die Lösung dieses Problems soll einer der Hauptansätze dieser Arbeit sein.
Der Term Due Diligence kommt ursprünglich aus dem US-amerikanischen Raum. Das amerikanische Kapital- und Anlegerschutzrecht sieht seit 1933 eine Emissionsprospekthaftung für den testierenden Abschlussprü- 1 Dieserhaftet gegenüber Ersterwerbern eines öffentlich angebofer vor.
tenen Wertpapiers für irreführende und falsche Registrierungsangaben, 2 Um sich dieser welche der US-Börsenaufsicht SEC übermittelt wurden. Haftung zu entziehen nutzen testierende Abschlussprüfer die sogenannte Due Diligence Defense, mit der sie nachweisen können, dass sie die Prüfung mit der angemessenen Sorgfalt durchgeführt haben. Für deutsche Juristen und Wirtschaftswissenschaftler ist das Wesen der Due Diligence nicht unvertraut, da es mit der oft im deutschen Recht verwendeten For- 3 mulierung „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ vergleichbar ist. Dabei umfasst der Begriff der Due Diligence aber mehr als eine sorgfältige Einsicht. Er beinhaltet vielmehr die Analyse und Prüfung eines Objekts im Rahmen einer geschäftlichen Transaktion. Due Diligence steht daher stellvertretend für den Prozess der Beschaffung und Aufarbeitung von 4 Informationen bei einer Kauf- und Übernahmeprüfung. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Prozess der Due Diligence und deren Anwendung in der Praxis. Dazu werden neben den Arten und Anlässen der Due Diligence auch die verschiedenen Phasen eines Due Diligence-Prozesses beschrieben. Im Hauptteil der Arbeit soll dann die praktische Durchführung einer Due Diligence näher erläutert werden. Eine kritische Wertung der derzeitigen praktischen Anwendung schließt diese Arbeit ab.
1 vgl. Balz, U. und Arlinghaus, O.: „Das Praxisbuch Mergers & Acquisitions“, S. 106. 2 vgl. Securities Act of 1933, Section 11 - Civil Liabilities on Account of False Regis-
tration Statement.
3 vgl. Scott, C.: „Due Diligence in der Praxis“, S. 1. 4 vgl. Koch, W. und Wegmann, J.: „Praktiker-Handbuch Due Diligence“, S. 3.
2 Arten und Anlässe der Due Diligence
Die Due Diligence hat in der Praxis zwei wichtige Funktionen: die Informationsfunktion und die Exkulpationsfunktion. Die Informationsfunktion soll die in der Praxis oft vorhandene Informationsasymmetrie zwischen Käufer und Verkäufer ausgleichen. Die Informationen werden entsprechend analysiert und aufbereitet um sie in die Bewertung einfließen zu lassen. Die Due Diligence selbst nimmt dabei keine Bewertung vor, sie zeigt vielmehr die Risiken und Chancen auf, welche die Bewertung signifikant beeinflussen und daher berücksichtigt werden sollten.
Neben der Informationsanalyse zur Kaufpreisanpassung hat die Due Diligence auch eine Exkulpationsfunktion. Entscheidungsträger, welche über den Erwerb bzw. den Verkauf bestimmen, sind oftmals zur Rechenschaft gegenüber ihren Share- und Stakeholdern verpflichtet. Um im Falle einer Fehlentscheidung aus der Haftung genommen zu werden, wird daher im Vorfeld eine Due Diligence durchgeführt, welche den Entscheidungsträger entsprechendes sorgfältiges Handeln attestieren soll. Zwar besteht im deutschen Recht keine Pflicht zur Durchführung einer Due Diligence, aber es ergeben sich in der Praxis diverse Anlässe bei denen eine Due Diligence in der Regel unverzichtbar geworden ist. Dieses Kapitel stellt einen Überblick über die wichtigsten Anlässe eine Due Diligence dar.
2.1 Buy Side Due Diligence
Die mit Abstand häufigste Art der Due Diligence wird von Käufern eines Unternehmens durchgeführt. Da ein Unternehmenserwerb auf Grund seiner Komplexität nicht vom akquirierenden Unternehmen allein beurteilt werden kann, ist es nötig, dass der Käufer diverse Experten hinzuzieht. Dabei handelt es sich vorwiegend um Experten aus den Bereichen des Rechts, der Steuern und der Wirtschaftsprüfung. Das Kaufobjekt wird dann gezielt in den einzelnen Bereichen durchleuchtet. Die Ergebnisse fließen meist direkt in die Bewertung ein. Dabei ist zu unterscheiden ob ein positives oder ein negatives Resultat gefunden wurde. Während positive Funde, wie zum Beispiel neu aufgedeckte Synergien, die den Kaufpreis erhöhen würden, dem Verkäufer aus taktischer Sicht nicht mitgeteilt werden, werden negative Funde in der Praxis oft offen kommuniziert.
Dabei ist allerdings zu unterscheiden, wann dies geschieht. Hierbei sind taktische Gesichtspunkte zu beachten. Wenn der Erwerber noch weitere Kaufinteressenten neben sich weiß oder vermutet, dann werden die negativen Funde meist zurück gehalten. Würde man den Kaufpreisvorschlag frühzeitig reduzieren, könnte man im Bieterprozess früh durch den Verkäufer aussortiert werden. In einer späteren Phase, wenn der Verkäufer nur noch wenige oder überhaupt keine konkurrierenden Bieter neben sich hat, werden diese Ergebnisse dann meist ausgespielt um letztlich den Kaufpreisvorschlag zu reduzieren oder etwaige Gewährleistungsforderungen zu stellen.
Aufgedeckte Risiken, welche der Käufer nicht tragen kann oder will, bezeichnet man als Deal Breaker. Sie führen in der Regel zum Abbruch des Akquisitionsprozesses. In der Praxis werden die kritischsten Bereiche daher zu erst geprüft. Die praktischen Analyseschwerpunkte der Due Diligence werden im Kapitel 4.1 ausführlich dargestellt.
2.2 Vendors Due Diligence
Die Vendors Due Diligence, auch Sell Side Due Diligence genannt, findet ebenfalls meist bei Unternehmensakquisitionen statt. Der Vendor, also der Verkäufer, veranlasst dabei selbst eine Due Diligence um einen Verkauf vorzubereiten. Das primäre Ziel ist es, Schwachstellen im eigenen Unternehmen aufzudecken, welche eine Bewertung durch potentielle Käufer negativ beeinflussen könnten. Der Verkäufer versucht sich dadurch vor negativen Überraschungen während des Übernahmeprozesses zu schützen.
Da mit einer Due Diligence meist hohe Kosten verbunden sind, ist die Vendors Due Diligence oft nur sinnvoll, wenn es sich entweder um ein Unternehmen mit einer hohen Bewertung oder um einen umfangreichen Bieterprozess handelt. Bei Unternehmen mit einer hohen Bewertung und dadurch hohen Veräußerungspreisen, schlagen die Due Diligence-Kosten im Verhältnis zum erzielbaren Betrag weniger ins Gewicht als bei geringen Unternehmenswerten. Der Verkäufer ist dann meist eher dazu geneigt die Kosten einer Due Diligence zu tragen. Wenn es sich um einen umfangreichen Bieterprozess handelt, kann eine Vendors Due Diligence vom Vorteil sein um auch Bieter zur Abgabe eines Gebots zu bewegen, die sich vor hohen Transaktionskosten scheuen. In der Praxis wird dies oft bei länderübergreifenden Transaktionen ange-wandt, da es in einigen Ländern unüblich ist, dass Transaktionskosten generell vom Käufer getragen werden.
Arbeit zitieren:
Mirko Heide, 2009, Due Diligence - Praxis der Wirtschaftsprüfung, München, GRIN Verlag GmbH
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