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Inhaltsverzeichnis
1. HINLEITUNG ZUM THEMA 1
2. ANSPRECHPARTNER FÜR SCHIEDSORDNUNGEN AM
BEISPIEL DER ICC 3
3. VOR- UND NACHTEILE EINER
SCHIEDSVEREINBARUNG IM VERGLEICH ZU
STAATLICHEN GERICHTEN IM INTERNATIONALEN
GESCH ÄFTSVERKEHR 4
3.1 Zeit- und Kostenaspekt 5
3.2 Aspekt der freien Gestaltung 6
4. VOR- UND NACHTEILE EINER
SCHIEDSVEREINBARUNG IM VERGLEICH ZUR
MEDIATION UND ZUM SCHIEDSGUTACHTEN 7
5. VOR- UND NACHTEILE VON
SCHIEDSGERICHTSORDNUNGEN UNTEREINANDER 8
5.1 Verbreitungsaspekt und Kombinationsmöglichkeiten
mit staatlichen Gerichten 9
5.2 Kostenaspekt 10
6. FAZIT 10
7. TABELLARISCHE ÜBERSICHT DER VOR- UND
NACHTEILE 12
LITERATURVERZEICHNIS 13
1. Hinleitung zum Thema
Schiedsvereinbarungen sind keine Entstehung der Neuzeit sondern existierten bereits in der Antike, wo Rechtsstreitigkeiten von einem Schiedsrichter anstelle eines staatlichen Richters entschieden werden durften. Durch Zunahme der Globalisierung und einem damit verbundenen Anstieg des Welt-handels hat in den letzten hundert Jahren die Bedeutung von Schiedsgerichten im internationalen Handelsverkehr stark zugenommen. 1
Schiedsgerichte sind private Gerichte, welche ohne Einwirkung des Staates allein durch die Abrede der Streitparteien eine Einigung erzielen. Sobald sich beide Parteien auf ein Schiedsgericht verständigen, geht die Zuständigkeit vom staatlichen Rechtsweg auf das Schiedsgericht über. Das Schiedsgericht wird aus unabhängigen Schiedsrichtern gebildet, welche zwar nicht zwingend über eine juristische Ausbildung verfügen, aber den zur Klärung notwendigen Sachvers-tand besitzen sollten.
Eine Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung bei der sich Parteien darauf einigen, „alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis vertraglicher oder nichtvertraglicher Art entstanden sind oder künftig entstehen, der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen.“ 2
Eine Schiedsvereinbarung kann in Form einer selbstständigen Vereinbarung (Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) geschlossen werden. Unternehmer können eine Schiedsvereinbarung auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihren Vertrag aufnehmen.
In Deutschland sind Schiedsgerichte seit dem 1. Oktober 1879 im Rahmen der geltenden Zivilprozessordnung (ZPO)
1 vgl. Böckstiegel, K.-H.: „Die Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland -Standort und Stellenwert“, S.3.
2 vgl. Gildeggen R., Willburger A.: „Internationale Handelsgeschäfte“, S.272.
im 10. Buch §§ 1025 ff ZPO kodifiziert. Im Jahr 1997 wurde die ZPO noch einmal überarbeitet um Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern als Schiedsge-richtsstandort attraktiver zu machen.
Die bedeutendsten internationalen Schiedsordnungen und Schiedsgerichte lassen sich nach ihrer regionalen Verbreitung unterscheiden. Im europäischen Raum wird vermehrt die Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer in Paris (engl.: International Chamber of Commerce (ICC)) verwendet. Im amerikanischen Raum wird dagegen die Schiedsgerichtsordnung der American Arbitration Association (AAA) stark genutzt. Speziell in Deutschland ist die Deutsche Institution für Schiedsgerichtswesen (DIS) weit verbreitet. 3 Das zweite Kapitel dieser Arbeit wird am Beispiel der ICC einen solchen Ansprechpartner für Schiedsordnungen vorstellen.
Um die Vor- und Nachteile verstehen zu können, muss man die Schiedsvereinbarung im Vergleich zu anderen Möglichkeiten zur Klärung eines Rechtsstreits sehen. Dazu werden im dritten Kapitel Unterschiede zwischen dem staatlichen Gerichtsweg und dem Schiedsgerichtsweg herausgearbeitet. Im vierten Kapitel wird dann ebenso auf die Mediation eingegangen, welche sich als Schiedsgericht-ähnliches Element im ordentlichen Rechtsalltag etabliert hat.
Abschließend werden im letzten Kapitel die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den Schiedsgerichtsordnungen dargestellt. Ein detaillierter Vergleich zwischen verschiedenen Schiedsgerichtsordnungen ist auf Grund des limitierten Umfangs der Arbeit nicht möglich und soll lediglich beispielhaft geschehen.
3 vgl. Nacimiento, P.: „Konfliktlösung nach allgemeinen Schiedsordnungen, insbesondere ICC (International Chamber of Commerce), AAA (American Arbitration Association) und DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit)“, S.786f.
2. Ansprechpartner für Schiedsordnungen am Beispiel der ICC
Die Internationale Handelskammer ist eine nichtstaatliche Organisation mit Sitz in Paris, welche 1919 gegründet wurde. Primär als Interessensvertretung der Wirtschaft gedacht, hat sie sich die Förderung des weltweiten Handels und der Globalisierung als Ziel gesetzt. Kerngedanke der Gründungsmitglieder war die Friedenssicherung, da miteinander handelnde Staaten nach der Annahme des ICC weniger Kriege mitein-ander führen. 4
Der Einfluss des ICC ist maßgeblich geprägt durch ein weltweites Netzwerk von Nationalkomitees, welche in über 90 Ländern zu finden sind. Das deutsche Nationalkomitee, die ICC Deutschland, hat seinen Sitz in Berlin, das österreichische in Wien und das schweizerische in Zürich. Die Nationalkomitees vertreten die Interessen der Wirtschaft gegenüber nationalen Regierungen und bestehen hauptsächlich aus international tätigen Unternehmen, Industrie- und Handelskammern sowie diversen Verbänden.
Die ICC besitzt Beobachterstatus in nahezu allen relevanten internationalen Organisationen und unterhält neben einem Schiedsgericht in Paris einen Bürositz bei den United Nations in New York als auch bei der Welthandelsorganisation in Genf. Seit Anfang der 80er Jahre verfügt die ICC über drei Büros zur Verbrechensbekämpfung mit Sitz in London: Das International Maritime Bureau beschäftigt sich mit relevanten Fragen im Bereich Kriminalität auf dem Meer, wie zum Beispiel Piraterie. Das Financial Investigation Bureau ist für Geldwäsche und Betrugsfälle zuständig. Fälle von Marken-und Produktpiraterie werden vom Counterfeiting Intelligence Bureau verfolgt.
Mit insgesamt über 7.000 Mitgliedern ist die ICC eine der größten internationalen Interessensvertretungen der Wirtschaft. Unternehmen können sich direkt an die ICC wenden, um Hilfestellung bei Schiedsvereinbarungen zu erhalten. Die
4 vgl. ICC Deutschland e.V.: „Über die ICC Deutschland“.
Arbeit zitieren:
Mirko Heide, 2009, Vor- und Nachteile einer Schiedsvereinbarung im internationalen Geschäftsverkehr, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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DOI
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