Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 1
2. Das Erinnerungsgesetz (Ley de la Memoria Histórica) 2
2.1 Inhaltsanalyse des Gesetzes. 2
2.2 Immanente Aspekte der Spaltung und Versöhnung. 6
3. Die Positionen der politischen Akteure. 8
3.1 Instrumentalisierung der Vergangenheit. 8
3.2 Die staatlichen Akteure. 9
3.3 Die nicht-staatlichen Akteure 13
4. Auswirkungen auf die spanische Gegenwartsgesellschaft 16
4.1 Die Folgen des "Pakts des Schweigens" 16
4.2 Neuere Entwicklungen 18
5. Fazit 20
6. Literaturverzeichnis. 22
7. Anlage 26
1. Einleitung
Die Vergangenheitsbewältigung ist nach dem Zweiten Weltkrieg und insbesondere nach dem Fall des Eisernen Vorhangs zu einem zentralen Bestandteil der gesellschaftlichen Auseinandersetzung vieler Länder Europas, Südafrikas, Asiens und Lateinamerikas geworden. Während Deutschland mit der sowohl juristischen als auch gesellschaftlichen Aufarbeitung des Nationalsozialismus eine Vorreiterrolle einnimmt, hat Spanien in seinem Umgang mit dem Bürgerkrieg und der nachfolgenden Franco-Diktatur einen deutlichen Nachholbedarf (vgl. Bernecker/Brinkmann 2008: 10). Eine breite und öffentliche Debatte über die Bewertung der jüngeren Vergangenheit hat in Spanien erst vor wenigen Jahren eingesetzt. Dies geschah nicht zuletzt durch die von der sozialistischen Regierung José Luis Rodríguez Zapateros forcierte Ley de la Memoria Histórica, welche den bisher umfassendsten Schritt einer demokratischen spanischen Regierung zur Aufarbeitung der franquistischen Vergangenheit darstellt (vgl. Jacobs 2007: 1). Das Gesetz wurde am 31.10.2007, ohne die Stimmen der konservativen Opposition und linksnationaler Katalanen, in den Cortes Generales verabschiedet. Heftige politische Auseinandersetzungen und Polemik waren dieser Entscheidung vorausgegangen und begleiten sie weiterhin. Die Diskussion um das Gesetz - sowie das Gesetz selbst - sind von besonderer vergangenheitspolitischer Relevanz, da sich nun zum ersten Mal, nach einem jahrzehntelangen "Schweigepakt", die spanische Politik und Gesellschaft mit ihrer Vergangenheit öffentlich auseinandersetzt. Die moderne spanische Gesellschaft stellt sich somit einer Zerreißprobe, der sie seit der Transición, dem Übergang von der Diktatur zur Demokratie, aus dem Weg gegangen ist.
Demnach stellt sich die Frage, ob die Diskussion um die Ley de la Memoria Histórica zur Spaltung oder Versöhnung der spanischen Gesellschaft führt. Dies stellt die Leitfrage der folgenden Untersuchung dar. Die vorliegende Arbeit verfolgt damit das Ziel, die Auswirkungen des Gesetzes auf die Gesellschaft aufzeigen. Der Untersuchungsgegenstand wird zum Einen das Gesetz selbst sein und wie es in der Diskussion durch die verschiedenen politischen Akteure instrumentalisiert wird. Zum Anderen werden die Auswirkungen und Reaktionen der spanischen Gegenwartsgesellschaft analysiert, um Klarheit in die Kontroverse zu bringen. Die Untersuchungsperspektive folgt der induktiven Methode, da von dem Einzelphänomen, dem Gesetz, über die politischen Akteure auf den Zustand der spanischen Gesellschaft geschluss-
1
folgert werden soll. Eine vollständige Analyse der spanischen Gegenwartsgesellschaft würde die Grenzen dieser Ausarbeitung überschreiten, weshalb lediglich die Aspekte der Spaltung oder Versöhnung im Fokus stehen. Die Diskussion wird vor allem von den politischen Akteuren, d.h. sowohl von den Parteien als auch von Nicht-Regierungsorganisationen, zur eigenen Profilierung genutzt. Sie sind somit möglicherweise einerseits die Katalysatoren der Vergangenheitsbewältigung und andererseits die Spalter der Gesellschaft. Diese doppelte Rolle der politischen Akteure stellt die Arbeitshypothese der Untersuchung dar. Um die Leitfrage zu beantworten, wird anhand des Untersuchungsgegenstandes und der Arbeitshypothese wie folgt vorgegangen. Im folgenden Kapitel wird die Ley de la Memoria Histórica einer genauen Inhaltsanalyse unterzogen. Die Kernaussagen der einzelnen Artikel werden aus dem spanischen Original wiedergegeben und erste Interpretationen aufgezeigt. Zudem wird den Aspekten der Spaltung oder Versöhnung nachgegangen, die das Gesetz bereits impliziert. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird das spanische Original im Anhang in voller Länge dargestellt.
Im dritten Kapitel werden die verschiedenen Positionen der politischen Akteure analysiert und gegenübergestellt. Zunächst werden die Instrumentalisierungstendenzen im Allgemeinen dargestellt und anschließend auf die staatlichen Akteure eingegangen. Als staatliche Akteure werden in diesem Punkt die politischen Parteien verstanden. Analog werden desweiteren die Positionen der nicht-staatlichen Akteure aufgezeigt. Für das ehemalige republikanische Lager stehen die Opfervereinigungen und für das nationale Lager die Fundación Nacional Francisco Franco 1 stellvertretend. Auch die Position der katholischen Kirche findet in diesem Kapitel Beachtung. In diesem Abschnitt wird durch die Analyse der verschiedenen Positionen dargestellt, inwieweit das Gesetz instrumentalisiert wird und eine Spaltung oder Versöhnung hervorruft.
Im vierten Kapitel werden die Auswirkungen des Gesetzes und der dazugehörigen verschiedenen Positionen auf die spanische Gegenwartsgesellschaft untersucht. Die neueren Entwicklungen sollen aufzeigen, ob der "Pakt des Schweigens" aufgegeben wurde und dadurch eine erneute Spaltung oder eine echte Versöhnung bevorsteht.
1 Dt.: "Nationalstiftung Francisco Franco“
2
In dem abschließenden Fazit wird die Leitfrage beantwortet, inwieweit die Ley de la Memoria Histórica der Versöhnung der spanischen Gesellschaft zuträglich war oder ob sie eine neue Spaltung heraufbeschworen hat.
Der Forschungsstand zur Vergangenheitsbewältigung in Spanien hat, ähnlich wie das Phänomen an sich, erst seit der Jahrtausendwende an Bedeutung gewonnen. Bemerkenswert sind vor allem die Publikationen von Walther L. Bernecker und Sören Brinkmann, insbesondere die Monografie Kampf der Erinnerungen. Der Spanische Bürgerkrieg in Politik und Gesellschaft 1936 - 2008.
2. Das Erinnerungsgesetz (Ley de la Memoria Histórica)
2.1 Inhaltsanalyse
Die Ley de la Memoria Histórica wurde am 31.10.2007 ohne die Stimmen des konservativen Partido Popular 2 (PP) und der linksnationalen Esquerra Republicana de Catalunya 3 (ERC) verabschiedet. Dem Gesetz waren jahrelange politische Auseinandersetzungen vorangegangen. Aus diesem Grund konnte das Gesetz erst anderthalb Jahre später als geplant in Kraft treten konnte (vgl. Jacobs 2007: 1). Das Gesetz, das in voller Länge Por la que se reconocen y amplían derechos y se establecen medidas en favor de quienes padecieron persecución o violencia durante la Guerra Civil y la Dictadura 4 heißt, ist bekannt geworden als die Ley de la Memoria Histórica. Für diesen Begriff gibt es verschiedene adäquate Übersetzungen. In der Fachliteratur wird daher sowohl von "Gesetz zur Wiedererlangung des historischen Gedächtnisses" als auch von "Gesetz zur historischen Erinnerung" oder kurz "Erinnerungsgesetz" gesprochen. Aufgrund der Kürze wird im Folgenden der Begriff "Erinnerungsgesetz" beibehalten. Das Gesetz beinhaltet insgesamt 25 Artikel. Wie aus dem vollständigen Namen des Gesetzes hervorgeht, sind die Hauptziele die Anerkennung und Erweiterung der Rechte der Opfer des Bürgerkriegs und der Diktatur und die Bewahrung der Erinnerung an die Verbrechen. Dies findet auch im ersten Artikel des Gesetzes Erwähnung, an welcher Stelle auch
2 Dt.: "Volkspartei"
3 Dt.: Republikanische Linke Kataloniens
4 Dt.: Gesetz zur „Anerkennung und Erweiterung der Rechte derjenigen, die während des Bürgerkrieges und der
Diktatur Verfolgung und Gewalt erleiden mussten.“
3
betont wird, dass das Gesetz keine Spaltung provozieren will. Vielmehr steht die Zusammenführung der verschiedenen spanischen Generationen unter den Prinzipien und Werten der Solidarität und der konstitutionellen Freiheiten im Fokus (vgl. Boletín Oficial de las Cortes Generales Nr. 99-1: 3).
In Art. 2 werden die juristischen Verfahren und jegliche Form der Gewalt aus politischen und ideologischen Gründen als injusto (ungerecht) bezeichnet (vgl. Boletín Oficial de las Cortes Generales Nr. 99-1: 3). Eine Annullierung der Prozesse oder gar eine strafrechtliche Verfolgung der Täter sieht das Gesetz dagegen nicht vor, weshalb die ERC ihre Zustimmung zu dem Gesetz verweigerte (vgl. Schlee 2009: 203). Laut des Art. 2 sollen diejenigen Opfer entschädigt werden, die bislang keine Rehabilitation erfahren haben, sowohl aus dem nationalen wie auch aus dem republikanischen Lager (vgl. Jacobs 2007: 1). Allerdings sind die Opfer der Gewalt des republikanischen Lagers bereits unter Franco entschädigt worden, weshalb diese nicht mehr zu dem potentiellen Begünstigten dieses Gesetzes zählen (vgl. Jacobs 2007: 1). Die meisten Opfer müssen sich jedoch mit einer moralischen Rehabilitation zufrieden geben, da es kaum Beweise für die damaligen spontanen und willkürlichen Verbrechen gibt, ohne die man heute keinen Anspruch auf Entschädigung hat (vgl. Jacobs 2007: 2). Die Möglichkeit der materiellen Entschädigung besteht auch nur dann, wenn die Ziele der Opfer mit dem Inhalt der heutigen Verfassung in Einklang zu bringen sind, wodurch bspw. Aktivisten der ETA nicht von dem Gesetz profitieren können (vgl. Jacobs 2007: 2). Dadurch wurde eine wichtige Unterscheidung zwischen dem Spanischen Bürgerkrieg und den terroristischen Akten in der Franco-Zeit vorgenommen. Könnten selbst ehemalige ETA-Aktivisten materiell von dem Gesetz profitieren, hätte es vermutlich nie eine parlamentarische und gesellschaftliche Zustimmung gegeben.
Aus den Art. 3 - 7 ergibt sich der Anspruch der Opfer auf staatliche Bescheinigung zur Anerkennung der Verbrechen des Bürgerkriegs und der Diktatur (vgl. Schlee 2009: 206). Jedoch resultieren allein daraus noch keine ökonomischen Ansprüche, und es dürfen von Seiten der Opfer keine Namen von Tätern im Zusammenhang mit Verbrechen genannt werden (vgl. Schlee 2009: 206). Diese Artikel zeigen bereits die Vorsicht, mit der man das Gesetz formuliert hat, um die Aufarbeitung nicht zu einer innergesellschaftlichen Abrechnung eskalieren zu lassen.
4
Die Art. 8 - 12 erweitern die bereits bestehenden Regelungen der finanziellen Unterstützung für ehemalige Häftlinge, Kriegsversehrte, Hinterbliebene und Waisen. Diesen Passagen hat ebenfalls die konservative Opposition zugestimmt.
Die wichtigen Artikel 13 - 16 unter dem Titel Colaboración de las administraciones públicas con los particulares para la localización e identificación de víctimas 5 schreiben vor, dass die öffentliche Verwaltung die Exhumierung und Identifikation der Opfer bestmöglich unterstützen muss und die Opfervereinigungen um finanzielle Unterstützung ersuchen können (vgl. Boletín Oficial de las Cortes Generales Nr. 99-1: 5f.).
Der Art. 17 des Erinnerungsgesetzes ist der umstrittenste Artikel, da er die Entfernung von Symbolen an staatlichen Gebäuden und Plätzen sowie Monumenten aus der Franco-Zeit, die einseitig eines der beiden kriegführenden Lager verherrlicht, vorschreibt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn künstlerische, architektonische oder andere Interessen des Allgemeinwohls der Entfernung widersprechen. Bei Gedenkfeiern zum Spanischen Bürgerkrieg muss laut diesem Artikel allen Gefallen gedacht werden (vgl. Schlee 2009: 206). Der Art. 18 beschäftigt sich explizit mit dem Valle de los Caídos, der Begräbnisstätte José Antonio Primo de Riveras und Francisco Francos sowie vieler gefallener Kämpfer auf der Seite der Nationalen. Durch diesen Artikel werden alle politischen Kundgebungen an diesem Ort verboten. Dadurch können die neofranquistischen Parteien und Gruppen ihre alljährlichen Kundgebungen am 20. November dort nicht mehr durchführen. Dieser Artikel wurde einstimmig beschlossen (vgl. Jacobs 2007: 3).
Die Artikel 19 - 21 haben vor allem einen symbolischen Wert, sind aber dennoch erwähnenswert. Art. 19 schreibt vor, dass Bauten, die von Zwangsarbeitern errichtet worden sind, katalogisiert werden sollen, und durch den Art. 20 wird den ehemaligen Mitgliedern der Internationalen Brigaden die spanische Staatangehörigkeit gewährt, ohne dass sie ihre aktuelle Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Art. 21 besagt, dass den Opferverbänden die Gran Cruz de Mérito Social verliehen werden kann (vgl. Boletín Oficial de las Cortes Generales Nr. 99-1: 7).
Die Artikel 22 - 25 beinhalten die Einrichtung des Centro Documental de la Memoria Histórica, das auch das Archiv des Spanischen Bürgerkrieges in Salamanca umfassen soll. Die zent- 5 Dt.:"Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung mit Privatpersonen zur Auffindung und Identifikation der
Opfer"
5
Arbeit zitieren:
Max Hewer, 2010, Ley de la Memoria Histórica: Spaltung oder Versöhnung der spanischen Gegenwartsgesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Convivencia in Al-Andalus: Vorbild oder Mythos?
Romanistik - Spanische Sprache, Literatur, Landeskunde
Hausarbeit, 17 Seiten
Las mujeres y el honor en el 'Burlador de Sevilla' de Tirso de...
Romanistik - Spanische Sprache, Literatur, Landeskunde
Hausarbeit (Hauptseminar), 12 Seiten
Begründungen und Ansätze für eine europäische Industriepolitik - darge...
Seminararbeit, 34 Seiten
Romanistik - Spanische Sprache, Literatur, Landeskunde
Hausarbeit, 15 Seiten
"El celoso extremeño" - Eine exemplarische Novelle?
Romanistik - Spanische Sprache, Literatur, Landeskunde
Hausarbeit (Hauptseminar), 30 Seiten
Tirso de Molina's Don Juan: Verführer der Frauen, Betrüger der Män...
Romanistik - Spanische Sprache, Literatur, Landeskunde
Hausarbeit (Hauptseminar), 26 Seiten
Nationalstaatliche Industriepolitik in der Europäischen Union - Pro un...
Seminararbeit, 26 Seiten
Definition von Staat und Gesellschaft durch die spanische Verfassung v...
Romanistik - Spanische Sprache, Literatur, Landeskunde
Seminararbeit, 27 Seiten
Analyse der Polemik um Benito Jerónimo Feijoos "discurso Voz del ...
Romanistik - Spanische Sprache, Literatur, Landeskunde
Seminararbeit, 24 Seiten
Global Governance: Fallbeispiel UNO
Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit
Hausarbeit (Hauptseminar), 17 Seiten
Der nationale Wandel Spaniens im 20. Jahrhundert im Hinblick auf die E...
Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa
Hausarbeit (Hauptseminar), 32 Seiten
Liebeskonzepte in Rojas‘ "La Celestina"
Romanistik - Spanische Sprache, Literatur, Landeskunde
Seminararbeit, 14 Seiten
Global Governance im Nahost–Konflikt
Vom Osloer Friedensprozess bis...
Politik - Internationale Politik - Region: Naher Osten, Vorderer Orient
Hausarbeit, 42 Seiten
Die Abgeltungssteuer als Instrument der Unternehmensfinanzierung
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 25 Seiten
Aspekte konzeptioneller Mündlichkeit in der Chat-Kommunikation
Hausarbeit, 30 Seiten
Celas "La familia de Pascual Duarte" vor dem soziokulturelle...
Romanistik - Spanische Sprache, Literatur, Landeskunde
Hausarbeit (Hauptseminar), 31 Seiten
Das Nähe-Distanz-Modell von Koch und Oesterreicher
Anwendung und Kritik
Hausarbeit (Hauptseminar), 27 Seiten
Max Hewer hat einen neuen Text hochgeladen
Los Adversarios: DOS Biografias de Las Memorias Historicas de Sima Qia...
Jhon Gerard Page Ramovna
El cine francés, 1958-1998 : de la Nouvelle Vague al final de la escap...
Esteve (1955- ) Riambau
0 Kommentare