Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1 Kindheit in unserer Zeit 4
1.1 Lebensphase Kindheit 4
1.2 Lebensphase Jugend 6
1.3 Kindheit im Wandel 9
1.4 Entwicklungspsychologische Sichtweisen 12
1.4.1 Sozialisation als Weg zur Identität nach Erikson 12
1.4.2 Kognitive Entwicklungen nach Piaget 17
1.4.3 Moralische Entwicklungen nach Kohlberg 19
1.5 Fazit 23
2 Partizipation 24
2.1 Exkurs Kognitive Landkarten 24
2.2 Partizipationsbegriff 26
2.3 Gesellschaftliche Bedeutung von Partizipation 27
2.3.1 Pädagogische Partizipationsbegründungen 28
2.3.2 Gefahren für die Partizipation 30
2.4 Beteiligungsformen 30
2.5 Handlungsbereiche der Partizipation von Kindern und Jugendlichen 33
2.5.1 Repräsentative Formen der Beteiligung 34
2.5.2 Offene Formen der Beteiligung 35
2.5.3 Projektorientierte Formen von Beteiligung 36
2.5.4 Partizipationsprojekte im Beispiel 36
2.6 Fazit 39
3 Rechtliche Situation von Kindern und Jugendlichen 40
3.1 U-N Kinderrechtskonvention 40
3.2 Grundgesetz der BRD GG 42
3.3 Bürgerliches Gesetzbuch BGB 43
3.4 Sozialgesetzbuch SGB und weiterführende Gesetze und Bestimmungen 44
3.5 Das Baugesetzbuch BauGB 46
I
3.6 Agenda 21 47
3.7 Fazit 47
4 Das Beteiligungsprojekt Kinderstadt Rostock 49
4.1 Anlass und Idee 50
4.2 Der aktuelle Entwicklungsstand 51
4.3 Wichtigste Handlungsprinzipien 53
4.4 Einzugs- und Einflussgebiet der Kinderstadt Rostock 55
4.5 Handlungsbereiche der Partizipation im Projekt. 56
4.5.1 Clustering der Handlungsbereiche 57
4.6 Zukunftsvisionen 63
4.7 Fazit des Projekts aus sozialpädagogischer Sicht 64
5 Schlussbetrachtung 66
6 Quellenverzeichnis 68
II
Einleitung
Partizipation war in meinem Studium bereits mehrfach ein Thema. Wie kann man Kindern und Jugendlichen politische, gesellschaftliche, pädagogische oder psychologische Zusammenhänge näherbringen? Wie kann man sie frühzeitig an demokratischen Prozessen beteiligen? Wie kann man sie mitbestimmen lassen und ihnen eine Grundlage geben, sich an diesen Themen sinnvoll zu beteiligen? Probleme, wie Extremismus in jeder Form, geringe Wahlbeteiligung junger Menschen oder die Verschmutzung der Umwelt, sind Themen, die durch eine Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen einen Erfolg versprechenden Verbesserungsansatz finden können. Wenn Kinder und Jugendliche aktiv an der Gestaltung ihrer Umgebung und ihrer Umwelt teilhaben, sie bei Entscheidungen hierbei mitreden, mitgestalten und mitbestimmen können, dann tragen sie zur Stärkung unserer demokratischen Strukturen bei.
Kinder und Jugendliche können komplexe technische, wirtschaftliche oder rechtliche Zusammenhänge oft noch nicht richtig einschätzen. Dafür bringen sie Kompetenzen mit, die viele Erwachsene nicht mehr besitzen, wie Phantasie, Kreativität, Spontanität und Begeisterungsfähigkeit. Bei der Partizipation von Kindern und Jugendlichen geht es um gemeinsames Handeln, Planen und Mitentscheiden im Alltag. Beteiligung kann z. B. Gestaltung von Lebensräumen oder Antidiskriminierung bedeuten. Kinder und Jugendliche zu beteiligen heißt auch, sie zu aktivieren. Die Folgen dieses Aktivierungsprozesses können für Erwachsene unbequem sein, denn aktive Jugendliche sind in der Lage, Wünsche und Bedürfnisse zu äußern und Veränderungen in ihrer Welt zu bewirken.
Die Erfahrungen, die ich in meinem Praktikum im Rostocker Freizeitzentrum sammeln konnte, haben mich dazu bewogen, Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Thema zu wählen und meine Erfahrungen zur dort praktizierten Beteiligung von Kindern in der Kinderstadt Rostock im wissenschaftlichen Kontext zu betrachten. Hierbei möchte ich mich ausschließlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen widmen. Grundsätzlich ist Partizipation jedoch keine Frage des Alters und in jedem Alter und Lebensabschnitt sinnvoll.
Die Arbeit trägt den Titel: Partizipationsmöglichkeiten, aufgezeigt am Beispiel der Kinderstadt Rostock. Ziel dieser Arbeit soll es sein, Partizipationsmöglichkeiten am Beispiel der Kinderstadt Rostock zu betrachten. Zu diesem Zweck habe ich zwei Thesen aufgestellt.
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These eins besagt, dass Partizipation eine geeignete pädagogische Form darstellt, um Kinder und Jugendliche auf das Leben in der Gesellschaft vorzubereiten. Mit dieser These sollen die Auswirkungen von Partizipation und damit ihre Handlungsgrundlagen generell betrachtet werden. Meine zweite These betrifft die Kommunikation in unserer Gesellschaft und besagt, dass in unserer Gesellschaft trotz der Tatsache, dass wir in einer Kommunikationsgesellschaft leben, ein Kommunikationsdefizit zwischen Kindern und Erwachsenen besteht. Unsere derzeitige gesellschaftliche Entwicklung, hin zu immer mehr Kommunikationsmöglichkeiten lässt den voreiligen Schluss zu, dass es keine oder nur geringe Kommunikationsdefizite geben sollte. Dieser Umstand ist Gegenstand dieser These.
Diese Arbeit ist wie folgt strukturiert.
Im ersten Kapitel gebe ich einen Überblick über die Kindheit in unserer Zeit. Dabei werde ich auf die Lebensphasen Kindheit und Jugend eingehen, soziale Veränderungen in der heutigen Zeit beleuchten und führende Theorien der Entwicklungspsychologie benennen und aufzeigen. Das zweite Kapitel hat die Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Fokus. Dabei gehe ich auf den Begriff der Partizipation ein und gebe nachfolgend einen Überblick über die gesellschaftliche Bedeutung von Partizipation. Ich zeige Beteiligungs-formen auf und liefere danach einen Überblick über mögliche Handlungsbereiche der Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Den Abschluss dieses Kapitels bildet ein Bericht eines Beteiligungsprojektes, in dem Möglichkeiten und Grenzen von Partizipation von Kindern und Jugendlichen aufgezeigt werden. Das dritte Kapitel hat die rechtlichen Aspekte als Schwerpunkt. Hier zeige ich rechtliche Gegebenheiten zur Partizipation von Kindern- und Jugendlichen auf kommunaler Ebene und auf Bundesebene auf, um damit zum einen Möglichkeiten und Grenzen auf rechtlicher Ebene darzulegen, zum anderen aber auch, um deutlich zu machen, welchen Stellenwert das Thema Partizipation in Deutschland im politischen Verständnis einnimmt. Das vierte Kapitel befasst sich mit dem Beteiligungsprojekt Kinderstadt Rostock. Ich gehe hier auf den Anlass, Idee und den aktuellen Entwicklungsstand ein und werde die Handlungsbereiche der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in diesem Projekt betrachten. Ich werde in dieser Arbeit den Begriff Kinder und Jugendliche verwenden und beziehe mich hierbei auf ein Alter bis etwa vierzehn Jahren. Ebenso werde ich neben dem Begriff Kinderstadt auch die Form Kinderspielstadt verwenden. Beide Begriffe sind dabei gleichzusetzen und nur aufgrund des Eigennamens der Kinderstadt-Rostock in beiden Ausführungen vorhanden. Zur Vereinfachung nutze ich im gesamten Text nur die männliche Form bei Personen. Ich möchte an dieser
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Stelle darauf hinweisen, dass es sich aber jeweils sowohl auf männliche als auch weibliche Personen bezieht.
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1 Kindheit in unserer Zeit
Diese Arbeit bezieht sich auf Kinder und Jugendliche unter dem Aspekt der Partizipation. Daher werde ich im ersten Punkt Bezug zur Lebensphase Kindheit herstellen, diese definieren und in den einzelnen Entwicklungsstufen beschreiben und mögliche Veränderungen in den Lebenswelten der Kinder untersuchen.
1.1 Lebensphase Kindheit
Betrachtet man den Begriff Kindheit genauer, so wird schnell deutlich, dass sich hinter ihm ein Konstrukt verbirgt, welches einem ständigen Wandel unterliegt. Es lassen sich vier Konstrukte von historisch gewachsener Kindheit betrachten: 1. Kindheit als Unterwerfung und Gehorsamspflicht: Als normales Verständnis von Kindheit galten von der Antike - mit ihrem patriarchalischen Weltbild - über das Mittelalter bis in die Neuzeit Gehorsam und Unterordnung (mit unendlich viel Leid im totalen Widerspruch zur Verhätschelung für Kinder).
2. Erziehungskindheit: Eine neue Sichtweise auf das Kind entwickelte sich ab dem 17. Jahrhundert. Es wurde zunehmend ein mit besonderen Maßnahmen in seiner Eigenart zu erziehendes Wesen.
3. Kinder als sozial kompetente Akteure: Seit den 70er Jahren des vorherigen Jahrhunderts entstanden neue Ansätze in der Kindheitsforschung, vor allem in den USA und in den skandinavischen Ländern. Kinder gelten seitdem als eigenberechtigte Personen, die an Erziehung und Sozialisation einen aktiven und konstruktiven Anteil haben. 4. Als eine Art Ergänzung (Gegenbewegung) gilt das vierte Konstrukt. Es besagt, dass Kinder ein eigenes Kind-Erwachsenen-Verhältnis brauchen. Das bedeutet, dass Kinder auf Erwachsene angewiesen sind, die ihnen Bindung und Schutz bieten. Zudem sind es die Erwachsenen, die emotional und physisch für sie Sorge tragen. (vgl. Gudjons 2008, S. 109 -110)
Hier zeigt sich, wie sehr sich der Begriff Kindheit durch die veränderten Bedingungen der Umwelt, aber auch bedingt durch Wohlstand und Wissenschaft, gewandelt hat.
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Die Entdeckung der Kindheit begann im 13. Jahrhundert. Beleg ist die damalige Entwicklung des Rechtswesens. Beschleunigt und sichtbar wurden ihre Entwicklungen und ihre Auswirkungen aber erst Ende des 16. und im 17. Jahrhundert. So bestand noch bis ins 13. Jahrhundert ein Tötungsrecht des Vaters gegenüber seinem Kind. Ab dem 16./17. Jahrhundert nahm eine Entwicklung ihren Lauf, die den Eltern ein Züchtigungsrecht einhergehend mit elterlicher Gewalt zugestand. Seit 1977 ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch die Sorgepflicht für das eigene Kind maßgebend. 1989 wurde dies im achten Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) konkretisiert und erweitert. (vgl. Klusemann 2003, S. 15 - 16).
Die Geburtsstunde der Lebensphase Kindheit ist nach Klusemann Abgrenzung und Distanz. Bis ins späte Mittelalter hinein glaubte man, dass Kindern Sexualität vor der Pubertät fremd und gleichgültig wäre. Mit der Durchsetzung des christlichen Verständnisses kindlicher Unschuld und dem daraus folgenden Nichtwissen über Sexualität entwickelte sich eine moralische Auffassung, die die kindliche Unschuld und damit die Unwissenheit des Kindes als Großartigkeit heraushebt.
Kinder waren infolge ihrer Unschuld unwissend. Diese Unwissenheit wurde zum Konzept einer eigenständigen Kindheit erhoben. Erziehung ist seither ein Bündel von Maßnahmen, Kinder auf die Welt von Erwachsenen vorzubereiten. Diese Maßnahmen sollen in erster Linie die Unschuld der Kinder erhalten und ihre Unwissenheit sowie Schwächen im Vergleich mit Erwachsenen durch Erziehung ausgleichen. (vgl. Klusemann 2003, S. 19). „…Seit dem 17. Jahrhundert entwickelten sich Konzeptionen von Erziehung, aus denen vier Prinzipien hervorgingen, die kennzeichnend dafür sind. 1. Kinder dürfen nie allein gelassen werden und bedürfen ständiger Beaufsichtigung, 2. Kinder dürfen nicht verhätschelt werden, müssen frühzeitig an eine strenge Lebensführung gewöhnt werden, 3. Kinder müssen zu Schamhaftigkeit und Sittsamkeit erzogen werden, sowie 4. zur Ehrerbietung gegenüber Erwachsenen…“ (Ariés 1990, S. 193). Gründe für die zu der Zeit fortschreitende Entwicklung dieser Prinzipien waren die Entstehung von emotionalen Bindungen innerhalb der Familie und der zunehmend organisierte Schulbesuch, einhergehend mit den strengen dort herrschenden Werten und Regeln. Vor
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diesem Hintergrund verlängerte sich die Phase der Kindheit. Während Kinder im offenen Haus eher natürlich aufwuchsen, gab es nun eine Vielzahl erzieherischer Ratschläge und Empfehlungen, die Kinder einerseits als schutzbedürftig ansahen, deren ungezügeltes Verhalten sowie deren Neugier jedoch gebändigt werden mussten.(vgl. Baacke 1995, S. 52 -56)
Rückblickend kann diese Entwicklung als Beginn einer Leidenszeit der Kinder gedeutet werden. Sie wurden „... aus einer ganzheitlichen Lebenswelt hinausgedrängt und fanden sich in den pädagogischen Anstalten und Veranstaltungen wieder“ (Rolff/Zimmermann 1997, S. 9).
1.2 Lebensphase Jugend
Ähnlich wie der Begriff Kindheit, ist auch der Begriff Jugend ein Konstrukt, welches ständigem Wandel unterliegt. Nicht alle Zeiten kannten - wie heute - eine mehrjährige Jugendzeit. „…Bei vielen sog. Naturvölkern findet sich ebenfalls keine ausgedehnte Jugendzeit, wie wir sie in den Industriegesellschaften kennen. Vielmehr regeln eindeutige Initiationsriten relativ kurzzeitig Übergang und Aufnahme in die Erwachsenengesellschaft...“ (Gudjons 2008, S. 127) Der Begriff Jugend wirft auch heute noch differenzierte Vorstellungen auf. Angemerkt sei, dass es „die Jugend“ so nicht gibt, weil in den verschiedensten historischen Epochen und Kulturen hierfür auch ganz unterschiedliche begriffliche und manchmal auch nicht eindeutige Klassifikationen verwendet wurden. (vgl. Zimmermann 2000, S 165)
Der Begriff Jugend kann so vielfältige Bedeutungen haben. Es kann z. B. gemeint sein:
-„eine Entwicklungsphase im Lebenszyklus eines jeden Menschen, beginnend mit dem 13. Lebensjahr, die biologisch bestimmt, aber auch sozial überformt ist;
-eine soziale Gruppe mit ihren typischen, in diesem Fall „jugendlichen“, Verhaltensweisen und Einstellungen;
-eine gesellschaftliche Teilkultur, auch Subkultur genannt
-ein idealer, altersunabhängiger Wertbegriff für die gebündelte Sehnsucht der Gesellschaft nach Spannkraft, körperlicher Schönheit und unbeschwerten Genuss, benannt als Jugendlichkeit“ (Zimmermann 2003, S.166)
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Meistens wird Jugend heute jedoch sehr unscharf in einer Altersspanne von 13 bis über 20 Jahren verstanden. (vgl. Gudjons 2008, S. 127)
Merkmal des Einsetzens von Jugend ist die beginnende Pubertät. Diese als biologisches Geschehen beschreibt die körperlichen Veränderungen von Mädchen und Jungen, die ihren Höhepunkt in der Geschlechtsreife findet und mit vielen Begleiterscheinungen wie z. B. beschleunigtem Längenwachstum oder auch der Entwicklung der Fortpflanzungsfähigkeit verbunden ist.
Adoleszenz meint in diesem Zusammenhang die Gesamtheit der psychosozialen Entwicklungsprozesse und Entwicklungsbedingungen zwischen den Lebensphasen Kindheit und Erwachsensein.
Moderne Forschung zeigt nicht mehr auf, wie die einzelnen Phasen zu sein haben. Sie legt ihren Fokus auf die einzelnen Lebensphasen, beschreibt und deutet sie. (vgl. Gudjons 2008, S. 128).
Die Entwicklung von Jugendlichen kann so derzeit in drei großen Zugriffen gedeutet werden:
Jugend als Werk der Natur: Die Suche nach inneren Entwicklungsprogrammen kennzeichnet diesen Zugriff, der vor allem in der klassischen Entwicklungspsychologie seit Anfang diesen Jahrhunderts erarbeitet wurde. Es geht heute aber nicht mehr um Phasentheorien, sondern um bestimmte Funktionen (z.B. körperliches Wachstum, Geschlechtsreife, kognitive Entwicklung).
Jugend als Werk der Gesellschaft: Die menschliche Entwicklung wird stark von den gesellschaftlichen Makrostrukturen geprägt. Vor allem die sozialhistorisch stark abgewandelten Kontexte des Aufwachsens wie Familie, Nachbarschaft, Schule, Freunde, Ausbildung, Beruf usw. bestimmen Individuation und Identitätsarbeit heutiger Jugendlicher. Ein besonderes Problemfeld bilden die Risikofaktoren: Verhaltensstörungen, Delinquenz, Drogen, Kriminalität, aber auch Depressionen und Selbstzerstörungen
Der Jugendliche als Werk seiner selbst: Das Ringen um den eigenen Identitätsentwurf ist Thematik dieses Zugriffs. Die Basis hierzu bildet das handlungstheoretische Konzept der Entwicklungsaufgaben. (vgl. Gudjons 2008, S. 128)
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Ein hilfreiches Raster zur Übersicht der jugendlichen Entwicklungsphasen von Jungen und Mädchen bietet Zimmermann mit nachfolgender Tabelle. Hier ist zu erkennen, dass in den Entwicklungsphasen von Jungen und Mädchen zeitliche Unterschiede bestehen. Um die Phasen der Jugendlichkeit vollständig zu erfassen wurde das Altersspecktrum von acht bis 25 Jahre gewählt
„Mit Adoleszenz ist hier die über die Pubertät hinausgehende Entwicklungsphase von Heranwachsenden gemeint. Post-Adoleszenz bedeutet nun ein noch größerer Zeitraum vor der Erwachsenheit, so etwas wie die Nachphase des Jungseins…“ (Zimmermann 2003, S. 166-167).
Altersstufen bzw. Altersphasen sind in Wissenschaft und Praxis sehr umstritten und markieren Grenzen. Nachfolgend möchte ich mit Hilfe einiger Beispiele aufführen, mit welchen Regelungen in der Praxis auf Kinder und Jugendliche sowie auf deren Rechte eingegangen wird.
Mit der Geburt setzt in Deutschland die allgemeine Rechtsfähigkeit des Menschen ein. Beleg dafür ist der Paragraph eins des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ab dem sechsten Lebensjahr , das allgemein als Einschulungsalter gilt, beginnt die allgemeine Schulpflicht. Als dritter Punkt folgt dem Alter von sieben Jahren ein zunehmend größerer Handlungsspielraum einhergehend mit größerer Selbstverantwortung. Deutlich wird das durch den Status der beschränkten Geschäftsfähigkeit und bedingte Deliktsfähigkeit ab dem siebten Lebensjahr. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist dies in den Paragraphen ab §§106 fortfolgend und im § 828 Absatz 2 geregelt.
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Mit dem 14. Lebensjahr folgt darauf eine bedingte strafrechtliche Verantwortung nach Paragraph 1 Absatz 2 und Paragraph 3 des Jugendgerichtsgesetzes. Ab diesem Zeitpunkt können Kinder für ihr Tun direkt zur Verantwortung gezogen werden, allerdings unter dem Aspekt des Erziehungsgedankens. Mit dem 15. Lebensjahr endet in Deutschland die allgemeine Schulpflicht und es beginnt die sozialrechtliche Handlungs- und Prozessfähigkeit nach dem § 36 Absatz 1 des ersten Sozialgesetzbuches.
In der UN-Kinderrechtskonvention besagt Artikel 1, dass ein Kind jeder Mensch ist, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Regelung gilt auch in Deutschland, wurde aber durch § 7 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes wie folgt spezialisiert: Als Kind gilt in Deutschland, wer noch keine 14 Jahre alt ist. Von da an, bis zum Alter von 18 Jahren gilt man als Jugendlicher. Weiterhin im Alter von 18 - 27 Jahren, wird man als junger Volljähriger eingestuft. Ab dem Alter von 27 Jahren folgt der Status junger Mensch. Rein rechtlich gesehen findet mit der großen Anzahl von Altersbestimmungen, von denen ich nur generell gültige zur Altersspezifikation benannt habe, eine starke Untergliederung statt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die von mir zuvor beschriebenen unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen junger Menschen. Zudem macht diese gegliederte Struktur deutlich, dass das Jugendalter aus verschiedenen Sichtweisen betrachtet werden kann - so z. B. soziologisch, entwicklungspsychologisch oder biologisch. Die vorliegende Ausarbeitung bezieht sich inhaltlich auf die „junge Generation“ bis etwa zum 14. Lebensjahr, die sich noch in einem starken Entwicklungsprozess befindet und durch deren Partizipation zukunftsweisende gesellschaftliche und individuelle positive Veränderungen erreicht werden können.
1.3 Kindheit im Wandel
Die heutige Zeit ist gekennzeichnet von Schnelllebigkeit und Fortschritt. Was gestern noch gut und modern war, ist heute oftmals schon wieder überholt. Diese Entwicklungen beeinflussen auch die Kindheit in unserer Zeit. Kennzeichen der modernen bürgerlichen Kindheit als Erziehungskindheit war die Institutionalisierung in zwei Bereiche: in Familienkindheit und Schulkindheit. Beide hatten eigens zugeschriebene spezifische Funktionalitäten. Beim Übergang zur nachindustriellen, gegenwärtigen Kindheitsstufe geht die Tendenz
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dagegen immer mehr zu einer Vermischung der beiden Sozialisationsinstanzen Schule und Familie. Sie scheinen ihre Funktionalitäten zu verlieren. Deutlich wird dies durch die in den letzten Jahren diskutierten Krisen von Schule, nach dem schlechten Abschneiden in den Pisa-Tests, und Familie, nachdem es in den letzten Jahren vermehrt zu Amokläufen von Jugendlichen kam.
Mit dem zwölften Kinder- und Jugendbericht begann ein erster Versuch eines Zusammenspiels von privater und öffentlicher Bildung und Erziehung. Slogans im zwölften Kinder-und Jugendbericht, wie z. B. Bildung von Anfang an oder Bildung ist mehr als Schule machen dies deutlich. Drei Stichworte, die die Veränderung der sozialen Bedingungen für Kinder abbilden, möchte ich in diesem Zusammenhang nennen und kurz betrachten. (vgl. Pfeiffer 2005, S. 7) Kindheit als Familienkindheit
Die Familie bildet immer noch die primäre Lebenswelt von Kindern. Die Definition von Familie weist als Hauptmerkmal die feste Beziehung zwischen mindestens einem Elternteil und mindestens einem Kind auf. Den größten Unterschied im familiären Alltagsleben der heutigen Kinder bewirkt die Erwerbsbeteiligung der Mütter. Es zeigt sich, dass die traditionelle Rolle der Hausfrau als lebenslange Rolle von immer weniger Frauen gewählt wird. Gleichzeitig gelten Kinder mehr und mehr als Armutsrisiko in Deutschland, was eine Erwerbsbeteiligung der Mütter oftmals erfordert. Eine Entwicklung, die sich hier zeigt, ist die steigende Tendenz von Ein-Kind-Familien und Kinderlosigkeit. Zur Erklärung dieses Phänomens wird der Begriff rushour benutzt. Dieser meint das Zusammendrängen von Ausbildung, Berufsstabilisierung und Fruchtbarkeitsphase auf einen sehr engen Zeitraum. Frauen müssen sich somit oft zwischen Karriere und Familie entscheiden. Ausbildung und Existenzsicherung erfolgen bis Mitte/Ende 30. Danach ist die biologische Uhr für Frauen weit vorangeschritten. Die These wird durch den statistischen Fakt untermauert, dass Frauen mit akademischen Berufsabschlüssen und beruflichen Führungspositionen die größte Gruppe der kinderlosen Frauen darstellen. (vgl. Pfeiffer 2005, S. 7 - 8) Kindheit als Institutionenkindheit
Der Alltag von Kindern und ihre Biographien sind heutzutage stark institutionell strukturiert. Kennzeichen dafür sind eine Vielzahl von Betreuungsangeboten, vor allem im Bereich der Kindertagesstätten, sowie die Verlängerung der Schulzeit im Vergleich zu früheren Zeiten. Zudem wird Kindern eine große Anzahl von Freizeitmöglichkeiten geboten, die
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sehr selektiv wahrgenommen werden können. Dies hat zur Folge, dass sich die Lebenswelten von Kindern und Erwachsenen deutlich trennen können und auch Kinder untereinander sehr unterschiedliche Entwicklungen nehmen können. Kennzeichen der heutigen Zeit ist die Vielfalt, die der normalen Kindheit mit geringen Abweichungen, oder schichtbezogenen Unterschieden gewichen ist. Für Kinder bedeutet dies, dass sie frühzeitig mit einer zeitlichen und räumlichen Koordination dieser Vielfalt an außerschulischen Betreuungs-und Betätigungsmöglichkeiten konfrontiert werden und dahingehend eine anspruchsvolle Zeitmanagementkompetenz von ihnen gefordert ist. Einerseits bietet dieser Umstand Entwicklungschancen und Freiheitsgewinn für Kinder, andererseits fordert dies Integrationsleistungen und Zugangsmöglichkeiten ab. Für Kinder sind nicht alle Angebote gleich zugänglich. Ökonomische und kulturelle Ressourcen tragen hier dazu bei, dass bestehende Ungleichheiten noch verstärkt werden. Auch Milieuzugehörigkeit kann zu diesen Unterschieden beitragen. (vgl. Pfeiffer 2005, S. 8 - 9) Die Erosion der Kindheit
Neil Postman hat bereits in den achtziger Jahren mit seinem Buch „Verschwinden der Kindheit“ das Phänomen der neuen Medien beschrieben. Hiernach entfällt ein umfangreicher zeitlicher Anteil der Freizeitaktivitäten von Kindern auf den Bereich neue Medien und damit weg von Familie und anderen Institutionen. Die zuvor geltenden altersspezifischen Strukturierungen in der Kindheit verloren dabei immer mehr ihre Geltung. Postmans These dazu lautet, dass die medialen Räume mit den Lebenswelten und Themen der Erwachsenen identisch sind und dabei die kindlichen Eigenwelten auflösen. Der vom Entwicklungsgedanken motivierte und legitimierte Unterschied in den Themen und dem Wissen von Kindern und Erwachsenen ist damit verschwunden und mit ihm eben die Kindheit, die durch dieses auch so gewollte Nichtwissen als Schutzraum definiert ist. (vgl. Postman 1993, S. 94)
Ein weiterer Punkt, der in den Bereich der Erosion der Kindheit fällt, ist der so genannte Verhandlungshaushalt. Dadurch, dass Kinder zunehmend selbstständig als Akteure in ihrer sozialen Umgebung und von ihrem sozialen Umfeld akzeptiert werden, gewinnen partizipative und demokratische Elemente im Umgang zwischen Kindern und Eltern immer mehr an Bedeutung. Wie bereits erwähnt, sinkt zum einen die zeitliche und soziale Intensität der Kontakte zwischen Eltern und Kindern. Trotzdem verstätigt sich die Eltern-Kind-Beziehung zunehmend. Eltern sind nach wie vor die wichtigsten Vertrauenspersonen von Kindern. (vgl. Hurrelmann/Bründel 2003, S. 80 - 85)
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Als Fazit lässt sich feststellen, dass die Kindheit der heutigen Zeit nicht mit früheren Zeiten vergleichbar ist und in relativ kurzer Zeit einen bedeutenden Wandel vollzogen hat. Familie und Schule haben dabei, zulasten von neuen Medien und vielfältigen Freizeit- und Betätigungsmöglichkeiten an Bedeutung verloren. Diese pluralistischen Betätigungsmöglichkeiten bewirken auch die Möglichkeiten unterschiedlichster Alltagsverläufe oder sogar große Unterschiede biographischer Entwicklungen und die Gefahr von Ungleichheiten und der Kanalisierung von Angeboten. Neue Freiheiten stehen ebenso neue Herausforderungen für Kinder gegenüber. Ebenso gibt es die Tendenzen der Erosion von Kindheit begünstigt durch neue Medien, die zumindest die Frage aufwerfen, inwieweit kindliche Lebenswelten von ihnen beeinflusst werden können, ohne sie dabei aufzulösen und mit ihnen den kindlichen Schutzraum. Ebenfalls neu ist der zunehmend partizipative Umgang von Eltern mit ihren Kindern. Kinder haben mehr und mehr die Freiheit, Dinge selbst - bzw. mitzuentscheiden. Der traditionelle Befehlston der Eltern ist dabei in vielen Fällen einer Verhandlung gewichen, bei der Eltern und Kinder Aufgaben verteilen.
1.4 Entwicklungspsychologische Sichtweisen
Ziel der folgenden entwicklungspsychologischen Sichtweisen ist die Darstellung der Potentiale in der Entwicklung von Kindern, sowie das Aufzeigen von möglichen Grenzen.
1.4.1 Sozialisation als Weg zur Identität nach Erikson
In der Theorie des Lebenslaufs unterscheidet Erikson acht Phasen. Er baut dabei auf das Entwicklungsmodell der Psychoanalyse Freuds auf. Sein Modell unterscheidet sich allerdings in wesentlichen Punkten. Während sich Freud auf die Entwicklung als Triebwandlung beschränkt, bezieht sich Erikson zudem auf die Entwicklung durch Triebwandlung und Interaktion zwischen dem Individuum und der Gesellschaft. Die Interaktion zwischen dem Kind und seiner Umwelt spielt für ihn eine bedeutende Rolle. Erikson fasst menschliche Entwicklung als einen lebenslangen Prozess auf. Für ihn bedeutet der Begriff Identität einen Zuwachs an Persönlichkeitsreife, den der Mensch am Ende der Adoleszenz der Fülle seiner Kindheitserfahrungen entnommen haben muss, um für die
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Christoph Schachtschneider, 2010, Partizipationsmöglichkeiten, aufgezeigt am Beispiel der Kinderstadt Rostock, München, GRIN Verlag GmbH
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