in die Klasse der Dirnen, die in der Stadt lebten, die sich also für einen längeren Zeitraum an einem Ort aufhielten und in sogenannten Frauenhäusern verweilten. Die Prostitution in Bordellen ist freilich eine Weiterentwicklung der fahrenden Dirnenwesens.
Rein terminologisch wurden fahrende Frauen im 14. und 15. Jahrhundert mit Dirnen gleichgesetzt, da sich diese Frauen in dem bereits erläuterten sozialen Milieu der „Spielleute, Landstreicher, Hausierer, Tagelöhner, Gaukler, Scholaren und Söldner [bewegten]“ 6 . Deshalb wurde der Verdacht erhoben, dass sie ihren Lebensunterhalt mit Prostitution verdienten. 7 In der Bezeichnung der fahrenden Dirne stecken die Attribute „frei“ und „fahrend“, die Rückschluss auf ihre Soziologie erlauben. Da diese Frauen als „frei“ galten, wurden sie von den städtischen Gesellschaften weitgehend ausgeschlossen. Demnach impliziert das Attribut „frei“, dass die Dirnen nicht unter der städtischen Ordnung standen und sich folglich „dem sexuellen Zugriff von Männern aussetzte[n]“ 8 . Der Terminus „frei“ zieht folglich Rechtlosigkeit und Schutzlosigkeit der Dirnen als Konsequenz nach sich. Unter „fahrend“ wird ein „Unbehaustsein, ein Leben von der Hand in den Mund, die Erfahrung von Mangel und Hunger“ 9 verstanden. Das fahrende Volk, und damit auch die Dirnen, konnte auf zwei Wegen in diese soziale Gesellschaftsschicht gelangen. Dies konnte aufgrund einer extrinsischen Motivation, die darauf beruht, dass die Dirnen unfreiwillig in dieses soziale Milieu gelangten, da sie z. B. hineingeboren wurden, erfolgen. Eine zweite Möglichkeit ist die der intrinsischen Motivation, d. h. die Dirnen schlossen sich aufgrund persönlicher Beweggründe dem fahrenden Volk freiwillig an. Der Terminus „fahrend“ impliziert daher auch eine Mobilität der Menschen, die existenziell notwendig war, da der Erwerb an einem festen Ort den Lebensunterhalt nicht ausreichend sichern konnte. 10 Aus Zeitberichten lässt sich entnehmen, dass es ein Leben am Existenzminium war, in dem die Sicherung der Grundbedürfnisse, wie bspw. Nahrung oder Kleidung, eine enorme Schwierigkeit darstellte. 11 Daher ergibt sich eine mögliche Verbindung von Betteln und Prostitution. Die Dirnen reisten jedoch nicht allein, sondern meist in Begleitung anderer Frauen. „Als einzelne wären sie dem Unbill des Fahrens, der Gefahr, Opfer von Gewalt zu werden, allzu schutzlos
6 Schuster, Beate: Die freien Frauen. Dirnen und Frauenhäuser im 15. Und 16. Jahrhundert. Frankfurt/ New York: Campus Verlag 1995 (= Geschichte und Geschlechter, Bd. 12, S. 37.
7 Vgl. Ebd., S. 37.
8 Ebd., S. 38.
9 Ebd., S. 38.
10 Vgl. Ebd., S. 40.
11 Vgl. Schuster,B. Die freien Frauen, S. 39.
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ausgeliefert gewesen.“ 12 Diese Gemeinschaft von Prostituierten bot jeder Einzelnen Schutz, Sicherheit und genügend Rückhalt für das tägliche Überleben. 13 Neben solchen Gemeinschaften waren einige Dirnen aber auch mit ihrem Lebensgefährten auf Wanderschaft. Die Rolle der Lebensgefährten kann jedoch nicht mit der eines Zuhälters in Beziehung gesetzt werden. Denn diese konnten es sich nicht erlauben vom Einkommen ihrer Lebensgefährtin zu leben, da deren Einnahmen dafür zu gering waren. Vielmehr verschmolzen in dieser Konstellation „Lebens-, Liebes- und ökonomische Gemeinschaft“ 14 .
Die fahrenden Dirnen hielten sich gern in unmittelbarer Nähe der Städte auf oder campierten direkt vor den Stadttoren, 15 trotz dessen, dass diese Frauen dort ungern gesehen waren. Von den Aufenthaltsorten vor den Stadttoren verlagerte sich das Dirnenwesen im Laufe des Mittelalters in die Dirnen- und Randständigenviertel, also innerhalb der Stadttore. Die Nähe der fahrenden Dirnen zur Stadt ermöglichte ihnen also einen ständigen Kontakt zu den Stadtbewohnern. Es existierte jedoch eine strikte Trennung der Stadtgesellschaft von den Dirnen, weshalb diesen der Aufenthalt in der Stadt zunächst ausdrücklich nur während Messen oder Jahrmärkten erlaubt war. 16 D. h., die Prostitution innerhalb der Stadtmauern war nur zu diesem Zeitpunkt erlaubt. Nach Ende solcherr Veranstaltungen wurden die Dirnen der Stadt sofort wieder verwiesen. 17 Vor allem an kirchlichen Feiertagen, an denen sich die Stadt „als religiöse Gemeinschaft“ 18 konstituieren wollte, blieb den Dirnen der Zutritt zur Stadt hingegen vollkommen verwehrt. 19 Die Trennung der Stadtbevölkerung von den fahrenden Dirnen kann dennoch lediglich als symbolisch charakterisiert werden, denn offensichtlich gab es zwei Seiten der Akzeptanz der fahrenden Dirnen, die der „Missbilligung und [die der ] Sensationslust“. 20
Ein Teil der fahrenden Dirnen konnte kurzzeitig oder dauerhaft vor einer Stadt sesshaft werden. So entwickelten sich die fahrenden Dirnen weiter zu der Klasse der Stadtdirnen. Zunächst galten die Dirnen weiterhin als soziale Außenseiter und damit als Zielscheibe von Gewalt, mittels derer der Anstößigkeit, die ihnen gegenüber
12 Ebd., S. 40.
13 Vgl. Ebd., S. 40.
14 Ebd., S. 42.
15 Vgl. Ebd., S. 44.
16 Vgl. Ebd., S. 45.
17 Vgl. Ebd., S. 52.
18 Ebd., S. 45.
19 Vgl. Schuster, B, Die freien Frauen, S. 44.
20 Ebd., S. 45.
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empfunden wurde, Ausdruck verliehen wurde. 21 Doch erst als sich auch der Rat der Stadt zunehmend um ihre rechtliche Stellung sorgte, war der revolutionärste Schritt zur Integration der Dirnen in die städtische Gesellschaft getan. Aufgrund ihrer Lebensweise standen sie zunächst außerhalb jeder Gerichtsbarkeit, d. h., sie waren rechtlos. 22 Es ist jedoch keine Rechtlosigkeit in unserem heutigen Verständnis, sondern die „Nichtanteilnahme an einer als sozial exklusiv definierten Gemeinschaft von Vollbürgern, von der alle in abhängiger Position zu einem rechtsfähigen Stehenden ausgeschlossen waren.“ 23 Den Dirnen war zwar der Weg zum Gericht verwehrt, dies bedeutete jedoch nicht, dass gegen sie straffrei Gewalt ausgeübt werden durfte. 24 Rechtlich galten Dirnen als „Bedienstete der Gemeinschaft“ 25 .
Der städtische Rat trug die Verantwortung für Frieden in der Stadt. Dies implizierte nicht nur den Schutz der Dirnen vor Gewalt, sondern auch Verstöße von ihrerseits zu unterbinden und zu strafen. Um dies kontrollieren zu können, wurden vom Rat beauftragte städtische Bedienstete, meist Scharfrichter oder Gerichtsknechte, eingesetzt. 26 Bei Verletzung ihrer Rechte und Pflichten hatten die Dirnen Strafgelder zu zahlen. 27 Im Laufe der Zeit wurde das Einkommen durch die Dirnen für die Stadt so lukrativ, dass es eine großen Anteil des Gehaltes der Bediensteten ausmachte. Die Kontrolle und Aufsicht über die Dirnen war für die Stadt also eine profitable Geldquelle. 28 Jedoch hatte die Kontrolle noch eine weitere Funktion. Mit ihrer Hilfe versuchten die mittelalterlichen Stadträte nämlich die Dirnen einerseits in die städtischen Strukturen einzubinden, doch waren sie andererseits weiterhin darum bemüht, die Huren von der ehrwürdigen Stadtbevölkerung, insbesondere von ehrbaren Frauen, abzugrenzen. 29
Dies erfolgte auf zwei Wegen. Zum einen fand eine räumliche Trennung statt. Die Dirnen wurden weit vom Stadtkern entfernt untergebracht. Denn es galt die Regel, je weiter das Wohnhaus vom Stadtkern entfernt war, umso geringer war die soziale Stellung innerhalb der städtischen Ordnung. 30 Dies entsprach schließlich der gesellschaftlichen Randstellung der fahrenden Dirnen, die stets außerhalb der
21 Vgl. Ebd., S. 54.
22 Vgl. Ebd., S. 58.
23 Ebd., S. 58.
24 Vgl. Ebd., S. 58.
25 Ebd., S. 59.
26 Vgl. Ebd., S. 65.
27 Vgl. Ebd., S. 67.
28 Vgl. Schuster, B., Die freien Frauen., S. 68.
29 Vgl. Ebd., S. 73.
30 Vgl. Ebd., S. 72.
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Arbeit zitieren:
Jennifer Koch, 2009, Integration der Prostituierten in städtische Gesellschaftsordnungen im 14. und 15 Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
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