1 Einleitung
Kaum ein Thema wird in den Medien derzeit so heftig umstritten diskutiert wie die sogenannte Kopftuchdebatte. Das liegt wohl daran, dass kaum ein Thema so viele Möglichkeiten bietet eine Meinung haben zu können. Manche sind dagegen, weil es sich um ein Symbol der Unterdrückung von Frauen handelt. Andere sind dafür, weil es sich um ein Bekenntnis zum islamischen Glauben handelt, dass nach Artikel 4 der Verfassung keiner Person verwehrt werden darf. Oft wird gemutmaßt, das Kopftuch sei ein Zeichen von islamischen Fundamentalisten, die die Demokratie untergraben wollen. Diese Behauptung erhält große Zustimmung, denn die Attentate vom 11.09.2001 und die tragischen Vorfälle in Madrid im März diesen Jahres haben sich tief in das kollektive Gedächtnis geprägt. Dazu kommt, das der Blick in die Geschichte zeigt, dass das Verhältnis zwischen Islam und Christentum -oder allgemeiner- Orient und Okzident seit jeher von vielen Missverständnissen und Vorurteilen geprägt wurde.
Es ist daher wichtig herauszustellen, was das Kopftuch eigentlich ist und woher es kommt und wie es in der islamischen Geschichte und Gegenwart gehandhabt wird, um auf die aktuelle Situation angemessen eingehen zu können. Anhand der populistischen Zeitschrift Spiegel, die wöchentlich von mehr als 1,1 Millionen Menschen gelesen wird, soll die Darstellung der Kopftuchdebatte untersucht werden. Wie sich erschreckenderweise zeigt, wird wenig differenziert geurteilt. Als Gegenstandpunkt wird die intellektuell ausgerichtete, ebenfalls wöchentlich erscheinende, Zeitschrift „Freitag“ präsentiert, die ein breiteres Meinungsspektrum beinhaltet.
Es werden außerdem Informationen aus dem Internet verwendet, vorzugsweise der islamischen Internetplattfom www.islam.de und www.islam-online.net , um die Aktualität der Darstellung -auch aus islamischer Sicht- zu gewährleisten.
2 Was ist das Kopftuch und warum existiert es?
Das Kopftuch, dessen Tragbarkeit im Staatsdienst zur Zeit in Deutschland diskutiert wird, ist ein etwa Quadratmeter großes Stück Stoff, dass nach einer bestimmten Art und Weise um den Kopf geschlungen wird, um das Haar zu verbergen. Im arabischen Raum spricht man bei dieser Art der Kopfbedeckung von hijab 1 . Der Hijab wird von muslimischen Frauen nach der Geschlechtsreife getragen, und zwar wenn sie das Haus verlassen oder sich in Anwesenheit fremder Männer befinden.
1 Ralf Eger, „Schleier“, in: Kleines Islam-Lexikon, JAHR, S.276.
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Aus islamischer Sicht handelt es sich nicht um ein direktes Symbol der muslimischen Religion, da im Koran nicht explizit erwähnt wird, dass die Frau ihr Haar zu bedecken hat. Allerdings finden sich in zwei Suren Verweise darauf, dass Frauen ihre Reize nicht zur Schau stellen sollen und ihren Busen mit einem Schleier bedecken sollen. Außerdem sollen sie sich zu ihrem Schutz in einen Überwurf hüllen 2 . Auf diesen beiden Anweisungen des Propheten Mohammed basiert die jahrhundertelange Verschleierung der muslimischen Frauen.
Die marrokanische Soziologin und Modernistin Fatema Mernissi interpretiert die Koranverse im geschichtlichen Kontext und stellt heraus, dass die Verschleierung zur Entstehungszeit eine Schutzfunktion innehatte. Bei der Belagerung von Medina im 7 Jh. n. Chr. herrschten in der Stadt bürgerkriegsähnliche Zustände. Um die Frauen der Oberschicht von den Sklavinnen zu unterscheiden, und somit vor sexuellen Übergriffen zu schützen, ordnete der Prophet an, dass diese sich durch das Tragen des Jalahib kenntlich machen sollten 3 . Die Autorin macht darauf aufmerksam, dass die historischen Anfänge der Verschleierung auf einer patriarchalen Anordnung basieren, der die Frauen wenig entgegensetzen konnten. Für sie ist der hijab ein Zeichen von Unterdrückung. Die Autorin selbst trägt daher kein Kopftuch.
2.1 Das Kopftuch in der neueren islamischen Geschichte
Im letzten Jahrhundert wird mit der Entstehung der Hegemonialmacht Europas, das Selbstverständnis des Orients in Frage gestellt. Wie soll man sich in Bezug auf Fortschritt und kulturelle Entwicklungen verhalten?
In der Türkei haben die historischen Ereignisse die Hinwendung zum Nationalismus und damit einhergehend die Abwendung von traditionell islamischen Grundsätzen zur Folge. So wird unter anderem das Tragen des Kopftuchs, welches als rückständig angesehen wird, in öffentlichen Einrichtungen unter Kemal Atatürk untersagt und bleibt es bis heute. Eine ähnliche Entwicklung findet im Iran statt, doch mit der Revolution und der Machtergreifung des konservativen Ajatollah Chomenis im Jahre 1978/79 werden die Verhältnisse wieder traditionell islamisch, die Scharia wieder eingeführt und die Verhüllung unter Androhung von Strafen zur zwingenden Kleidungsvorschrift 4 . Dies sind nur zwei Beispiele, doch verdeutlichen sie den Konflikt: westlich orientierten Musliminnen im Iran bleibt keine andere Wahl, als sich dem System unterzuordnen,
2 Der Koran, Sure 24:31Sure 33:59.
3 Fatema Mernissi, „Der politische Harem. Mohammed und die Frauen“, Freiburg: Herder 1992, S. 240ff.
4 Nilufer Göle, „Republik und Schleier. Die muslimische Frau in der modernen Türkei“, (o.O): Babel Verlag
(o.J.).
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traditionell eingestellte muslimischen Frauen, die ihr Kopftuch nicht ablegen möchten, sind in der Türkei vom öffentlichen Leben mehr oder weniger ausgeschlossen. Es kann festgehalten werden, dass in der islamischen Welt keine Einigkeit über die Verschleierung besteht. Jedoch sprechen islamischen Gelehrten verschleierten Frauen Attribute wie „ehrenhaft“ und „würdevoll“ zu, insbesondere im Gegensatz zur westlichen Sexualisierung der Frau 5 .
3 Die Diskussion der Gegenwart - Lehrerinnen mit Kopftuch?
3.1 Juristische Entscheidungen im Fall Ludin
In Baden-Württemberg hat das Kultusministerium unter Ministerin Frau Dr. Annette Schavan (CDU) entschieden, die muslimische Referendarin für Grund- und Hauptschullehramt Fereshda Ludin nicht als Lehrerin einzustellen, weil diese sich geweigert hat, im Unterricht ihr Kopftuch abzunehmen. Am 15.07.1998 debattiert der baden-württembergische Landtag wegen des Falls über das Tragen von Kopftüchern im Unterricht. Die grundlegend vorherrschende Meinung ist, dass Schülerinnen mit Kopftuch im Rahmen der allgemeinen Religionsfreiheit akzeptiert werden sollen, aber Lehrerinnen auf Grund des Status der Schule als ideologiefreien Raumes und ihrer Vorbildfunktion das Kopftuch im Unterricht abzulegen haben. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt die Klage von Frau Ludin, die sich auf ihre Religionsfreiheit beruft, mit Begründung auf die religiöse Neutralität von Beamten ab. Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet gegen die Revision von Frau Ludin, denn „Lehrer müßten gemäß Art.33 Abs. 5 GG Einschränkungen ihrer positiven Bekenntnisfreiheit hinnehmen, die erforderlich seien, um einen Schulunterricht in einem Umfeld religiöser Neutralität sicher zu stellen.“ Also keine kopftuchtragenden Lehrerinnen. Das vorerst letzte Urteil der höchsten richterlichen Instanz des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003 überträgt die Entscheidung für oder gegen die Einstellung kopftuchtragender Lehrerinnen im Schuldienst den einzelnen Bundesländern, da die Gesetzgebungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in diesem Fall nicht bundesweit geltend gemacht werden kann. 6
5 Ich beziehe mich auf Leserbriefe und Fatwas der Internetplattformen www.islam.de und www.islam-
online.net , siehe Bibliografieverzeichnis.
6 BverfG, 2 BvR 1436/02 vom 03.06.2003, Absatz-Nr. (1-140).
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3.2 Stellungnahme der Zeitschrift „Der Spiegel“
In den folgenden Ausführungen beziehe ich mich hauptsächlich auf die Darstellungen in der Zeitschrift „Der Spiegel“, die zu einer der bekanntesten Wochenzeitschriften Deutschlands zählt. Der Spiegel bezeichnet sich selbst als "Deutschlands bedeutendstes und Europas auflagenstärkstes Nachrichten-Magazin". Pro Woche werden im Durchschnitt annähernd 1,1 Millionen Exemplare verkauft. Die erste Ausgabe der Zeitschrift erschien am 4. Januar 1947 in Hannover, als Nachfolger der Zeitschrift „Diese Woche“. Die Zeitung gilt als links-liberal. Die Zeitschrift untersucht grundlegend pragmatische und juristische Gesichtspunkte der Kopftuchdebatte, daneben interessiert man sich auch in diesem Zusammenhang insbesondere für fundamentalistische Tendenzen des Islam. Es fällt auf, dass die Darstellungen über Muslime nach dem 11.09.2001 deutlich negativer ausfallen.
3.3 Die Anfänge der Kopftuchdebatte
Die erste Stellungnahme zum Thema erscheint im Spiegel kurze Zeit nach der Ablehnung Ludins vom baden-württembergischen Kultusministerium. Die Überschrift „Die letzte Schlacht“, erscheint aus der heutigen Perspektive wie eine Fehleinschätzung der Brisanz des Themas, denn wie die Geschichte zeigt, stehen wir noch am Anfang der Kopftuchdebatte. Der Artikel fragt nach dem Verhältnis von Staat und Religion und gibt eine recht eindeutige Antwort mit Bezug auf den laizistischen Staat Frankreich, dass eine Ablehnung des Kopftuchs konsequenterweise, die Entfernung aller religiösen Symbole, inklusive Kreuz, aus dem Schulraum zur Folge haben sollte 7 .
Kurze Zeit später, wird innerhalb einer Dokumentationsreihe über Weltreiche auch das „Imperium Islam“ vorgestellt. Die Darstellung wird mit der Frage eingeleitet, ob die „fanatischen Gotteskrieger ein islamisches Weltimperium herbeibomben“ könnten. Grundlegend wird über die Geschichte des Islams informiert, allerdings liegt, wie die Frage verdeutlicht, besonderes Augenmerk auf radikal-islamischen Strömungen oder Regimen, wie der 1928 gegründeten Muslim Brüderschaft oder dem iranischen Herrscher Ajatolla Chomeni. Die Türkei bekommt, mit Verweis auf den westlich ausgerichteten Regenten Kemal Atatürk, eine durchweg positive Konnotation.
Im Kapitel über „Streitfragen“ werden aktuelle Themen dargestellt, darunter auch „Ist der Schleier Symbol für islamischen Fundamentalismus?“. Diese Frage wird im Grunde genommen nicht einmal ansatzweise beantwortet. Es finden sich lediglich zwei Zitate die auf einen möglichen Zusammenhang verweisen. So die Aussage Nilufer Göles, dass
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Arbeit zitieren:
Marie Wolf, 2004, Das Kopftuch und die Muslimas, München, GRIN Verlag GmbH
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