Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 2
Tabellen- und Abkürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung und Grundbegriffe 4
2. Innovationspolitik in der EU 6
2.1 Das 7. Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 8
2.2 Der Weg nach Bologna 10
3. Der Bologna-Prozess 12
3.1 Gründe und Ziele des Bologna-Prozess 12
3.2 Die Bologna-Deklaration 13
3.3 Der Umsetzungsprozess 15
4. Ergebnisse des Bologna-Prozess 19
4.1 Stand der Umsetzung 10 Jahre nach Bologna 19
4.2 Auswirkungen auf die Innovationstätigkeit der EU 20
5. Fazit und Ausblick 23
Literaturverzeichnis 26
Onlinequellenverzeichnis 28
1
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung bspw. beispielsweise bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise ca. circa d. h. das heißt et al. et altera etc. et cetera EU Europäische Union evt. eventuell KMU Kleine und Mittelständische Unternehmen Mio. Million Mrd. Milliarde OECD Organisation for Economic Co-operation and Development o. ä. oder ähnliche S. Seite Tab. Tabelle usw. und so weiter UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization u. a. unter anderem vgl. vergleiche vs. versus v. a. vor allem z. B. zum Beispiel z. T. zum Teil zw. zwischen
2
Tabellen- und Abkürzungsverzeichnis
Abb. 1 Logo des Bologna-Prozesses S. 12 Tab. 1 Verhältnis von Human- und Sachkapital in Deutschland S. 21
3
1. Einleitung und Grundbegriffe
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Innovationspolitik in der Europäischen Union (EU). Die EU fördert die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, reguliert aber auch z. B. den Bildungs- und Innovationsbereich. Es stellt sich nun die Frage, inwieweit dadurch die Innovationstätigkeit der Staaten gefördert oder aber gehemmt wird. Der Schwerpunkt liegt auf dem Zusammenhang zwischen Bildung und Innovationen, wobei der Bolognaprozess im Mittelpunkt steht.
In Anbetracht von Globalisierung und im stärker werdendem Wettbewerb nimmt vor allem der Bedarf an akademisch gebildetem Personal ständig zu. Der demographische Wandel in den Industrieländern verschärft diese Problematik. Eine Entspannung der Lage ist nicht abzusehen. Der Faktor Humankapital wird knapper, da die Nachfrage bedeutend schneller steigt als das Angebot, vor allem bei Akademikern 1 . Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Volkswirtschaften gefährdet, da der Fachkräftemangel die Entwicklung innovativer Ansätze verhindert.
In den letzten Jahren wurden zahlreiche Lösungsansätze diskutiert. Durch berufsbegleitende Studiengänge kann das vorhandene Humankapital seinen Marktwert steigern und die Idee eines lebenslangen Lernens verwirklicht werden. Diese „Parallelisierung von Bildung und Erwerbstätigkeit“ 2 könnte zu einer Angebotserhöhung auf dem Arbeitsmarkt führen, da weniger Absolventen durch ein Vollzeitstudium den Unternehmen für Jahre verloren gehen. Um die Durchlässigkeit der Bildungssysteme, auch grenzübergreifend, zu fördern, müssen die Abschlüsse vergleichbar sein. Dazu Bedarf es allgemein gültiger Qualitätskriterien, die in allen Ländern das gleiche bedeuten. Diese Kriterien müssen sich vorrangig am Output eines Studiums orientieren, z.B. Handlungs- und Methodenkompetenz, um für die Unternehmen von Bedeutung zu sein 3 . Und nicht zuletzt soll die Praxis größere Bedeutung im Studium bekommen sowie ein Wissenstransfer von der Wirtschaft in die Hochschulen und umgekehrt stattfinden. Dies kann z. B. durch Dozenten aus der Wirtschaft, Fallstudien, Praxistransfers und die „Orientierung an den tatsächlichen betrieblichen Prozessen“ 4 erreicht werden. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten haben diese Probleme erkannt, aber auf nationaler
1 Weber, L. et al. S. 131
2 Weber, L. et al. S. 133
3 Weber, L. et al. S. 138
4 Weber, L. et al S. 137
4
Ebene konnten bisher keine effektiven, langfristigen Lösungen gefunden werden. Dies hat die Bildungsminister dazu bewogen, gemeinsam Problemslösungskonzepte zu besprechen. Hauptziel ist dabei immer, die EU zum führenden Innovationsraum der Welt zu machen. Das Ergebnis im Bildungsbereich ist der Bologna-Prozess, der zurzeit durch die Studentenproteste wieder in den täglichen Schlagzeilen erscheint.
Inwieweit er dazu dient, ein innovationsfreundliches Klima zu schaffen, ob eine Top-Down-Politik mittels Regelungen dies überhaupt kann oder ob die Nachteile die Vorteile überkompensieren soll hier nun diskutiert werden.
Im Vorfeld sind zunächst zwei Begriffe zu klären, die in dieser Arbeit von Bedeutung sind. Unter Regulierung findet man im Brockhaus die Definition „Beeinflussung von Unternehmen und Haushalten durch staatliche Vorschriften, um wirtschaftspolitisch erwünschte Marktergebnisse herbeizuführen“ 5 . Im volkswirtschaftlichen Kontext steht der Begriff für „die Gesamtheit aller Regeln, mit denen der Staat in den freien Wettbewerb eingreift um ein Marktversagen zu korrigieren oder staatliche Ziele gegen den Wettbewerb durchzusetzen“ 6 . Dazu werden Verordnungen oder gesetzliche Vorschriften erlassen, die einerseits die Kräfte des Marktes einschränken, andererseits aber auch zur Senkung von Transaktionskosten und zur Schaffung von Rechtssicherheit dienen. Es handelt sich dabei um „Vorschriften aller Art, die zum Teil als Gesetze durch das Parlament, z. T. durch die Exekutive und z. T. als Richterrecht durch die Judikative geschaffen werden“ 7 . In den meisten Fällen gehören Sie zum Bereich des öffentlichen Rechts. Als Innovation bezeichnet man die Erzeugung und Umsetzung von Neuerungen 8 . Stelling fügt hinzu, dass man Innovation im Deutschen „im Sinne von neuen Ideen und Erfindungen, sowie deren (wirtschaftlicher) Umsetzung verwendet“ 9 . Im siebten Rahmenprogramm der EU umfasst der Innovationsbegriff die „Umstellung und Ausweitung des Produkt und Dienstleistungsangebots und seiner entsprechenden Märkte, die Umstellung der Konzeptions-, Produktions-, Zuliefer- und Vertriebsmethoden und die Einführung von Änderungen im Management, in der Arbeitsorganisation sowie bei den Arbeitsbedingungen und den Qualifikationen der Arbeitnehmer, wobei technologische, nicht technologische und organisatorische Innovation abgedeckt werden.“ 10 Im folgenden Kapitel wir nun zunächst ein Überblick über die Innovationspolitik der EU gegeben.
5 Brockhaus, Bd. 22. S.708
6 Stelling, R. S.4
7 Basedow, J. S 4
8 Brochaus, Bd. 13. S.323
9 Stelling, R. S.4
10 Onlinequelle 1, S.16
5
2. Innovationspolitik in der EU
Innovationen sind von großer Bedeutung für die Wirtschaft. Sie tragen zum Wirtschaftswachstum bei und schaffen und sichern somit Arbeitsplätze und den Lebensstandard der Bevölkerung. Man kann sie auch als die „Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse“ 11 in der Wirtschaft bezeichnen. Durch Innovation erfolgt der Wissenstransfer von der Theorie in die Praxis. Die EU hat in diesem Bereich im Vergleich zu den USA Nachholbedarf. Um hier aufholen zu können, wurde das Ziel eines gemeinsamen europäischen Forschungsraums definiert, in dem die Forscher und Forschungszentren durch Netzwerke und Partnerschaften mit-einander verbunden sind. Es sollen die sog. „drei Ecken des „Wissensdreiecks“ - Wissenschaft, Innovation und Forschung - miteinander verknüpft“ 12 werden. Den hohen Stellenwert dieses Ziels zeigt am deutlichsten das siebte Rahmenprogramm der EU, in dem Mittel im Wert von 50,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Eine genaue Betrachtung dazu erfolgt im Kapitel 2.1.
Seit ca. 20 Jahren kommt es in Europa zu zahlreichen Deregulierungsbemühungen. Dies ist bei einem marktwirtschaftlichen System nicht anders zu erwarten, da dem Wettbewerb mehr als dem Staat zugtraut wird, die Ressourcen effizient zu verteilen und Innovationen zu fördern. 13 Umso erstaunlicher scheint es, dass es im Bildungsbereich zu immer stärkerer Regulierung kommt. Natürlich sollen staatliche Eingriffe in erster Linie dem Gemeinwohl dienen, doch wird dieses Ziel häufig dadurch gefährdet, dass private Interessen der Akteure in den Vordergrund rücken. Deshalb sollte es für Regulierungen triftige Gründe geben. Der wichtigste Grund sind Informationsasymmetrien zwischen Marktteilnehmern. Dies trifft auf alle Märkte zu, da es in der Realität keine vollkommenen Märkte gibt, somit auch auf den Bildungsmarkt. Es bestehen sowohl bei den Anbietern, z. B. Hochschulen, als auch den Nachfragern, z. B. Abiturienten, Informationsdefizite. 14 Und um diese zu beseitigen, ist staatliche Regulierung notwendig.
In einer Mitteilung der Europäischen Kommission vom 13.09.2006 plädiert sie für eine „breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ 15 , da Europa nur wettbewerbsfähig bleiben kann,
11 Onlinequelle 2
12 Onlinequelle 2
13 Basedow, J., S. 7
14 Basedow, J., S. 11
15 Onlinequelle 3, S. 2
6
wenn es innovationsfreundlicher wird. Dies gilt vor allem in Anbetracht des bereits angesprochenen demographischen Wandels sowie nichtregenerierbarer Ressourcen. Die EU hat die Schaffung von „rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“ 16 als ihre Aufgabe erkannt, im Jahr 2005 in Lissabon dazu eine Strategie entwickelt und erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Diese sollen vor allem für Bildung und Forschung eingesetzt und alle Innovationsformen, genannt werden hier technische, organisatorische und Innovationen im Dienstleistungssektor, fördern. 17 Bildung wird als Grundvoraussetzung für Innovation identifiziert. Deshalb hat die Modernisierung der Bildungssysteme oberste Priorität. Auch die Tatsache, dass die Absolventenzahlen in wirtschaftwissenschaftlichen und technischen Studiengängen rückläufig ist, stellt ein Problem dar. Wo keine Forscher sind, bringt es schließlich auch nichts, wenn die Strukturen exzellent sind. Eine Karriere in der Forschung muss wieder attraktiv werden, z. B. durch die Schaffung von interessanten Karrieremöglichkeiten 18 , u. a. ist dies durch Zusammenarbeit mir Unternehmen möglich. Auf regionaler Ebene gibt es schon zahlreiche Partnerschaften zwischen Unternehmen, vor allem KMU, und Bildungs- und Forschungszentren. Der hier stattfindende Wissenstransfer und Personalaustausch sowie auch die finanzielle Förderungen für die Forschung sind von großer Bedeutung für Innovationen und sollen deshalb zunächst auf nationaler Ebene und auch grenzüberschreitend ausgebaut werden. Dies soll durch Bottom-Up-Prozesse gefördert werden, da auf der regionalen Ebene Maßnahmen am effizientesten umgesetzt werden können. Es ist wichtig „die Regionen in Ausarbeitung und Durchführung (…) einzubeziehen“ 19 . Mögliche Ansatzpunkte sind auch die Modernisierung der Hochschulen, der Aufbau von Netzwerken mit Teilnehmern aus Theorie und Praxis und die „Aufstockung der Finanzmittel für Forschung und Innovation“. 20
Mängel in der EU sieht die Kommission vor allem bei der Fähigkeit zu Innovationen, fehlenden Ressourcen, vor allem qualifiziertes Humankapital, und der Zusammenarbeit der einzelnen Akteure. Um diese Bereiche zu verbessern sind hohe Ausgaben notwendig. 21 Ein großer Teil des immensen Gesamtbudgets von 308 Mrd. Euro 22 ist deshalb für Investitionen in die-
16 Onlinequelle3, S. 2
17 Onlinequelle 3, S. 4
18 Onlinequelle 3, S. 5
19 Onlinequelle 3, S. 18
20 Onlinequelle 3, S. 10
21 Onlinequelle 3, S. 19
22 Onlinequelle 3, S. 11
7
Arbeit zitieren:
Rebekka Englert, 2009, Europäische wirtschaftspolitische Zusammenarbeit und Regulierung – Innovationsbeschleunigung oder –hemmung, München, GRIN Verlag GmbH
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