Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG 3
2 DIE BEDEUTUNG DER REFORMATION 3
2.1 GEWISSENSFREIHEIT BEI LUTHER 4
3 DER AUGSBURGER RELIGIONSFRIEDE 1555 5
3.1 INDIVIDUELLE RELIGIONSFREIHEIT NACH DEM AUGSBURGER RELIGIONSFRIEDEN 6
4 DER WEG IN DEN DREIßIGJÄHRIGEN KRIEG 7
4.1 DER WESTFÄLISCHE FRIEDEN 8
4.2 INDIVIDUELLE RELIGIONSFREIHEIT NACH DEM WESTFÄLISCHEN FRIEDEN 9
5 DIE RELIGIONSFREIHEIT IN PREUßEN 10
6 ZUSAMMENFASSUNG 11
7 LITERATURVERZEICHNIS 12
2
1 Einleitung
Der vierte Artikel des Grundgesetzes bildet die Grundlage für die Religionsfreiheit der deutschen Bevölkerung. Jede natürliche Person kann sich freien Gewissens für eine oder mehrere Glaubensformen des pluralistischen Religionsmarktes entscheiden. Des Weitern ist es auch möglich, keine religiöse Überzeugung zu haben. Ein wichtiges, historisches Ereignis in punkto freier Entscheidungsmöglichkeit in religiösen Angelegenheiten ist die Reformation, da erstmals ein religiöses Bekenntnis formuliert wird, das eine große, populäre Anhängerschaft findet und in Konkurrenz zum römischen katholischen Glauben bestehen kann. Damit sind die ersten kriegerischen Auseinandersetzungen um den „wahren Glauben“ vorprogrammiert, die im Augsburger Religionsfrieden vorerst beigelegt werden. Aufgrund machtpolitischer Interessen kommt es aber immer wieder zu neuen Unruhen, die im dreißigjährigen Krieg eskalieren. Im Westfälischen Frieden wird erstmals ein Konsens gefunden, der einen länger währenden Frieden zur Folge hat.
Preußen zeigt im Vergleich mit dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ab dem frühen 17. Jahrhundert einen herausragend toleranten Standpunkt bezüglich der Glaubensfreiheit, der unserer heutigen Auffassung vom Umgang mit Menschen verschiedener Religionen weitestgehend entspricht.
Für den Menschen der Postmoderne, in einem Industrieland wie Deutschland, ist die heutige Gesetzesgrundlage eine Selbstverständlichkeit. Doch zeigt der Blick in die Geschichte, wie komplex und langwierig der Prozess zur Entstehung von Religions-und Gewissensfreiheit ist.
2 Die Bedeutung der Reformation
Die katholische Kirche hat in Mitteleuropa in Glaubensfragen über Jahrhunderte eine Monopolstellung inne. Mit dem Anbruch der Neuzeit und den dazu gehörigen Entdeckungen und Erfindungen, sowie mit der zunehmenden Verweltlichung der Kirche, beginnt ihre Macht allmählich zu schwinden. Die Religiosität der Menschen ist ungebrochen, jedoch „Die Kirche“, so schreibt der Historiker Karl Bosl, „war den Deutschen nicht kirchlich genug“. 1
Die Reformation führt einerseits dazu, dass „Religionsangelegenheiten [...] immer
1 Vocke, Roland, „Zwischen Luther und Ignatius von Loyola“, in: Pleticha, Heinrich (Hrsg.),
Weltgeschichte Entdecker und Reformatoren, Bd. 7, 1996, S. 81.
3
weniger als eine nur Papst und Kaiser überlassene Kirchensache angesehen [werden]“ 2 und grundlegend wird mit dieser Einstellung auch die kaiserliche Monarchie in Frage gestellt. Es geht also nicht allein um den religiösen Konflikt, sondern auch um die Frage nach politischen Machtverhältnissen. Die Zeit ist reif für eine politische Neuordnung, worin sicherlich ein Hauptgrund für den Erfolg Luthers gesehen werden kann, nachdem noch ein Jahrhundert zuvor der reformationswillige Jan Hus auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden ist.
Luther schafft mit seinem Vorgehen die Basis für ein zweites christliches Bekenntnis, das 1530 in der Confessio Augustana Wortlaut erhält. Damit ist die Möglichkeit gegeben sich auf ein anderes Bekenntnis berufen zu können, das zumindest von den Protestanten 3 für rechtmäßig erachtet wird. Die Versuche von Kaiser und katholischen Reichsständen der reformatorischen Bewegung Einhalt zu gebieten scheitern. Doch die divergenten Parteien sind bestrebt den Zusammenhalt der Reiches aufrecht zu erhalten, weil die Türken im Südosten Deutschlands eine ständige Bedrohung darstellten. Es kommt trotzdem zu verschiedenen kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen Konfessionen, die allerdings zu keinem endgültigen Sieg einer Partei führen. 1552 wird im Passauer Vertrag ein vorläufiger Waffenstillstand formuliert. Reichsstände und Kaiser beschließen, sich in einem Religionsvergleich zu einigen, was aber nie geschieht. So wird erstmals im Augsburger Religionsfrieden von 1555 eine verfassungsrechtliche Lösung für das Problem im Reich festgehalten 4 .
2.1 Gewissensfreiheit bei Luther
In Martin Luthers christlicher Weltanschauung ist jeder nach seinem äußeren Tun der staatlichen Obrigkeit verpflichtet. 5 Wie also, könnte man fragen, kommt dieser Mönch eigentlich dazu, die staatliche und kirchliche Vorhergehensweise in Frage zu stellen und damit bis in die Grundfesten zu erschüttern? Die Antwort ist, das Luther sich zur Rechtfertigung seiner Anschuldigungen immer wieder auf sein Gewissen beruft. 6 Für ihn gehört der Glaube des Menschen zum Heiligen Geist und ist damit frei vom Einfluss
2 Willoweit, Dietmar, Deutsche Verfassungsgeschichte, Von Frankreich bis zur Wiedervereinigung
Deutschlands, München: C.H. Beck´sche Verlagsbuchhandlung 1997, S.103.
3 Seit dem Zweiten Reichstag zu Speyer existiert die Bezeichnung „Prostestanten“. Ferdinand will das
Wormser Edikt wieder in Kraft setzen , was die „protestatio“ evangelischer Reichsstände auslöst.
4 Willoweit, Verfassungsgeschichte, 1997,102ff.
5 Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, Stuttgart: Deutsche Bibelgesellschaft, 1985, Römerbrief
13,1f.
6 Iserloh, Erwin: „Die Religionsfreiheit nach dem II. Vatikanischen Konzil in historischer und
theologischer Sicht“, in: Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Bd. 3, 1968, S. 16 ff.
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Arbeit zitieren:
Marie Wolf, 2005, Die historische Entwicklung der Religionsfreiheit , München, GRIN Verlag GmbH
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