Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Polizei im Dritten Reich und die britischen Planungen 4
2.1. Die Polizei im Dritten Reich 4
2.2. Britische Planungen für die Besetzung Deutschlands 5
3. Das Verfahren der Entnazifizierung 7
4. Entnazifizierung unter britischer Besatzung 8
4.1. Erste Maßnahmen 8
4.2. Entnazifizierung und Personalpolitik 10
4.3. Die 131er 11
4.4. Nach dem Abschluß der Entnazifizierung 13
5. Fazit 15
6. Literaturverzeichnis 17
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1. Einleitung
Nach der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus stellte sich für die Besatzungsmächte Großbritannien, USA, Frankreich und die Sowjetunion die Frage nach der Gewährleistung der Sicherheit für die Besatzungskräfte und die Bevölkerung im besetzen Gebiet. In diesem Rahmen spielten auch unterschiedliche Überlegungen über die Gestaltung der deutschen Polizei eine Rolle.
Hier stellte sich wiederum die Frage, in welchem Umfang auf die vorhandenen Polizeistrukturen zurückgegriffen werden sollte und konnte, und wie eine Säuberung der Polizei von durch Beteiligung an nationalsozialistischen Verbrechen belastete Personen durchgeführt werden sollte. In welchem Ausmaß konnte Verstrickung in die Taten des NS-Regimes geduldet werden, und wie weit war es möglich, eine personelle Säuberung vorzunehmen, ohne die Funktionsfähigkeit der Polizei zu beeinträchtigen?
In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, inwieweit in der Besatzungszeit im Rahmen der Reformen der Polizei die Entnazifizierung durchgeführt, beziehungsweise nach welchen Kriterien Personal entlassen oder beibehalten wurde. Dabei steht die britische Besatzungszone im Mittelpunkt dieser Hausarbeit.
Zunächst soll das Entnazifizierungsverfahren an sich und anschließend die Struktur der Polizei im Dritten Reich kurz umrissen werden, gefolgt von einem kurzen Abriß der Planungen der britischen Regierung bezüglich der Polizei und der Beurteilung der deutschen Polizei durch die beteiligten britischen Institutionen.
Im Anschluß daran sollen die Maßnahmen der Entnazifizierung der Polizei in der britischen Besatzungszone untersucht werden. Dabei steht in besonderem Interesse, ob es personelle Kontinuitäten gibt, sowie die Frage, welche Prioritäten bei der Entnazifizierung gesetzt wurden. In einem Fazit soll dann eine Zusammenfassung der Erkenntnisse erfolgen.
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2. Polizei im Dritten Reich und die britischen Planungen
2.1. Die Polizei im Dritten Reich
Die deutsche Polizei war im Dritten Reich »eine feste Stütze des Regimes, und sie hat sich tief in dessen Verbrechen verstrickt« 1 . Von Anfang an wurde die Politisierung und die Militarisierung der Polizei vorgenommen. Politisch mißliebige Polizisten wurden entlassen, wenngleich auch nicht in so hoher Anzahl wie anfangs vermutet wurde. 2
Von Anbeginn an betrieben die Nationalsozialisten die Zentralisierung der Polizei, die mit der Gleichschaltung der Länder und die Übernahme der bisherigen Länderkompetenzen durch das Reich einen vorläufigen Höhepunkt und der Berufung Heinrich Himmlers zum »Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern« ihren Abschluß fanden. 3 Die Polizei der Länder und Gemeinden, die Vewaltungspolizei, das Feuerlöschwesen und die Technische Nothilfe wurden zur Ordnungspolizei zusammengefaßt, die politische Polizei und die Kriminalpolizei wurden zur Sicherheitspolizei zusammengelegt und vom SS-Gruppenführer Reinhard Heydrich befehligt. 4
Die kasernierten Polizeibereitschaften wurden in Landespolizei umbenannt, militärisch aufgerüstet und schließlich in die Wehrmacht überführt. Im April 1933 wurde die Geheime Staatspolizei eingerichtet, die als politische Polizei vor allem die Verfolgung politisch Mißliebiger zur Aufgabe hatte und auch an der Verfolgung und Ermordung der Juden in Osteuropa wesentlichen Anteil hatte.
Die Militarisierung wie auch die Verreichlichung der Polizei verstieß gegen die Bestimmungen, die die Siegermächte über Deutschland verhängt hatten Jedoch erhoben diese keinen Protest gegen die Maßnahmen. 5
Auch verschiedene Rechte wurden dramatisch eingeschränkt. Die Polizei hatte die Möglichkeit, Personen unbegrenzt in sogenannte »Schutzhaft« zu nehmen, ohne daß sie dagegen Rechtsmittel hätten einlegen können. 6
Bemerkenswert ist, daß es innerhalb der Polizei nach der Machtübernahme durch Hitler kaum personelle Säuberungen gegeben hat. Hier wurde vor allem in der Führungsspitze der Polizei mißliebiges Personal entlassen. »Aus der preußischen Schutzpolizei wurden immerhin 7.3 %
1 Noethen, Stefan, Alte Kameraden und neue Kollegen, Köln 2002, S. 23
2 vgl. Weinhauer, Klaus, Schutzpolizei in der Bundesrepublik, Paderborn 2003, S. 45
3 vgl. Noethen, Stefan, Alte Kameraden und neue Kollegen, S. 25
4 vgl. ebd.
5 vgl. ebd. S. 26 bis 29
6 vgl. ebd. S. 28
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der Offiziere, jedoch nur 1.7 % der Beamten der Wachtmeisterdienstgrade entlassen.« 7 Die uniformierte Polizei hat den NS-Staat von Anfang an bei den Repressionen gegen die politischen Gegner unterstützt und auch Konzentrationslager bewacht. Ab 1936 hatte sie alle Maßnahmen der Gestapo zu unterstützen und war somit auch formal zu ihrem Hilfsorgan ge-worden. 8
2.2. Britische Planungen für die Besetzung Deutschlands
Bei den Planungen für das Nachkriegsdeutschland zeigte sich das Außenministerium Großbritanniens federführend und griff bei den Planungen auf die Maßgaben zurück, mit denen Großbritannien auch in den Kolonien regierte, nämlich dem Prinzip der indirekten Herrschaft (»indirect rule«). Dieses Prinzip beinhaltete die weitgehende Beibehaltung von Verwaltung und Machteliten und tauschte nur die Führungselite aus. 9
Im Rahmen der Planungen des britischen Außenministeriums für die Nachkriegszeit wurden auch Studien über die deutsche Polizei erstellt. Hier ist bemerkenswert, daß in diesen Studien eine sehr detaillierte Kenntnis der deutschen Verwaltungsstrukturen zum Ausdruck kommt. Auf der anderen Seite fanden die Verbrechen, die durch die uniformierte Polizei begangen wurden, kaum Erwähnung, wenngleich der britische Geheimdienst durch das Abhören von Funksprüchen und sonstigen Informationen, die teils auf geheimdienstlichen Wegen beschafft wurden, gut Bescheid wußte. Offensichtlich stellte dieser seine Informationen nicht dem Außenministerium zur Verfügung, wenngleich die Verbrechen, die auch von der uniformierten Polizei begangen wurden, zu einem Teil in der Öffentlichkeit bekannt waren. 10 Das britische Außenministerium verfolgte weiterhin das Prinzip der indirekten Herrschaft und sah in ihren Planungen vor, die deutsche Polizei möglichst schnell in den Zustand zu versetzen, im Nachkriegsdeutschland für Ordnung zu sorgen. Es sollte weitgehend vermieden werden, daß britische Kräfte in Deutschland die Aufgaben der Polizei wahrnehmen mußten. Grundsätzlich sollte nach den ersten Planungen des britischen Außenministeriums nach einer Besetzung Deutschlands »die Verhaftung aller Reichsminister, aller Parteiführer bis zu den Kreishauptstellenleitern, aller SS-Offiziere, SA-Führer vom Sturmbannführer aufwärts und
7 vgl. ebd. S. 35
8 vgl. Stefan Noethen, Alte Kameraden und neue Kollegen, S. 36-37
9 vgl. Stephan Linck, Der Ordnung verpflichtet: deutsche Polizei 1933 - 1949: Der Fall Flensburg, Paderborn 2000
10 vgl. Stefan Noethen, Alte Kameraden und neue Kollegen, S. 61 - 65
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Arbeit zitieren:
Udo Ehrich, 2005, Personelle Kontinuität oder Neuanfang?, München, GRIN Verlag GmbH
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