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Gewalt im Elternhaus ist ein Thema, das erst in den letzten Jahren zunehmend kritisch in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Noch bis zum ersten Juli 1998 1 war es Eltern theoretisch gestattet, ihre Kinder durch körperliche Züchtigungen - soweit sie einen pädagogischen Sinn einer solchen Erziehungsmaßnahme deutlich machen konnten - zu erziehen. Seither wurde auf verschiedenen Ebenen begonnen, Eltern sowie Kinder aufzuklären und Gewaltvorfällen innerhalb von Familien entgegenzuwirken. Die „Super Nanny“ stellt hierbei momentan wohl eines der prominentesten Beispiele dar. Jeden Mittwochabend weist die Pädagogin Katja Saalfrank zur Kernsendezeit um 20:15 im Privatfernsehen auf die Konsequenzen häuslicher Gewalt - nicht nur für Kinder sondern ebenso deren Eltern - hin. Die Bedeutung des Mediums zur Aufklärung über die Schwierigkeiten und Gefahren von Erziehung wird dabei auch von einigen Kirchen in Deutschland anerkannt; etwas, das in Deutschland in Bezug auf TV-Sendungen des Privatfernsehens gewöhnlich nicht passiert. 2 Eine Aktualität des Themas ergibt sich - neben der medialen Diskussion um Kindesmissbrauch in vorwiegend katholischen Einrichtungen der Kindererziehung, bei denen es entgegen des öffentlichen Eindruckes keinesfalls primär um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sondern auch um körperliche Misshandlung durch bestimmte Formen von Züchtigung geht - aus einschlägigen Studien. Obwohl Arbeiten zu gesellschaftlich geächtetem Verhalten häufig lediglich die „Spitze des Eisbergs“ widerspiegeln (Ingenberg, 2007, S. 185), ermöglichen sie die Aufstellung von empirisch fundierten Vermutungen. Die bekannteste und nach wie vor anerkannteste Arbeit zu diesem Thema findet sich in der unter dem Titel „Gewalterfahrungen in der Kindheit, sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung und deren langfristige Konsequenzen“ von Peter Wetzels. Obwohl die Veröffentlichung mittlerweile gute 13 Jahre her ist, erlaubt sie uns einen ersten Einblick in die Problematik: Laut Wetzels haben fast drei Viertel aller Deutschen in ihrer
1 § 1631 BGB schloss Gewalt in der Erziehung erst mit der Fassung vom 1.7.1998 ausdrücklich und unter allen Umständen aus.
2 So sagte die damalige hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann, dass „die Sendung ein Bewusstsein dafür erzeugt [habe], welche Herausforderung die Erziehung von Kindern sei“ (Bischöfin Käßmann verteidigt die TV-Serie „Super Nanny“. Die Welt: 21.11.2008).
Kindheit Erfahrungen mit körperlicher Züchtigung gemacht, ca. 10% sind von den Eltern körperlich misshandelt worden (vgl. ebd.). Um die Jahrhundertwende scheint der Anteil von Kindern, die Erfahrungen mit körperlicher Gewalt machen zwar zurückzugehen, verfügbare Zahlen sind aber nach wie vor erschreckend: Selfreport Studien aus den Jahren 1996 und 2001 zeigen bei Eltern einen leichten Rückgang von mit Gewalt verbundenen Sanktionen, prozentual heißt das aber, dass im Jahr 2001 immer noch 26,4% aller Eltern, die an der Studie teilgenommen haben, erklärten, dass sie ihrem Kind „mit der Hand kräftig den Po versohlen“ würden (1996: 33,2%), 9,3% würden „eine schallende Ohrfeige mit sichtbaren Striemen“ verpassen (1996: 19,1%) und immerhin 2,0% - also jeder fünfzigste - auch nicht vor „eine[r] Tracht Prügel mit Blutergüssen“ zurückschrecken (1996: 2,9%; Werte aus: Kreuzer, 2007, S. 314).
Die folgende Hausarbeit will sich mit diesem Thema aus der Persperktive der Schulen vertiefend auseinandersetzen: Welche Rolle kommt Lehrerinnen und Lehrern bei der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern zu, die mit körperlicher Gewalt im eigenen Elternhaus konfrontiert sind?
Hierfür soll zunächst der Gewaltbegriff definiert werden. Was genau ist Gewalt und wie wird der Begriff im Kontext dieser Arbeit verstanden und verwendet? (Kapitel 2) Von dieser Definition ausgehend soll im dritten Kapitel der Fokus auf die sozialen Konsequenzen häuslicher Gewalt gelegt werden, wobei an erster Stelle die Perspektive betroffener Schüler und Schülerinnen näher beleuchtet wird (Kapitel 3.1). Im Anschluss daran geht es um die Verantwortung von Lehrerinnen und Lehrer: Was genau können und sollten diese tun, um Betroffene zu unterstützen? (Kapitel 3.2) Im vierten Kapitel werden Hilfsangebote für Betroffene exemplarisch vorgestellt und kurz erläutert. Ein abschließendes Fazit dient der Abrundung des Themas sowie einer begründeten Stellungnahme bezogen auf die Problematik häuslicher Gewalt und deren Auswirkung auf die Schule.
Den Begriff der häuslichen Gewalt genau zu definieren fällt nicht ganz leicht. Sucht man nach einer eindeutigen Definition, so fällt schnell auf, dass es hierbei zu Schwierigkeiten kommt und gerade diese Problematik in der Literatur thematisiert wird. So heißt es beispielsweise bei der Berliner Medizinerin Heike Mark, dass „die Art der Definition von Gewalt [...] entscheidenden Einfluss auf Forschungsergebnisse und Statistiken, auf die persönliche Wahrnehmung einer Gewalterfahrung durch das Opfer bzw. einer Gewalthandlung durch den Täter sowie gerichtliche und gesellschaftliche Reaktionen [hat].“ (dies., S. 14) Im Weiteren splittet Mark den Begriff auf und unterscheidet unter anderem zwischen physischer, sexueller und psychischer bzw. emotionaler Gewalt (ebd.). Dies spiegelt das enorme Ausmaß des Gewaltbegriffs wider, der im häuslichen Kontext jedoch häufig isoliert als Gewalt von Männern gegenüber Frauen aufgefasst wird, was dem Begriff allerdings nur ungenügend gerecht wird. Die Münchner Sozialpädagogin Sandra Dlugosch hat festgehalten, dass „[d]er Begriff häusliche Gewalt [...] im Umfeld des eigenen Zuhauses statt[findet]. Unklar jedoch bleibt dabei, wer in diesem Umfeld gegen wen Gewalt ausübt und welche Formen familialer Gewalt gemeint sind.“ (dies.; S. 24) Diese Definition schließt also nicht aus, dass der Begriff der häuslichen Gewalt eben auch als eine von den Erziehungsberechtigten gegenüber Schutzbefohlenen ausgeführte Gewalt verstanden werden kann.
Im Sinne dieser Definition wird der Begriff der häuslichen Gewalt für den Kontext dieser Hausarbeit daher als eine von den Eltern gegen das Kind bzw. den Jugendlichen - unabhängig davon, ob der oder die Betroffene weiblichen oder männlichen Geschlechts ist - gerichtete Gewalt verstanden. Diese kann sowohl in Form von körperlicher - sobald Eltern das Kind oder den Jugendlichen schlagen - oder psychischer Gewalt - sobald Eltern das Kind bzw. den Jugendlichen stark unter Druck setzen, ihn oder sie anschreien oder mit Liebesentzug und Nichtachtung strafen - auftreten.
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Die sozialen Konsequenzen für Opfer häuslicher Gewalt sind vielfältig und wirken sich auf ganz unterschiedliche Bereiche aus. Beginnt man mit einer genaueren Recherche, so fällt erneut auf, dass häusliche Gewalt häufig (isoliert) in Bezug auf männliche Gewalt gegen Frauen verstanden wird. Gibt man den Suchbegriff „Soziale Konsequenzen häuslicher Gewalt“ in das deutschsprachige Portal der Suchmaschine google ein (vgl. Abbildung), so behandeln die ersten acht Treffer die Auswirkungen, die häusliche Gewalt auf Frauen hat; erst der zehnte Treffer zeigt das Stichwort „Kindeswohl“ als einen Teil der Überschrift an, geht allerdings thematisch Teil der Überschrift an, geht allerdings thematisch auf die traumatischen
verwundert, weil
Hilfeeinrichtungen für Opfer häuslicher Gewalt Unterbringungszahlen von
Frauen bzw. Kindern aufweisen, die sich ungefähr die Waage halten 3 und empirische Erhebungen die Vermutung nahelegen, dass zumindest der prozentuale Anteil von Kindern, die Opfer häuslicher Gewalt werden,
3 So waren 2008 in der Bundeshauptstadt Berlin 1429 Frauen sowie 1406 Kinder entsprechenden Einrichtungen untergebracht (Senatsverwaltung; S. 7).
Arbeit zitieren:
B.A. Carolin Weitschat, 2010, Häusliche Gewalt und deren Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler, München, GRIN Verlag GmbH
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