1. Einleitung
„Der Souverän ist, allein weil er ist, immer alles, was er sein soll“ (Rousseau 2000: 21). Mit diesem eher unauffälligen Satz drückt Jean-Jacques Rousseau in seinem 1762 erschienenen Werk „La contrat social ou Principes du droit politique“ seine Vorstellung von einer gerechten Herrschaftsform aus, welche ihn als Demokratietheoretiker weltweit bekannt gemacht hat. Mit der Vorstellung, dass der Souverän das gesamte Volk und damit Herrscher über sich selbst ist, entwickelte er eine Demokratietheorie, die ihm einerseits großen Ruhm und Verehrung einbrachte, jedoch auch im wissenschaftlichen Diskurs über alle Theorierichtungen hinweg bis heute eine große Kontroverse auslöste. „Den einen gilt er als der Philosoph der Freiheit, den anderen als Vordenker des Totalitarismus“ (Schwaabe 2007: 11). In diesem oder jenen Sinne gelten seine Schriften als sehr einflussreich und als Auslöser vieler historischer Entwicklungen, wie zum Beispiel des Ausbruchs der französischen Revolution von 1789. Aber auch für heutige gesellschaftliche Phänomene, wie zum Beispiel der Abneigung gegenüber Parteien und Interessengruppen unter der deutschen Bevölkerung, werden seine Theorien verantwortlich gemacht. Ernst Fraenkel kritisiert in seinem Aufsatz „Der Pluralismus als Strukturelement der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie“ aus dem Jahr 1964 die Folgen, die der Einfluss Rousseaus auf die westlichen Repräsentationsdemokratien hat und geht dabei unter anderen genau auf dieses Phänomen ein. Der Gesellschaftsvertrag ist das Hauptwerk unter Rousseaus politischen Schriften, die sich, in ihrer Gesamtbetrachtung, inhaltlich aneinander reihen. Beschäftigt sich Rousseau in seiner Abhandlung über den „Ursprung der Ungleichheiten untern den Menschen“ mit dem Zivilisationsprozess und dem Austritt des Menschen aus dem Naturzustand, geht er im Gesellschaftsvertrag darauf ein, wie eine politische Gemeinschaft verfasst sein muss um diese Ungleichheiten zu beseitigen.
Inhalt dieser Arbeit wird es sein, einen Gesamtbogen Rousseaus´scher Vorstellungen über Naturzustand, Gesellschaft und Staat zu spannen, um daraus seine im Werk „Der Gesellschaftsvertrag“ entwickelte Demokratietheorie zu rekonstruieren und mittels Ernst Fraenkels Artikel kritisch zu beleuchten.
Die Arbeit setzt sich aus fünf Teilen zusammen. In den ersten drei Teilen gehe ich allgemein auf den Aufbau der Vertragstheorie ein und erläutere Rousseaus Demokratievorstellung unter Berücksichtigung seiner Ausführungen über den Naturzustand und seiner Konzeption eines Gesellschaftsvertrages. Im weiteren Teil lege ich die wesentlichen Kritikpunkte Fraenkels an Rousseaus Ansatz dar und komme danach zu einer abschließenden Beurteilung seiner Ausführungen.
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2. Theoretische Grundlagen
Das Werk „Der Gesellschaftsvertrag“ bildet den zentralen Ausgangspunkt für Rousseaus Demokratieverständnis, in dem er ausführlich seine Vorstellungen über eine freie Gesellschaft entwickelt.
Um Rousseaus Demokratietheorie zu verstehen ist es vorab notwendig wesentliche Merkmale und Strukturen seines Werks zu erläutern und in den historischen Kontext der Vertragstheorien zu setzen. 1.1 Vertragstheorien:
Wie schon angedeutet muss man Rousseaus Demokratietheorie in den historischen Kontext der Vertragstheoretiker einordnen. Zu diesen zählen Persönlichkeiten wie Hobbes, Locke oder auch Machiavelli. All diese bedeutenden Theoretiker setzen einen Vertrag in die Mitte ihrer Abhandlungen. „Der Gesellschaftsvertrag ist die wichtigste Argumentationsfigur der neuzeitlichen politischen Philosophie. Diese Figur wird in den klassischen Theorien des 17. und 18. Jahrhunderts verwendet, um den Staat, d.h. die Existenz politischer Herrschaft an sich, eine bestimmte Staatsform, d.h. eine die Ausübung politischer Herrschaft regelnde Verfassung, sowie die politische Verpflichtungen eines Bürgers, d.h. den Inhalt und die Schranken seiner Gehorsamkeitspflicht gegenüber der Staatsgewalt, zu begründen“ (Schmidt/Zintel 2006: 29). Der Vertrag bildet also ein gedankliches Konstrukt, welches den Zusammenschluss von Menschen und die Entstehung von Staaten versucht zu erklären. Rousseau stellt sich dieser Aufgabe im Rahmen seines Werkes „Der Gesellschaftsvertrag“, in dem er seine Argumentation in vier Bücher aufteilt, welche nochmals in mehrere Kapitel untergliedert sind. Im ersten Buch widmet sich Rousseau den Ausgangsbedingungen seines Gesellschaftsvertrages. Er beschreibt den Prozess aus dem Naturzustand in eine unausweichliche Vergesellschaftung der Menschen, übt Kritik am Privateigentum und den absolutistischen Vorstellungen von Herrschaft seiner Zeit und gibt seine Vorstellungen eines Gesellschaftsvertrags an. Im Zweiten Buch widmet Rousseau sich den konkreten Strukturen seines Staatskonzepts. Insbesondere die Institution der Volkssouveränität sowie das Verhältnis zwischen Gesetzgebung und Gesetzgeber und die Natur des Gesetzes werden dabei ausführlich dargelegt. Das dritte Buch behandelt die Regierung und ihre Aufgabe und ihr Verhältnis zum Souverän. Abschließend im vierten Buch geht Rousseau auf die prozessuale Dimension seines Staatsmodells ein und beschreibt zum Beispiel den Ablauf von Wahlen. Die
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Prozesse veranschaulicht er zusätzlich anhand der römischen Republik und setzt sich am Ende noch mit der Rolle der Religion im Staat auseinander.
Im Folgenden werde ich auf die zentralen Punkte des Werkes „Der Gesellschaftsvertrag“ von Rousseau eingehen, welche für das Verständnis seiner Demokratietheorie elementar wichtig sind.
2.2 Rousseaus positives Menschenbild und seine Vorstellung vom Naturzustand: Rousseaus Vorstellung vom Naturzustand unterscheidet sich gravierend von der anderer Vertragstheoretiker. Eine genaue Beschreibung des Naturzustandes liefert Rousseau allerdings nicht in seinem zentralen Werk „Der Gesellschaftsvertrag“, sondern in der Abhandlung „Über Ursprung und Grundlagen der Ungleichheit“ aus dem Jahr 1755. Im Gegensatz zum Bespiel zu Hobbes geht Rousseau von einem positiven Menschenbild aus. Rousseau schreibt, dass „[…] der Naturzustand unserer eigenen Erhaltung zuträglich sei, ohne sich für die Erhaltung anderer nachteilig auszuwirken. Folglich handelt es sich um einen Zustand, der für den Frieden und für das menschliche Geschlecht am geeignetsten ist“ (Rousseau 1955: 72). Desweiteren widerspricht er der Annahme Hobbes, dass im Naturzustand das Gesetz des Stärkeren herrsche, sondern behauptet, dass der Mensch von Natur aus Mitleid für seine Mitmenschen empfinde, welches seiner Eigenliebe immer entgegen stehe (vgl. ebd. 73). Der Mensch im Naturzustand ist nach Rousseau ein „frei handelndes Wesen“ (ebd.: 56), welches friedlich und in natürlicher Gleichheit völlig unabhängig voneinander lebt. Somit steht für Rousseau fest, „daß die Fesseln der Knechtschaft erst infolge der wechselseitigen Abhängigkeiten der Menschen und ihre jeweiligen Bedürfnisse entstehen konnten“ (Ebd.: 84). Abhängigkeit und Untertanentum sind für Rousseau zentrale Anzeichen für Unfreiheit und in seiner Vorstellung von Demokratie zu vermeiden. Denn sie führen zur „moralischen oder politischen Ungleichheit“, welche gesichert ist „in verschiedenen Vorrechten, deren Nutznießung einige zum Schaden der anderen haben“ (ebd.: 43).
Um Rousseaus Naturzustand besser zu verstehen ist es ferner notwendig diesen Zustand im Gegensatz zum Zustand einer Gesellschaft zu verstehen. Dazu muss man sich alle Eigenschaften und Fähigkeiten eines zeitgenössischen Menschen weg denken, um zu dem isoliert lebenden „homme naturel“ zu kommen (vgl. Fetscher 1975: 27). Zur Natur des Menschen gehören dann unter anderem Eigenschaften wie Selbstliebe, Mitleid, Freiheit. Erst durch die Vergesellschaftung kommen weitere Gruppen von Eigenschaften dazu. Einerseits kann sich der Mensch einige Eigenschaften wie Reichtum, Status oder Macht aneignen,
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andererseits gibt es Eigenschaften wie Sprache oder Kultur im Allgemeinen, welche als Anlage zur Natur des Menschen gehören, sich aber erst in einer Gesellschaft entfalten können. Welche Eigenschaften ausgebildet werden und wie stark die Ausprägung dieser ist, hängt von den Rahmenbedingungen und Entwicklungen einer Gesellschaft ab, wobei hier Rousseaus These ansetzt, dass die bisherige Form der Vergesellschaftung eher die schlechten Eigenschaften wie Reichtum und Macht befördert hat (vgl. Schmidt/Zintel 2006: 65-66). Diese „falsche“ Form der Vergesellschaftung bildet die Grundlage für Rousseaus Kritik an den herrschenden Zuständen und den Ausgangspunkt für seine Demokratietheorie. 2.3 Die Vergesellschaftung:
Rousseau ist wie schon angedeutet keineswegs gegen die Vergesellschaftung. Die Isoliertheit der Menschen und die Unannehmlichkeiten zwingen den Menschen dazu, sich in einer Gesellschaft zusammen zu schließen, um sich weiter zu entwickeln. Rousseau sagt dazu: „Da nun die Menschen nicht neuen Kräfte schaffen können, sondern nur die bestehenden zu vereinen und zu lenken imstande sind, verfügen sie zu ihrer Erhaltung über keine anderes Mittel, als durch Zusammenschluß eine Summe von Kräften zu schaffen, die über jeden Widerstand zu siegen vermögen, und diese aus einem einzigen Antrieb heraus gemeinschaftlich vereint wirken zu lassen“ (Rousseau 2000: 25-26).
Als erstes „Modell der politischen Gemeinschaft“ nennt er schon vorher die Familie. In ihm schließen sich die Angehörigen aus freiem Entschluss zusammen und geben damit ihre Unabhängigkeit auf (vgl. ebd.: 13). Schon in dieser Form der Gesellschaft gab es erste Formen der Arbeitsteilung. Somit kam es schon hier zu ersten Wohlstandssteigerungen, die aber noch nicht zu starker Ungleichheit führten. In dieser ersten Phase überwogen deutlich die positiven Faktoren die negativen. „Das war die Zeit der ersten Umwälzungen, durch welche die Einteilung in besondere Familien erfolgte und eine Art Eigentum aufkam“ (Rousseau 1955 90). Dieser Zeitpunkt der Entwicklung der Gesellschaft markiert für Rousseau die Blütezeit, in der die Menschen als Bauern und Hirten lebten (vgl. Fetscher 1775: 40-41). Doch durch steigende Bedürfnisse, gekoppelt an steigende Arbeitsteilung und technischen Fortschritt, entstand eine Eigendynamik, die die Ungleichheit zwischen den Menschen immer weiter vorantrieb (vgl. Schmidt/Zintel 2006: 66). Die Bildung von Eigenschaften wie gesellschaftlicher Stellung, Macht und Ansehen führten zu einem Konkurrenzkampf und die Anhäufung von Privateigentum zementierte die Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Reichen und Armen: „The concepts of relationship and comparison are now established and with them
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Arbeit zitieren:
Felix Braunsdorf, 2009, Jean-Jacques Rousseau in der Kritik, München, GRIN Verlag GmbH
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