I. E i n l e i t u n g
Schon mit Beginn des industriellen Zeitalters entwickelte sich die systema- tische Bearbeitung von Auslandsmärkten durch die Unternehmen. Vor allem aber die vergangenen vier Jahrzehnte waren durch einen stetigen Anstieg der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit von Unternehmen
Die Ursachen für die Internationalisierung der Absatz- und Beschaffungs- märkte liegen insbesondere im technologischen Fortschritt und in den wirtschaftlich-politischen und sozio-kulturellen Intergrationsprozessen in der
1 Abb. 1: Regionale Struktur des Außenhandels
Das Engagement der Unternehmen in unterschiedlichen Ländermärkten setzte, bzw. setzt eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den jeweils nationalen Handelsgewohnheiten voraus. Diese können sehr unterschiedlich sein und so zu stark von einander abweichenden Vertragsauslegungen führen. In der Vergangenheit verursachten die unterschiedlichen Rechtsverständnisse der Vertragspartner viele Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten. 2
Um zur Lösung dieses Problems beizutragen entwickelte die International Chamber of Commerce (ICC) im Jahr 1936 internationale Regeln zur Auslegung von handelsüblichen Vertragsformeln.
Diese Regeln wurden unter dem Namen „Incoterms 1936“ veröffentlicht. Der Begriff Incoterms ist eine Abkürzung für International Commercial Terms. Da die Incoterms den Anspruch haben, der internationalen Handelspraxis Rechnung zu tragen, wurde die Erstausgabe von 1936 bearbeitet und
1
Vgl. Cezanne, Allgemeine Volkwirtschaftslehre, Seite 553
2
Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 5
erweitert. Neue Fassungen wurden 1953,1967,1976,1980,1990 und 2000 von der ICC herausgegeben. 3 Während die Erstausgabe 1936 noch wenig Beachtung fand, ist die aktuelle Version als weltweites Standardwerk etabliert. Die Incoterms gelten als die bekanntesten und verbreitesten Handelsklauseln.
II. D i e I n t e r n a t i o n a l C h a m b e r o f C o m m e r c e ( I C C )
Die International Chamber of Commerce ist eine weltweite Organisation, die im Jahre 1919 auf privatrechtlicher Basis gegründet wurde. Ihr Ziel ist die Lösung von internationalen Wirtschaftsproblemen. 4
Die ICC ist eine internationale Handelskammer und umfasst Verbände und Unternehmen aus aller Welt. In ihr sind sämtliche Wirtschaftszweige, mit Ausnahme der Landwirtschaft und des Handwerks, vertreten. Der Sitz der Organisation ist in Paris. 5
Die Leitung der ICC liegt in den Händen eines internationalen Rates, der aus ständigen Delegierten der verschiedenen Landesgruppen gebildet wird. 6
Die Landesgruppen haben die Aufgabe die Wünsche ihrer Mitglieder (z. B. Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände, Firmen und Einzelpersonen) zu erforschen und sie auf ihre gesamtwirtschaftliche Bedeutung zu prüfen. Relevante Wünsche leiten Sie an die zuständigen Ausschüsse weiter. Die Arbeiten, insbesondere an den Incoterms, haben der ICC zu großer Anerkennung verholfen. 7
Neben der Erarbeitung der Incoterms hat die ICC zur Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten auf internationaler Ebene einen Schiedsgerichtshof gegründet und eine Schiedsklausel für Kaufverträge im zwischenstaatlichen Handel entworfen. Diese sog. Arbitrageklausel besagt, dass Streitigkeiten über die Beschaffenheit der Ware, u. ä. durch ein privates Schiedsgericht entschieden werden. Ziel und Zweck dieser Vereinbarung ist die Vermeidung von langwierigen Verfahren vor ordentlichen Gerichten. 8
Der Sitz der deutschen Landesgruppe befindet sich in Köln.
I I I . U m f a n g u n d A n w e n d u n g d e r I n c o t e r m s
Die Grundlage für Incoterms sind Kaufverträge. Auf andere Verträge, z. B. Beförderungsverträge wirkt sich die Wahl eines Incoterms zwar indirekt aus, findet dort aber keine direkte Anwendung.
3
Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 5
4
Vgl. www.ixpos.de/kooperationen_und_geschaeftsformen/ausschreibungen/abc/content/icc.html
5
Vgl. www.ixpos.de/kooperationen_und_geschaeftsformen/ausschreibungen/abc/content/icc.html
6
Vgl. www.ixpos.de/kooperationen_und_geschaeftsformen/ausschreibungen/abc/content/icc.html
7
Vgl. www.ixpos.de/kooperationen_und_geschaeftsformen/ausschreibungen/abc/content/icc.html
8
Vgl. www.ixpos.de/kooperationen_und_geschaeftsformen/ausschreibungen/abc/content/
Incoterms befassen sich ausschließlich mit dem Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer in Bezug auf einige Punkte des Kaufvertrages. 9 Sie regeln:
• Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Hinblick auf die Lieferung von Ware, deren Verkauf abgeschlossen ist. Unter Ware ist in diesem Zusammenhang jeder bewegliche Gegenstand zu verstehen
• den Gefahrenübergang vom Verkäufer zum Käufer
• die Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer
• die Haftung zwischen Verkäufer und Käufer
Hingegen treffen die Incoterms keine Aussage über Vertragsteile, wie den Eigentumsübergang, Gewährleistungsansprüche, Zahlungsbedingungen und Haftungsausschlüsse. Diese Vertragspunkte müssen zusätzlich vereinbart werden. 10
Die Incoterms wurden zur Erleichterung des internationalen Wirtschaftsverkehrs entwickelt. Deshalb finden sie ihre Anwendung in erster Linie auch auf internationaler Ebene, also zwischen Vertragspartnern verschiedener Herkunftsländer.
Da sich die Nutzung von Incoterms etabliert hat, werden sie heute auch auf nationaler Ebene eingesetzt. 11
I V . R e c h t l i c h e E i n o r d n u ng u n d A u s l e g u n g v o n I n c o t e r m s
Incoterms sind vorformulierte Vertragsklauseln. Sie gelten also nicht kraft Gesetz, sondern in der Regel nur, wenn die Vertragpartner diese in den Kaufvertrag aufnehmen. 12 Bei der Beurteilung und der Auslegung von Kaufverträgen werden sie jedoch häufig als Bestandteil der Handelsbräuche von der Rechtssprechung
Bei Geltung des deutschen Rechts unterliegen Sie dem AGBG. Nationales Recht hat, soweit es sich um zwingendes Recht handelt, immer Vorrang vor den Incoterms.
13
Die ICC hat die Incoterms entworfen, um einheitliche, internationale Regeln für den globalen Handel zu schaffen. Deshalb sind Incoterms auch international einheitlich auszulegen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen neben dem eigentlichen Incoterm immer die Ausgabe, z.B. englisch oder deutsch, und das Jahr der Fassung, z. B. 2000, in den Kaufvertrag aufzunehmen.
9
Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 5
10
Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 6
11
Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 6
12
Vgl. Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite1241
13
Vgl. Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite 1242
Wird kein direkter Bezug auf die Ausgabe und das Herausgabejahr genommen gilt zurzeit die englische Originalausgabe aus dem Jahr 2000. Um die Verständlichkeit der Incoterms-Bedeutungen zu verbessern, werden seit 1990 gleiche Pflichten mit gleichlautenden Formulierungen ausgedrückt. Außerdem ist die ICC bemüht in den Incoterms dieselben Ausdrücke zu verwenden, wie im UN-Kaufrecht. 14 In der offiziellen Herausgabe der ICC werden zudem einleitend Erklärungen zu den in den Incoterms verwendeten Begriffen gegeben.
V . I n c o t e r m s 2 0 0 0
1) Darstellung der Incoterms
Die 13 Incoterms sind aus Gründen der Übersichtlichkeit in die vier Gruppen eingeordnet worden, die jeweils mit dem Anfangsbuchstaben der enthaltenen Incoterms beginnen.
15 Abb.2: Incoterms 2000
Die Reihenfolge der Gruppen ist nicht alphabetisch gewählt, da die Abfolge der Incoterm-Gruppen die Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers aufzeigen soll.
So hat der Verkäufer bei der E- Gruppe die geringsten Pflichten. Er muss dem Käufer die Ware lediglich auf seinem eigenen Betriebsgelände zur Verfügung stellen. 16
14
Vgl. Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite 1241
15
Vgl. Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite 1245
16
Vgl. Baumgard/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite 1248
Anders sieht es bei Gruppe F aus. Nach den Bestimmungen dieser Gruppe hat der Verkäufer die Ware einem vom Käufer bestimmten Frachtführer zu übergeben. 17 Die C-Gruppe dehnt die Pflichten des Verkäufers noch weiter aus. Nach den Grundsätzen dieser Gruppe muss der Verkäufer den Beförderungsvertrag auf eigene Kosten abschließen. Die Haftung für einen nach Abtransport der Ware möglichen Verlust oder eine Beschädigung der Ware hat er allerdings nicht zu tragen. Zusätzliche Kosten sind also ausgeschlossen. 18 Die D-Gruppe schließlich verlangt vom Verkäufer die vollständige Übernahme der Kosten und Gefahren bis zur Ankunft der Ware am vereinbarten Ort. 19 Die Pflichten des Käufers sind spiegelbildlich abzulesen. Die geringsten Verpflichtungen hat der Käufer bei der Gruppe D, die meisten Pflichten bei Gruppe E zu tragen.
2) Die Klauseln
2.1) Die E- Klausel - Abholklausel
Wie schon im Kapitel zuvor gesagt, ist die E-Klausel die Klausel mit den geringsten Verkäuferverpflichtungen.
Der Verkäufer erfüllt seine Pflicht bereits, wenn er dem Käufer die Ware auf seinem eigenen Gelände zur Verfügung stellt.
Der Käufer hat die Pflicht die Ware beim Verkäufer zu verladen und abzutransportieren. Die Verladung der Ware liegt also allein in den Händen des Käufers. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Verkäufer bei der Beladung des Transportfahrzeuges behilflich ist. 20 Obwohl die ICC bemüht ist die Incoterms an sich entwickelnde Bräuche anzupassen, hat sie auf die Aufnahme der Verladungsverpflichtung des Verkäufers in der E- Klausel verzichtet.
Grund dafür ist die Stellung der E-Klausel als Mindestverpflichtungsklausel. Die Aufnahme einer weiteren Verkäuferverpflichtung hätte diese Stellung im System der Incoterm-Gruppen beeinträchtigt.
Als Hinweis für die Praxis ist also anzumerken, dass falls der Käufer die Hilfe beim Verladen durch den Verkäufer wünscht, er dieses im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbaren sollte. 21
2.2) Die F- Klauseln
Nach den F- Klauseln hat der Verkäufer die Ware dem Käufer so zur Beförderung zu übergeben, wie es der Käufer bestimmt hat. Je nach Wahl des Incoterms können die Pflichten des Verkäufers verschieden ausgeprägt sein.
17
Vgl. Baumgard/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite 1248
18
Vgl. Baumgard/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite 1249
19
Vgl. Baumgard/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite 1252
20
Vgl. Baumgard/Hopt, Handelsgesetzbuch, Seite 1248
21
Vgl. ICC, Incoterms 2000, Seite 14
Quote paper:
Nils-Tim Müller-Forte, 2002, Incoterms, Munich, GRIN Publishing GmbH
This text can be quoted and accessed from this url:
Embed
DOI
Business economics - Trade and Distribution
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 19 Pages
Handelsklauseln und AGB-Kontrolle
Law - Civil / Private / Trade / Anti Trust Law / Business Law
Scholary Paper (Seminar), 31 Pages
Deutscher Corporate Governance Kodex
DCGK
Engineering - Industrial Engineering and Management
Scholary Paper (Seminar), 17 Pages
Business economics - Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting
Scholarly Research Paper, 17 Pages
Außerbetriebliche Transportsysteme im Güterverkehr in Deutschland
Business economics - Supply, Production, Logistics
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 42 Pages
Why is the Automotive Producer BMW AG so successful? A Casestudy
Business economics - Operations Research
Elaboration, 26 Pages
Management von Währungsrisiken
Business economics - Investment and Finance
Scholary Paper (Seminar), 24 Pages
Die Bedeutung der Handelsbilanz
Business economics - Trade and Distribution
Scholary Paper (Seminar), 20 Pages
Entwicklung und Umsetzung standardisierter Angebotsunterlagen in einem...
Engineering - Industrial Engineering and Management
Scholarly Research Paper, 43 Pages
Consumer Behavior - Consumer as Decision Maker with cultural backgroun...
Business economics - Marketing, Corporate Communication, CRM, Market Research
Scholarly Paper (Advanced Seminar), 22 Pages
Der Submissionsbetrug - Auslastung vorhandener Kapazitäten oder Vermög...
Scholary Paper (Seminar), 39 Pages
Aktuelle Methoden, Werkzeuge und Tendenzen in der Angebotsbearbeitung ...
Business economics - Supply, Production, Logistics
Scholary Paper (Seminar), 61 Pages
Grundlagen der Lebensstil- und Milieuforschung
Sociology - Individual, Groups, Society
Scholary Paper (Seminar), 30 Pages
Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel als spezielle Bestandteil...
Business economics - Accounting and Taxes
Scholary Paper (Seminar), 24 Pages
Grundzüge der Hinzurechnungsbesteuerung im Sinne des AStG
Business economics - Accounting and Taxes
Scholary Paper (Seminar), 30 Pages
Engineering - Industrial Engineering and Management
Scholary Paper (Seminar), 37 Pages
Investmentmoden: Value- und Growth-Strategien im Vergleich
Business economics - Banking, Stock Exchanges, Insurance, Accounting
Scholarly Research Paper, 24 Pages
Meinungsführer und der Zwei-Stufen-Fluss der Kommunikation
Communications - Interpersonal Communication
Scholary Paper (Seminar), 30 Pages
Nils-Tim Müller-Forte has published the text Incoterms
Nils-Tim Müller-Forte has uploaded a new text
Aktuelle Entwicklungen des Europäischen und Internationalen Wirtschaft...
Carl Baudenbacher
Internationales Wirtschaftsrecht
Schnell erfasst
Ludwig Gramlich, Detlef Kröger, Claas Hanken
0 comments