Direkte Demokratie, Liquid Democracy, Direkter Parlamentarismus
An Anlässen, über das Thema der direkten Demokratie zu sprechen, hat es in den letzten Monaten nicht gefehlt. Das per Volksentscheid beschlossene Minarett-Verbot in der Schweiz löste auch in Deutschland eine Grundsatzdebatte aus, die auch in unserem Lande die direkte Demokratie wieder ins Interesse der Öffentlichkeit und der Medien rückte. Ottmar Jung schreibt in seinem Aufsatz Das demokratische Defizit: Deutschland ohne Volksentscheid, dass die Verfassung in einigen Belangen eklatante Defizite aufweise. Laut dem Autor seien außer den Territorialplebisziten im Zusammenhang mit der Neugliederung des Bundesgebietes keine direktdemokratischen Entscheidungsmöglichkeiten im Grundgesetz vorgesehen. (vgl. Jung, 5/2009, S. 97-102)
Der folgende Text soll eine Einführung dieses Defizits, der direkten Demokratie, auch als Volksentscheid bekannt, bieten.
Vor allem in der Athener Polis, in der griechischen Antike zwischen dem 6. und 4. Jh. vor Chr., wurden wichtige politische Entscheidungen von der Volksversammlung auf der Agora getroffen. Hier liegt der Ursprung des Begriffs Demokratie, der besagt, dass das Volk insgesamt die politische Macht ausübt und nicht einzelne oder wenige Amtsinhaber. (mod. Schiller, 2006, S. 11)
Im ursprünglichsten Sinne enthält der Begriff Demokratie somit das Wesentliche des heute als direkte Demokratie bekannten Begriffs. Somit müssen wir die Theorie von der Praxis trennen. Denn in der Theorie werden unter der direkten Demokratie zwei Dimensionen unterschieden:
eine Gesellschaftsform, in der die Macht direkt vom Volk ausgeübt wird (alle
Entscheidungen werden vom Volk getroffen).
Da diese Form der Machtausübung in der Praxis aber keine Anwendung findet, versteht man unter direkter Demokratie zudem:
eine politische Entscheidungsform mit starker Beteiligung der Bevölkerung z.B. der
Volksentscheid. Die Stimmberechtigten greifen aktiv in politische Entscheidungen ein, sind jedoch von gewissen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen.
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Direkte Demokratie, Liquid Democracy, Direkter Parlamentarismus
In der Alltagspraxis und -sprache hat sich ein recht eindeutiges Begriffsverständnis durchgesetzt. Lediglich der zweite Punkt findet sich in Debatten innerhalb der Gesellschaft wieder. Wahrscheinlich auch deshalb, weil die erste Form eher als Utopie angesehen wird. Eine treffende Definition hierzu stammt von Andreas Kost: „In der Wirklichkeit moderner Staaten bezeichnet „direkte Demokratie“ alle durch die Verfassung und weitere Rechtsvorschriften ermöglichten Verfahren, durch die die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eines Staates, eines Bundeslandes oder einer Kommune politische Sachfragen durch Abstimmung selbst und unmittelbar entscheiden bzw. auf die politische Agenda setzen.“ (Kost, 2008, S. 10)
Von diesem Standpunkt aus sollen die weiteren Ausführungen, die sich zunächst mit den Vor- und Nachteilen einer direkten Demokratie beschäftigen, ausgehen. Der Diskurs über die direkte Demokratie ist sehr vielfältig; deswegen wird sich der folgende Abschnitt auf die wesentlichsten Argumente beschränken.
Verfechter der direkten Demokratie sind der Meinung, es würde nicht ausreichen lediglich alle 4 Jahre zur Wahl zu gehen. Denn so ginge die Souveränität und die Staatsgewalt, die vom Volke ausgehen soll, verloren. Mit der Möglichkeit des Volkentscheides könne der Wähler seine Stimme viel differenzierter zum Ausdruck bringen, d.h. er wäre nicht an das Programm der gewählten Partei gebunden, sondern er könnte sich bei jedem Thema neu positionieren.
Die direkte Demokratie würde sich zumindest auf die politische Bildung positiv auswirken. So seien z.B. die Dänen und Iren viel besser über die Europäische Union informiert, weil sie mit entsprechenden Sachverhalten im Zuge der Volksabstimmung konfrontiert wurden. Es käme zu breiteren und zugespitzten Diskussionen, die aufklärend wirken könnten. Außerdem sei neuen Ideen der Zutritt in Entscheidungsfindungsprozesse erleichtert. Dies führe zwangsläufig zu Reformen. Zudem führe ein größerer Wettbewerb an Ideen zu besseren Problemlösungen.
Die Bürger und Bürgerinnen, die letztendlich von vielen Entscheidungen betroffen sind, könnten sich an der Lösung des Problems beteiligen. Dies führe nicht nur dazu, dass die Menschen ernst genommen würden, sondern auch dazu, dass sich die Akzeptanz politischer Entscheidungen erhöhe; gleichzeitig würde somit Resignation und Gewalt der Nährboden entzogen.
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Direkte Demokratie, Liquid Democracy, Direkter Parlamentarismus
Die Macht der Parteien sei zu groß. Diese würden oft nicht im Sinne des Volkes handeln, sondern lediglich nach Eigeninteresse handeln (auf Parteiebene z.B. Machterhalt; auf privater Ebene z.B. Bereicherung).
(vgl. Mehr Demokratie e.V.: www.mehr-demokratie.de/argumente.html)
Die Gegenargumente sind mindestens genauso zahlreich, wobei die Verfechter dieser eher in der Minderzahl sind.
Eines ihrer Hauptargumente ist, dass das Volk nicht kompetent genug sei, die immer komplexer werdenden Fragen, die oft tiefgreifende und weitreichende Entscheidungen nach sich ziehen, entsprechend zu beantworten.
Des Weiteren könnten Volksentscheide Minderheiten diskriminieren und die Grundwerte der Verfassung außer Kraft setzten. Gerade das aktuelle Beispiel aus der Schweiz scheint dieses Argument zu untermauern.
Zudem wären direktdemokratische Maßnahmen langsam in ihrer Verfahrensweise und entsprechend kostenintensiv in ihrer Umsetzung.
Aufgrund der Vielzahl der zu treffenden politischen Entscheidungen käme es sehr häufig zu Volksentscheiden.
Dies würde zugleich das Wahl- und Parteiensystem schwächen. Da Bürger und Bürgerinnen an einzelnen, wichtigen Fragestellungen direkt partizipieren könnten schwinde das Interesse an Wahlen und Parteien.
Das Volk wäre leichter manipulierbar als Volksvertreter und anfällig für Korruption (z.B. Stimmenkauf). So gewönnen die Medien mehr Einfluss, da der „einfache“ Bürger leichter zu beeinflussen sei. (vgl. Mehr Demokratie e.V.: www.mehr-demokratie.de/gegenargumente.html Viele dieser Argumente wurden bereits ausreichend diskutiert. So konnten auch hier Kompromisse gefunden bzw. Erkenntnisse gewonnen werden, so dass gewisse Folgen abgemildert werden konnten. So sind z.B. die Verfechter direkter Demokratie der Ansicht, dass nicht über alles abgestimmt werden dürfte bzw. müsste. Nur wichtige Entscheidungen sollen zur Volksabstimmung stehen. Die 20 Artikel des Grundgesetzes sollten dagegen unantastbar bleiben.
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Arbeit zitieren:
Christian Begass, 2010, Direkte Demokratie, Liquid Democracy, Direkter Parlamentarismus, München, GRIN Verlag GmbH
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