Am Anfang des ersten Abschnitts der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ legt Kant fest, dass der so genannte gute Wille das Einzige überhaupt ist, das man „ohne Einschränkung für gut“ (S.28) halten kann.
Nach Kant ist der gute Wille „an sich gut“ (S.29), und sein absoluter Wert liegt darin, dass er eben unabhängig von allem, wie zum Beispiel persönlichen Neigungen, Bedürfnissen und seinen Auswirkungen, gut ist. Selbst eigentlich für gut gehaltene menschliche Eigenschaften können in das Gegenteil umschlagen, wenn sie nicht von einem guten Willen geleitet werden. Der gute Wille berichtigt und kontrolliert also das gesamte Handeln.
Im Weiteren prüft Kant die Idee des guten Willens, da er zugibt, dass diese Idee etwas abstrakt und unrealistisch anmutet.
Wenn also alles in der menschlichen Natur darauf ausgerichtet wäre, glückselig zu sein, wäre die Einrichtung des Verstandes nicht sehr sinnvoll, da ja die Vernunft oft gegen die Instinkte handelt. Eine These ist, dass Menschen, die ihrer Vernunft nach handeln, diese bald hassen, da Menschen, die einfach nach ihrem Instinkt leben, der Glückseligkeit scheinbar näher sind.
Kritiker der Glückseligkeit als höchstes Ziel sehen eine „viel würdiger[e] Absicht ihrer Existenz“ (S.32, Z. 18), zu der die Vernunft das Mittel darstellt, und aus jenem Grund muss „die Privatabsicht des Menschen größtenteils nachstehen“ (S. 32, Z.21f). In dieser würdigeren Absicht ist nach Kant der gute Wille zu sehen, zu dessen Erreichung die Vernunft erforderlich ist. Der Wunsch nach Glückseligkeit muss hierbei zurückstehen und dabei kann es notwendig sein, gegen die eigene Neigung zu handeln. Der Zweck einer Handlung soll also durch die Vernunft bestimmt werden und dieses Handeln nach der Vernunft führt zu einer „Zufriedenheit nach ihrer eigenen Art“ (S. 33, Z. 17). Um sich nun mit dem Begriff des guten Willens näher zu befassen, führt Kant den „Begriff der PFLICHT“ (S.33) ein, der „den [Begriff] eines guten Willens, obzwar unter gewissen subjektiven Einschränkungen und Hindernissen, enthält“ (S.33, Z. 32ff). Es gibt verschiedene Handlungen, die aus Pflicht ausgeführt werden können. Hierbei überspringt Kant die Handlungen, die „wirklich pflichtgemäß sind“ (S.34) und zu denen die Menschen „keine [direkte] Neigung haben“ (S.34), jedoch aber eine indirekte. Ein Beispiel hierfür wäre es, wenn jemand regelmäßig eine alte Verwandte besucht, und zwar nicht aus Pflichtbewusstsein (und Sympathie), sondern nur um sich das Erbe zu sichern. In Fällen wie diesen lässt sich leicht überprüfen, ob aus Pflicht oder aus Eigennutz gehandelt wurde. Der Unterschied zwischen der „pflichtmäßige[n] Handlung
3
aus Pflicht“ (S.34) und der pflichtmäßigen Handlung aus direkter Neigung ist allerdings schwieriger festzustellen.
Nach Kant ist es zum Beispiel eine Pflicht, sich selbst am „Leben zu erhalten“ (S.34), und die meisten Menschen bewahren ihr Leben „zwar pflichtmäßig, aber nicht aus Pflicht“ (S.35, Z. 3), sondern eben aus unmittelbarer Neigung. Die Maxime hat aber erst dann moralischen Gehalt, wenn die Handlung in erster Linie auf Pflicht basiert, wie das Beispiel eines Lebensmüden - welches Kant anführt (S. 35, Z. 4ff) - verdeutlicht, der nur und ausschließlich aus Pflicht am Leben bleibt. Auch Wohltätigkeit zählt zu den Pflichten, wobei auch hier wieder genau zu unterscheiden ist, ob aus Pflicht oder aus Neigung (zum Beispiel nach Lob und Ruhm) gehandelt wird.
Die „eigene Glückseligkeit [...] sichern“ (S.36) gehört indirekt auch zu den Pflichten, wie Kant einräumt, da Menschen, die unzufrieden sind, leicht dazu neigen sich nicht an die Pflichten zu halten wie sie es sollten, wobei allerdings nicht genau bestimmbar ist, was Glückseligkeit ist.
Der moralische Wert einer Handlung liegt „in der Maxime, nach der sie beschlossen wird“ (S. 37), und nicht etwa „in der Absicht“ (S.37) oder der erhofften Wirkung. Wichtig ist also das „Prinzip des Wollens“ (S.38, Z.1f).
Wie bereits im Abschnitt über den guten Willen festgestellt, können die Absichten bzw. die „Zwecke und Triebfedern des Willens“ (S. 38, Z. 6) keinen absoluten und somit auch keinen moralischen Wert haben, da sie immer nur relativ an eine bestimmte Situation und einen bestimmten Willen gebunden sind. Der Wert eines Willens kann also nur „im Prinzip des Willens“, also einem allgemeinen Gesetz, liegen, nicht aber im Willen, der „in Beziehung auf [die] verhoffte Wirkung [des Willens]“ (S. 38, Z. 10) immer relativen Wert haben muss.
Damit wird eine Handlung, die aus Pflicht - also mit moralischem Wert behaftetgeschieht, vom Prinzip des Wollens bestimmt, welches, wie bereits von Kant im Abschnitt über den guten Willen ausgeführt wurde, „a priori“ (S.38), also rein „formell“ (S.38), sein muss. Die Triebfeder, die - da ja relativ - „a posteriori“ (S.38), „materiell“ (S.38) determiniert ist, ist für die Handlung aus Pflicht nicht von Interesse. Aus diesem Grund kann man nur Achtung vor dem Gesetz, nicht aber vor Neigungen bzw. deren Wirkungen haben.
4
Arbeit zitieren:
Birte Krey, 2003, Darstellung der Grundgedanken des ersten und zweiten Abschnitts der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Autonomie und Freiheit in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sit...
Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts
Seminararbeit, 15 Seiten
Autonomie des Willens. Zu Kants "Grundlegung der Metaphysik der S...
Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts
Seminararbeit, 19 Seiten
Arthur Schopenhauer: Über die Freiheit des Willens
Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts
Hausarbeit, 21 Seiten
Immanuel Kant: "Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?"
Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts
Hausarbeit, 14 Seiten
Zu: Kant - Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
Seminararbeit, 14 Seiten
Zwischenprüfungsarbeit im Anschluss an das Seminar: Immanuel Kant, Gru...
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
Zwischenprüfungsarbeit, 22 Seiten
Was ist Willensfreiheit? Eine Untersuchung anhand Aristoteles' Han...
Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache)
Zwischenprüfungsarbeit, 24 Seiten
Argumentationsanalyse (R. Descartes: Meditationes)
Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache)
Seminararbeit, 24 Seiten
Der kategorische Imperativ in Kants "Grundlegung zur Metaphysik d...
Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache)
Hausarbeit (Hauptseminar), 20 Seiten
Interkulturelle Wirtschaftskommunikation
Hausarbeit (Hauptseminar), 23 Seiten
John Stuart Mill: Über die Freiheit
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
Seminararbeit, 21 Seiten
Alexis de Tocqueville - Gleichheit und Freiheit
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Seminararbeit, 17 Seiten
Alexis de Tocqueville - Die Gefährdung der Freiheit in der Demokratie
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Zwischenprüfungsarbeit, 31 Seiten
Zusammenfassung von John Stuart Mills Werk `Der Utilitarismus` (Kapite...
Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts
Seminararbeit, 19 Seiten
Birte Krey hat den Text Darstellung der Grundgedanken des ersten und zweiten Abschnitts der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten veröffentlicht
Birte Krey hat einen neuen Text hochgeladen
Kants "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten"
Ein einführender Kommentar
Dieter Schönecker, Allen W. Wood
Kritik der praktischen Vernunft / Grundlegung zur Metaphysik der Sitte...
Immanuel Kant, Wilhelm Weischedel
0 Kommentare