Schriftliche Aufgabenstellung
Aufgabenstellung
Die Vermögensverwaltungsbanken in der Schweiz
Das Vermögensverwaltungsgeschäft wird in der Schweiz unter anderem von zwei spezialisierten Bankengruppen gepflegt: Den „Börsenbanken“ (Gruppe 5.12 in der SNB-Statistik) und den „Privatbankiers“ (Gruppe 8.00 in der SNB-Statistik).
1. Analysieren Sie die Entwicklung dieser beiden Bankengruppen von 1990 bis 2000 auf Grund der
Informationen aus der jährlich erscheinenden SNB-Statistik „Die Banken in der Schweiz“. Zeigen Sie die Entwicklung der Anzahl Institute, der Bilanz, der Erfolgsrechnung, der Personalbestände, des Eigenkapitals etc. auf.
2. Vergleichen Sie die Entwicklung der beiden Bankengruppen mit Hilfe von Kennzahlen. Welches sind die Gemeinsamkeiten, welches die Unterschiede? Welche Gruppe war erfolgreicher? Vergleichen sie auch die Entwicklung der Liquidität (auf Grund der Tabellen 45.x der SNB-Statistik).
3. Wie beurteilen Sie die Auswirkung der unbeschränkten Haftung der Privatbankiers auf das Geschäft?
I
Inhaltsangabe
1. Entwicklung
2. Vergleich
3. Kennzahlen-Vergleich der Börsenbanken mit den Privatbankiers
4. Bedeutung der unbeschränkten Haftung der Privatbankiers
II
Inhaltsverzeichnis
ALLGEMEINES. 1
1.1 DER URSPRUNG DER SCHWEIZERISCHEN PRIVATBANKIERS 1
1.2 DEFINITIONEN. 2
1.2.1 Privatbankier. 2
1.2.2 Privatbank 2
1.2.3 Private Banking 3
1.2.4 Börsenbank 3
2 ENTWICKLUNG. 4
2.1 BÖRSENBANKEN 4
2.1.1 Anzahl Institute 4
2.1.2 Bilanz. 5
2.1.3 Erfolgsrechnung 6
2.1.4 Personalbestand 7
2.1.5 Eigenkapital. 8
2.2 PRIVATBANKIERS. 9
2.2.1 Anzahl Institute 9
2.2.2 Bilanz. 10
2.2.3 Erfolgsrechnung 10
2.2.4 Personalbestand 11
2.2.5 Eigenkapital. 12
3 KENNZAHLEN-VERGLEICH DER BÖRSENBANKEN MIT DEN PRIVATBANKIERS 13
3.1 PRO-KOPF-ERTRAG 13
3.2 REINGEWINN PRO MITARBEITER. 15
3.3 EIGENKAPITALRENDITE 16
3.4 LIQUIDITÄT. 17
4 BEDEUTUNG DER UNBESCHRÄNKTEN HAFTUNG DER PRIVATBANKIERS 18
4.1 PRIVILEGIEN 18
4.1.1 Voraussetzungen. 18
4.1.2 Die Privilegien im Einzelnen 18
4.2 GEEIGNETE RECHTSFORMEN 19
4.3 HERAUSFORDERUNGEN DER ZUKUNFT 20
4.3.1 Das Nachfolgeproblem 20
4.3.2 Mitarbeiterentwicklung 20
4.3.3 Eigenkapitalbildung und Erreichen der optimalen Betriebsgrösse 20
5 LITERATURVERZEICHNIS. 22
III
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1: ANZAHL INSTITUTE BÖRSENBANKEN
ABBILDUNG 2: BILANZSUMME BÖRSENBANKEN
ABBILDUNG 3: REINGEWINNE BÖRSENBANKEN
ABBILDUNG 4: PERSONALBESTAND BÖRSENBANKEN.
ABBILDUNG 5: EIGENKAPITAL BÖRSENBANKEN.
ABBILDUNG 6: EIGENMITTELUNTERLEGUNG BÖRSENBANKEN
ABBILDUNG 7: ANZAHL PRIVATBANKIERS
ABBILDUNG 8: BILANZSUMME PRIVATBANKIERS
ABBILDUNG 9: REINGEWINNE PRIVATBANKIERS
ABBILDUNG 10: PERSONALBESTAND PRIVATBANKIERS
ABBILDUNG 11: EIGENKAPITAL PRIVATBANKIERS
ABBILDUNG 12 PRO-KOPF-ERTRAG
ABBILDUNG 13: ERTRAGSWACHSTUM.
ABBILDUNG 14: REINGEWINN PRO MITARBEITER.
ABBILDUNG 15: VERGLEICH REINGEWINN
ABBILDUNG 16: EIGENKAPITALRENDITE
ABBILDUNG 17: ÜBERDECKUNG OHNE DIE JAHRE 1993 UND 1994.
ALLE ABBILDUNGEN SIND AUS EIGENER QUELLE, BASIEREND AUF DEN SNB-STATISTIKEN
IV
Allgemeines
1.1 Der Ursprung der schweizerischen Privatbankiers
Der Ursprung des schweizerischen Bankgewerbes liegt bei den Privatbankiers. 6 Da das Bankwesen bis zum 15. Jahrhundert in der Schweiz noch nicht entwickelt war, bedurften die Kaufleute entweder genügend eigenen Kapitals oder hatten es von ihrer Familie zu borgen. Die Expansion des Handels auf andere europäische Zentren hatte verschiedene Auswirkungen. Einerseits widmeten sich Handelshäuser nur mehr der reinen Handelstätigkeit und übergaben die Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen anderen Firmen. Andererseits vernachlässigten Handelshäuser Ihre Handelstätigkeit und bauten ihre Abteilungen für Zahlungsverkehr aus; auf diese Weise wurden sie zu reinen Bankhäusern. Besondere Bedeutung kommt den Genfern Privatbankiers zu, da Frankreich einen sehr hohen Kapitalbedarf hatte und es in der Schweiz an Investitionsgelegenheiten mangelte. 7 Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass der Genfer Privatbankier Jacques Necker von Louis XVI zum königlichen Finanzdirektor ernannt wurde. 8
Durch die Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts erfuhr das Bankwesen einen grossen Wandel, da es zu grosser Kapitalnachfrage kam, die durch die einzelnen Bankiers nicht mehr gedeckt werden konnten. Es folgte die Errichtung der ersten grösseren Banken in Form von Aktiengesellschaften. 9
Im Jahre 1934 wurde das Bankengesetz eingeführt. Waren bis anhin Banken nur an das allgemeine Gesetz gebunden, das ihnen einen grossen Handlungsspielraum gewährte, so wurden sie nach Einführung des Bankengesetzes einschneidenden Massnahmen unterworfen, die hinsichtlich des Gläubigerschutzes geschaffen worden waren. Weiterhin bekamen die Banken zudem die Weltwirtschaftskrise sowie den Zweiten Weltkrieg zu spüren. Die Bankiers, vor allem kleiner Institute, waren den Anforderungen dieser Zeit nicht mehr gewachsen und mussten den Betrieb liquidieren oder den Anschluss an andere Banken suchen. 10
6 Vgl. Hotz/Mäder/Vock, S. 225
7 Vgl. Rahn 1984, S. 13
8 Vgl. www.swissprivatebankers.com , 11.06.2002
9 Vgl. Rahn 1984, S. 14 - 15
10 Vgl. Rahn 1984, S. 16 - 17
1
1.2 Definitionen
1.2.1 Privatbankier
„Der Privatbankier verkörpert die älteste Unternehmungsform im schweizerischen Bankgewerbe. Seine Rechtsform ist die Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt heute im indifferenten Geschäft, d.h. dem Wertschriftengeschäft, der Vermögensverwaltung sowie dem Emissions- und Platzierungsgeschäft. Die Bilanzsumme bleibt damit meist gering und kann nicht zur Beurteilung des Geschäftsumfangs herangezogen werden. Privatbankiers sind, soweit sie sich nicht öffentlich zur Annahme fremder Gelder empfehlen, davon befreit, die gesetzlich verlangte Zuweisung an den Reservefonds zu machen sowie ihre Jahresrechung und Zwischenbilanzen zu veröffentlichen.“ 11 Der Privatbankier ist ein Unternehmer, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte betreibt In der Schweiz ist der Begriff „Privatbankier“ durch eine Kollektivmarke geschützt, die im Namen der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt ist. 12
1.2.2 Privatbank
Der Begriff „Privatbank“ ist weiter gefasst. Er kann auch für Banken verwendet werden, die unter der Form von Aktiengesellschaften organisiert sind, vor allem wenn sie von einer wichtigen Aktionärsgruppe kontrolliert werden und in der Verwaltung von Privatvermögen tätig sind. Gewisse Banken haben die Bezeichnung „Privatbank“ sogar in ihre Firmenbezeichnung aufgenommen. 13
11 Hotz/Mäder/Vock 2001, S. 225 - 226
12 Vgl. www.swissprivatebankers.com , 11.06.2002
13 Vgl. www.swissprivatebankers.com , 11.06.2002
2
Arbeit zitieren:
Thomas Hermann, 2002, Die Vermögensverwaltungsbanken der Schweiz, München, GRIN Verlag GmbH
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