Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Problemstellung 1
2 Konzerntatbestand (Mutter-Tochter-Verhältnis) 1
3 Stufenkonzeption des HGB 2
4 Allgemeine Einbeziehungspflicht 3
5 Konsolidierungswahlrechte / Ausnahmen 4
5.1 Überblick 4
5.2 Beschränkung der Rechtsausübung 4
5.3 Unverhältnismäßig hohe Kosten 5
5.4 Halten von Anteilen nur zum Zwecke der Weiterveräußerung 5
5.5 Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung 6
6 Konsolidierungskreis im weiteren Sinne 6
6.1 Gemeinschaftsunternehmen 6
6.2 Assoziierte Unternehmen 6
7 Zweckgesellschaften / Special-Purpose-Entities 7
8 Thesenförmige Zusammenfassung 9
Literaturverzeichnis III
I
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz Aufl. Auflage BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bzw. beziehungsweise
Entwurf - Deutscher Rechnungslegungsstandard E-DRS F Framework F&E Forschung und Entwicklung HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board i.d.R. In der Regel IFRS International Financial Reporting Standards i.V.m. In Verbindung mit KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung Nr. Nummer SIC Standing Interpretations Committee SPE Special Purpose Entity Vgl. Vergleiche WPg Die Wirtschaftsprüfung
II
1 Problemstellung
Die aktuellen Entwicklungen im Bankensektor haben gezeigt, dass Unternehmen offensichtlich unerkannt von Anlegern, Kunden, Geschäftspartnern und anderen Interessengruppen Konstrukte implementieren können, welche die tatsächliche Kapital-und Finanzlage des Konzerns verschleiern.
Der Konzernabschluss soll „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns“ (§297 Abs. 2 Satz 2) vermitteln und es somit ermöglichen, die Geschäftslage des gesamten Konzerns zu beurteilen. Offensichtlich werden die Konzernabschlüsse dieser umfangreichen Informationsfunktion aber nicht immer in vollem Umfang gerecht. Ein wichtiger Teilaspekt des Informationsgehalts ist die Frage, ob im Konzernabschluss überhaupt alle zugehörigen Unternehmen abgebildet werden und somit die Frage nach den gesetzlichen Regelungen für den Konsolidierungskreis. Unter dem Titel „Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach HGB und IFRS“ soll in dieser Arbeit geklärt werden, welche Unternehmen überhaupt in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen, wo Wahlrechte oder Ausnahmen bestehen und welche Unternehmen nicht einbezogen werden dürfen.
Dabei liegt der Fokus dieser Arbeit auf den Voraussetzungen für eine Einbeziehung oder Nichteinbeziehung und nicht auf der daraus resultierenden Buchungsmethodik. Insbesondere soll geklärt werden wie Special Purpose Entities behandelt werden und wie der Mechanismus funktioniert, mit dem Unternehmen mit Hilfe von SPEs Bi- lanzposten„verschwinden“ lassen können. SPEs werden häufig im Rahmen des „Window Dressing“ eingesetzt. Alleine im Enron Skandal schätzt man die Anzahl der legal nicht konsolidierten SPEs auf mehrere hundert. 1 Bezüglich der SPEs liegt der Schwerpunkt ebenfalls auf den Einbeziehungsvorschriften. Die Rolle der Ratingagenturen und Sponsoren ist nicht Gegenstand des Fokus der vorliegenden Arbeit.
2 Konzerntatbestand (Mutter-Tochter-Verhältnis)
Als Voraussetzung für das Bestehen eines Konzerns und somit für die Aufstellungspflicht eines konsolidierten Konzernabschlusses muss mindestens ein Mutter-Tochter-Verhältnis für das Mutterunternehmen vorliegen.
1 Vgl. Schäfer / Kuhnle (2006), S. 44.
1
Grundsätzlich kann zur Begründung eines solchen Mutter-Tochter-Verhältnisses zwischen zwei Konzepten unterschieden werden.
In den IFRS kommt unabhängig von der Rechtsform des Mutterunternehmens das Control Konzept zur Anwendung (IAS 27.13). Unter Control versteht man „die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftslage eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen“ (IAS 27.4). Es ist explizit nicht gefordert, dass die Beherrschung des Unternehmens auch tatsächlich ausgeführt wird. Im deutschen Recht ist das Control Konzept für Kapitalgesellschaften in §290 Abs. 2 HGB verankert. 2 IAS 27.13 (a)-(d) und §290 Abs. 2 Nr.1-3 geben konkrete Sachverhalte an für die das Bestehen von Control anzunehmen ist. Dies ist beispielsweise eine Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter, oder Rechte aufgrund von Beherrschungsverträgen.
Zusätzlich zum Control Konzept kennt das HGB noch das Konzept der einheitlichen Leitung (§290 Abs. 1 HGB). Von einheitlicher Leitung ist auszugehen, „wenn die Konzernspitze die Geschäftspolitik des Tochterunternehmens und sonstige grundsätzliche Fragen ihrer Geschäftsführung aufeinander abstimmt und im Konfliktfall das Konzerninteresse überwiegt“. 3 In Unterscheidung zum Control Konzept wird hier also die tatsächliche Ausübung der Beherrschung vorausgesetzt. Desweiteren ist eine Beteiligung nach §271 Abs. 1 HGB am Tochterunternehmen erforderlich (§290 Abs. 1 Satz 1 HGB). 4 Der Rechnungslegende hat nach deutschem Handelsrecht stets beide Vorschriften nebeneinander zu prüfen.
Nach dem Weltabschlussprinzip sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS alle Tochterunternehmen, unabhängig von Rechtsform und ihrem Sitz zu betrachten (§294 Abs. 1 HGB; IAS 27.12).
3 Stufenkonzeption des HGB
Das HGB unterscheidet nach dem Grad der Einflussnahme durch das Mutterunternehmen verschiedene Stufen der Einbeziehung in den Konzernabschluss. Der Konsolidierungskreis ist definiert, als die Gesamtheit aller Tochterunternehmen, die im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen. 5 Diese Unternehmen, die den Konzerntatbestand erfüllen, werden alternativ
2 Für Nicht Kapitalgesellschaften, vgl. Küting / Weber (2008), S. 98 f.
3 Coenenberg (2005), S. 561.
4 Vgl. Küting / Weber (2008), S. 94 - 98.
5 Vgl. Coenenberg (2005), S. 1282.
2
Arbeit zitieren:
Adrian Lebherz, 2008, Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach HGB und IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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