Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
1.1. Ausgangslage 1
1.2. Gegenstand und Fokus dieser Arbeit 2
1.3. Motivation 2
1.4. Inhaltliche Abgrenzung 3
1.5. Zielsetzung 3
2. Das Unternehmen in der Krise 4
2.1. Gründe für die Insolvenz 4
2.1.1. Unzureichende Eigenkapitalquote 4
2.1.2. Gesetzlich definierte Eröffnungsgründe 5
3. Wege aus der Krise 6
3.1. Eigenkapitalmaßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis 6
3.2. Fremdkapitalmaßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis 7
4. Der Forderungsverzicht 7
4.1. Begriffsdefinition und Merkmale 8
4.2. Der Forderungsverzicht ohne Besserungsschein 9
4.3. Der Forderungsverzicht mit Besserungsschein 9
4.3.1. Aufschiebend bedingter Forderungsverzicht 10
4.3.2. Auflösend bedingter Forderungsverzicht 10
4.3.3. Aspekte der Besserungsvereinbarung 11
4.4. Der Forderungsverzicht gegenüber Kapitalgesellschaften 12
I
4.4.1. Der Forderungsverzicht ohne Besserungsschein 13
4.4.1.1. Gesellschafterebene 13 4.4.1.2. Gesellschaftsebene 15
4.4.2. Der Forderungsverzicht mit Besserungsschein 16
4.4.2.1. Gesellschafterebene 16 4.4.2.2. Gesellschaftsebene 17
4.5. Der Forderungsverzicht gegenüber Personengesellschaften 18
4.5.1. Gesellschaftsrechtliche Gründe 19
4.5.2. Eigenbetriebliches Interesse 20
4.5.3. Der Forderungsverzicht eines Kommanditisten 21
4.6. Ratierlicher Forderungsverzicht 22
4.6.1. Grundsätze zur Anwendbarkeit 22 4.6.2. Sanierungseignung 23 4.7. Zusammenfassung 24
5. Besteuerung von Sanierungsgewinnen 24
5.1. Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Sanierungsgewinnen 25
5.1.1. Vergleich zwischen Sanierungsgewinnen aus Insolvenzen und außergerichtlichen Sanierungsmaßnahmen 26
5.1.2. Historische Entwicklung der Rechtsprechung 26
5.1.3. Auffassung zur aktuellen Rechtsprechung 30
5.1.4. Gegendarstellung zum Privileg der Steuerfreiheit auf Sanierungsgewinne 31
5.2. Perspektiven und Erwartungen 33
5.3. Gewerbesteuern auf Sanierungsgewinne 34
6. Steuerrechtliche Alternativmodelle zum Forderungsverzicht 35
II
6.1. Konzernübergreifende Verlustverrechnung 35
6.1.1. Grundsätze zur Anwendbarkeit 35
6.1.2. Sanierungseignung 36
6.2. Die Sanierungsklausel des § 8c Abs.1a KStG 36
6.2.1. Grundsätze zur Anwendbarkeit 37
6.2.2. Sanierungseignung 39
6.3. Die Neuregelungen zur Zinsschranke 40
6.3.1. Grundsätze zur Anwendbarkeit 40
6.3.2. Sanierungseignung 42
7. Fazit 43
III
Abkürzungsverzeichnis
AktG Aktiengesetz AO Abgabenordnung BB Betriebsberater BBK Buchführung Bilanzierung Kostenrechnung BFH Bundesfinanzhof BMF Bundeministerium für Finanzen BStBl Bundessteuerblatt DB Der Betrieb DStR Deutsches Steuerrecht EStG Einkommensteuergesetz FG Finanzgericht GewStG Gewerbesteuergesetz GG Grundgesetz GmbHG GmbH-Gesetz HGB Handelsgesetzbuch InsO Insolvenzordnung JStG Jahressteuergesetz KStG Körperschaftsteuergesetz
RFH Reichsfinanzhof StAuskV Steuerauskunftsverordnung UmwStG Umwandlungssteuergesetz VZ Veranlagungszeitraum
IV
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage
In Anbetracht der allgegenwärtigen, global ausgeprägten Wirtschaftskrise, stellt sich die Frage, welche unausweichlichen wirtschaftlichen Konsequenzen dies für Unternehmen nach sich zieht und welche Mittel ergriffen werden können, einem finanziellen Schaden präventiv entgegenzuwirken bzw. Schadenbegrenzungsmaßnahmen vorzunehmen. Die Zahl der Insolvenzen ist bis zum Jahr 2009 drastisch angestiegen. Allein in Deutschland stiegen die Fälle von 29.150 im Jahr 2007 auf 34.300 im Jahr 2009. In Frankreich waren es 2007 noch 42.532 Fälle - im Jahr 2009 sind es bereits beachtliche 55.800. In Spanien betraf es im Jahr 2007 nur 880 Unternehmen. In 2009 stieg die Zahl rapide auf 4.900. Diese Tendenz zieht sich nicht nur durch ganz Europa. 1 Nahezu in der ganzen westlichen Welt sehen die relativen Zahlen nicht anders aus. Insolvenzen gab es zwar hinreichend auch vor der Krise und es wird sie auch danach geben, doch ist dem verstärkten Anstieg der Zahlen Beachtung zu schenken. Auch in 2010 nehmen die Auswirkungen der Wirtschaftskrise kein Ende. Nicht selten standen vor allem in den letzten Monaten sowohl traditionsreiche Familienunternehmen, als auch global aktive Konzerne vor dem aus. Namen wie Hertie/Arcandor, Quelle, Schimmel Pianofortefabrik, Pfaff Nähmaschinen, Rosenthal Porzellan, Opel, Woolworth füllten die Berichterstattungen der Medien - stetsin Verbindung mit Begriffen wie „zahlungsunfähig, überschuldet, insolvent, konkurs oder pleite“. Hiervon sind Gesellschaften aller Unternehmensformen betroffen.
Umso wichtiger ist es, eine Maßnahme zu finden, welche die Unternehmen in einer wirtschaftlich prekären Situation finanziell entlastet und ihnen hilft, einen Weg aus der Krise zu finden bzw. gar nicht erst in diese zu geraten.
1 Statista GmbH, 2010,
http://de.statista.com/statistik/daten/studie/3752/umfrage/unternehmensinsolvenzen-in-
westeuropa-seit-2007/ (Stand 22.06.2010).
1
1.2. Gegenstand & Fokus dieser Arbeit
Bereits seit vielen Jahren ist der Forderungsverzicht ein in der Praxis bewährtes Mittel gewesen, die Unternehmen im Zuge einer Sanierung vor drohender Überschuldung oder Illiquidität zu bewahren, da hierdurch die Eigenkapitalbasis entlastet wird. Handels- und steuerrechtlich sind sowohl für die verschuldete Gesellschaft als auch für den verzichtenden Gesellschafter bzw. das verzichtende Unternehmen wichtige Aspekte hinsichtlich der Bilanzierung des Forderungsverzichtes zu beachten. Es gibt für beide Seiten finanzielle Vor- und Nachteile, deren Ausarbeitung Subjekt dieser Arbeit sein wird, stets in Unterscheidung zwischen Kapital- und Personengesellschaften.
Weiterer Bestandteil der Analyse sind zudem die Entwicklungen und Folgen des aktuellen Steuerrechts. Hier fällt das Augenmerk hauptsächlich auf die Neuerungen des Körperschaftsteuergesetzes, welches direkte Auswirkungen auf das zu versteuernde Einkommen der Gesellschafter bzw. den Jahresabschluss der Unternehmen hat. In diesem Zusammenhang wird auf die gegenwärtige Situation bezüglich der Besteuerung von Gewinnen, die Sanierungsmaßnahmen entstammen, eingegangen, indem nicht nur der historische Aspekt dieser Thematik, sondern auch die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen seitens der Rechtsprechung aufgegriffen werden.
1.3. Motivation
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen lässt sich nicht leugnen, dass eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik sehr aufschlussreich und gewinnbringend sein wird. So könnten sich Kompetenzen im Bereich Krisenfinanzierung unter steuerlicher Berücksichtigung der Auswirkungen für die berufliche Laufbahn als vorteilhaft erweisen. Vor allem die Aktualität und stets wechselnde gesetzgeberische Rahmenbedingungen machen die Herausforderung dieser Materie aus.
2
1.4. Inhaltliche Abgrenzung
Dieses Thema lässt es zwar zu, internationale Vergleiche zu ziehen. Die Ausarbeitung dieser Vergleiche unter dem Gesichtspunkt der internationalen Rech-nungslegungsstandards wäre im Rahmen dieser Arbeit jedoch zu umfangreich und wird aus diesem Grund nicht Gegenstand sein. Auf alternative gesellschaftsrechtliche Sanierungsmaßnahmen wird nur in Kürze eingegangen, da der Fokus allein auf den Forderungsverzicht gelegt werden soll und die Arbeit nicht dazu dient, einen umfangreichen Vergleich einzelner Sanierungsmodelle zu untersuchen.
Darüber hinaus wird die Behandlung der Gewerbesteuer infolge eines Forderungsverzichtes dargestellt und erläutert, ohne jedoch zu sehr ins Detail zu gehen, da die Arbeit sich vorrangig mit den körperschaft- und ertragsteuerrechtlichen Regelungen befasst.
1.5. Zielsetzung
Ziel es ist, im Detail zu untersuchen, wann das Mittel des Forderungsverzichtes zu empfehlen ist, in welchen Situationen es Sinn macht diesen Schritt in Betracht zu ziehen und mit welchen handels- sowie steuerrechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist. Darüber hinaus wird geprüft, ob die Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes Krisentauglichkeit beweisen oder hingegen den Unternehmen noch mehr Schwierigkeiten bereiten. Des Weiteren ist es Element dieser Ausarbeitung, zu analysieren ob steuerliche Optimierungsmodelle gestaltet werden können, die zum einen gesetzkonform einhergehen und zum anderen die Unternehmer finanziell größtmöglich entlasten. Hierzu werden steuerrechtliche Modelle vorgestellt, die dem Ziel des Forderungsverzichtes, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zunächst zu entlasten und langfristig zu stärken, sehr nahe kommen und als Alternativen zu Sanierungszwecken in Betracht kommen.
3
2. Das Unternehmen in der Krise
Ein Unternehmen gelangt nicht von heute auf morgen in Zahlungsschwierigkeiten. Dies stellt einen langfristigen Prozess dar, der sich schon früh in den Unternehmenszahlen widerspiegelt. Hat das Unternehmen keine Frühwarnsysteme oder werden die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen nur oberflächlich überflogen, ist die präventive Kontrolle der Unternehmenslage nicht gewährleistet. Indizien für einen negativen Trend der finanziellen Unternehmensentwicklung werden verkannt oder erst dann bemerkt, wenn das Unternehmen sich bereits in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Als letzter Ausweg folgt zumeist die Anmeldung zur Insolvenz.
2.1. Gründe für die Insolvenz
Fraglich ist, wie es dazu kommen kann, dass eine Gesellschaft in finanzieller Hinsicht überlastet ist. Die Illiquidität kommt im Normalfall weder plötzlich noch überraschend. Es handelt sich vielmehr um das Ergebnis eines schleichenden Prozesses, welches in der Regel bei stetiger und fortwährender Analyse der Unternehmenskennzahlen vorhersehbar sein muss. Es ist diskutabel, inwiefern hier Führungsfehler als Ursache einer Illiquidität angesehen werden können. Fest steht, dass nicht selten eine zu geringe Eigenkapitalausstattung zur Krise führen kann.
2.1.1. Unzureichende Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote bewegt sich in Deutschland im relativen Vergleich zu anderen Ländern im unteren Bereich. So weisen große Gesellschaften eine Quote von durchschnittlich 30% auf, während für den Mittelstand gerade einmal ca. 18% festzustellen sind. Anders sieht es hingegen in den USA aus. Hier sind 50% Eigenkapitalanteil sowohl bei kleinen als auch bei großen Gesellschaften an der Tagesordnung. Dies hat grundsätzlich den Vorteil, dass Eigenkapitalinvestitionen flexibler als ihr fremdfinanziertes Pendant sind. Höhere Eigenkapi-
4
talquoten führen letztlich auch dazu, dass dem Unternehmen eine größere Masse zur Verfügung steht, die zur Schuldentilgung und Erfüllung laufender Verpflichtungen eingesetzt werden kann. Ein ausgewogener Eigenkapitalanteil ist nicht zuletzt eine wichtige Voraussetzung, um Fremdkapital aufnehmen zu können. 2
Es stellt sich die Frage, woher ein Unternehmen, welches sich bereits im Vorfeld einer möglichen krisenhaften Entwicklung befindet, finanzielle Unterstützung erhalten kann. In diesem Stadium halten sich Fremdkapitalgeber weitestgehend zurück und stellen für die Unternehmen keine Hilfe dar, auf die in der Not zurückgegriffen werden kann. Das zur Verfügung stehende Eigenkapital ist aus diesem Grund oftmals das einzige Mittel, sich einer bevorstehenden Krise entgegen zu stellen. 3
2.1.2. Gesetzlich definierte Eröffnungsgründe
In der Insolvenzordnung wird zunächst zwischen drei Stufen der Mittellosigkeit eines Unternehmens unterschieden. Die Eröffnungsgründe einer Insolvenz sind zum einen die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung. Tritt einer der Gründe ein, ist der Schuldner per Gesetz verpflichtet eine Insolvenz anzumelden. Gemäß § 17 Abs.2 Satz 1 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit tritt nach § 18 Abs. 2 InsO ein, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nachzukommen. Zu einer Überschuldung kommt es lt. § 19 Abs.2 Satz 1 InsO dann, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht
2 Von Rosen, Aufsatz zum Eurobörsentag 2002, Eigenkapital für den Mittelstand, S. 4-5,
http://www.dai.de/internet/dai/dai-2-
0.nsf/0/FB72A3C2ED401945C12574890032C2EB/$FILE/7A6C4CB34A11B5FAC125747C0053
B1B9.pdf?openelement&cb_content_name_utf=Rede%20Börsentag.pdf (Stand 22.06.2010).
3 Grundler/Reiter, 2009, grundler-reiter-consult.de/site/down.php?file=Eigenkapitalbasis.pdf
(Stand 22.06.2010).
5
mehr deckt. 4 Allen drei Stufen ist gemein, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn das Eigenkapital bzw. Stammkapital bei Kapitalgesellschaften nicht mehr ausreicht, um fällige Verbindlichkeiten zu begleichen.
3. Wege aus der Krise
Die Insolvenz sollte stets als letzte Konsequenz in Betracht gezogen werden. Vor Antrag auf Insolvenzeröffnung ist zu prüfen, ob das Unternehmen im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung gerettet werden und die angeschlagene Eigenkapitalbasis durch geeignete Maßnahmen gestärkt werden kann. Mittel und Wege zur Stärkung der Eigenkapitalbasis als Maßnahme der Krisenprävention gibt es im Gesellschaftsrecht zahlreiche. Hierbei wird zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalmaßnahmen differenziert. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine erfolgreiche Sanierung nur möglich ist, wenn das Eigenkapital und das Fremdkapital in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. 5
3.1. Eigenkapitalmaßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
Die schlichteste Form, die Eigenkapitalquote zu erhöhen, stellt die Zuzahlung durch die Anteilseigner dar. Im Falle von Personengesellschaften wäre dies die Einlage. Sie kann sowohl mit als auch ohne eine Gegenleistung seitens der Gesellschaft erfolgen und ist auf freiwilliger Basis. Aber auch durch die Kapitalerhöhung kann im Unternehmen das Eigenkapital erhöht werden. Dieses Mittel beschränkt sich auf die Aktiengesellschaft und wird per Aktiengesetz in vier Möglichkeiten differenziert. Es gibt die Kapitalerhöhung gegen Einlagen 6 , die
4 §§ 16-19 InsO, Beck-Texte DTV, 12. Auflage 2009.
5 Fries, Die Sanierungsentscheidung, 2003, S. 191.
6 §§ 182-191 AktG.
6
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2010, Der Forderungsverzicht als Vehikel der Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen in seinen steuerlichen Folgen, München, GRIN Verlag GmbH
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