Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 2
2. Etymologie und Aspekte der vormodernen Begriffsgeschichte. 5
2.1. „Bürger“ - „Bürgertum“ - „Bourgeoisie“ 5
2.2. Begriffstraditionen in der Antike und in der Frühen Neuzeit. 7
2.3. Bedeutungswandel im Zuge der Entstehung der Europäischen Moderne. 10
2.3.1. „Ideologisierung“, „Politisierung“ und „Soziologisierung“ 13
2.3.2. Bemerkungen zur sozial- und geschichtsphilosophischen Begrifflichkeit. 14
3. Der Begriff der bürgerlichen Gesellschaft in der politisch-sozialen
Terminologie der Europäischen Moderne. 17
3.1. Dimensionen des modernen Begriffs. 17
3.2. Der idealistisch-progressive Begriff der liberalen Vertragstheorie. 19
3.3. Der historisch-materialistische Begriff der sozialistischen Klassentheorie. 20
3.4. Der Begriff der bürgerlichen Gesellschaft und seine normative Langzeitwirkung
über die Geschichte der Europäischen Moderne hinaus. 21
4. Fazit und Schlussbemerkungen. 24
5. Literaturverzeichnis. 25
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1. Einleitung
Das Ziel dieser Hausarbeit ist die vorwiegend begriffsgeschichtliche Untersuchung der sog. „bürgerlichen Gesellschaft“ im gesamthistorischen Kontext der Entstehung der sog. „Europäischen Moderne“. Es soll dabei allgemein aufgezeigt werden, dass sich der Begriff der bürgerlichen Gesellschaft im Zuge der Entstehung dieser Moderne zum politischsozialen Grundbegriff entwickelt hat. Zudem soll hinterfragt werden, inwiefern der Begriff sowohl als „Faktor“ als auch als „Indikator geschichtlicher Bewegung“ im epochalen Wandlungsprozess zur Europäischen Moderne angesehen werden kann. 1 Somit geht es nicht nur um den Wandel des Begriffs der bürgerlichen Gesellschaft an sich, sondern insbesondere um die politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Veränderungen, die sich darin erkennen lassen. Die bürgerliche Gesellschaft wird also gewissermaßen als historisch-semantische analytische Kategorie aufgefasst, anhand deren gezielter Anwendung sich der Übergang vom „Ancien Régime“ zur Europäischen Moderne beispielhaft und in besonders anschaulicher Weise darstellen lässt.
In diesem Sinne ordnet sich der methodische Ansatz dieser Arbeit allgemein in die Forschungsarbeiten der deutschsprachigen Begriffsgeschichte, und dabei freilich insbesondere in das Forschungskonzept des monumentalen Werkes „Geschichtliche Grundbegriffe“, ein. 2 Das Erkenntnisinteresse der Hausarbeit lehnt sich folglich bis zu einem gewissen Grad an die leitende Fragestellung der wissenschaftlichen Analysen geschichtlicher Grundbegriffe, nämlich vor allem die Untersuchung der „Auflösung der alten“ und der „Entstehung der modernen Welt“ in der „Geschichte ihrer begrifflichen Erfassung“, an. Am konkreten Beispiel des Begriffs der bürgerlichen Gesellschaft soll der u.a. von Koselleck konstatierte „tiefgreifende Bedeutungswandel klassischer topoi“ untersucht und letztlich auch die berühmte Grundthese von der „Sattelzeit“ kritisch beleuchtet werden. 3 Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen dabei die unterschiedlichen Ursprünge und Interpretationsweisen des Begriffs der bürgerlichen Gesellschaft, seine etymologische Herkunft, seine bis in die griechische Antike zurückreichenden theoretischen Traditionen sowie seine im Laufe des „langen“ 19. Jahrhunderts erlangte Stellung als Grundbegriff der politischsozialen Sprache. Die Erläuterung der entsprechenden Hypothesen zum unterstellten Be-deutungswandel erfolgt in Kap. 2 und 3.
1 Vgl. KOSELLECK: Stichwort: Begriffsgeschichte, in: Begriffsgeschichten, S. 99.
2 BRUNNER/CONZE/KOSELLECK (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache, Bde. 1-8, Stuttgart 1972; (zit. nach: 1. Aufl. d. Studienausgabe, Stuttgart 2004).
3 KOSELLECK: Einleitung, in: ebd.; XIV-XVI.
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Die Hauptthese dieser Arbeit lautet, verkürzt ausgedrückt, dass sich während der Europäischen Moderne trotz nachwirkender Begriffstraditionen aus der Antike und der Frühen Neuzeit ein neuer, genuin moderner Begriff der bürgerlichen Gesellschaft herausgebildet hat, der nicht mehr allein auf seine Etymologie zurückzuführen ist und deshalb auch nicht ausreichend durch die klassische Begriffsgeschichte begreifbar zu sein scheint.
Die grundsätzliche „Ideologisierung“ des Begriffs besteht also vor allem im Zurücktreten älterer Begrifflichkeiten zugunsten einer neueren, eben „ideologisch“ begründeten Mehrdeutigkeit bzw. letztlich zugunsten der Entfaltung einer „geschichtlichen Eigengesetzlichkeit in einer zunehmend von Klassen- und Gruppenideologien beherrschten Gesellschaft“. 4 Ich werde mich dabei vor allem auf die seit der Europäischen Moderne in politisch-ideologischem Gegensatz zueinander stehenden und im Grunde bis heute vorherrschenden Lehren der „freiheitlich-progressiven“ bzw. liberalen Vertragstheorie einerseits und der „historisch-materialistischen“ bzw. sozialistischen Klassentheorie andererseits konzentrieren. 5 Darauf aufbauend will ich versuchen aufzuzeigen, dass der Begriff seit dem späten 19. Jahrhundert eine relativ starke „normative Aufladung“ erfahren hat, deren Folgen bis zum gegenwärtigen Gebrauch des Begriffs reichen. So schreibt etwa Haltern, dass der über viele Jahrhunderte überlieferte Begriff der bürgerlichen Gesellschaft „nicht nur historisch gegebene Gesellschaftszustände“ beschreibe, sondern darüber hinaus „normative Bestimmungen des ‚Rechts‘ und der ‚Freiheit‘ enthalte, ohne die die Lebensverhältnisse der Individuen in einem politischen Gemeinwesen nicht dauerhaft geregelt werden können“. 6
Dabei soll diese Untersuchung generell, wenn sie dies auch vom Umfang her sicherlich nicht in angemessener Weise leisten kann, über die übliche interpretative Nachzeichnung der (sozial-)philosophisch dominierten Begriffsgeschichte hinausgehen, um so zumindest ansatzweise die Wechselwirkungen zwischen Begriffs- und Sozialgeschichte, zwischen rein semantischem Bedeutungs- und gesamtgesellschaftlichem Erfahrungswandel in den Blick nehmen zu können. Es wird hiermit jedenfalls ganz bewusst und gezielt der Versuch unternommen, die Begriffsgeschichte in die übergeordnete Politik- und Sozialgeschichte der Europäischen Moderne einzuordnen. Diese Arbeit ordnet sich nämlich nicht zuletzt in die globale Thematik des hiermit zu bearbeitenden Moduls (Modul 4G des M.A. „Europäische Moderne: Geschichte und Literatur“: „Sozialökonomische Dynamik: Industrialisierung und bürgerliche Gesellschaft“) ein, so dass ein über die reine Begriffsgeschichte hinausgehender Untersuchungsansatz zur Erfassung der sozioökonomischen „Basisprozesse“ der sich formierenden Europäischen Moderne als notwendig erscheint.
4 RIEDEL: Gesellschaft, bürgerliche, in: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2; S. 776.
5 Vgl. u.a. RIEDEL, ebd., S. 721; sowie: GALL: Von der ständischen zur bürgerlichen Gesellschaft, S. 23-28; KOCKA: Bürgertum und Bürgerlichkeit als Probleme der deutschen Geschichte vom späten 18. zum frühen 20. Jahrhundert, in: Ders. (Hrsg.): Bürger und Bürgerlichkeit im 19. Jahrhundert, S. 30-33; und: HALTERN: Bürgerliche Gesellschaft. Sozialtheoretische und sozialhistorische Aspekte, S. 15-16.
6 HALTERN, ebd.; vgl. auch: RIEDEL: Bürgerliche Gesellschaft, S. 800.
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Dennoch sind die Instrumente der Begriffsgeschichte sozusagen als methodischer Ausgangspunkt dieser Analyse anzusehen. Es gilt jedenfalls nach wie vor deren nur schwer widerlegbarer Grundsatz, wonach die Begriffsgeschichte als „methodisch irreduzible Leitinstanz“ (...), „ohne die keine Erfahrung und keine Wissenschaft von der Welt oder von der Gesellschaft zu haben ist“, verstanden wird. 7 Allerdings geht die Geschichte weder „in der Weise ihres Begreifens auf“, noch ist sie „ohne dies denkbar“. 8 Ohne damit den Anspruch einer „histoire totale“ zu erheben, lassen sich die Anwendungsmöglichkeiten und Methoden der Begriffs- und Sozialgeschichte also wenigstens funktional, zur historischkritischen Ergründung sprachlich-gesellschaftlicher Normenvorstellungen, aufeinander beziehen. Man muss zwar nicht so weit gehen und die Begriffsgeschichte als Teil der Politik- und Sozialgeschichte ansehen, doch die für die Erklärung politisch-sozialer Wandlungsprozesse notwendige Vorgehensweise beinhaltet zumindest zu wesentlichen Teilen, bzw. im Rahmen einer umfassenden Quellenanalyse, die kritische Klärung der politisch-sozialen Grundbegriffe, sowie in einem weiteren Schritt die Analyse der auf den entsprechenden Begriffstheorien beruhenden politisch-sozialen Ideen und anspruchsvolleren theoretischen Ansätze.
Zum Forschungsstand lässt sich bemerken, dass der Begriff der bürgerlichen Gesellschaft in der jüngsten sozial- bzw. gesellschaftsgeschichtlichen Forschung eher eine unter-geordnete Rolle spielt. Bei der gegenwärtigen Interpretation des deutschen Begriffs sind unter anderem die sogenannten Bielefelder und Frankfurter Schulen tonangebend, wobei sehr unterschiedliche Forschungsschwerpunkte zu erkennen sind. Historiker wie Gall oder Schmidt (u.a.) konzentrieren sich etwa eher auf den klassischen Begriff des „Stadtbürgers“ und beleuchten im Rahmen des Forschungsprojekts „Stadt und Bürgertum im 19. Jahrhundert“ insbesondere seinen Ursprung im Bürgertum der ständischen Gesellschaft. 9 Einige Vertreter der Bielefelder Schule verwenden dagegen eher die Begriffe des „Bildungs-“, „Besitz-“ oder „Kleinbürgertums“ und heben letztlich auf ein sozialökonomisches bis gesamtgesellschaftliches Verständnis der Begriffe des Bürgertums und der bürgerlichen Gesellschaft ab. 10 Ein unüberbrückbarer Widerspruch im begriffstheoretischen Zugang lässt sich jedoch meines Erachtens nicht erkennen. Wenn auch nur sehr vorsichtige Verbindungen der sprachtheoretisch-semantischen Befunde mit übergeordneten sozial-oder kulturgeschichtlichen Aspekten vorgenommen werden, so kann man diesbezüglich doch von einem ziemlich beachtlichen Fundament der Bürgertumsforschung in Deutschland ausgehen. Dies gilt wohl insbesondere für die Arbeiten von Gall, Kocka, Koselleck und Riedel, auf die ich mich in meinen Analysen in erster Linie stütze.
7 KOSELLECK: Stichwort: Begriffsgeschichte, in: Begriffsgeschichten, S. 99.
8 KOSELLECK: Sozialgeschichte und Begriffsgeschichte, in: ebd., S. 14.
9 Vgl. u.a. GALL (1993), S. 8-9; vgl. zum Forschungsstand insb.: ebd., S. 61-66.
10 Vgl. u.a. KOCKA (1987), S. 23ff; sowie: WEHLER: Die Geburtsstunde des deutschen Kleinbürgertums, in: KOCKA (Hrsg.; 1987); S. 199.
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2. Etymologie und Aspekte der vormodernen Begriffsgeschichte
„Wer von der bürgerlichen Gesellschaft spricht (...), begibt sich auf den schwankenden Boden einer jahrtausendealten Tradition“ 11
Die Beschäftigung mit dem historischen Phänomen der „bürgerlichen Gesellschaft“ wirft zunächst einige semantische Probleme auf. Auch wenn eine angemessene Definition den formalen Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, will ich kurz anhand einer „semantischterminologischen“ Skizze mein generelles Begriffsverständnis erläutern. Die „Europäische Moderne“ ist ebenfalls ein umstrittener und, trotz des offensichtlichen Bezugs zum Konzept des gleichnamigen Studiengangs, erklärungsbedürftiger Begriff. Der Wandel des Begriffs der „Moderne“ lässt sich schließlich selbst als prominentes Beispiel für die These vom Bedeutungswandel, im Sinne der „Ablösung der Gegenwart als ‚modernem‘ Zeitalter vom normgebenden Vorbild der Antike“, die folglich zum „Ausgangspunkt für die philosophische Erfassung eines neuen Gegenwartsbewusstseins“ wurde, anführen. 12 Sie umfasst demnach diverse historisch relevante Prozesse und lässt sich anhand des Bedeutungs-wandels weiterer Grundbegriffe in der als „Sattelzeit“ verstandenen „Formierungsperiode der Moderne“ veranschaulichen.
2.1. „Bürger“ - „Bürgertum“ - „Bourgeoisie“
Ein wichtiger Punkt bei der Beschäftigung mit dem Thema ist ferner die Unterscheidung von Begriffen, die im semantischen „Dunstkreis“ der bürgerlichen Gesellschaft liegen. Denn die „bürgerliche Gesellschaft“ ist heute in gewisser Weise der Oberbegriff für alles „Bürgerliche“: der „Bürger“ als kleinste Einheit bzw. das die bürgerliche Gesellschaft tragende Individuum; das „Bürgertum“ bzw. der „Bürgerstand“ als Bezeichnung einer nach politischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Gesichtspunkten von anderen Schichten unterscheidbare Gesellschaftsschicht (bzw. „Klasse“); die „Bourgeoisie“ als beliebter zunehmend ideologisch-pejorativ verwendeter Ausdruck zur Bezeichnung des Bürgertums aus der Sicht von ausdrücklichen „Nicht-Bürgerlichen“ bzw. vor allem aus der Sicht des „Proletariats“. Dabei weist die deutsche Begriffsbildung einige Besonderheiten auf, etwa im Vergleich mit anderen europäischen Sprachen wie Englisch und Französisch, und vollzieht sich im Wesentlichen im ideellen Umfeld des Vormärzes und der Revolution von 1848. 13
11 KOSELLECK (u.a.): Drei bürgerliche Welten? Zur vergleichenden Semantik der bürgerlichen Gesellschaft in Deutschland, England und Frankreich, in: Begriffsgeschichten, S. 402.
12 GUMBRECHT: Modern. Modernität. Moderne, in: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 4; S. 130; vgl. u.a. auch: Das „lange 19. Jahrhundert“ als Zeitalter der Moderne, in: BRANDT, u.a. (Hrsg.): Die europäische Moderne aus geschichts- und literaturwissenschaftlicher Perspektive, S. 3-6.
13 Vgl. HETTLING: Bürgertum und Revolution 1848 - ein Widerspruch in: PUHLE (Hrsg.): Bürger in der Gesellschaft der Neuzeit, S. 210-222; sowie: BRANDT/LÜDTKE, S. 53-60.
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Zunächst fügt sich die deutsche Rezeption der antiken Terminologie nicht ohne Weiteres an den lateinischen Begriff der „societas civilis“ an. Denn, wie die unmittelbare Übernahme des Begriffs ins Französische und ins Englische zeigt („société civile“ bzw. „civil society“), müsste die wortwörtliche Übersetzung ins Deutsche eigentlich nicht „bürgerliche“, sondern „zivile Gesellschaft“ heißen. Das Problem ist freilich, dass ein lateinischer Begriff nicht immer eins zu eins in eine germanische Sprache übersetzbar ist. Während sich also in den romanischen oder gemischt-romanischen Sprachen bis heute eine relativ homogene, in historisch-semantischer Hinsicht unproblematische traditionelle Terminologie der „societas civilis“ durchgesetzt hat, existiert in der Geschichte des deutschen Sprachgebrauchs eigentlich keine gleichwertige Begriffstradition.
Das heißt, dass die englischen und französischen Begrifflichkeiten explizit auf die lateinischen Begriffe „civis“ und „civitas“ zurückgehen, die man in Deutschland eigentlich nur mit „Bürger“ und „Bürgerschaft“ übersetzen kann. Der Bürger-Begriff hat jedoch einen etwas anderen etymologischen Ursprung als der des „civis“; „Bürger“ leitet sich ab von „burgus“ und bedeutet ursprünglich so viel wie „Burgbewohner“. Der Begriff des „civis“ bezeichnet darüber hinaus den Angehörigen einer Stadt bzw. einer als solche deklarierten „Stadtgemeinde“. Es existiert jedoch kein folgenreicher Widerspruch zwischen den beiden Begriffen, da man eine „Burg“ auch einfach, wie in vielen kleinen Gemeinwesen der Antike üblich, als befestigte Kleinstadt auffassen könnte. Oder, wie es Riedel fast lapidar feststellt: „Das Wort ‚Bürger‘ gehört etymologisch zu ‚Burg‘, das früh auch ‚Stadt‘ bedeuten kann.“ 14
Die deutschsprachige Eigenheit liegt allerdings darin, dass die meisten anderen Sprachen beide lateinischen Begriffe kennen, die deutsche Terminologie sich aber auf den Begriff des Bürgers beschränkt, falls sie nicht auf die Verwendung von französischen oder englischen Fremdwörtern angewiesen sein will. Kocka bemerkt, dass der moderne deutsche Begriff zudem im Grunde nur zwei Kategorien umfasse, nämlich die des eher soziokulturell begreifbaren „Bildungsbürgers“ bzw. „Bourgeois“ und die des politisch und sozial teilhabenden „Staatsbürgers“. 15 Beide seien demnach aus dem traditionellen „ständischen Stadtbürgerbegriff“ hervorgegangen, welcher bis zur langsamen Auflösung des „Ancien Régime“ in Deutschland sozusagen einer liberalen Begriffsinterpretation im Wege stand. Weiterhin stellt Kocka vor allem die von vielen Autoren postulierte, relative soziale Homogenität und entsprechende begriffliche Geschlossenheit eines als solches definierten „Bürgertums“ in Frage. Viele neuere Bürger- und Bürgertum-Begriffe seien demnach sozialhistorisch bedingte Verlegenheitsbegriffe. 16
14 RIEDEL: Bürger. Staatsbürger. Bürgertum, in: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 1; S. 672.
15 Vgl. KOCKA (1987), S. 23-30; bzw.: S. 33-38; sowie: ENGELHARDT: „Bildungsbürgertum“.
16 Vgl. KOCKA, ebd.; Wehler spricht im gleichen Zusammenhang vom deutschen „Kleinbürgertum“. Entscheidend sei der Zerfall des ständischen Stadtbürgertums in diverse „neue bürgerliche Formationen“, die man jedoch laut Wehler im Zuge der Auflösung der alteuropäischen Welt in der „Sattelzeit zwischen 1750 und 1850“ nicht auf einen einzigen Begriff des Bürgertums oder der bürgerlichen Gesellschaft bringen könne.sowie: WEHLER, S. 199-209.
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Arbeit zitieren:
Christoph Bumb, 2010, Der Begriff der bürgerlichen Gesellschaft als politisch-sozialer Grundbegriff der Europäischen Moderne, München, GRIN Verlag GmbH
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