2 Der subjektive Sinn bei Max Weber und Alfred Schütz
Inhalt
Einleitung 3
1. Der subjektive Sinn bei Max Weber 4
2. Alfred Schütz 8
3. Inwieweit ergänzen die Überlegungen von Schütz jene von Weber? 12
4. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen 16
Literaturverzeichnis 18
Udo Ehrich 3
Einleitung
Im Handlungsbegriff von Max Weber spielt der subjektive Sinn eine zentrale Rolle. Über ihn definiert sich die Handlung, und über diesen subjektiven Sinn wird die Handlung vom Verhalten unterschieden. In seinen Arbeiten baut Alfred Schütz auf diese Handlungsdefinition auf, die er jedoch als nicht weitreichend genug empfindet. Es fehle an der Tiefe in der Definition dessen, was den subjektiven Sinn eigentlich ausmache, kritisiert Schütz bei Weber. In der vorliegenden Hausarbeit soll untersucht werden, inwieweit es Alfred Schütz gelungen ist, den Sinnbegriff bei Max Weber zu ergänzen und zu fundieren.
Dabei sollen zunächst die Sinnbegriffe bei Max Weber und bei Alfred Schütz dargestellt werden. Hieran schließt sich eine Untersuchung der beiden Ansätze anhand der Frage an, in welchen Punkten Alfred Schütz die Theorie Webers ergänzen konnte. Dies soll in einigen ausgewählten Punkten geschehen, die zuvor in der Darstellung der Theorien von Max Weber und Alfred Schütz angesprochen wurden. In einem Fazit soll dann bewertet werden, inwieweit Alfred Schütz seinem Anspruch gerecht geworden ist und wo gegebenenfalls Lücken bestehengeblieben sind.
4 Der subjektive Sinn bei Max Weber und Alfred Schütz
1. Der subjektive Sinn bei Max Weber
Die Anforderung Max Webers an die Soziologie ist, daß sie soziales Handeln deutend verstehen soll und somit in Ablauf und Wirkungen ursächlich erklären soll (vgl. Schneider 2002: S. 21).
Im Zentrum des Handlungsbegriffes bei Max Weber steht der subjektiv gemeinte Sinn. Dieser subjektiv gemeinte Sinn macht ein Verhalten zu einer Handlung. Erst wenn der Handelnde sein Verhalten mit einem subjektiv gemeinten Sinn verbindet, wird das Verhalten zu einer Handlung. Bezieht sich die Handlung auf das Verhalten anderer, so wird daraus ein soziales Handeln (vgl. Schneider 2002: S. 21).
Würde zum Beispiel jemand eine Vase zu Boden werfen, weil er sich für irgendetwas an dem Besitzer der Vase rächen möchte und weiß, daß die Vase dem Besitzer viel bedeutet, wäre dies eine Handlung. Stolperte der Betreffende jedoch über eine Teppichfalte und stieß mit seiner nach Halt suchenden Hand die Vase zu Boden, läge nach Weber hier nur ein Verhalten vor, weil es sich hier nur um einen Verhaltensreflex, also der Suche nach Halt in Folge des versehentlichen Stolperns, handelte (vgl. Schneider 2002: S. 22). Bei letzterem Verhalten fehlt die Absicht, die Vase zu zerstören, was eben diesen Vorgang zu einem Verhalten und nicht zu einer Handlung macht.
Hier unterscheidet sich nach Weber die Soziologie von der Rechtswissenschaft, denn rechtlich gesehen wäre in beiden Situationen die Vase durch den Verursacher der Zerstörung, der auch bei unabsichtlichem Verhalten haftet, zu ersetzen. Dem Handlungsbegriff Webers geht es somit nicht um die Verantwortung für ein Verhalten oder eine Handlung, sondern lediglich um die Unterscheidung zwischen Verhalten und Handlung. Aufgabe der Soziologie ist somit nach Weber »das Zustandekommen von Handlungen ursächlich zu erklären aus dem subjektiven Sinn, den die Handlenden mit ihrem Verhalten verknüpfen« (Schneider 2002: S. 23).
Udo Ehrich 5
Wie kann nun also eine Handlung beobachtet und vom Verhalten unterschieden werden? Bei der Beobachtung einer Handlung muß jeweils der subjektiv gemeinte Sinn des Handelnden unterstellt werden. Es muß also eine Vermutung über das vorliegen, was der Handelnde mit seinem Verhalten bezweckt. Hier unterscheidet Max Weber zwischen dem »aktuellen« und »motivationsmäßigen«, beziehungsweise »erklärenden« Verstehen (vgl. Schneider 2002: S. 25). Das »aktuelle Verstehen« erfaßt die Handlung und deutet sie als solche. Wer zum Beispiel sieht, wie jemand auf den Einschaltknopf eines Tonbandgerätes drückt, um es einzuschalten, der wird diese Handlung aktuell als das Einschalten des Tonbandgerätes deuten. Folgert er, daß der Betreffende das Tonbandgerät einschaltet, um Musik oder eine andere Aufzeichnung zu hören, dann deutet er diese Handlung »motivationsmäßig«. Beide Male geht es nicht um unterschiedliche »Sorten« von Sinn, der einer Handlung zugrunde liegt, sondern sie unterscheiden sich lediglich in der Fragestellung, mit der die Handlung beobachtet wird (vgl. Schneider 2002: S. 26). Das »aktuelle Verstehen« fragt nach dem »was«, das »motivationsmäßige Verstehen« fragt nach dem »warum«. Dabei kann jedoch die Motivation für eine Handlung durch einen Beobachter nie vollständig erklärt werden, weil er nicht in der Lage ist, die gesamten Motive, die eine Person bei ihrem Handeln leiten, zu erfassen. Selbst die Befragung der betreffenden Person kann hier keine Aufklärung bieten, weil nicht einmal diese Person selbst in der Lage ist, die Motivation für ihre Handlung umfassend zu beschreiben.
Insofern ist ein vollständiges motivationsmäßiges Verstehen einer Handlung nicht möglich. Sie ist nach Weber auch nicht nötig, denn die Antwort auf die Frage, wann eine »Handlung als motivationsmäßig verstanden und somit als erklärt betrachtet werden kann, wird nicht durch objektive Kriterien, sondern pragmatisch, durch den Wissensstand und das Erkenntnisinteresse des interpretierenden Beobachters markiert« (Schneider 2002: S. 27, Hervorhebung im Ori- ginal).
Arbeit zitieren:
Udo Ehrich, 2005, Der subjektive Sinn bei Max Weber und Alfred Schütz, München, GRIN Verlag GmbH
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