2 Wissenschaftliche Politikberatung und Gesetzgebung
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Verschiedene Konzepte von Armut 4
2.1. Übersicht über ausgewählte Armutskonzeptionen 4
2.2. Der Capability-Ansatz nach Amartya Sen 5
2.3. Operationalisierung des Capability-Konzepts für den Armtusbericht 7
2.3.1. Operationalisierung und Anschluß an das Lebenslagenkonzept 7
2.3.2. Operationalisierung bezüglich Arbeitslosigkeit. 8
2.4. Zusammenfassung 8
3. Umgang mit Armut in politischen Entscheidungen 9
3.1. Beschreibung der Problematik im Armutsbericht der Bundesregierung 9
3.1.1. Der Umgang mit Armut durch die Regierungen Kohl und Schröder 9
3.2.2. Armutsberichterstattung unter der Regierung Schröder 10
3.2.3 Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe im Armutsbericht der Regierung Schröder 11
3.2. Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Die Hartz-Kommission 12
3.3. Der Capability-Ansatz in Hartz IV 14
3.4. Hartz IV in der Praxis 15
4. Zusammenfassung und Fazit 17
5. Literatur. 19
B ücher 19
Zeitungen 19
Internet-Quellen 20
Udo Ehrich 3
1. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, inwieweit wissenschaftlicher Rat und Rat aus Kommissionen Einzug in politische Entscheidungen und Regulierungen hält. Dies soll am Beispiel der Gesetzgebung zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Politik, Wissenschaft und der Hartz-Kommission gezeigt werden.
Dabei soll in dieser Hausarbeit in zwei Schritten vorgegangen werden. Zunächst wird untersucht, welche Definition von Armut der Armutsberichterstattung der rot-grünen Bundesregierung zugrunde gelegt wird. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Berichterstattung bezüglich der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gerichtet. Hierzu wird vor allem der zweite Armuts-und Reichtumsbericht der Bundesregierung herangezogen, weil dieser sich bereits auf die konkrete Gesetzgebung bezieht. Bezüglich der Frage von Definition von Armut wird der erste Armuts- und Reichtumsbericht zu einem Vergleich herangezogen.
Anschließend wird ein Blick auf die Kommission »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« geworfen, auch hier mit dem Fokus auf die entsprechenden konzeptionellen Vorgaben zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Anschließend soll geprüft werden, inwieweit sich bei der Umsetzung der Ansatz der Verwirklichungschancen nach Sen in der Gesetzgebung wiederfindet. Nach einer kurzen Übersicht über die Gesetzgebung zu Hartz IV in der Praxis wird in einem Fazit ein Überblick über die Feststellungen bezüglich der Fragestellung gegeben.
4 Wissenschaftliche Politikberatung und Gesetzgebung
2. Verschiedene Konzepte von Armut
2.1. Übersicht über ausgewählte Armutskonzeptionen
Um Armut wirksam bekämpfen zu können, bedarf es zunächst einer Vorstellung dessen, was Armut eigentlich ist. Dabei läßt sich gleich auf den ersten Blick feststellen: Eine wirklich einheitliche und allgemeingültige Definition von Armut ist nicht vorhanden. Stattdessen gibt es in der wissenschaftlichen Diskussion zahlreiche verschiedene Konzeptionen, von denen einige hier erläutert werden sollen.
Armut kann verstanden werden als Mangel an den grundlegendsten Mitteln, um das eigene Überleben zu sichern, also Mangel an Nahrung, Mangel an Hilfe bei lebensbedrohenden Krankheiten, Mangel an schützender Unterkunft (vgl. Eichler 2001: S. 18).
Zu den gebräuchlichsten Maßen von Armut in entwickelten Gesellschaften gehört die Orientierung am Durchschnittseinkommen der jeweiligen Untersuchungseinheit, zumeist die Bevölkerung eines Landes. Dabei haben sich als Armutsgrenzen die Werte 40%, 50% oder 60% durchgesetzt (vgl. ebd.: S. 20 Fußnote 3). Mit dieser Methode wird die relative Armut gemessen, die den jeweiligen Entwicklungsstand der Einkommen in der betreffenden Maßeinheit berücksichtigt.
Neben dieser Konzeption der relativen Armut gibt es weitere Ansätze, mit denen versucht wird, die Armut in einer Gesellschaft zu erfassen. Dazu zählt zum Beispiel der Ansatz, die Zahl der Sozialhilfeempfänger zugrunde zulegen, welcher jedoch aus verschiedenen Gründen in der Kritik steht. Denn zum einen erfaßt diese Sichtweise nur jene, die auch Sozialhilfe beantragt haben und verkennt das Problem der verschämten Armut, also der Armut von Berechtigten, die aus Scham oder Angst, stigmatisiert zu werden, die Leistungen nicht beanspruchen. Zum anderen ist diese Methode nur in Gesellschaften anwendbar, welche die Einrichtung von Sozialhilfe oder vergleichbarer Systeme kennen (vgl. ebd.: S.
Udo Ehrich 5
21).
Darüber hinaus gibt es weitere Konzepte, die den Armutsbegriff weiter differenzieren, zum Beispiel den der relativen Deprivation, welcher auf Abwesenheit bestimmter Güter und Dienstleistungen basiert, die in der entsprechenden Gesellschaft als normal angesehen werden (vgl. ebd. S. 45). Neben dem Mangel an finanziellen Mitteln wird hier also auch die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen und kulturellen Gütern einer Gesellschaft zugrunde gelegt. Darüber hinaus wird zwischen drei Stufen der relativen Deprivation differenziert, nämlich der wissenschaftlich nachweisbaren, der öffentlich anerkannten und der subjektiv empfundenen relativen Deprivation (vgl. ebd.). Ein weiteres Konzept, welches auch dem ersten Armutsbericht der Bundesregierung zugrunde liegt, ist das Konzept der Lebenslagen. In diesem Konzept werden mehrere Faktoren betrachtet, die sich auf die Situation des Betroffenen auswirken können, also neben Einkommen und Vermögen zum Beispiel Bildung, Gesundheit oder Wohnsituation (vgl. Bundesregierung 2001: S. 7). Für das Lebenslagenkonzept ist entscheidend, »in welchem Verhältnis objektiv gegebene Handlungsspielräume mit subjektiv vorhandenen Interessenorientierungen stehen« (Eichler 2001: S. 46f).
Maßgeblich als wissenschaftliche Grundlage für den zweiten Armutsbericht der Bundesregierung war der Capability-Ansatz nach Amartya Sen (vgl. Bundesregierung 2005: S. 5). Weil dieser Ansatz maßgeblich wird für die weitere Untersuchung der Politik der rot-grünen Bundesregierung, wird dieser in einem eigenen Punkt behandelt.
2.2. Der Capability-Ansatz nach Amartya Sen
In dem Capability-Ansatz nach Sen werden fünf instrumentelle Freiheiten unterschieden, nämlich die politischen Freiheiten, die ökonomischen Vorteile, die sozialen Chancen, die Garantien für Transparenz und die soziale Sicherheit (vgl. Sen 1999: S. 21). Ihr Einsatz soll es ermöglichen, daß Menschen ein Leben füh-
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ren können, das von ihnen als sinnvoll erkannt wird (vgl. ebd.: S. 22). In diesem Rahmen wird Armut als das Fehlen von Verwirklichungschancen gesehen. Armut manifestiert sich somit nicht nur in materiellem Mangel, sondern auch in einem Mangel an Fähigkeiten, Ressourcen funktional einzusetzen (vgl. Eichler 2001: S. 47). Reale Armut wird als ein Mangel an Verwirklichungschancen gedeutet, der eben mehr umfaßt als nur ein geringes Einkommen. »Die instrumentelle Beziehung zwischen niedrigem Einkommen und geringen Verwirklichungschancen ist variabel« (Sen 1999: S. 110; Hervorhebung im Original). Sie kann, abhängig von Gesellschaft, Familie und Individuum, unterschiedlich ausfallen (ebd.).
Hier wird auch die Unterscheidung getroffen zwischen individuellen Potentialen, die in jede Gesellschaft mitgenommen werden können wie Bildung, Güterausstattung oder Gesundheit, sowie den gesellschaftlich bedingten Chancen wie der Zugang zu Bildung, Zugang zum Gesundheitswesen oder die ökonomischen Chancen, die die Gesellschaft den Individuen bietet (vgl. IAW 2006: S. 8). Somit wird in diesem Ansatz durchaus ein Zusammenhang zwischen einem geringen Einkommen und Armut gesehen, allerdings wird die Meßbarkeit von Armut nicht allein auf das Einkommen bezogen, sondern insgesamt auf die Möglichkeit, ein Leben zu führen, für das man sich aus seinen Gründen entscheiden hat. Dabei kann es durchaus sein, daß ein vergleichsweise höheres Einkommen notwendig ist, als bei anderen, um vergleichbare Verwirklichungschancen zu erreichen, zum Beispiel im Fall eines behinderten oder chronisch kranken Menschen. Auch können gesellschaftliche Konventionen wie die Stellung der Frau in der Gesellschaft oder die Verteilung von Macht in der Familie eine Rolle spielen (vgl. Sen 1999: S.111f).
Armut als Mangel an Verwirklichungschancen und Armut als Folge eines niedrigen Einkommens sind nach Sen zwar begrifflich zu trennen, sind dabei jedoch miteinander gekoppelt (vgl. ebd.: S. 113).
Arbeit zitieren:
Udo Ehrich, 2007, Chancenentfaltung wissenschaftlicher Theorien und Ratschläge bei der Gesetzgebung im politischen System, München, GRIN Verlag GmbH
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