Institutionalisierung „lohnarbeitszentrierten“ Schutzregeln des Arbeits- und Sozialrechts, sowie der Sozialversicherung. Weitere Ergebnisse der fortschreitenden Regulierung der Erwerbsverhältnisse und -verläufe spiegeln sich in der Herausbildung von stabilen und kontinuierlichen Normalerwerbsbiographien (NEB), mit den ihr vorgeschalteten, standardisierten Schul- und Ausbildung, der sich anschließenden Vollzeiterwerbstätigkeit und der nachgeschalteten Rente.
Damit bildeten sich sukzessiv verschiedene, für das NAV konstitutive Merkmale heraus, dienach Bosch - wie folgt, zusammengefasst werden können: „eine stabile, sozial abgesicherte, abhängige Vollzeitbeschäftigung [mit betriebförmiger Arbeitsorganisation und zumeist lebenslanger Anstellung], deren Rahmenbedingungen (Arbeitszeit, Löhne, Transferleistungen) kollektivvertraglich oder arbeits- bzw. sozialrechtlich auf einem Mindestniveau geregelt sind” (Bosch 1986: 165; vgl. Schmid 2000: 269), „die es erlauben, über einen hinreichenden [stabilen] Lohn die Reproduktion zu sichern, ohne dass während der Beschäftigungszeit finanzielle Leistungen des Familien bzw. Haushaltsverbundes und/oder existenzsichernde Transferzahlungen des Staates in Anspruch genommen werden müssen“ (Osterland 1990: 351 ff.). Dabei kann man die definitorische Fassung auch erweitern und zusätzlich vergütete Zeiten der Nichtarbeit und Investition in die Arbeitskraft (z. B. Anlernen, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Gesundheitsschutz) einbeziehen. Andere Autoren, wie z.B. Dombois, identifizieren auch die Standardisierung der Dauer und Lage der Arbeitszeit als entscheidende Merkmale eines NAV (vgl. Dombois 1999: 14), wobei die Feststellung Wagners Zuspruch erfahren muss, wenn sie konstatiert, dass, „je detaillierter und stringenter die Merkmale für das Normalarbeitsverhältnis gefasst werden und je mehr diese Elemente als konstitutiv angesehen werden, desto leichter ist es, empirisch seine Auflösung zu gründen” (Wagner 2000: 209). Weitere, mit dem NAV verbundene Kopplungen, beziehen sich auf die sozialen Sicherungssysteme, deren Bemessungskriterien sich an der Vollzeiterwerbsarbeit orientierten und somit das Absicherungsniveau bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und den Rentensatz bestimmen. Weitere, nicht zu vernachlässigende strukturelle Aspekte des NAV, waren also: seine Wirkkraft auf die partielle Dekommodifizierung der „Ware Arbeitskraft“, sowie seiner instrumentellen Eigenschaft zur Verringerung sozialer Ungleichheit, der Normierung von langfristigen Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und -geber (Schutzfunktionen!). Demgegenüber wurden aber auch größere soziale Gruppen durch den universalistischen Normalitätsanspruch dieser sozialpolitischen Konstruktion ausgeschlossen - vornehmlich Frauen und „Nicht-Normal-Familien“; was zu einer relativen Stabilisierung geschlechtsspezifischer (ungleicher) Arbeitsteilung führte. Von regulativer Bedeutung erwies
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sich das NAV, sowohl für die Strategien der Arbeitsmarktakteure, als auch für die innerbetriebliche Arbeitsorganisationsstruktur der Unternehmen. Dabei entsprach der Idealtypus des NAV der sozialen Wirklichkeit zumeist nur teilweise.
Seit den achtziger Jahren lässt sich nun ein Trend zur Erosion des NAV empirisch nachvollziehen (z.B. vgl. Hoffmann/ Walwei 2000). Ende der siebziger Jahre gerieten die Arbeitsmärkte im Zuge ökonomischer uns sozialer Krisenerscheinungen (soziale Unruhen, Flexible Wechselkurse, Ölschocks, hohe Zinsen, weltweite Rezession, Schuldenkrise, Angebotskrise, Sättigung der Industriemärkte, Diversifizierung des Geschmacks, Einwanderungswellen, Einführung der Anti-Baby-Pille) (vgl. Piore/Sabel 1985: 185ff.; vgl. Schmid 2000: 270) ins Wanken, was in dem politischen (arbeits- und sozialrechtlichen) Versuch mündete, die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes durch Deregulierungsmaßnahmen (flexibleren Arbeitszeitregelungen, Neuregelungen des Renteneintritts, verminderten Kündigungsschutz, der Erleichterung befristeter Arbeitsverträge, der Abkehr von Flächentarifverträgen etc.) aufrecht zu erhalten. Damit wurden die zentralen Attribute des NAV partiell entstandardisiert (Arbeitszeit, -ort, -vertrag) und boten den diversen „atypischen Beschäftigungsverhältnissen“ Platz, sich zu entfalten (geringfügige oder flexible Beschäftigung). Nach Auskunft des Mikrozensus wird der Rückgang des Anteils von Personen, welche in einem NAV (unbefristete, sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeit, 20 Wochenstunden oder mehr) stehen, zwischen 1997 (82,5%) und 2007 (74,5%) mit 8,0%
(aller abhängig Beschäftigten) beziffert (vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland: 2009)wobei bei einer engeren Operationalisierung des NAV (Hoffmann/ Walwei: unbefristete Vollzeitbeschäftigung; ohne Beamte, Auszubildende und Soldaten; bei einer Wochenarbeitszeit von 36 Stunden) der Anteil des NAV im Verhältnis zu allen Erwerbstätigen (auch Selbstständige) derzeit schätzungsweise bei nur knapp über 50% läge. Demgegenüber haben die atypischen Beschäftigungsformen Zuwächse zu verzeichnen (zwischen 1997 - 2007 von 17,5% auf 25,5%), wobei hiervon vornehmlich Frauen „betroffen“ sind (2007: 71% aller atypisch Beschäftigten), welche durch ihre verstärkte Erwerbs-beteiligung, diesen Trend entscheidend forcierten (vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland: 2009). Hierbei gilt aber, wie Bosch anmerkt, zu beachten, dass sich dieser Aufwärtstrend der atypischen Beschäftigungsformen prospektiv nicht unverändert fortsetzten muss, da mit der verstärkten Integration von weiblichen Erwerbspersonen in den Arbeitsmarkt, eine Etablierung von Rahmenbedingungen, welche eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, nicht ausgeschlossen sind, sodass erwerbstätige Mütter nicht mehr vornehmlich auf Teilzeitarbeitsverträge angewiesen wären,
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wie es z.B. in den skandina-vischen Ländern seit längerem zu beobachten ist (vgl. Bosch 2005: 34). Andere, etwas randständigere Beschäftigungsformen, welche in den letzten Jahren ebenfalls Zunahmen zu verzeichnen haben, sind z.B.: Teilzeitarbeit (2007: 16,4%), geringfügige Beschäftigung (9,2%), befristete Beschäftigung (8,8%), sowie Zeitarbeit (2,0%) (und staatlich subventionierte Beschäftigungsmaßnahmen, sowie Leiharbeit) (vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland: 2009).
Als Ursachen für den Wandel des NAV wird in der einschlägigen Literatur eine Vielzahl von Einflussfaktoren behandelt. Erstgenannt wird dabei natürlich häufig, die rechtliche Deregulierung des Arbeitsmarktes, wie sie in den achtziger Jahren von der konservativliberalen Regierung durchgeführt wurde. Hierzu zählen insbesondere: „die Ausweitung der rechtlichen Spielräume für Leiharbeit und für befristete Arbeitsverträge, die Einschränkung des Kündigungsschutzes und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Verminderung von Transferzahlungen an Arbeitslose und Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen“ (Dombois:1999, 16). Damit steigt insgesamt die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt, wohingegen (auch in Verbindung mit der Auflösung der vertraglichen Kollektivvereinbarungen) die Verhandlungsmacht der Beschäftigten sinkt und die Weitergabe der Marktrisiken vom Unternehmen an den Arbeitnehmer zunimmt. Als zweiter bedeutender Faktor sind natürlich die Veränderungen am Arbeitsmarkt anzuführen, wobei diese durch den sektoralen Strukturwandel bedingt sind, welcher sich wie folgt ausnimmt: zu konstatieren ist ein beachtlicher Wegfall von unqualifizierten Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe (primärer und sekundärer Sektor), welcher seine Ursache zum Einen, in der gesteigerten Produktivität der Güterproduktion durch fortschreitende Technisierung, Automation und Innovation der Arbeitsorganisation findet; zum anderen durch vermehrtes Outsourcing der produzierenden Unternehmenselemente (sowie der Massenproduktion allgemein) in Niedriglohnländer hervorgerufen wird. Weiterhin ist die „Produktion auf Lager“ für die Betriebe zunehmend mit Rentabilitätsunsicherheiten verbunden, entfällt somit als Puffer bei Nachfrageschwankungen und wird neuerdings überwiegend durch Arbeitszeitverkürzungen kompensiert. Ebenfalls zeitigt der Trend zur Tertiarisierung (auch in industriellen Bezügen) und der „just-in-time-Logistik“ eine Verstärkung der Flexibilisierungsnotwendigkeit (Entzeitlichung und Enträumlichung der Arbeit), sowohl für die Unternehmen in einer hochdynamischen Wirtschaft, welche bei verkürzten Innovations- und Konjunkturzyklen nunmehr zunehmend auf wissensbasierte Projektarbeit und interne Flexibilität angewiesen sind; sowie für die Arbeitnehmer, denen vermehrt höhere räumliche, zeitliche und kognitive Mobilität abverlangt wird. Gerade der
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Arbeit zitieren:
Martin Schulz, 2010, Arbeit im Wandel, München, GRIN Verlag GmbH
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