- II -
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Gliederung III
Abk ürzungsverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis X
Tabellenverzeichnis XII
Literaturverzeichnis XIII
- III -
GLIEDERUNG
1. Einleitung. 1
2. Nachteilhaftigkeit bei der Übertragung von Wertpapieren
zwischen natürlichen Personen 6
2.1. im Rahmen der Einkommensteuer 6
2.1.1. bei Einkünften, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. 7
2.1.2. bei Einkünften, die nicht dem Halbeinkünfteverfahren
unterliegen. 8
2.1.3. bei der Veräußerung der Wertpapiere. 9
2.2. im Rahmen der Erbschaft-/Schenkungsteuer. 12
3. Auswirkungen des BMF-Schreibens vom 25.07.2002 auf die
Vorteilhaftigkeit einer Einlage in eine GmbH 16
3.1. Anwendungsbereich des Erlasses 16
3.1.1. bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen. 16
3.1.2. bei Finanzunternehmen. 17
3.2. Zusammenfassende Darstellung. 19
4. Einlage von Wertpapieren in eine bereits bestehende oder
noch zu gründende GmbH als Gestaltungselement zur
Reduzierung der Ertragsteuern 21
4.1. Einlage der Wertpapiere und deren bilanzielle Erstbewertung
innerhalb einer GmbH 21
4.1.1. im Rahmen einer Kapitalerhöhung. 21
4.1.2. im Rahmen einer Kapitalrücklage 24
- IV - __________________________________________________________________________________________________________
4.1.3. im Rahmen eines Gesellschafterdarlehns.............................................. 25
4.2. Besteuerungsfolgen im Rahmen der Ertragsteuern bei der Übertragung der Wertpapiere vom Anteilseigner in die GmbH ........ 27
4.3. Darstellung der unterschiedlichen Folgebewertungen bei einer bereits bestehenden und einer noch zu gründenden
vermögens-verwaltenden GmbH............................................................... 31
4.3.1. im Rahmen der Körperschaft- und Gewerbesteuer ............................. 31
4.3.1.1. bei Einkünften aus Wertpapieren, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen ................................................................................... 31
4.3.1.2. bei Einkünften aus Wertpapieren, die nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen ................................................................. 34
4.3.1.3. bei Veräußerung von Wertpapieren.................................................. 35
4.3.2. bei dem Anteilseigner im Rahmen der Einkommensteuer................. 38
4.4. Liquidierung der GmbH ............................................................................... 42
4.5. Zusammenfassung........................................................................................ 44
5. Einlage von Wertpapieren in eine bereits bestehende oder
noch zu gründende GmbH als Gestaltungselement zur
Reduzierung der Erbschaft-/Schenkungsteuer..................................... 46
5.1. Ermittlung der Erbschaft-/Schenkungsteuer bei einer bereits bestehenden, nicht börsennotierten GmbH unter Zuhilfenahme
des Stuttgarter Verfahrens.......................................................................... 46
5.1.1. Ermittlung des Vermögenswertes............................................................. 46
5.1.2. Ermittlung des Ertragshundertsatzes...................................................... 48
5.1.3. Berechnung des gemeinen Wertes mittels des
Vermögenswertes und des Ertragshundertsatzes............................... 49
- V -
5.2. Ermittlung des gemeinen Wertes bei einer nicht
b örsennotierten, neu gegründeten GmbH. 51
5.3. Steuerliche Begünstigungen bei dem Übergang von Anteilen
an Kapitalgesellschaften 52
6. Diskussion um die Vorteilhaftigkeit einer GmbH gegenüber
einer natürlichen Person 55
6.1. im Bereich der Erbschaft/-Schenkungsteuer. 55
6.2. im Bereich der Ertragsteuern 58
6.3. unter Berücksichtigung der Erbschaft/-Schenkungsteuer und
der Ertragsteuern. 62
7. Denkbare zukünftige Rechtsänderungen 71
7.1. im Bereich der Ertragsteuern 71
7.2. im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuer. 72
8. Schlussbetrachtung 73
- VI - __________________________________________________________________________________________________________
Abbkürzungsverzeichnis
./. Subtrahieren
§ Paragraph
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
AG
allg.
Art.
AO
AV
BB
BewG
BFA
BFH Bundesfinanzhof
BFH/NV
BGB
BGBl.
BMF
BStBl.
Buchst. Buchstabe
bzw.
ca. cirka
d.h. das heißt
DStR
EK
ErbBStg
ErbStG
ErbStH
- VII - __________________________________________________________________________________________________________ ESt Einkommensteuer
Etc.
evtl. eventuell
FB
ff.
FinMin
FK Fremdkapital
GE
GewSt
GewSt-befreit
GewStG
GewSt-pflichtig
GG
ggf.
GmbH
GmbH i.L.
GmbHG
GmbHR
GmbH-StB
grds.
GStB
H Hinweis
HEV Halbeinkünfteverfahren
Hrsg.
i.H.v.
i.S.d.
inkl.
JStG Jahressteuergesetz
- VIII - __________________________________________________________________________________________________________
KiSt
KSt
KSt-befreit
KSt-Belastung
KStG
KSt-pflichtig
KStR
kurzfr.
KWG
lt. laut
max. maximal
min. minimal
Mio. Millionen
Nr. Nummer
NWB Neue Wirtschafts-Briefe
o.g. oben genannte
R Richtlinie
Rdschr. Rundschreiben
Rn. Randnummer
s. siehe
S. Seite
S.d.E. Summe der Einkünfte
s.o. siehe oben
SHV Shareholder Value
SolZ
StB
t tausend
Tz. Textziffer
u.a. unter anderem
u.U. unter Umständen
Urt.
UV Umlaufvermögen
- IX - __________________________________________________________________________________________________________ vgl. vergleiche
v.H. von Hundert
z.v.E.
zw. zwischen
- X - __________________________________________________________________________________________________________
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Bruttoabsatz von inländischen Aktien von Emittenten mit Sitz in
Deutschland .................................................................................................... 1 Abb. 2: Versteuerung der unterschiedlichen Arten von Wertpapierein-
künften bei natürlichen Personen................................................................ 7 Abb. 3: Veräußerung von Anteilen unter Berücksichtigung der Speku-
lationsfrist und der Beteiligungsquote ...................................................... 11 Abb. 4: Steuersätze unter Berücksichtigung der Steuerklassen (SK) und
des steuerpflichtigen Erwerbes ................................................................. 14 Abb. 5: Wirkungsweise des BMF-Schreibens vom 25.07.2002 ......................... 19 Abb. 6: Unterschiedliche Einlagearten von Anteilen an Kapitalgesellschaften und deren bilanzieller Ansatz bei der aufnehmenden
GmbH............................................................................................................. 27 Abb. 7: Steuerliche Behandlung bei der Einlage zum Teilwert, wenn keine mehrheitsvermittelnde Beteiligung nach § 20 UmwStG bei der auf-nehmenden Kapitalgesellschaft entsteht ................................... 30 Abb. 8: Steuerliche Berücksichtigung von Einkünften aus Dividenden in
der KSt und in der GewSt........................................................................... 33 Abb. 9: Besteuerungsfolgen in der Körperschaftsteuer bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen und nicht einbringungs-geborenen Kapitalanteilen bei einem bereits bestehenden
Unternehmen................................................................................................ 37 Abb. 10: Darstellung der Vor- und Nachteilhaftigkeit bei der Zahlung von angemessenen Gesellschafter-Geschäftsführergehältern im Rahmen der gesamten Ertragsteuerlast bei einem Körperschaftsteuersatz von 25 v.H. ................................................................................ 41 Abb. 11: Zusammenfassung der Besteuerung im Rahmen der
Ertragsteuern................................................................................................ 45 Abb. 12: Darstellung der Erbschaftsteuerbelastung bei einem Wertpapiervermögen zwischen 50.000 € und 60.000.000 € bei der Übertragung zwischen den Steuerklassen I, II und III und der zwischen-
geschalteten GmbH..................................................................................... 57
- XI - __________________________________________________________________________________________________________
Abb. 13: Darstellung der gesamten Ertragsteuerbelastungen innerhalb unterschiedlicher Fallannahmen beim Eingangs- und
Spitzensteuersatz in den Jahren 2003 bis 2007..................................... 60 Abb. 14: Darstellung des Shareholder Value bei einem Wertpapiervermögen von 250.000 € und ausschließlich Einkünften aus
Dividenden .................................................................................................... 64 Abb. 15: Darstellung des Shareholder Value bei einem Wertpapiervermögen von 250.000 € und ausschließlich Einnahmen aus
Veräußerungsgewinne n.............................................................................. 65 Abb. 16: Darstellung des Shareholder Value bei einem Wertpapiervermögen von 250.000 € und ausschließlich Zinseinkünften............... 66 Abb. 17: Darstellung des Shareholder Value bei einem Wertpapiervermögen von 5.000.000 € und ausschließlich Einkünften aus
Dividenden .................................................................................................... 67 Abb. 18: Darstellung des Shareholder Value bei einem Wertpapiervermögen von 5.000.000 € und ausschließlich Einkünften aus
Veräußerungsgewinnen.............................................................................. 68 Abb. 19: Darstellung des Shareholder Value bei einem Wertpapiervermögen von 5.000.000 € und ausschließlich Zinseinkünften ........... 69
Abb. 20: Steuerpolitische Gesamtstrategie ............................................................. 71
- XII - __________________________________________________________________________________________________________
Tabellenverzeichnis
anlagungsjahren 2003 bei einer neu gegründeten und einer bereits bestehenden GmbH in Abhängigkeit zu der Beteiligungsquote ................... 34 Tab. 3: Darstellung der unterschiedlichen Steuerbelastungen ab dem Veranlagungsjahr 2003 bei einer neu gegründeten und bereits bestehenden GmbH bei Einkünften aus Veräußerungsgewinnen............................... 38 Tab. 4: Darstellung der unterschiedlichen Steuerbelastungen in den nächsten
Jahren beim Privatvermögen............................................................................. 40
vermögen zwischen 50.000 € und 60.000.000 € bei der Übertragung zwischen den Steuerklassen I, II und III und der zwischen-
geschalteten GmbH............................................................................................. 56 Tab. 8: Darstellung der ertragsteuerlichen Gesamtbelastung in v.H. bei einer natürlichen Person, einer neu gegründeten GmbH und einer bereits
bestehenden GmbH ............................................................................................ 59
- 1 - __________________________________________________________________________________________________________
1. Einleitung
Statistisch gesehen hat die Sparrate der deutschen Bevölkerung im Laufe der letzten Jahre stetig zugenommen, 1 wobei ein großer Teil des angesparten Vermögens in Wertpapiere angelegt wird. Zu Wertpapieren zählen neben der bisher gebräuchlichen, traditionellen Geldanlage (Sparanlage, Festgeld, festverzinsliche Wertpapiere etc.) auch die seit einigen Jahren vermehrt verwendete alternative Anlageform der Aktien und Genussscheine.
Abb. 1: Bruttoabsatz von inländischen Aktien von Emittenten mit Sitz in Deutschland
Quelle: Eigene Darstellung; Datenmaterial: Statistisches Bundesamt, Statistische Wochenberichte, Ausg. 12/03, S. 54
Auf dem Gebiet der Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften hat der Gesetzgeber durch das Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 2 einen Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren 3 im Bereich der Ertragsteuern vollzogen. Die Vorschriften des § 8b KStG wurden seit ihrer Einführung im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes zunächst durch das Investitionszulagegesetz vom 10.12.2000 4 und zuletzt durch das Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz vom 20.12.2001 5 weiter verfeinert. 6
1 Vgl. Statistische Bundesamt (Hrsg.): Statistische Wochenberichte, Ausgabe 12/03, S. 92.
2 Vgl. BGBl. I 2000, S. 1433.
3 Vgl. Dötsch, E./Pung, A.: § 8b Abs. 1-6 KStG: Das Einführungsschreiben des
Bundesfinanzministeriums, in: DB 5/2003, S. 1016.
4 Vgl. BGBl. I 2000 S. 1850
5 Vgl. BGBl. I 2001 S. 3858
- 2 - __________________________________________________________________________________________________________
Die neu gefassten Vorschriften des § 8b KStG vermeiden fortan eine Doppelbesteuerung im Bereich der Kapitalgesellschaften bei Einkünften aus Dividenden und Genussscheinen sowie aus Veräußerungsgewinnen. 7
Es stellt sich hier die Frage, ob die sich evtl. ergebenden Vorteile aus der Besteuerung der Kapitalgesellschaft auf dem Gebiet der Ertragsteuern nicht durch negative Auswirkungen b ei der Übertragung der Wertpapiere unter Lebenden und von Todes wegen hinsichtlich der Belastung durch die Erbschaft/Schenkungsteuer neutralisiert werden.
Ziel dieser Arbeit ist es zunächst darzustellen, unter welchen ertragsteuerlichen Voraussetzungen d ie Einkünfte aus Wertpapieren innerhalb einer GmbH bezüglich der Gesamtsteuerbelastung Vorteile gegenüber den steuerlichen Auswirkungen bei einer natürlichen Person in sich bergen können. Dabei findet eine genaue Differenzierung, auch im Hinblick auf mögliche Unterschiede in der steuerlichen Behandlung, zwischen einer bereits bestehenden und einer neu zu gründenden GmbH statt. Im Einzelnen dargestellt , inwiefern die Übertragung von Wertpapieren bei unterschiedlichen Übertragungsalternativen Vor- und Nachteile im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuerbelastung hat. Abschließend wird eine Gewichtung der Gesamtbelastung hinsichtlich der Ertragsteuern und der Erbschaft-/Schenkungsteuer vorgenommen, um aus verschiedenen Übertragungs- und Folgebewertungsalternativen der jeweiligen Gegebenheiten entsprechend eine individuelle Wahl treffen zu können.
Zur Klärung von Vor- und Nachteilen einer GmbH gegenüber einer natürlichen Person im Rahmen der Ertragsteuern und der Erbschaft-/Schenkungsteuer, wird vorab im zweiten Kapitel die steuerliche Behandlung der Ertragsmöglichkeiten von Wertpapieren bei einer natürlichen Person dargestellt. Hierbei werden sowohl Einkünfte, die dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG unterliegen, als auch Einkünfte, die nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, berücksichtigt. Die Veräußerung von Wertpapieren und die damit verbundenen steuerlichen Belastungen werden ebenso wie die bei der Über-
6 Vgl.Dötsch, E./Pung, A.: § 8b Abs. 1-6 KStG: Das Einführungsschreiben des
Bundesfinanzministeriums, in: DB 5/2003, S. 1016.
7 Vgl. BMF-Schreiben vom 28.04.2003, Buchst. a, S. 1.
- 3 - __________________________________________________________________________________________________________
tragung von Wertpapieren unter natürlichen Personen entstehende erbschaft/schenkungsteuerlichen Folgen erläutert.
In Kapitel drei werden die Auswirkungen des BMF-Schreibens vom 25.07.2002 betreffend der Besteuerung des Eigenhandels 8 auf die Vorteilhaftigkeit einer neu gegründeten und einer bereits bestehenden GmbH im Bereich der Unternehmensteuern untersucht und zusammenfassend dargestellt. Dabei beziehen sich die Feststellungen auf die körperschaftsteuerfreie Behandlung von Dividenden nach § 8b Abs. 1 KStG und Veräußerungsgewinnen nach § 8b Abs. 2 KStG. Des Weiteren wird gezeigt, welche Voraussetzungen eine neu gegründete und eine bereits bestehende GmbH für die eben erwähnte Körperschaftsteuerbefreiung erfüllen müssen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sind maßgeblich für weitere Überlegungen im Verlauf dieser Arbeit.
Auf diesen Ergebnissen aufbauend wird im vierten Kapitel die Einlage von Wertpapieren im Rahmen einer Kapitalerhöhung, einer Kapitalrücklage und eines Gesellschafterdarlehns in eine GmbH sowie die steuerliche Behandlung von evtl. entstehenden Veräußerungsgewinnen beim Einlegenden dargestellt. Die unterschiedliche Folgebesteuerung der laufenden Einkünfte aus Wertpapieren und der Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen/-verlusten bei einer bereits bestehenden und einer noch zu gründenden GmbH werden eingehend erläutert. Hierbei u nterscheidet man im Rahmen der Körperschaft-/ und Gewerbesteuer zwischen Einkünften, die den Vorschriften des § 8b Abs. 1 und 2 KStG, und Einkünften aus Wertpapieren, die nicht den Regelungen des § 8b KStG unterliegen. Folglich werden einkommensteuerliche Auswirkungen unterschiedlicher Gewinnverwendungsalternativen beim Anteilseigner vorgestellt. Vor der ertragsteuerlichen Zusammenfassung in Form einer Abbildung, wird die Liquidierung der GmbH und ihrer Besteuerungsfolgen mit dem Ziel der Rückübertragung d er Wertpapiere in das Privatvermögen der natürlichen Person kurz erläutert.
Abgetrennt von den vorherigen Erkenntnissen wird nun in Kapitel fünf die Erbschaft-/ und Schenkungsteuerbelastung für eine bereits bestehende GmbH
8 Vgl. BMF-Schreiben vom 25.07.2002, in: DStR 2002, S. 1448.
- 4 - __________________________________________________________________________________________________________
(mit Hilfe des Stuttgarter Verfa hrens) 9 und für eine neu zu gründende GmbH dargestellt. Durch das oben genannte Verfahren wird eine Schätzung des gemeinen Wertes anhand des Vermögenswertes und des Ertragshundertsatzes durchgeführt. Entscheidend für das Ergebnis dieser Arbeit ist sowohl d ie Ermittlung des gemeinen Wertes als auch die steuerlichen Begünstigungen, die bei dem Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften entstehen.
Um zu abschließenden Erkenntnissen über die Vor- bzw. Nachteilhaftigkeit der steuerlichen Auswirkungen bei einer bereits bestehenden und neu gegründeten GmbH gegenüber einer natürlichen Person zu gelangen, werden die bis hierher ermittelten Ergebnisse zusammenfassend in einem überschaubaren Beispiel aufgezeigt. Hierbei erfolgt zunächst eine Gegenüberstellung der Steuerbelastung im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuer bei unterschiedlichen Kalkülen sowie - aufbauend hierauf - anschließend eine weitere Gegenüberstellung der Gesamtsteuerbelastung auf dem Gebiet der Ertragsteuern. Schließlich wird eine Gewichtung der Erbschaft-/Schenkungsteuer im Zusammenhang mit den Ertragsteuern unter Zuhilfenahme eines abgewandelten Shareholder Value-Ansatzes für alle ausgewählten Alternativen durchgeführt. Anhand einer zusammenfassenden und ausführlichen graphischen Darstellung wird abschließend zu diesem Kapitel veranschaulicht, unter welchen Voraussetzungen sich letztendlich die GmbH-Alternative gegenüber der natürlichen Person rentiert.
In einem letzten kurzen Kapitel wird auf denkbare zukünftige Rechtsänderungen für den in dieser Arbeit behandelten Rahmen eingegangen, um einen Ausblick auf eventuelle steuerliche Veränderungen zu geben.
Um den Überblick über diese Arbeit zu gewährleisten, werden im Folgenden einige grundsätzliche Annahmen aufgestellt. Bei der natürlichen Person wird prinzipiell unterstellt, dass sie ledig ist und ihr Einkommen nicht unter den steuerlichen Grundfreibetrag (auch: Existenzminimum) fällt. Somit ist das Einkommen generell mindestens mit dem Eingangssteuersatz zu versteuern. Um hierbei nicht alle Steuersätze abzuhandeln, wird grundsätzlich nur mit dem
9 Vgl. R 93 ErbStR.
- 5 - __________________________________________________________________________________________________________
Eingangs- und dem Spitzensteuersatz gearbeitet. Auch wird angenommen, dass grundsätzlich sowohl die Kirchensteuer i.H.v. 9 v.H. als auch der Solidaritätszuschlag i.H.v. 5,5 v.H. abgeführt wird. Für die Behandlung der Wertpapiere wird unterstellt, dass diese ausnahmslos börsennotiert sind. Bei jeglicher Art von GmbH handelt es sich im weiteren Verlauf um eine sog. Ein-Mann-GmbH, wobei folglich nur ein Anteilseigner zu 100 v.H. am Nennkapital beteiligt ist. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt in allen Beispielen und Annahmen 400 v.H.
- 6 - __________________________________________________________________________________________________________
2. Nachteilhaftigkeit bei der Übertragung von Wertpapieren zwischen natürlichen Personen
In diesem einleitenden Kapitel wird zunächst die Übertragung und die Folgebewertung von Wertpapieren auf der Ebene der natürlichen Personen erläutert. Dadurch wird erreicht, dass die Vorteile einer alternativen Übertragung in eine GmbH im Anschluss besser darstellt werden können.
2.1. im Rahmen der Einkommensteuer
Bei der Besteuerung von Wertpapieren im Einkommensteuerbereich sind folgende Besteuerungsarten zu berücksichtigen:
• Einkünfte aus laufenden Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m.
dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr 40 Buchst. d EStG,
• Einkünfte aus sonstigen laufenden Einnahmen nach § 20 EStG, die nicht dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG unterliegen,
• Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren nach
§ 22 Nr. 2 EStG, die entweder dem Halbeinkünfteverfahren nach
§ 3 Nr. 40 Buchst. a oder nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen und
• Einkünfte aus der Veräußerung von maßgeblichen Beteiligungen nach
§ 17 EStG, die dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. a unterliegen.
Im Rahmen des § 20 EStG wird auf Einkünfte eine jährliche Werbungskostenpauschale i.H.v. 51 € bei Alleinstehenden bzw. 102 € bei Verheirateten gewährt, 10 sofern keine höheren Aufwendungen nachgewiesen werden. 11 Zudem wird ein Sparerfreibetrag i.H.v. 1.550 € bei Alleinstehenden bzw. 3.100 € bei Verheirateten angesetzt. 12
10 Vgl. § 9a Nr. 2 EStG.
11 Vgl. § 9 EStG.
12 Vgl. § 20 Abs. 4 EStG.
Arbeit zitieren:
Daniel Fahr, 2003, Übertragung von Wertpapiervermögen in eine bereits bestehende oder noch zu gründende GmbH als Gestaltung zur Minderung der Ertragsteuern bzw. der Erbschaft-/Schenkungsteuer, München, GRIN Verlag GmbH
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