Inhaltsverzeichnis Seite
Vorbemerkungen 4
Einleitung : Benedikt XVI. und das Selbstverständnis der Katholischen Kirche 5
Exkurs zum Problemkreis Glauben und Wissen 5
Ratzingers Anspruch auf geistige und geistliche Führung 8
Ratzingers Verhalten gegenüber Andersgläubigen 9
a) Zeitenwende 1999? Die Einigung mit dem Lutherischen Weltbund 9
b) Ein krasser, sozusagen himmelschreiender Widerspruch: Dominus
Iesus‘ (2000) 10
„Nachspiel“ 2007: Als Papst bekräftigt Ratzinger die Erklärung Dominus
Iesus‘. 14
Wie Ratzinger und die Katholische Kirche es mit den anderen Religionen
halten. 15
Philosophische Konsequenzen 18
Zu Darwin und dem weltanschaulichen Darwinismus 18
Ratzingers neue Maßgaben zum Darwinismus 20
Exkurs : Die „Letztfrage“ Ratzingers Erklärung des Ursprungs 22
Ratzinger und der Darwinismus. Versuch einer Zusammenfassung 23
Gegen „den Relativismus“? 25
Wahre Wurzeln des Relativismus - und seine aktuelle Bedeutung 27
Gegen Marx und den Marxismus 28
Ein „Schlüsselerlebnis“ 30
Ein merkwürdiges Geschichtsbild 31
Nietzsche -Kritik 32
Politisch -ideologische Folgen 34
Zur Theologie der Befreiung 35
Der Fall Leonardo Boff 36
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Seite
Aparecida 2007: Ratzinger und die Indios 37
Die Enzyklika ‚Caritas in veritate‘ von 2009. Die Liebe Gottes, Papst Ratzinger und die Globalisierung 39
a) ‚Liebe in der Wahrheit‘ (LidW) 41
b) Die Situation des Menschen angesichts der Globalisierung 42
Bewertung der Haltung Papst Ratzingers zur Globalisierung 44
Ratzingers Haltung zum Zölibat und zum sexuellen Missbrauch 45 „Experten“-Meinung 46
Der Priester-Zölibat: „Geschenk Gottes“ oder gefährliches Zwangs-Instrument? 46 Zusammenfassung 47
Ausblick: Große Synthesen, Interaktion u.a.m. 48
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Vorbemerkungen
1. Im November 2010 sorgte eine päpstliche Neuerscheinung für erhebliches Aufsehen. In einem Interview 1 hatte Benedikt XVI. die Möglichkeit einer Lockerung des Kondom-Verbots in bestimmten Fällen angedeutet. Darin sahen einige Kommentatoren eine „Kurskorrektur“ und sogar eine „revolutionäre Wende“ in der Haltung des Papstes. Auf solche Mutmaßungen reagierte ein Vatikansprecher mit einem prompten Dementi. - In der Tat: Von einer Wende könnte, wie ich meine, wohl nur dann die Rede sein, wenn Ratzinger seinen Anspruch auf allgemeine geistige Führung aufgäbe und die Rolle des Oberhirten der katholischen Kirche, d.h. seine geistliche Mission, demgemäß neu definieren würde. Die Gründe hierfür sollen in dieser Abhandlung ausführlich dargestellt werden.
2. Eher zufällig stieß ich im Internet auf eine Meldung der ‚Frankfurter Rundschau‘ vom 22. März 2010, wonach der Theologie-Professor Joseph Ratzinger im Februar 1970, also vor mehr als 40 Jahren, zusammen mit einigen seiner Kollegen, darunter auch Karl Rahner, für eine „ergebnisoffene“ Überprüfung des Zölibats eingetreten sei, und zwar in einem Brief an die deutschen katholischen Bischöfe. Wenn diese Meldung stimmt, lässt sie erahnen, was für eine „berufliche Verbiegung“ (‚déformation professionnelle‘) der Mensch J. Ratzinger in den langen Jahren seines unaufhaltsamen Aufstiegs, bis hinauf zur „Heiligkeit“ im höchsten katholischen Kirchenamt, möglicherweise durchgemacht hat. Umso mehr gefragt sind fundierte filosofische Erörterungen des Themas, zumal dann, wenn ein aktueller Anlass - die Aufdeckung einer kaum noch überschaubaren Vielzahl von Fällen sexuellen Missbrauchsdie Gemüter erregt und aufrüttelt.
Wer sich zuvor mit der Thematik vertraut machen möchte, sollte die kritischen Artikel lesen, die in einer Internet-Zusammenstellung der Zeitschrift ‚Publik Forum‘ 2 leicht zu finden sind. Tiefschürfende kritische Analysen bietet zudem der Philosoph Hans Albert in seiner 126 Seiten umfassenden Schrift ‚Joseph Ratzingers Rettung des Christentums‘, mit dem Untertitel ‚Beschränkungen des Vernunftgebrauchs im Dienste des Glaubens‘ (Aschaffenburg 2008), allerdings eher selten zu den von mir behandelten Themen und Aspekten.. - Im Übrigen: Die Sekundärliteratur zum Thema ‚Ratzinger‘ ist inzwischen anscheinend ebenso wenig überschaubar wie Ratzingers Primärwerke. Schon deshalb muss ich hier darauf verzichten, Vollständigkeit anzustreben. Dies gilt erst recht in Fällen, in denen, wie z.B. in dem der `Regensburger Rede‘, ein Anspruch auf geistige Führung nicht erkennbar ist.
1 Benedikt XVI.: Licht der Welt. Der Papst, die Kirche und die Zeichen der Zeit. Ein Gespräch mit Peter Seewald. Freiburg 2010
2 www.publik-forum.de/_f4cms/system/go.asp?cp=...
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Einleitung: Benedikt XVI. und das Selbstverständnis der Katholischen Kirche Mit seinem nachgewiesenen Anspruch auf geistliche und geistige Führung befindet sich Papst Benedikt XVI. zumindest im Vatikan in „guter“ Gesellschaft. Allerdings hat die Katholische Kirche („Una Sancta Catholica et Apostolica“) im Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) ihren aus Christi Missionsauftrag abgeleiteten Absolutheitsanspruch insofern abgeschwächt, als sie diesen nicht mehr wie zuvor für das gesamte staatliche und gesellschaftliche Leben erhebt, sondern nur noch „rein geistlich definiert“.
Was aber heißt das? „Geistlich“ wird der Geist doch zweifellos nur durch theologische Beimischung, also nur dort, wo der Geist durch eine religiöse Komponente „ergänzt“ wird. Fragwürdig ist solche Ergänzung deshalb, weil der Geist sich bereits in philosophischer Definition als allumfassend (total, universal) erweist; dann nämlich, wenn man den Geist mit Schelling nicht nur anthropologisch, sondern auch naturphilosophisch erklärt. Demnach ist der Geist a) in der Natur: „objektive Subjekt-Objekt-Dialektik“, b) im Menschen: „subjektive Subjekt-Objekt-Dialektik“. 3 Schelling begründet dies theologisch als Ergebnis der göttlichen Schöpfung, in der Gott von Anfang an als Subjekt am Werke (der Natur-Objekte) sei - eine naturtheologische Begründung, die ich übrigens nicht übernehme, weil es für sie keinen wissenschaftlichen Beleg gibt, obwohl Hegel in seiner Lehre vom Absoluten Geist ähnlich wie Schelling argumentiert. -Dagegen halte ich die Definition b) nach wie vor, d.h. trotz (oder gerade wegen) ihrer Herkunft aus dem Deutschen Idealismus, für vorbildlich: In je subjektiver Manier bezieht sich der menschliche Geist dialektisch - d.h. in Wechselwirkung mit seiner je eigenen Subjektivität und Objekt-Bezogenheit - auf seine mentalen Objekte. Und dies ist wissenschaftlich vielfach nachweisbar, so an Hand der neurowissenschaftlichen Theorie der mentalen Objekte von Jean-Pierre Changeux (nachzulesen in dessen Standardwerk ‚Der neuronale Mensch‘).
Auf den Absolutheitsanspruch des Papstes (bzw. der Katholischen Kirche) ist dieser Gedankengang durchaus übertragbar. Geistliche Aussagen lassen sich anscheinend durchgängig auch auf alles Geistige beziehen - und umgekehrt. Ein universaler geistlicher Führungsanspruch betrifft folglich stets auch die Gesamtheit des geistigen Lebens. Dies bedeutet: Wer einen „rein geistlich definierten“ Absolutheitsanspruch erhebt, unterwirft damit auch jede „weltliche“ Form geistigen Lebens seiner mehr oder weniger selbstherrlichen „Definitionsmacht“. Ein theologisch definierter Geist-Begriff kann aber nur geglaubt, nicht wissenschaftlich erklärt werden!
3 F.W.J. Schelling: Schriften von 1799-1801, S. 643 f.
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Exkurs zum Problemkreis ‚Glauben und Wissen‘
Wie zwischen Glauben und Wissen zu unterscheiden sei, ist unter Philosophen und Theologen nach wie vor umstritten. Daher halte ich an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Überlegungen für erforderlich. Wenn ich behaupte, das Geistige beziehe sich stets auch auf das Geistliche und umgekehrt, kann dies zu schwerwiegenden Missverständnissen führen, solange das Verhältnis von Glauben und Wissen ungeklärt zu sein scheint. Daher möchte ich die Problematik nunmehr filosofisch unter die Lupe nehmen.
Für wahr halten wir - in individuell verschiedenen, mehr oder weniger fließenden Grenzen -, was wir meinen, glauben oder wissen (bzw. zu glauben und zu wissen meinen). Demgemäß definiert Kant:
„Das Fürwahrhalten, oder die subjektive Gültigkeit des Urteils, in Beziehung auf die Überzeugung (welche zugleich objektiv gilt), hat folgende drei Stufen: M e i n e n, G l a ub e n und W i s s e n. Meinen ist ein mit Bewußtsein sowohl subjektiv, als objektiv unzureichendes Fürwahrhalten. Ist das letztere nur subjektiv zureichend und wird zugleich für objektiv unzureichend gehalten, so heißt es G l a u b e n. Endlich heißt das sowohl subjektiv als objektiv zureichende Fürwahrhalten das Wissen. Die subjektive Zulänglichkeit heißt Ü b e r z e u g u n g (für mich selbst), die objektive, G e w i ß h e i t (für jedermann).“ 4 Das Wort ‚glauben‘ bezieht sich umgangssprachlich bekanntlich nicht nur auf religiöse, objektiv nicht nachweisbare Inhalte; auf diesen Bedeutungsumfang brauche ich hier jedoch nicht näher einzugehen. Für den Begriff ‚Glauben‘ ausschlaggebend erscheint mir Kants Mutmaßung, dass Glaube dann vorherrscht, wenn eine überbrachte Nachricht, z.B. über eine Marienerscheinung, eine Geistheilung oder Teufelsaustreibung, subjektiv für wahr gehalten wird, auch wenn diese Nachrichten-Inhalte objektiv nicht nachweisbar sind. Begrifflich lässt sich unterscheiden zwischen a) dem philosophischen Glauben und b) dem religiösen Glauben. Ersterem hat Karl Jaspers ein ganzes Buch gewidmet. 5 Darin heißt es in knappster Form:
„Der philosophische Glaube, der Glaube des denkenden Menschen, hat jederzeit das Merkmal, daß er nur im Bunde mit dem Wissen ist. Er will wissen, was wißbar ist, und sich selbst durchschauen.“ 6
Philosophisch ist der Glaube weitgehend identisch mit dem hypothetischen Denken, dem Denken in Vermutungen. Damit begnügt sich der Philosoph jedoch nicht. Er will mehr, er will wissen, ob seine Vermutungen zutreffen. Er überschreitet gern die Grenze vom Glauben zum Wissen - bis hin zum „gesicherten Wissen“.
Zu b): religiöser Glaube. Ähnliches wie in der Philosophie geschieht nicht selten beim religiösen Glauben, dann nämlich, wenn Gläubige (bzw. Kirchenobere und Kirchenvolk) sich im esitze der Wahrheit , gar der absoluten Wahrheit, wähnen, z.B. in Form der katholisch-
4 ImmanuelKant: Kritik der reinen Vernunft (1781/87), Hamburg 1956, S. 741
5 Karl Jaspers: Der philosophische Glaube, München 1963
6 A.a.O. S. 14
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christlichen „Heilswahrheit“. „Ich weiß, dass mein Erlöser lebet!“, ruft der Christ aus und überschreitet dabei mühelos - anscheinend noch müheloser als der Philosoph - die Grenze vom Glauben zum (vermeintlichen) Wissen. Nur klein ist dann der Schritt zum Fundamentalismus - oder sogar zu wildem Fanatismus -, wenn obendrein noch Glaubensgewissheit durch das Einfordern von Glaubensgehorsam gleichsam erzwungen wird. Solches ereignet sich vornehmlich unter dem Einfluss katholischer Geistlicher, aber nicht nur dort.
Im Übrigen kann beim religiösen Glauben zwischen dem Offenbarungsglauben und der „natürlichen Religion“ unterschieden werden. Zum Offenbarungs-glauben, auch „Buchreligion“ genannt, bekennt man sich vor allem in Judentum, Christentum und Islam. Dagegen berufen sich die Anhänger einer „natürlichen Religion“, hauptsächlich Deisten und Theisten, allein auf die Vernunft, um ihren Gottesglauben zu begründen. Diesen Glauben nennt Kant auch „Religions-glaube“, den christlichen Glauben auch „Kirchenglauben“. Letzterer lebe aus „Statuten“ (hervorgegangen aus Schriftgelehrsamkeit und kirchlicher Überlieferung), während der „Religionsglaube … auf inneren Gesetzen beruht, die sich aus jedes Menschen eigener Vernunft entwickeln lassen“. 7
Der überlieferte christliche Glaube enthält außerdem ein betont personales Moment, wobei die Person Jesu Christi eine überragende Rolle spielt. Gott sei „eine Person“, hat Papst Ratzinger einmal behauptet. - Dagegen bleibt mit Kant festzuhalten, dass die Frage nach der Existenz(form) Gottes weder positiv noch negativ beantwortet werden kann. Überdies lässt sich die Grenze zwischen Glauben und Wissen mittels der oben zitierten Schellingschen Geist-Definitionen recht gut verdeutlichen: Nur geglaubt werden kann, dass Gottes Geist in seiner Schöpfung weiterwirkt. Was wir dagegen wissen, ist die Tatsache, dass in jedem Menschen ein subjektiver Geist wirkt. Unwissenschaftlich ist es daher, das Geistige im Menschen vom rein Geistlichen her erklären zu wollen. Ein religiöser Absolutheitsanspruch müsste sich auf das Terrain des Religiösen beschränken. Genau diese Grenze respektiert die Katholische Amtskirche jedoch nicht, und Papst Ratzinger schon gar nicht - was ich im Folgenden zu belegen hoffe.
7 In: Rudolf Eisler: Kant-Lexikon. Hildesheim 1964, S. 208
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Ratzingers Anspruch auf geistliche und geistige Führung
Joseph Ratzinger, geboren 1927 in Marktl (Oberbayern), gilt als erzkonservativer, politisch rechtslastiger Fundamentalist. 8 Wie sich diese Persönlichkeitsmerkmale in seinem Amtsverständnis und in seiner Amtsführung auswirken, ist oft beschrieben worden. Seiner Person gerecht zu werden, vermag ich allerdings schon deshalb nicht, weil kein Mensch vor seinem letzten Atemzug „glücklich genannt werden“ darf, wie es schon Sophokles trefflich formuliert hat.
Dass Benedikt XVI. einen Absolutheitsanspruch in religiösen Fragen erhebt, steht ihm als Papst zu, und zwar einschließlich des Rechts, ex cathedra theologisch „Unfehlbares“ zu verkünden. - Darüber hinaus beansprucht dieser Papst allerdings höchste Autorität nicht nur auf religiösem (geistlichem) Gebiet, sondern auch im Allgemein-Geistigen. Dass er auch damit die Grenzen der Logik seiner päpstlichen „Heiligkeit“ nicht überschreitet, lässt sich u.a. an Hand meiner Erörterung des Verhältnisses von Geistlichem und Geistigem (s.o.) unschwer nachvollziehen. Wie kaum ein anderer Papst vor ihm nutzt Ratzinger die Möglichkeiten ideologischer Einflussnahme, die ihm sein Amt bietet.
Sowohl gefühlsmäßig als auch intellektuell kaum erträglich scheint mir dennoch nicht selten die Art und Weise (die grande maniera?), die Benedikt XVI. zu Tage treten lässt bzw. zur Schau stellt. Man gewinnt den Eindruck, er wolle alle, die (noch) nicht katholisch sind, zum Katholizismus bekehren. Dazu passt die beeindruckende Liste seiner ca. 600 Publikationen und die Fülle und Vielfalt seiner sonstigen Verlautbarungen. Ratzinger ist nicht nur professoraler Vielschreiber, sondern auch unermüdlicher Vielredner, der alle Welt von seiner „Heilslehre“ überzeugen will.
Somit ist das Ganze keineswegs unpolitisch, im Gegenteil. Was mich allerdings verblüfft, sind die Leichtigkeit und die Unbekümmertheit, mit der Ratzinger seine politischen und ideologischen Überzeugungen mit denen eines George W. Bush in Einklang zu bringen vermochte. Hier verbanden sich katholischer und protestantischer Fundamentalismus zu einer hochbrisanten Mischung.
In einem Beitrag für die ‚Süddeutsche Zeitung‘ vom 30. Januar 2009 stellt Hans Küng Folgendes fest: „Beide, Bush und Ratzinger, sind lernunfähig in Fragen von Geburtenkontrolle und Abtreibung, abgeneigt allen ernsthaften Reformen, selbstherrlich und ohne Transparenz in ihrer Amtsführung, die Freiheiten und Recht der Menschen einschränkend.“ - Eine geradezu niederschmetternd negative Einschätzung, zumal aus der Feder des renommierten katholischen Theologen, der lange Zeit als einer der besten persönlichen Freunde Ratzingers galt!
Man fragt sich allerdings, wie es denn möglich ist, dass eine Führungs-Persönlichkeit, der Lernunfähigkeit in wichtigen Menschheitsfragen, Reform-Feindlichkeit, Selbstherrlichkeit und Neigung zu repressivem Verhalten attestiert wird, dennoch geistige und geistliche
8 Hierzu auch: Hanspeter Oschwald: Im Namen des Heiligen Vaters. Wie fundamentalistische Mächte den Vatikan steuern. München 2010. Ein Anspruch auf geistige Führung ergibt sich aus dieser angeblichen Fremdbestimmung wohl nicht.
8
Absolutheitsansprüche erhebt. Dass Ratzinger dies tatsächlich immer wieder tut, lässt sich an zahlreichen Beispielen verdeutlichen, darunter vor allem: 1. sein Verhalten gegenüber Andersgläubigen,
2. seine Kritik an alternativen Weltanschauungen (Darwinismus, Relativismus, Positivismus, Marxismus, Nietzscheanismus), 3. sein Umgang mit der Theologie der Befreiung, 4. die Enzyklika ‚Caritas in veritate‘ (2009), 5. seine Haltung zum Zölibat und zum sexuellen Missbrauch.
Ratzingers Verhalten gegenüber Andersgläubigen
a) Zeitenwende 1999? Die Einigung mit dem Lutherischen Weltbund
„Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer in den Himmel springt!“ -Mit Parolen dieser Art warb die Katholische Kirche im 16. Jahrhundert für den Neubau der ‚Basilica di San Pietro‘, der Peterskirche in Rom. Nicht wenige Menschen reagierten auf solch ein quasi erpresserisches Ansinnen mit Verstimmung, ja mit Abwehr und Auflehnung. So auch der Reformator Martin Luther. Seither, d.h. vom frühen 16. Jahrhundert bis zum Ende des 20.Jahrhunderts (1999), tobte zwischen Katholiken und Lutheranern ein mehr oder weniger heftig ausgetragener Streit über die sogenannte Rechtfertigungslehre. „Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?“, fragte sich Luther, schier verzweifelnd in und an seinem strikten Ich-Bezug, obschon wohl wissend, dass gemäß Jakobus 2, Vers 1, der Glaube „frei von jedem Ansehen der Person“ sein soll. „Frei von jedem Ansehen der Person“? Bedeutet das etwa, dass die Person des Menschen im Christentum als unwesentlich, als ‚quantité négligeable´, gilt? Sicher nicht, im Gegenteil! Es bedeutet nämlich nur, dass wir uns nicht von Äußerlichkeiten der Einzelperson täuschen lassen sollen, nicht vom Aussehen, der Kleidung, dem Auftreten, dem Gehabe einer Person. Unberührt von allen Äußerlichkeiten bleibt das eigentümliche Person-Sein des Menschen im umfassenden Sinne 9 - und demgemäß auch sein Kern: das Ich, die unverwechselbare Individualität eines Menschen. Person-Sein und Individualität stammen ursprünglich aus der Evolutionsgeschichte der Natur; nach christlicher Auffassung: aus Gottes „guter Schöpfung“, die zugleich in und über dem Menschen steht. Und dies ist letztlich eine Glaubensfrage, denn nachweisbar ist zwar, großenteils jedenfalls, das Evolutionsgeschehen, nicht aber der Schöpfergott und seine Gnade, von denen angeblich unser aller Seelenheil abhängt. An Letzteres kann geglaubt werden, aber kein „gutes Werk“ kann als Beweis für die Existenz Gottes und seiner Gnade dienen. Schon deshalb scheint es überaus fraglich, ob die „guten Werke“ in der Rechtfertigungslehre den Ausschlag geben, d.h. Hauptkriterium sein können - wie dies jahrhundertelang von der
9 Hierzu: Klaus Robra: Und weil der Mensch Person ist … Person-Sein und Personalismus im Zeitalter der (Welt-)Krisen, Essen 2003
9
Katholischen Kirche, insbesondere im Gegenzug gegen die Auffassungen Luthers, behauptet wurde. - Was „gute Werke“ überhaupt sind, kann an Hand der Katholischen Glaubenslehre nach wie vor bestimmt werden. Solche Bestimmung wird jedoch hinfällig, wenn mit ihr Allgemeingültigkeit beansprucht wird. Ob ein „Werk“ gut ist oder nicht, lässt sichaußerhalb der Katholischen Glaubenslehre - oft nicht mit Gewissheit feststellen. Ein Beispiel: Ein Katholik vollbringt ein „gutes Werk“ bereits dann, wenn er an einer Fronleichnamsprozession oder einer Pilgerfahrt teilnimmt (wodurch er übrigens sogar eine Vergebung von Sünden erreicht!). Für einen Andersgläubigen, z.B. einen praktizierenden Moslem, wäre die Teilnahme an einer katholischen Pilgerfahrt keineswegs ein gutes Werk, sondern eine Verfehlung, eine Sünde!
Alles in allem: Es sind halt Menschen, Personen, die Taten („Werke“) vollbringen, und zwar auf der Erde, nicht im Himmel. Deshalb dürfen Theorie und Praxis gerade hier nicht in unzulässiger Weise vermischt werden, was jedoch geschieht, wenn eine - letztlich unüberschaubare, nicht immer bewertbare - Praxis in Form „guter Werke“ über die Gültigkeit einer Theorie entscheiden soll.
Mit anderen Worten: Martin Luther hat recht gesehen! Der Mensch kann nur hoffen, vor Gott gerecht zu werden, d.h. gemäß eines Glaubens, der als eine theoria im ursprünglichen Sinne: als „Schau des Göttlichen“ (!) verstanden wird. Dies ist der Mensch, der an denjenigen glaubt, der ihn - aus purer Gnade - gerecht machen kann: nur Gott allein! Und dieser Glaube kann auch zu einem Gott wohlgefälligen Leben verhelfen, in dem gute Werke vollbracht werden und die Sünde gemieden wird. Das war und ist Luthers Lehre.
Was mich an dieser Erkenntnis am meisten erstaunt, ist die Tatsache, dass es den katholischen Oberen anscheinend ca. 470 Jahre lang nicht gelungen ist, den Streit mit Luthers Rechtfertigungslehre im Sinne eben dieser Erkenntnis beizulegen. Denn erst im Jahre 1999 kam es zu der ‚Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre des Lutherischen Weltbundes und der Katholischen Kirche‘, worin die katholische Seite erstmals den Vorrang von Glaube und Gnade vor den „guten Werken“ anerkennt. Die Gründe für diese „Verspätung“ näher zu analysieren, liegt mir jedoch fern.
b) Ein krasser, sozusagen himmelschreiender Widerspruch: ‚Dominus Iesus‘ (2000) Näher liegt die Frage, welche Rolle Joseph Kardinal Ratzinger a) bei der Beilegung des Streits um die Rechtfertigungslehre und vor allem b) in der Zeit nach der Einigung des Jahres 1999 gespielt hat. Zu a): In seiner Eigenschaft als Präfekt der vatikanischen ‚Kongregation für die Glaubenslehre‘ hat Ratzinger - als angeblich hervorragender Luther-Kenner - offenbar maßgeblich zu der Einigung des Jahres 1999 beigetragen. - Zu b): In krassem Widerspruch dazu steht die Verlautbarung ‚Dominus Iesus‘, die Ratzinger ein Jahr später, im „Heiligen Jahr 2000‘ als Präfekt der Glaubenskongregation herausgegeben hat. Der vollständige Titel dieser Schrift lautet:
‚ERKLÄRUNG „DOMINUS IESUS“ ÜBER DIE EINZIGKEIT UND DIE HEILSUNIVERSALITÄT JESU CHRISTI UND DER KIRCHE‘.
10
Aufschlussreich ist hier schon die Wahl des auszeichnenden Titels DOMINUS. ‚Dominus‘ bedeutet ja nicht nur ‚Herr‘, sondern auch ‚Herrscher‘. In der Tat verbindet Ratzinger mit der Berufung auf Jesus Christus einen Herrschaftsanspruch: den der Katholischen Kirche. Es ist dies ein Anspruch, den Ratzinger aus dem eingangs analysierten Absolutheitsanspruch des Katholizismus herleitet. Ratzinger stellt fest: „Nicht selten wird der Vorschlag gemacht, in der Theologie Ausdrücke wie >Einzigkeit<, >Universalität< oder >Absolutheit< zu vermeiden, weil dadurch der Eindruck entstünde, die Bedeutung und der Wert des Heilsereignisses Jesu Christi würde gegenüber den anderen Religionen in übertriebener Weise betont. In Wirklichkeit bringen diese Worte nur die Treue zum Offenbarungsgut zum Ausdruck, weil sie sich aus den Glaubensquellen selbst ergeben.“ (S. 9)
Man beachte die Wortwahl: „Treue zum Offenbarungsgut“! Ist die Offenbarung denn ein juristisch vindizierbares „Gut“, das der Katholischen Kirche gehört - und sonst niemandem? Ratzinger würde diese Frage ohne weiteres mit einem klaren Ja beantworten. Denn: Was für ihn absolut und einzig ist, kann zweifellos auch universal sein, dann nämlich, wenn es sich auf den Absolutheits- und Herrschaftsanspruch der katholischen Kirche bezieht. Wen Ratzinger eigentlich beherrschen will, ist ohnehin klar: vorrangig natürlich die Gemüter seiner Gläubigen, d.h. aller Katholiken und Katholikinnen. - Aber damit begnügt Herr Ratzinger sich nicht, er will mehr, nämlich die Bekehrung aller Erdenbürger/innen zum Katholizismus. Ein fürwahr gigantischer Anspruch, vergleichbar allenfalls mit dem Traum von der „Weltrevolution“, den Marxisten einst träumten.
Dass ich Ratzinger mit dieser Interpretation keineswegs Unrecht tue, kann ich an Hand des Textes ‚Dominus Iesus‘ unschwer nachweisen. Fast 10 Seiten umfassen die Kapitel 1 bis 9 dieses Textes. Darin begründet Ratzinger ausführlich „seinen“ Absolutheits- und Herrschaftsanspruch. Demnach folgt aus dem Glauben an den geoffenbarten „einen und dreifaltigen Gott“ der Glaube an die „Einzigkeit und Universalität des Heilsmysteriums Jesu Christi“ (Kapitel III). Und genau dies sei zugleich „ die Wahrheit des katholischen Glaubens“ (S. 9), deren Anerkennung folgerichtig zur Anerkennung der „Einzigkeit und Einheit der Kirche“ führe. Womit der Kreis geschlossen ist: von der Heilstat Gottes in und an Jesus Christus hin zum Anspruch der katholischen Kirche auf „Einzigkeit“: „Deshalb muss in Verbindung mit der Einzigkeit und Universalität der Heilsmittlerschaft Jesu Christi die Einzigkeit der von ihm gestifteten Kirche als Wahrheit des katholischen Glaubens fest geglaubt werden.“ (S. 10)
Welche Folgen dieser Anspruch für das Verhältnis der Katholischen Kirche zu den anderen Kirchen christlicher Konfession hat, wird wenig später überaus deutlich, wenn es heißt: „Es gibt also eine einzige Kirche Christi, die in der katholischen Kirche subsistiert und vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.“(S. 11, Hervorhebung durch mich.) -
Wer oder was christliche Kirche ist, bestimmen folglich einzig und allein der Papst und seine Bischöfe (unter denen der Papst natürlich längst nicht mehr, wie in der Urkirche, primus inter pares, Erster unter Gleichen, ist). Scharf und mühelos grenzt Ratzinger daher „seine“ Kirche von den nicht-katholischen christlichen „Gemeinschaften“ ab, indem er konstatiert:
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