Inhalt
Vorwort 3
1. Einleitung 4
2. Der Beginn des Imamats - Die Zwölfer-Schia 5
2.1. Der sechste Imam Ğaʿfar aṣ-Ṣādiq (702-765) und die Anfänge der
Imāmīya 7
3. Die Ära der Būyiden (945 - 1055) 9
3.1. Die Grundlagen des schiitischen Rechts: die Uṣūl-Werke 10
3.2. Die Schule von al-Ḥilla (13. - 14. Jh.) 13
3.3. Iğtihād und Taqlīd 14
Die Ära der Ṣafaviden (1501 - 1722)
4. 17
4.1. Die Theorie des unfehlbaren Muğtahids (17. Jh.) 19
4.2. Die Uṣūlī-Schule (18. Jh.) 20
4.3. Rechtliche Besonderheiten der Zwölfer-Schia 21
5. Das persische Strafrecht vor und nach der Verfassung von 1906 22
6. Das Strafgesetzbuch von 1926 24
7. Die Revolution von 1979: Khomeinis Rechtsvorstellungen und die
Fuqahā 25
Das Strafgesetzbuch der Islamischen Republik Iran - ḥadd- und taʿzīr-
8.
Strafen 27
8.1. Auszüge aus dem iranischen Strafgesetzbuch (Beispiele) 31
8.1.2. Fallbeispiele der iranischen Rechtsprechung in der Gegenwart und
Divergenzen zum Strafgesetzbuch und internationale Reaktionen 33
9. Schlussbemerkung 39
Literatur 40
- 2 -
Vorwort
In dieser Hausarbeit beschäftigen wir uns mit der schiitischen Rechtsprechung am Beispiel des Iran, ihrer Entstehung und Entwicklung - vom Imamat bis in die Gegenwart. Aufgrund der Komplexität des Themas beschränken wir uns auf die wichtigsten Merkmale und Fakten ihrer Entwicklungsgeschichte, möchten jedoch abschließend noch einen weiteren Fokus auf die aktuelle rechtliche Situation in der Islamischen Republik Iran setzen und diese anhand einiger Fallbeispiele untermauern.
Da gerade hier die Beschaffung fundierter Literatur eine besondere Herausforderung darstellte, sind wir für die Unterstützung und die Hinweise seitens Frau Prof. Dr. Katajun Amirpur (Universität Zürich), Herrn Dr. Reza Hajatpour (Universität Bamberg), Frau Dr. Silvia Tellenbach (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht), Herrn Mohammad
Abdolmohammadzadeh (Universität Marburg), Frau Monika Matzke (Humboldt-Universität Berlin) und Frau Madeleine Voegeli (Universität Freiburg i. Brsg. und Basel) sehr dankbar.
- 3 -
1. Einleitung
Die Grundlage für das Verfassen dieser Arbeit bildet das im Sommersemester 2010 von Herrn Dr. Mahmoud Rambod gehaltene Proseminar “Schia“. Wir gehen im Folgenden auf die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der schiitischen Rechtsprechung ein - ausgehend von der Zeit des Imamats bis zur Gegenwart - und stellen die wichtigsten Faktoren und Geschehnisse heraus. Unser Augenmerk liegt hierbei auf der Rechtsprechung im Iran. Diese Hausarbeit beginnt mit den Anfängen der schiitischen Rechtslehre zur Zeit des Imamats, geht auf den Ursprung der Zwölfer Schia ein und beschreibt die Auffassung der frühen schiitischen Jurisprudenz, sowie die Grundlagen der schiitischen Rechtsprechung. Darauf folgend wird auf das Zeitalter der Būyiden bis hin zu den Ṣafaviden - und deren Einfluss auf die Entwicklung der Rechtsprechungeingegangen.
Im abschließenden Teil beschäftigt sich diese Arbeit mit der Rechtsvorstellung, ihrer Umsetzung (seit der Revolution von 1979) und dem Strafgesetzbuch der Islamischen Republik Iran und stellt anhand von aktuellen Beispielen ihren Wirkungsgrad dar.
Sie beleuchtet auftretende Divergenzen innerhalb der iranischen Rechtsprechung und stellt einige internationale und innerstaatliche Reaktionen auf bestimmte Urteilssprüche der Gegenwart heraus.
Ziel dieser Hausarbeit soll sein, die Entwicklung, die Besonderheiten und die Veränderungen der schiitischen Rechtsprechung im Iran im Laufe der Zeit zu verdeutlichen.
Als Arbeitsgrundlagen nutzten wir sowohl Fachliteratur zur Geschichte der Schia und ihrer Jurisprudenz, als auch Gespräche mit Experten der Iranistik und iranischen Rechtsprechung, sowie Interviews und Internet-Artikel zu aktuellen Fallbeispielen und Urteilssprüchen.
- 4 -
2. Der Beginn des Imamats - Die Zwölfer Schia
Die Zeit der Imame fand ihren Ursprung im Jahre 656 n. Chr., als sich die deutlichen Spannungen um die rechtmäßige Nachfolge des verstorbenen zweiten Kalifen ʿUmar zwischen den Anhängern ʿAlīs und ʿUṯmāns in einem Machtkampf entluden,
in dessen Verlauf der bereits zum dritten Kalifen ernannte ʿUṯmān (644-656) in
seinem Haus in Medina getötet wurde. Die Gegnerschaft ʿUṯmāns rief daraufhin ʿAlī
b. Abī Ṭālib am 17. Juni 656 in der Moschee von Medina, die auf dem Boden des ehemaligen Wohnhauses Muḥammads erbaut wurde, zum vierten Kalifen und Nachfolger ʿUṯmāns aus.
Aus Sicht der Schiiten kam somit der einzige legitime Nachfolger Muḥammads an die Macht, da - nach schiitischer Auffassung - der Prophet schon zu Lebzeiten von seinen Anhängern ʿAlī gegenüber die gleiche Ergebenheit forderte, die sie auch ihm
selbst entgegenbrachten. 1
„Nach dem Tod des Propheten hatte er vierzig Jahre lang das Imamat inne, doch vierundzwanzig Jahre und sechs Monate davon war er gehindert, die Regierungsgeschäfte zu führen, und mußte Verstellung (taqīyya) üben und sich zurückhalten.“ 2
Nach Auffassung der Schiiten waren diese vierundzwanzig Jahre der Zurückhaltung eine göttliche Vorherbestimmung, um die Gemeinde zu prüfen und um die wahren Gläubigen von den Heuchlern zu unterscheiden.
Das Kalifat ʿAlīs’ war durch seinen Tod 661 allerdings nur kurzweilig, jedoch spaltete
diese Zeit die Einheit der islamischen Umma.
Aufgrund dessen, dass ʿAlī nicht von allen Muslimen anerkannt wurde war er
gezwungen, seinen Sitz von Medina in die Stadt Kūfa, Irak, zu verlegen. Im Januar 661 wurde ʿAlī vor den Toren einer Moschee in Kūfa von einem
Bluträcher aus den Lagern der Ḫawāriǧ niedergestochen und verstarb zwei Tage später.
1 Halm, Heinz (1994): Der schiitische Islam - Von der Religion zur Revolution; München,
Originalausgabe, S. 15
2 Halm, Heinz: Der schiitische Islam - Von der Religion zur Revolution; S. 17
- 5 -
Somit ist schon der erste Imam der Schiiten als Opfer gefallen und als einer der noch zahlreich folgenden Märtyrer zu sehen.
In der Zeit der Auseinandersetzung zwischen Muʿāwiya - dem fünften Kalifen - und
ʿAlī entstand auch die Bezeichnung Schia, vom arabischen Wort šīʿa („Partei“) bzw.
šīʿat ʿAlī also „Partei ʿAlīs’“. 3
Trotz ʿAlīs’ Ableben 661 bestand die „Partei“ in Kūfa fort und man hoffte, dass eines
Tages einer der Söhne ʿAlīs’ die rechtmäßige Nachfolge des Vaters wieder
übernehmen und sich zum Kalifen (zum „Befehlshaber der Gläubigen“) ausrufen lassen würde.
Zu dieser Zeit war die Schia noch nicht unter religiösen Gesichtspunkten anzusehen, sondern lediglich als eine Partei um den Kampf der rechtmäßigen Macht.
ʿAlīs’ Sohn al-Ḥasan (gest. 670) stellt für die Schiiten - als rechtmäßiger Nachfolger
- den zweiten Imam dar. Allerdings verzichtete al-Ḥasan nach Verhandlungen mit
Muʿāwiya auf den Kalifatsanspruch. Dieser Verzicht ist aus schiitischer Sicht darauf
zurückzuführen, dass - angesichts der Übermacht der Truppen Muʿāwiyas’ - kein
aussichtsloser Kampf mit unnötigem Blutvergießen geführt werden sollte. Auch al-Ḥasan gilt als Märtyrer, da er laut schiitischer Überlieferung von einer seiner
Ehefrauen vergiftet worden sei, wobei Muʿāwiya hier die Fäden angeblich zog.
Als Muʿāwiya im Jahr 680 starb und sein Sohn Yazīd den Thron bestieg, sah die
„Partei ʿAlīs’“ noch einmal die Möglichkeit, das Blatt zu ihren Gunsten zu wenden.
ʿAlīs’ 54jähriger Sohn al-Ḥusain ibn ʿAlī ibn Abī Ṭālib (der dritte Imam) startete im
September 680 einen Feldzug gegen Yazīds’ Truppen, jedoch wurden sowohl al-Ḥusain, als auch fast all seine Begleiter in der Schlacht von Kerbela getötet. Seine Schwester und sein einziger überlebender Sohn ʿAlī der Jüngere (der vierte
Imam) wurden gefangen gesetzt und nach Damaskus gebracht, später jedoch nach Medina entlassen.
3 Halm, Heinz: Der schiitische Islam; S. 18
- 6 -
Erst mit dem Tod des dritten Imams Ḥusain wurde die Schia als religiöses Phänomen geboren - also nach ihrem politischen Scheitern - und das Schiitentum zu einer sich schnell ausbreitenden Bewegung.
„Für die Schiiten ist Kerbela der Dreh- und Angelpunkt ihres Glaubens, Höhepunkt eines göttlichen Heilsplanes, dessen Verheißungen all denen zuteil werden, die auf der Seite des gemarterten Imams Partei ergreifen.“ 4
Als Entstehungsort der Schia ist Kūfa zu benennen, und zwar „in rein arabischem Milieu“ 5 und ist somit kein iranisches Phänomen und etwas, das der Überzeugung der Araber von Grund auf widerspräche.
Über den vierten Imam ʿAlī ibn Ḥusain Zain al-ʿĀbidīn (ʿAlī der Jüngere), sowie den
fünften Imam Muḥammad ibn ʿAlī al-Bāqir ist kaum etwas bekannt. Lediglich
ungefähre Todesdaten (Zain al-ʿĀbidīn um 713 in Medina, Muḥammad al-Bāqir um
733 in Medina) sind überliefert. Gewiss ist auch, dass der fünfte Imam Muḥammad al-Bāqir kein direkter Prophetenenkel war, sondern ein Halbbruder al-Ḥasans’ und al-Ḥusains’. Dies zeigt, dass die Abstammung der Imame zu dieser Zeit noch nicht festgeschrieben war, sondern nur Söhne ʿAlīs’ sein mussten.
Erwiesen ist allerdings nicht, ob der vierte und der fünfte Imam schon zu Lebzeiten als Imame anerkannt waren oder ob ihnen erst später dieser Titel zugeschrieben wurde. 6
2.1. Der sechste Imam Ğaʿfar aṣ-Ṣādiq (702-765) und die Anfänge der
Imāmīya
Im Jahr 685 kam es in Kūfa erneut zu einer Revolte der Schiiten gegen die Statthalter des Kalifen. Die Stadt wurde übernommen, die Verantwortlichen des Angriffs auf al-Ḥusain bei Kerbela (im Jahr 680) zur Verantwortung gezogen. Über eineinhalb Jahre behielten die Schiiten die Kontrolle über Kūfa und Teile des Südiraks.
4 Halm, Heinz: Der schiitische Islam; S. 28
5 Halm, Heinz: Der schiitische Islam; S. 29
6 Halm, Heinz (1988): Die Schia; Darmstadt; Originalausgabe; S. 35
- 7 -
Innerhalb dieser Siegesperiode boten die Kūfier al-Ḥusains’ Urenkel Abū ʿAbd Allāh
Ǧaʿfar ibn Muḥammad aṣ-Ṣādiq („der Aufrichtige“) das Kalifat an, um die Linie
Ḥusains’ fortzusetzen, jedoch lehnte dieser ab.
Mit Ǧaʿfar aṣ-Ṣādiq trat trotz seiner politischen Untätigkeit „die ḥusainidische Linie
wieder in den Vordergrund“ 7 und „immer mehr Schiiten erkannten nun die Ḥusainiden als die wahren Imame an […]“ 8 .
Basierend auf diesem Aspekt, entwickelte sich die „imamitische“ Schia. Die Ansicht der gnostischen Gruppe der „Übertreiber“ schrieb den Imamen sogar göttliche Befähigungen zu, wovon sich Ǧaʿfar aṣ-Ṣādiq allerdings distanzierte.
Ǧaʿfar galt als einflussreiche, bedeutende Persönlichkeit. Er sammelte und
kommentierte in Medina die Aussprüche des Propheten und gilt daher bis heute unter den Schiiten als die bedeutendste Person in allen religiösen und rechtlichen Fragen. Aufgrund der Bedeutung und der Anzahl der Aussprüche Imam Ǧaʿfars’,
nennen die Schiiten ihre Glaubensrichtung die sogenannte „ǧaʿfaritische Schule“
(ihre Anhänger werden als ǧaʿfarīyya bezeichnet).
Artikel 12 der Verfassung der Islamischen Republik Iran von 1979 besagt: „Die offizielle Religion des Iran ist der Islam und die ǧaʿfaritische Rechtsschule.“ 9
Ǧaʿfar blieb zeitlebens vom Kalifen und seinen Anhängern nahezu unbehelligt, da er
keinerlei politische Ambitionen hegte. Auf einer Reise zum zweiten Abbasidenkalifen al-Manṣūr in den Irak besuchte er in Naǧaf das Grab Imam ʿAlīs’, welches daraufhin
den enormen Bekanntheitsgrad erhielt.
Aufgrund dessen, dass die Schia noch kein verbindliches Regelwerk zur Imamats-Frage aufgestellt hatte, löste Imam Ǧaʿfars’ Tod im Jahre 765 große Unsicherheit
und Verwirrung unter den Schiiten aus.
Möglicherweise beruhte die Unsicherheit darüber, wie zukünftig verbindlich zu verfahren sei darauf, dass Ǧaʿfars’ Sohn Ismāʿīl schon vor ihm selbst starb und sein
7 Halm, Heinz: Die Schia; S. 34
8 Halm, Heinz: Die Schia; S. 34
9 Halm, Heinz: Der schiitische Islam; S. 36
- 8 -
Arbeit zitieren:
Aiko Gastberg, Shirin Sanuri, 2010, Die schiitische Rechtsprechung im Iran, München, GRIN Verlag GmbH
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