Inhalt
1. Einleitung 3
2. Hauptteil 5
2.1 Grundlagen 5
2.1.1 Die Finanzierung des Gesundheitswesens 5
2.1.1.1 Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung 5
2.1.1.2 Die Finanzierung der Privaten Krankenversicherung 7
2.1.2 Der Demographische Wandel 8
2.2 Auswirkungen des Demographischen Wandels auf das Gesundheitswesen 9
2.3 Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung 11
2.3.1 Rot-Grün und die Zuzahlungen 11
2.3.2 Der Gesundheitsfonds der Großen Koalition 12
2.4 Reformen der PKV als Antwort auf den Demographischen Wandel 12
2.4.1 Altersrückstellungen 13
3. Fazit / Handlungsempfehlungen für die GKV 15
4. Literaturverzeichnis 17
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1. Einleitung
Am 15. September 2010 erlebte der Deutsche Bundestag mit der Generaldebatte zum Kanzleretat im Rahmen des Haushalts für 2011 „eine der schärfsten Parlamentsdebatten seit langem“(ARD Tagesschau vom selben Tag). Verschiedene Oppositionspolitiker stritten darin mit Kanzlerin Merkel um die Probleme der Zeit und vor allem auch um Weichenstellungen für die Zukunft. Bundeskanzlerin Angela Merkel wies in ihrer Rede vier tiefgreifende Probleme aus. Eines dieser Grundprobleme unserer Zeit seien „die Veränderungen im Altersaufbau“. Als eine Reaktion auf diese veränderte Alterspyramide der Gesellschaft nennt Angela Merkel die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2029. Die Gesetzliche Rentenversicherung soll dadurch auf ein verändertes Verhältnis zwischen den Altersgruppen vorbereitet werden. Doch auch die Gesetzliche Krankenversicherung hat negative Auswirkungen des veränderten Altersaufbaus zu tragen. Verstärkt durch medizinisch-technischen Fortschritt werden starke Anstiege der Kosten im Gesundheitsbereich erwartet.
Die Bundeskanzlerin spricht damit ein Thema an, das bereits den ganzen Sommer in verschiedensten Medien präsent war. Sandra Maischberger diskutierte in ihrer Sendung „Menschen bei Maischberger“ vom 24. August in der ARD den Demographischen Wandel vor allem im Zusammenhang mit der Rente und am 25. Juni die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Maybrit Illner diskutierte in ihrer gleichnamigen Sendung im ZDF am 08. Juli die Gesundheitsreformen der Bundesregierung zur Kostensenkung im Gesundheitswesen.
Auch die Printmedien nehmen sich des Themas an. „Der Spiegel“ diskutierte am 12. Juli die erhöhten Kosten im Gesundheitswesen und das „manager-magazin“ befürchtet am 15. September Beitragssteigerungen in der GKV bis auf 30%, „Focus-online“ spricht am selben Tag gar von über 50% für 2060.
Angesichts solch alarmierender Prognosen sind Reformen gefragt, die Kosten senken und die Effekte der demographischen Entwicklung zumindest abmildern. Im Ringen um solche Re-
formen ist es hilfreich, sich vorhergegangenen Beispielen zu bedienen. Da es in all diesen Diskussionen vor allem um den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung geht, möchte ich untersuchen, wie die Privaten Krankenversicherer mit den Problemen des Demographischen Wandels umgehen. Auch die PKV ist von einer sich ändernden Altersstruktur betroffen und hat mit steigenden Kosten umzugehen. Ich möchte daher untersuchen mit welchen Mitteln die PKV dem demographischen Wandel entgegen tritt und ob die Gesetzliche Krankenversicherung in einigen Punkten von ihrer privaten Konkurrenz lernen kann.
Dazu beginne ich einführend die Finanzierung in beiden Versicherungsmodellen zu erklären. Außerdem gebe ich Definitionen und Fakten zum demographischen Wandel. Dann gehe ich auf die Reformen in GKV und PKV der letzten Jahre ein und versuche Möglichkeiten für die Zukunft aufzuzeigen, in denen verschiedene Strategien beleuchtet und auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft werden. Abschließend möchte ich die Forschungsfrage nach den Möglichkeiten der GKV von der PKV zu lernen mit eigenen Einschätzungen beantworten.
2. Hauptteil
2.1 Grundlagen
2.1.1 Die Finanzierung des Gesundheitswesens
Die Grundidee der Krankenversicherung ist es den Versicherten vor den nachteiligen wirtschaftlichen Folgen von Krankheit zu schützen. Der Versicherer tut dies indem er geeignete Präventionsmaßnahmen finanziell unterstützt, die durch Krankheit entstandenen Kosten übernimmt und eine Entschädigung für entgangenes Arbeitsentgelt zahlt (Bürger 2005: 5). In Deutschland wird die Aufgabe der Krankenversicherung von 440, eigens hierfür gegründeten, Unternehmen wahrgenommen. Diese lassen sich jedoch klar in zwei Gruppen einteilen. 391 dieser Unternehmen zählen zu den Gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese stehen unter staatlicher Aufsicht und nehmen öffentliche Aufgaben wahr. Sie sind somit als parastaatliche Organisationen zu werten. Ihnen gegenüber stehen 47 Krankenversicherungsunternehmen des privaten Rechts, die als Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert sein können und im Verband der Privaten Krankenversicherung organisiert sind. (Bäcker 2008: 128) Die Krankenversicherung der Bahn- und Postbeamten nimmt eine Sonderstellung ein. Da sich Gesetzliche und Private Krankenversicherung auf sehr unterschiedliche Weise finanzieren und verschiedene rechtliche Grundlagen vorweisen, ist es nötig sie getrennt zu betrachten.
2.1.1.1 Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist Teil der Gesetzlichen Sozialversicherung und wird im Sozialgesetzbuch Buch V (SGB V) geregelt. Die Finanzierung geschieht durch einkommensbezogene Beiträge der Versicherten. Die Beiträge werden paritätisch gleichsam durch Arbeitgeber und -nehmer gezahlt, wodurch die Versicherung eng an Erwerbsarbeit gekoppelt ist. Die eingenommenen Beiträge werden, wie für die Sozialsysteme üblich, direkt im Umlageverfahren für entstehende Kosten verwand. Eine Finanzierung durch Sparvermögen existiert nicht. Die Versicherungsleistung wird in der Regel durch die Gewährung von Sachleistungen erbracht, Barmittel werden nur höchst selten ausgegeben.
Arbeit zitieren:
Florian Berens, 2010, Der Demographische Wandel im Gesundheitswesen, München, GRIN Verlag GmbH
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