Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat 2
2. Unterschiedliche Typologisierungsansätze 3
2.1 Eindimensionale Vorgehensweisen zum Vergleich von Wohlfahrtsstaaten 3
2.2 Erste „Dreiertypologisierung“ nach Titmuss. 6
2.3 Typologisierung nach Esping- Andersen 7
2.3.1 Drei Dimensionen zur Bestimmung der Wohlfahrtsstaaten: 7
2.3.2 Klassifikation der drei Wohlfahtsstaatstypen 8
2.4 „male breadwinner- Modell“ nach Lewis. 11
2.4.1 Strong male- breadwinner- Modell 12
2.4.2 Modified male-breadwinner- Modell. 12
2.4.3 Weak male-breadwinner- Modell 12
2.5 Klassifizierung nach Bonoli 13
Zusammenfassende Betrachtung. 14
Anhang III
Literaturverzeichnis. IV
I
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2 Steuer- und Abgabenquote 1999 2004 in vom BIP 3
Tabelle 1 Steuer- und Abgabenquoten in Ländern der EU 1999 und 2004 in des BIP 4
Tabelle 2 Gegenüberstellung Bismarck- Beveridge-Modell. 5
Tabelle 3 Typologisierung von Wohlfahrtsstaatregimes 10
Tabelle 4 Typologisierung nach Bonoli 13
Abbildung 1: Zeittafel bzgl. der Ansätze zur Typologisierung von Wohlfahrtsstaaten. III
II
Einleitung
Seit ihrer Entstehung im 19. Jahrhundert befinden sich die Wohlfahrtsstaaten in einem ständigen Wandel. Die, speziell in den letzten Jahrzehnten, rasant fortschreitende Globalisierung und der damit verbundene Wandel in Ökonomie, Gesellschaft und sozialen Strukturen üben einen immensen Druck auf die Sozialsysteme aus. Daraus wiederum resultiert ein extremer Reformdruck für die Regierungen dieser Staaten. Dieser Reformdruck wird durch die demographische Entwicklung noch verschärft und bestärkt jene, die ein Zurückschrauben sozialpolitischer Leistungen als unabdingbare Voraussetzung für ein Überleben der Wohlfahrtstaaten sehen.
Im ersten Kapitel werden zunächst die Begriffe des Wohlfahrtsstaates und des Sozialstaates definiert und voneinander abgegrenzt und die Hauptziele und -aufgaben präzisiert. Die untersuchten Staaten verfügen nicht über nach Art und Umfang einheitliche sozialpolitische Leistungen, sondern weisen aufgrund ihrer geschichtlichen Entwicklungen und auch ihrer politischen Konzeptionen hier Unterschiede auf. Um eine Übersicht über die Vielfalt der Leistungen zu gewinnen, die Systeme vergleichbar zu machen und zu strukturieren, gab es in der Vergangenheit verschiedenste Ansätze. In Kapitel zwei werden die verschiedene Modelle der Typologisierung von Wohlfahrtsstaaten chronologisch nach ihrer Entstehung vorgestellt und einer kritischen Bewertung unterzogen (Vgl. Abbildung 1). Hier sticht vorallem der Ansatz des dänischen Politikwissenschaftlers und Soziologen Esping-Andersen heraus. Zu Beginn werden eindimensionale Versuche vorgestellt, Wohlfahrtsstaaten miteinander zu vergleichen bzw. voneinander abzugrenzen. So wurden die europäischen Wohlfahrtssysteme der Staaten bis in die 1970er Jahre anhand einfacher quantifizierbarer Methoden wie zum Beispiel dem Anteil der Sozialausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt verglichen. Oder sie wurden anhand der Art der Sozialleistungsfinanzierung nach dem Bismarck-/ Beveridge- Modell verglichen und eingeteilt, ehe Titmuss 1974 mit der ersten Dreier-Typologisierung den Grundstein für weitere mehrdimensionale Typologisierungsversuche legte. Aufbauend auf den Überlegungen Titmuss`, entwickelte Esping- Andersen 1990 seine Typologisierung der betrachteten Staaten in drei Regimes. Als Kritik auf diese „Three Worlds of Welfare Capitalism“ werden die Genderkritik von Jane Lewis (1992) in Form des „male breadwinner- Modells“ und die Kritik auf die Vernachlässigung südeuropäischer Staaten von Maurizio Ferrera (1996) vorgestellt. Zuletzt wird die Typologisierung von Bonoli (1997) beschrieben, welche aufbauend auf zwei Dimensionen, dem Vergleich zwischen Beveridge-und Bismarck- Modell und einer hohen bzw. niedrigen Sozialausgabenquote, vier Typen von Wohlfahrtsstaaten unterscheidet.
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1. Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat
Die Begriffe Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat werden in Deutschland häufig synonym verwendet. Grundsätzlich erbringen sowohl Wohlfahrts- als auch Sozialstaat über die klassischen liberalen Funktionen des Staates hinaus, beispielsweise der Sicherung formaler Rechtsgleichheit, materielle Leistungen. Diese Leistungen stellen kompensatorische bzw. präventive Instrumente dar, die der Milderung sozialer und ökonomischer Probleme dienen. Obwohl die beiden Begrifflichkeiten eine scheinbar ähnliche Bedeutung haben und synonym verwendet werden, sind sie sehr unterschiedlich. Deswegen ist es erforderlich, diese beiden Begriffe voneinander abzugrenzen.
In der Bundesrepublik Deutschland hat sich der Begriff des Sozialstaates etabliert, was unter anderem daran liegt, daß in Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes von einem demokratischen und sozialen Bundesstaat bzw. in Artikel 28 von einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat die Rede ist (Vgl. Frevel & Dietz, 2008, S. 193). Im Sozialstaat findet eine soziale Absicherung durch die Solidargemeinschaft in Form von Staat, Betrieben, Kirchen und familiären Beziehungen statt. So dient die gesetzliche Sozialversicherung, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts durch Otto von Bismarck im Deutschen Reich eingeführt wurde, der Absicherung aller Versicherten gegen die negativen Auswirkungen der Industriegesellschaft. Heute ist jeder Arbeitnehmer in Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversichert. Im internationalen Sprachgebrauch wird, auch in Ermangelung einer, für den Begriff Sozialstaat, entsprechenden englischen Begrifflichkeit, der des Wohlfahrtsstaates (Welfare State) verwendet. In der Unterscheidung hat in einem Wohlfahrtsstaat der Staat eine aktive Rolle bezüglich des Eingriffes in das Marktgeschehen, wie zum Beispiel Preiskontrollen, Arbeitsmarktpolitik oder Umverteilungsmaßnahmen, mit dem Ziel, eine allgemeine Chancengleichheit, eine hohe soziale Sicherung und Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Hier steht nun nicht mehr das Gemeinwohl im Vordergrund, sondern die Maximierung des Wohlstands eines jeden Einzelnen. Somit kann man erkennen, daß der Wohlfahrtsstaat im Gegensatz zum Sozialstaat ein größeres Maß an staatlichen Interventionen beinhaltet (Vgl. Ullrich, 2005, S. 15f). Aufgrund dessen, daß auch in deutschen wissenschaftlichen Arbeiten der Begriff Wohlfahrtsstaat Einzug erhalten hat, wird in dieser Arbeit Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat synonym verwendet.
2
2. Unterschiedliche Typologisierungsansätze
In der komparativen Wohlfahrtsstaatsforschung gab es bereits vielseitige Versuche zur Typologisierung der Wohlfahrtsstaaten (Vgl. Blome, Keck, & Alber, 2008, S. 67). In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Modelle zur Typologisierung von wohlfahrtsstaatlichen Regimen vorgestellt, voneinander abgegrenzt und einer kritischen Betrachtung unterzogen. Desweiteren wird erläutert, wie die einzelnen Autoren die verschiedenen zahlreichen Dimensionen und Ausprägungen des Wohlfahrtsstaates so abstrahieren und verallgemeinern konnten, sodaß diesen Konstrukten eine (empirische) Bedeutung zukommt. Anhand dieser Konstrukte lassen sich dann die verschiedenen Länder einordnen.
2.1 Eindimensionale Vorgehensweisen zum Vergleich von Wohlfahrtsstaaten
Bis Ende der 70er Jahre dominierte in der Wohlfahrtsstaatsforschung der eindimensionale Ansatz, Wohlfahrtsstaaten anhand quantifizierbarer Ergebnisse zu messen. Dies geschah häufig durch den Vergleich von Sozialausgabenquoten oder Sozialabgabenquoten in Abhängigkeit zu einem Indikator, der die Leistungsfähigkeit einer Volkwirtschaft beschreibt, wie zum Beispiel dem Bruttosozialprodukt (Vgl. Ribhegge, 2004, S. 4) Anhand der Ergebnisse erfolgte dann eine Einteilung in „starke“ und „schwache“ Wohlfahrtsstaaten. Mit dieser Methode kann man sehr gut Tendenzen in der Weiterentwicklung von Wohlfahrtsstaaten erkennen (Vgl. Ullrich, 2005, S. 41). Abbildung 2 Steuer- und Abgabenquote 1999 & 2004 in % vom BIP
eigene Darstellung; Quelle: sozialpolitik-aktuell.de zitiert aus Statistisches Bundesamt, Statistische Jahrbücher
2004 und 2006, Ausland, Wiesbaden 2004 und 2006
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Arbeit zitieren:
Marcel Freidinger, 2010, Typologisierung wohlfahrtsstaatlicher Regime, München, GRIN Verlag GmbH
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