INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG 3
1. DER 1. WELTKRIEG UND SEINE FOLGEN FÜR DIE HEIMATFRONT 4
1.1 DIE HAAGER LANDKRIEGSORDNUNG UND DIE BESTIMMUNGEN ÜBER KRIEGSGEFANGENE 5
1.2 KRIEGSGEFANGENE UND ZIVILINTERNIERTE 5
1.3 DIE ERRICHTUNG VON KRIEGSGEFANGENENLAGERN. 5
1.4 WICHTIGE KRIEGSGEFANGENENLAGER IN ÖSTERREICH-UNGARN 6
1.5 DIE INNERE ORGANISATION DER KRIEGSGEFANGENENLAGER 7
2. DIE WAHRNEHMUNG DER LAGER DURCH DIE ÖFFENTLICHKEIT 8
2.1 DIE ANKUNFT DER KRIEGSGEFANGENEN. 9
2.2 ZIVILBEVÖLKERUNG UND LAGERSTANDORTE 10
2.3 DIE GROßE TYPHUSEPIDEMIE - SEUCHEN UND ZIVILBEVÖLKERUNG 11
2.4 KRIEGSWIRTSCHAFT - LAGER UND ZIVILBEVÖLKERUNG 13
3. DIE KRIEGSGEFANGENEN IM LICHTE DER ÖFFENTLICHKEIT. 15
3.1 DER ARBEITSEINSATZ DER KRIEGSGEFANGENEN 15
3.2 VERBOTENE KONTAKTE ZUR ZIVILBEVÖLKERUNG. 16
3.3 FLUCHTVERSUCHE UND ZIVILBEVÖLKERUNG. 18
4. DIE AUFLÖSUNG DER LAGER UND DIE ZIVILBEVÖLKERUNG. 19
4.1 FURCHT UND UNSICHERHEIT UNTER DER ZIVILBEVÖLKERUNG 19
4.2 UNTERSCHIEDLICHE SZENARIEN DER LAGERAUFLÖSUNG 19
RES ÜMEE. 20
LITERATURVERZEICHNIS 23
2
EINLEITUNG
In der historischen Aufarbeitung des 1. Weltkrieges standen lange Zeit in Österreich stets militärische Aspekte im Vordergrund. Diese einseitige Ausrichtung auf die militärische Sichtweise erzeugte aber ein Bild vom Krieg als einen “eigenständigen und losgelösten Raum” (Haller 1999, S.4) der keinerlei Auswirkungen auf das zivile Leben habe. Die politischen Entwicklungstendenzen, die sozialen und ökonomischen Auswirkungen des Weltkrieges auf die Menschen fern vom unmittelbaren Kriegsgeschehen an der Heimatfront nehmen dagegen in der angelsächsischen aber auch in der deutschen Forschung (Kruse 1995) einen wesentlich breiteren Raum ein. Im Mittelpunkt der folgenden Arbeit steht ein besonderer Aspekt dieser Heimatfront, nämlich die Kriegsgefangenenlager innerhalb der österreichisch- ungarischen Monarchie zwischen 1914 und 1918. Die Fragestellung konzentriert sich vorrangig darauf in welcher Weise die Öffentlichkeit die Lager wahrnahm, in welchem Maße sich Beziehungen zur Zivilbevölkerung entwickelten und ob im Laufe des Krieges ein Wandel festzustellen war. Diese inhaltliche Begrenzung bedarf allerdings noch einer genaueren Präzisierung. Drei wesentliche Bezugspunkte bilden die Grundkonstanten: Bevölkerung, Lager und Gefangene. Daran knüpfen sich die Untersuchungsbereiche: Die Entstehung der Lager und ihre Auflösung, die Haltung der Bevölkerung, Krankheiten und Seuchen in den Lagern und ihre Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, sowie die Kontakte der Gefangenen zur Zivilbevölkerung, sei es im Bereich des offiziellen Arbeitseinsatzes, sei es bei Fluchtversuchen oder verbotener Natur. Doch noch eine weitere Eingrenzung muss hinzutreten. Zweifellos ist für eine einigermaßen repräsentative Darstellung der Vergleich mit mehreren Kriegsgefangenlagern erforderlich. Allein auch hier ist eine schwerpunktmäßige Auswahl geboten, um nicht den Rahmen der Arbeit zu sprengen. Im vorliegenden Fall sind das bedeutende Lager in Oberösterreich (Linz/Kleinmünchen, Freistadt und Mauthausen), Niederösterreich (Wieselburg und Purgstall) und der Steiermark (Feldbach, Knittelfeld), zumal dort auch ausreichend Material zur Verfügung steht. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass das Kriegsgefangenenwesen in Österreich-Ungarn bisher nur spärlich aufgearbeitet wurde. Erst in jüngerer Zeit beschäftigten sich zwei Diplomarbeiten (Rappersberger 1988; Haller 1999), eine Dissertation (Hansak 1991) und eine umfangreiche Veröffentlichung über die Kriegsgefangenenlager in Niederösterreich (Wiesenhofer 1997) mit dieser speziellen Thematik. Die verfügbaren Quellen für die gegenständliche Arbeit zeichneten sich durch zwei Merkmale aus: 1) Es dominieren vor allem schriftliche Überreste. Dazu gehören die
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Aktenbestände staatlicher Behörden (Legislative,Vollzug, Exekutive), aber auch Berichte regionaler und lokaler Tageszeitungen. Dabei gilt für Erstere, dass die Quellenlage umso besser ist, je höher die Vollzugsebene lokalisiert ist. Die Analyse der Tagespresse gewährte einen wichtigen Einblick in die Stimmungslage und Einstellung der Zivilbevölkerung in Bezug auf die Gefangenenlager. 2) Im Bereich der traditionellen Quellen erwiesen sich die Chroniken der Pfarren und der örtlichen Gendarmeriebehörden als besonders wertvoll. Wenngleich sich hier das Problem stellte, dass ihr Informationsgehalt individuell stark variierte. Es ist allerdings von einem hohen Maß an unverfügbaren Quellen auszugehen. Berichte von Zeitzeugen liegen in größerem Umfang nur für österreichische Soldaten vor, die in Italien oder in Russland in Gefangenschaft gerieten. Eine Fülle von Aktenbeständen der unteren Verwaltungsebenen
(Bezirkshauptmannschaften = Landräte und der Gemeindeämter) wurden entweder am Ende des
2. Weltkrieges zerstört oder im Zuge von Neubauten in den Nachkriegsjahren ausgeschieden. Der Arbeitstitel “Klein-Serbien an der Heimatfront” ist einem Zeitungsbericht entnommen, der den allzu regen Umgang der Zivilbevölkerung mit serbischen Gefangenen anprangerte. In den folgenden Kapiteln soll der Versuch unternommen werden, das keineswegs auf Serben beschränkte vielfältige Beziehungsgeflecht von Bevölkerung und Gefangenen zu analysieren.
1. Der 1. Weltkrieg und seine Folgen für die Heimatfront
Der 1.Weltkrieg stellte alle daran beteiligten Staaten vor völlig neue und zuvor nie gekannte Probleme. Es entstand nämlich eine ungeheure Zahl von Kriegsgefangenen. Zwischen 1914 und 1918 gerieten insgesamt 8,3 Millionen Soldaten in Kriegsgefangenschaft. Österreich-Ungarn hatte dabei mit dem “Problem der Unterbringung von 1,8 Millionen Kriegsgefangenen zu kämpfen” (Hansak 1991, S.46). Dem Kriegsverlauf entsprechend erfolgte diese in drei Phasen. 1) Nachdem im Herbst 1914 eine österreichische Großoffensive zu Jahresende mit der Einnahme Belgrads endete, strömte eine Welle von serbischen Kriegsgefangenen ins Hinterland. 2) Die gemeinsam mit den deutschen Verbündeten erzielte Rückeroberung großer Teile Galiziens, ließ im Frühjahr 1915 den Anteil russischer Kriegsgefangener stark ansteigen. Sie stellten letztlich das Hauptkontingent aller Kriegsgefangenen in Österreich-Ungarn. Zugleich wurde durch den Kriegseintritt Italiens im selben Jahr eine neue Front im Süden eröffnet. Das brachte vorerst einen neuerlichen Schub an Kriegsgefangenen. 3) Im Herbst 1917 begannen deutsche und österreichische Truppen eine Offensive am Isonzo, die zum Zusammenbruch der gegnerischen Front führte. Über 300.000 italienische Soldaten gerieten dabei in Gefangenschaft (Erdmann
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1995).
1.1 Die Haager Landkriegsordnung und die Bestimmungen über Kriegsgefangene
Die Kriegsgefangenenfrage war bei Beginn des 1. Weltkrieges weitgehend gelöst. Die I.Haager Konferenz von 1899 brachte eine erstmalige völkerrechtliche Vereinbarung über die Gebräuche des Landkrieges. 1907 folgte die II. Haager Konferenz, wobei in einem speziellen Annex (20 Artikel) zum Abkommen die Kriegsgefangenenfrage geregelt wurde. Dieser bildete nunmehr die Basis für die Behandlung aller Kriegsgefangenen im 1. Weltkrieg. Österreich-Ungarn und das Deutsche Reich gehörten zu den Unterzeichnerstaaten. Für die folgende Arbeit ist vor allem der Artikel 6 von Bedeutung. Darin heißt es: “Der Staat ist befugt, die Kriegsgefangenen mit Ausnahme der Offiziere nach ihrem Dienstgrad und nach ihren Fähigkeiten als Arbeiter zu verwenden. Diese Arbeiten dürfen nicht übermäßig sein und in keiner Beziehung zu den Kriegsunternehmungen stehen [...]” (Laun 1948, S.79). Mit der ab 1915 erfolgten Heranziehung der Kriegsgefangenen zu Arbeitsleistungen außerhalb der Lager kam nämlich ein immer größer werdender Teil der Zivilbevölkerung mit Kriegsgefangenen aus den sogenannten Feindesländern in unmittelbaren Kontakt.
1.2 Kriegsgefangene und Zivilinternierte
Neben der schon erwähnten hohen Zahl an Kriegsgefangenen wurden auch Zivilinternierte in eigene Lager verbracht. Zugleich legten die maßgeblichen Behörden ein klares
Unterscheidungskriterium fest. Kriegsgefangene waren demnach “[...] alle in unserer Gewalt befindlichen aktiven Militärpersonen der mit uns kriegführenden Staaten” (J-35 1915, S.2). Diese Gruppe von Gefangenen steht im Mittelpunkt der gegenständlichen Arbeit. Bei Zivilinternierten handelte es sich hingegen um Zivilisten des eigenen Staates, deren Staatstreue angezweifelt wurde oder um Zivilisten aus jenen Ländern, “[...] die sich nunmehr im Kriegszustand mit dem gegenwärtigen Aufenthaltsland befinden” (Haller 1999, S.5).
1.3 Die Errichtung von Kriegsgefangenenlagern Zuständig für das Kriegsgefangenenwesen in Österreich-Ungarn war das
Kriegsüberwachungsamt, eine Unterabteilung des k.u.k. Kriegsministeriums. Es herrschte dort die Grundanschauung, dass die Kriegsgefangenen in großen Lagern zu vereinigen seien. Als Vorbild diente dabei der US-Bürgerkrieg und der Burenkrieg. Diese Konzentration würde die
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“Bewachung vereinfachen, die Zivilbevölkerung vor Seuchen bewahren und einen intensiven Kontakt zur Bevölkerung verhindern” (Wiesenhofer 1997, S.18). Anfänglich wurden die Kriegsgefangenen in militärischen Unterkünften (Truppenübungsplätzen) untergebracht. Die Kriegsgefangenen, die für das Lager in Linz/Kleinmünchen bestimmt waren, wurden längere Zeit im ehemaligen Artilleriedepot der Armee angehalten (TP 1914, Nr.245 ). Aber je größer die Masse der Gefangenen wurde, desto häufiger mussten provisorische Holzbarackenlager und Zeltunterkünfte errichtet werden. Dies entsprach aber keinesfalls hygienischen Vorstellungen. Bereits am 18.Oktober 1914 wurde durch einen Erlass der Bau von großen Barackenlagern mit einer Aufnahmefähigkeit von bis zu 20.000 Kriegsgefangenen angeordnet. Vertreter des k.u.k. Kriegsministeriums und der Militärkommandos verhandelten mit Repräsentanten der jeweils in Aussicht genommenen Standorte. Die Landesstatthalterei = Landesregierung und die betroffenen Stadtverwaltungen oder Gemeindebehörden hatten dabei allerdings weder ein Vetorecht noch eine Entscheidungsbefugnis, wenngleich sie ein Anhörungsrecht besaßen. Die Grundlage dafür bot das Kriegsleistungsgesetz aus dem Jahre 1912. Bereits in Friedenszeiten waren darin alle Maßnahmen festgelegt worden, die “zur vollkommenen Einbindung in die Kriegswirtschaft notwendig waren” (Rauchensteiner 1997, S.107). Dazu gehörte auch die Übernahme von zivilen Gebäuden oder Grundstücken für militärische Zwecke. Die solcherart beanspruchten Grundstücke wurden mittels Pachtverträge von den jeweiligen Grundeigentümern übernommen. Im Zuge dieser Aktivitäten kam es zu nicht unbeträchtlichen Reibereien mit der Zivilbevölkerung auf die im folgenden Kapitel Bezug genommen wird.
1.4 Wichtige Kriegsgefangenenlager in Österreich-Ungarn
Die Standortwahl wurde von zwei entscheidenden Gesichtspunkten, dem militärischen und dem politischen, beherrscht. Da der Osten der Monarchie vom Feind bedroht war, konzentrierte man sich auf das vermeintlich sichere Hinterland. So rückten Oberösterreich, Niederösterreich und die Steiermark, aber auch Böhmen und Westungarn in den Mittelpunkt des Interesses. Diese Gebiete versprachen auch eine politisch ruhige Heimatfront. Daneben galten noch eine gute Anbindung an das Eisenbahnnetz oder an wichtige Hauptverkehrsstraßen als notwendige Voraussetzungen. Für Mauthausen beispielsweise sprachen folgende Gründe: Es lag an zwei wichtigen Bahnlinien, in Richtung Böhmen und in Richtung nach Wien. Auch die Hauptstraße von Freistadt nach Linz führte durch das Ortsgebiet. Gute Verkehrsverbindungen bestanden auch mittels einer Fähre nach Enns und Steyr. Dazu kam der bedeutende Donauhafen. Dies alles bot für die damalige Zeit
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Arbeit zitieren:
MA Ernst Gusenbauer, 2000, Kriegsgefangenenlager während des 1. Welkrieges in Österreich-Ungarn und ihre Auswirkungen auf das Leben der Zivilbevölkerung , München, GRIN Verlag GmbH
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