1) Einleitung:
Die Parteien befinden sich spätestens seit den letzten zwei Jahrzehnten in einer schwierigen Situation. Allgemein wird auch von der Krise der Parteien gesprochen. Als Belege dafür werden die sinkende Wahlbeteiligung sowie die schrumpfenden Mitgliederzahlen vor allem der beiden großen Parteien angebracht. Parteien sind jedoch in einer parlamentarischen Demokratie wie der Bundesrepublik für den politischen Prozess unabdingbar. In dieser dominieren sie sowohl das Parlament als auch die nationale Regierung und übernehmen somit
sowohl repräsentative als auch gouvernementale Funktionen. 1
In der Parteienforschung wird die Parteienkrise auf verschiedenen Ebenen wahrgenommen. Die sinkende Zahl der Stammwähler, die damit verbundene Zunahme von Wechselwählern und die allgemein sinkende Wahlbeteiligung bilden hierbei den Kern der Diskussion. Die meisten Parteien haben zudem seit den 80er Jahren auch mit dem Problem des starken
Mitgliederschwunds zu kämpfen. 2 Der Anstieg der Interessenvermittlung auf neo-korporatistischer Basis zwischen Interessenverbänden und Staatsbürokratie, der sinkende Handlungsspielraum nationaler Regierungen durch den Einfluss der Europäischen Union und
der Globalisierung 3 und die zunehmende Fragmentierung der Parlamente 4 erschweren ebenso die politische Arbeit der Parteien. Als Schlussfolgerung wurde eine allgemeine Niedergangsthese der politischen Bedeutung von Parteien formuliert, welcher allerdings in
der Wissenschaft auch widersprochen wurde. 5 Zwar hat die elektorale Volatilität zugenommen, diese spielt sich jedoch hauptsächlich zwischen den Parteien innerhalb eines
politischen Blocks ab. 6 Zudem wird die die Anpassungsfähigkeit der Parteien unterschätzt, die aufgrund ihrer politischen Machtstellung im Staat selbstständig auf den sozialen und politischen Wandel reagieren können und den institutionellen Kontext zu ihrem eigenen Vorteil verändern können. Diese Kritik wird vor allem aus der institutionalistischen Denkschule vorgetragen.
Die Arbeit will versuchen die finanzielle Situation der Parteien zu beleuchten. Dabei sollen mit dem Hintergrund der sinkenden Mitgliedszahlen die Rolle der Mitgliedsbeiträge und der
1 Vgl. Detterbeck, Klaus, Der Wandel politischer Parteien in Westeuropa. Eine Vergleichende Untersuchung von Organisationsstrukturen, politischer Rolle und Wettbewerbsverhalten von Großparteien in Dänemark, Deutschland, Großbritannien und der Schweiz, 1960-199, Europa- und Nordamerika-Studien 9, Opladen 2002, S.13.
2 Vgl. Beyme, Klaus von, Parteien in westlichen Demokratien, 2. Aufl., München 1984, S.210-212.
3 Vgl. Mair, Peter, Party system change. approaches and interpretations, Oxford 1997, 131f.
4 Dies trifft vor allem auf Staaten zu, die ein Verhältniswahlrecht haben, und eher weniger die, die ein Mehrheitswahlrecht haben.
5 Vgl. Detterbeck, S.14.
6 Vgl. Bartolini, Stefano/ Mair, Peter, Identity, competition and electoral availability: the stabilisation of European electorates 1885-1985, Cambridge 1990, S.96-99.
1
staatlichen Mittel im Etat der beiden deutschen großen Parteien (SPD und CDU) fokussiert werden. Den theoretischen Hintergrund soll dabei die von den Politikwissenschaftlern Richard S. Katz und Peter Mair entworfene Kartelltheorie bilden. Dabei soll di Frage die beantwortet werden, ob die Parteien aus finanzieller Sicht heute noch auf die Mitgliedsbeiträge angewiesen sind oder nicht? Der Untersuchungszeitraum beschränkt sich auf die Jahre 1983 bis 2005. Die Zeitspanne deckt in etwa die Periode nach dem Mitgliedermaximum in den 70ern, bei der CDU ist es das Jahr 1983, mit dem beginnenden Mitgliederschwund in den 80ern und den erneuten Anstieg zur Wiedervereinigung sowie den spätestens wieder seit Mitte der 90er einsetzenden und bis heute anhaltenden
Mitgliederschwund ab. 7
Die Arbeit gliedert sich in drei Teile. Zuerst soll die Kartelltheorie kurz ausgeführt und die These zur Marginalisierung der Mitgliedsbeiträge bei den Bundesparteien abgeleitet werden. Im zweiten Teil wird die These anhand der Daten aus den Rechenschaftsberichten der Parteien von 1983 bis 2005 überprüft und bewertet. Zuletzt wird basierend auf den festgestellten Bedingungen ein Fazit zur These und der finanziellen Situation der Parteien gezogen.
2) Kartelltheorie:
Die Politikwissenschaftler Richard S. Katz und Peter Mair entwarfen 1995 in ihrem Aufsatz „Changing Models of Party Organization and Party Democracy. The Emergence of the Cartel Party“ die Theorie der Kartellpartei, die eine Abkehr vom „decline of parties“ bildet. Als Grundlage diente ihnen ihr Forschungsprojekt, mit dem sie durch gemeinsame Indikatoren
den Wandel innerhalb der Parteiorganisation von 1960 bis 1990 untersucht hatten. 8 Nach Katz und Mair haben die Parteien bisher vier Evolutionsstufen durchlaufen und beginnend mit der Elitenpartei (19.Jhd.) über die Massenpartei (1880-1960) zur Volkspartei (seit 1945) bis hin
zur Kartellpartei (seit 1970) 9 . Der Theorie nach führte die nachlassende gesellschaftliche Verankerung (Mitgliederschwund, Vertrauensverlust) zu einer stärkeren Hinwendung der Parteien zur staatlichen Sphäre. Der Staat wird dadurch primäres Handlungsziel und dient gleichzeitig als hauptsächliche finanzielles Ressourcenquelle, die aufgrund der steigenden
Wahlkampfkosten zwingend notwendig ist. 10 Durch die steigenden finanziellen Mittel des Staates werden die Mitglieder auf der organisatorischen Ebene relativ bedeutungslos. Sie sind
7 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, Parteien. Mitgliedentwicklung der Parteien, abgerufen am 13.10.2007 unter: http://www.bpb.de/themen/NW8VAW,0,Mitgliederentwicklung.html .
8 Vgl. Detterbeck, S.18.
9 Vgl. Katz/ Mair, S.8-15; Detterbeck, S.23-33.
10 Vgl. Detterbeck S.18.
2
weder als finanzielle Quelle noch als aktive Arbeitskräfte von Bedeutung. Dafür gewinnen die
Mitglieder im Bereich der Personalrekrutierung an Bedeutung. 11 Bei der Verschmelzung von Parteien und Staat kommt es zwischen den etablierten Parteien zu einer Herausbildung von Kooperationsmuster, wodurch sich ein Parteienkartell bildet. Dieses Kartell schließt kleinere und neue Parteien von der politischen Macht und den finanziellen Ressourcen aus, die sich nicht an die Spielregeln halten. Bei diesem Prozess werden sich die Parteien immer ähnlicher. Dieser Wandel der Parteien wirkt sich auch auf die internen Machtstrukturen und die
Beziehungen zur Gesellschaft sowie auf den politischen Prozess aus. 12 Katz und Mair legen diesen Ausführungen zusätzlich noch ein kausales Erklärungsmodell zu Grunde, indem sie die Ursachen, den Verlust der Verankerung in der Gesellschaft und steigende Wahlkampfkosten,
sowie die Reaktionen der Parteien mit deren Folgen verknüpfen. 13 Allerdings wird dieser Prozess in seiner Intensität auch von länderspezifischen Faktoren beeinflusst, wie die jeweiligen institutionellen Bedingungen und die politische Tradition. Die Kartellentwicklung wird vor allem durch eine starke Parteistellung im politischen Prozess und einer historischen Tradition der zwischenparteiliche Kooperationsfähigkeit gefördert, die in der Öffentlichkeit akzeptiert und geduldet wird, sowie durch einen hohen Grad an politischer Professionalisierung. Diese Bedingungen seien vor allem bei den skandinavischen Länder sowie Deutschland und Österreich besonders ausgeprägt. In Großbritannien seien diese
Bedingungen kaum gegeben. 14
Die Kartelltheorie bildet folgende Argumentationskette:
„Vulnerablilisierung der Parteien Intervenierende Faktoren (Institutionelle Bedingungen, Politische Tradition, Professionalisierung) = Handlungsfähigkeit der Parteien Hinwendung zur staatlichen Sphäre ‚Kollusion’ der etablierten Parteien Rückwirkung auf organisatorische Strukturen der Parteien Weitere Erosion gesellschaftlicher Bindung“ 15
2.1) Herleitung der These:
Waren nach Katz und Mair in der Massenpartei noch fast alle Mitglieder in die Parteiarbeit involviert, so sinkt die Relevanz des einzelnen Mitglieds mit der Entwicklung zur Volkspartei. „Die Volksparteien streben zwar den Erhalt der Quantität, nicht jedoch der
Qualität einer Massenmitgliedschaft an[.]“ 16 Sie wollen zwar den Anschein der
11 Vgl. Katz/Mair, S.18, Detterbeck, S.147.
12 Vgl. Detterbeck., S. 18.
13 Vgl. Detterbeck, S.18f.
14 Vgl. Katz/Mair, S.17; Detterbeck, S.30f.
15 Detterbeck S.31.
16 Ebd., S.146.
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gesellschaftlichen Verankerung durch eine möglichst hohe Mitgliederzahl wahren, sind jedoch nicht bereit ihren Mitgliedern die gleiche Bedeutung zukommen lassen wie noch die Massenpartei. Die Parteien erschlossen sich neue Finanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise staatliche Zuschüsse und private Spenden, ersetzten immer häufiger den einfachen Parteiaktivisten durch einen angestellten professionellen Experten und verlagerten möglichst viele Entscheidungen aus den Gremien der Mitgliederorganisation heraus. Folglich verlangt die Volkspartei im Gegensatz zur Massenpartei ihren Mitgliedern weniger
„Verpflichtungen“ ab, gesteht ihnen aber auch weniger Rechte zu. 17 Dagegen ändert sich dieses Bild in der Kartellpartei. Für die Partei sind die Einkünfte durch Mitgliedsbeiträge relativ beutungslos geworden, dementsprechend sinken die „Verpflichtungen“ der Mitglieder auf ein Minimum. Paradoxerweise werden den Mitgliedern aber mehr Rechte in der Mitbestimmung eingeräumt. Daraus lässt sich folgende These ableiten:
Es entwickelt sich eine Marginalisierung der Mitgliedsbeiträge bei der SPD und CDU. Was zu einer finanziellen Unabhängigkeit von den Mitgliedern der Parteien auf Bundesebene führte.
In dem folgenden Kapitel soll diese These mit der Einkommensverteilung der Parteien auf Bundesebene untersucht werden. Im Fokus stehen darum die Entwicklung der Anteile von Mitgliedsbeiträgen und Staatlichen Mitteln im Etat der Bundespartei. Die regionalen und lokalen Parteiebenen werden nach wie vor hauptsächlich durch die Beiträge der Mitglieder
finanziert. 18 Wenn sich die These bestätigt, müssten sich die Mitgliedsbeiträge für die Bundespartei zu einem marginalen Anteil des Gesamtetats entwickelt haben. Gleichzeit müsste der Anteil der Staatlichen Mittel gestiegen sein und Haupteinnahmequelle darstellen.
3) Überprüfung der These:
3.1) Rückblick in die 60er und 70er Jahre
Wenn man zunächst rückblickend die SPD als die klassische Mitgliederpartei betrachtet, machten bereits 1960 die Mitgliedsbeiträge nur etwa ein Drittel der Einkünfte der Bundespartei aus. Die Bundespartei erhielt 15% der gesamten Mitgliedsbeiträge, wohingegen der Rest zwischen den unteren Parteiebenen aufgeteilt wurde. Obwohl sich die Mitgliederzahl in den 70er Jahren verdoppelte, machten die Beiträge weiterhin etwa 30% der Einkünfte aus,
17 Vgl. ebd., S.146f.
18 Vgl. Detterbeck, S149.
4
da sich das Volumen der Wahlkampfkostenerstattung erhöhte. In den 80er Jahren stiegen sowohl die staatliche Zuschüsse als auch die Mitgliedsbeiträge weiter an, deren Volumen sich wieder verdoppelte.
Im Gegensatz zur SPD hatte die CDU 1960 nur eine geringe Mitgliederanzahl und folglich spielten diese Einkünfte vor allem in der Bundespartei nur eine sehr geringe Rolle. Sie machten weniger als 20% des Etats aus. Zudem wurden erst Ende der 60er Jahre bundeseinheitliche Mitgliedsbeiträge eingeführt. Erst der massive Mitgliederanstieg in den 70er Jahren erhöhte die Einkünfte der Mitgliederbeiträge in der Bundespartei auf knappe 30%. Jedoch führten die sinkenden Mitgliederzahlen seit den 80ern und die höheren staatlichen Subventionen wieder zu einer geringeren Bedeutung dieser Einkünfte für die
Bundespartei. 19
3.2) Entwicklung seit 1983 bis 2005
In der Periode nach der sozial-liberalen Koalition verfügte die Bundespartei der SPD bis 1989 durchschnittlich über einen Etat von 35,4 Mio. €. Der Etat setzte sich zu etwa 66% aus direkt staatlichen Mitteln (Wahlkampfkostenerstattung und zusätzlich ab 1984 der Chancenausgleich) und etwa 27% Mitgliedsbeiträgen zusammen. Hierbei muss allerdings
beachtet werden, dass nur 1983 20 die Parteisteuern separat angegeben wurden und somit für den restlichen Jahr möglicherweise in den Mitgliedsbeiträgen mitverrechnet wurden. Für das Jahr 1983 fällt der überdurchschnittlich hohe Betrag der staatlichen Mittel auf, der 89,5% des Gesamtetats ausmacht (Tabelle 1). Dies lässt sich aber durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts begründen, wonach sich die Parteien ab 1984 nicht mehr hauptsächlich aus staatlichen Mittel finanzieren dürfen, was eine Änderung des Parteiengesetzes zur Folge hatte. Nach der Änderung durften sich Parteien insgesamt nur zu maximal 50% aus staatlichen Mittel finanzieren. Hinzu kam, dass aufgrund des alten Verfahrens die Schlusszahlung der vorgezogenen Bundestagswahl 1983 und die letzten
Abschlagszahlung sowie die Abschlagszahlung der Europawahl 1984 zusammenkamen. 21 Ab 1984 wurde den Parteien zusätzlich zur Wahlkampfkostenerstattung der so genannte
Chancenausgleich als weitere staatliche Finanzhilfe ausgezahlt. 22 Zusammen mit dem Anstieg
19 Vgl. Detterbeck S.155-157.
20 Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 10/2172, Rechenschaftsberichte 1983 der politischen Parteien, 23.10.84, abgerufen am 13.10.2007 unter: http://dip.bundestag.de/btd/10/021/1002172.pdf .
21 Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 10/3235, Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach §23 Abs. 5 des Parteiengesetzes, 23.10.85, abgerufen am 13.20.2007 unter: http://dip.bundestag.de/btd/10/032/1003235.pdf, S.2-4.
22 Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 10/5091, Bericht des Präsidenten des Deutschen Bundestages nach §23 Abs. 5 des Parteiengesetzes, 26.02.86, abgerufen am 13.20.2007 unter:
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Arbeit zitieren:
Michael Deusch, 2007, Parteienfinanzierung: Die Relevanz der Mitgliedsbeiträge für die Parteien auf Bundesebene, München, GRIN Verlag GmbH
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