2
Inhalt
1. Einleitung 4
2. Theoretische Grundlagen: Risiko und Risikomanagement 5
2.1 Klärung zentraler Begriffe. 5
2.2 Gesetzliche Grundlagen von Risikomanagement. 7
2.3 Instrumente und Methoden des Risikomanagements 9
2.4 Einordnung des Risikomanagements in das strategische Controlling 10
2.5 Einordnung der Behindertenhilfe in die Soziale Arbeit. 11
2.5.1 Ausrichtung der Behindertenhilfe 11
2.5.2 Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe. 13
3. Risikomanagement in der sozialen Arbeit und in der Behindertenhilfe 15
3.1 Risikodimensionen der Sozialen Arbeit 15
3.2 Spezielle Risiken in der Behindertenhilfe 18
3.3 Grenzen von Risikomanagement in der Behindertenhilfe. 21
4. Einführung eines Risikomanagements in die Behindertenhilfe 23
4.1 Identifizierung von Risiken. 24
4.1.1 Risiko Liquidität. 24
4.1.2 Risiko Umwelt und Markt 26
4.1.3 Risikomomente bezüglich der Stakeholder. 29
4.1.4 Risiko Rechtsform. 37
4.2 Geeignete Instrumente von Risikomanagement. 39
4.2.1 Allgemeine Überlegungen und Zuordnung der Instrumente zu
Teilrisiken. 39
4.2.2 Technische Aspekte der gewählten Instrumente 45
3
4.3 Implementierung der gewählten Instrumente 48
5. Weiterführende Schlussfolgerungen und Empfehlungen 52
5.1 Weiterführende Schlussfolgerungen. 52
5.2 Empfehlungskatalog 59
6. Fazit 63
7. Literatur. 63
8. Abbildungsverzeichnis 68
4
1. Einleitung
Mit dem Beginn der Privatisierung des deutschen Sozial- und Gesundheitssystems sind auch solche Organisationen in den marktwirtschaftlichen Raum gerückt, die traditionell nicht mit primär ökonomischen Vorstellungen verknüpft waren und sich bis dahin auch im Selbstverständnis nicht als wirtschaftende Organisationen, als ökonomische Einheiten begriffen haben. Der Eintritt in den ökonomischen Raum bedeutete die Umstellung vom Versorgungsgedanken hin zum Dienstleistungsgedanken und brachte einen radikalen Paradigmenwechsel bezüglich der organisationalen Führung von einschlägigen Betrieben mit sich. Es ging nicht mehr nur darum, Vorgaben zu erfüllen und einen Kostenrahmen einzuhalten, sondern es tauchte auch plötzlich jener Faktor auf, der den marktwirtschaftlichen ökonomischen Wettbewerb im Kern bestimmt und der seine Dynamik ausmacht: Die Dialektik von Chance und Risiko, die Gefahr, mit seinen Führungsideen, seinen Produkten und seiner Ressourcenlage zu scheitern oder im Wettbewerb zu bestehen.
In der vorliegenden Arbeit wird zunächst das Wesen jener marktwirtschaftlichen Dialektik von Chance und Risiko sowie seine strategischen Konsequenzen bezüglich der aktuellen Lage in der Sozialen Arbeit dargestellt. Dabei wird exemplarisch der Fall der Behindertenhilfe hervorgehoben. Konkret werden zunächst in einem theoretischen Teil (Kapitel 2) die wichtigsten Begriffe in diesem Kontext geklärt und im Hinblick auf die aktuelle Situation diskutiert. Weiter werden hier die gesetzlichen Grundlagen, die wichtigsten Instrumente von Risikomanagement, dessen theoretische Verortung im strategischen Controlling und die allgemeine Stellung der Behindertenhilfe in der Sozialen Arbeit behandelt. In einem ersten Hauptteil (Kapitel 3) werden die wichtigsten allgemeinen Aspekte von Risikomanagement sowie dessen strategische Bedeutung im Kontext der Sozialen Arbeit, insbesondere dessen strategische Grenzen, dargestellt.
Der zweite Hauptteil (Kapitel 4) behandelt paradigmatisch die praktischen Perspektiven der Einführung von modernem Risikomanagement in die Sozia- le Arbeit. Dabei sollen konkrete Risiken dieser Branche auf unterschiedlichen
5
Ebenen sowie die Perspektiven ihrer Identifizierung und Bewältigung aufgezeigt und anhand der Ergebnisse empirischer Forschung und der Zahlen körperschaftlicher Berichte verdeutlicht werden. Im darauffolgende Abschnitt (Kapitel 5) werden weiterführende Schlussfolgerungen formuliert, die als strategische Empfehlungen für ein Risikomanagement in der Sozialen Arbeit gesehen werden können. Ein kurzes Fazit sowie ein persönlicher Ausblick schließen die vorliegende Arbeit ab (Kapitel 6).
In methodischer Hinsicht steht die vorliegende Arbeit auf zwei Säulen. Die erste Säule ist die der Literaturfundierung, mit der in den theoretischen Abschnitten gearbeitet wird: Die wichtigsten Begriffe und theoretischen Aspekte sollen im Folgenden so gewählt werden, dass sie dem Standard der aktuellen Forschungsliteratur entsprechen. Zudem sollen Anregungen aus der Forschungsliteratur wichtige Grundlinien der strategischen Formulierung von Risikomanagement in der Sozialen Arbeit ermöglichen. Die zweite methodische Säule ist die der empirischen Analyse. Vor allem die praktischen Risikoaspekte Sozialer Arbeit werden aus konkreten aktuellen Statistiken hergeleitet bzw. werden mit solchen Statistiken strategische Schlussfolgerungen fundiert.
2. Theoretische Grundlagen: Risiko und Risikomana-
gement
2.1 Klärung zentraler Begriffe
Unter dem Begriff der Sozialen Arbeit wird in älteren Publikationen, die noch nicht die aktuellen Vorgänge der zunehmenden Privatisierung des deutschen Sozialsystems berücksichtigen, beispielsweise bei Maas (1996), oftmals ein „Verwaltungshandeln“ verstanden, also die Umsetzung des staatlichen Verwaltungsauftrags im Sozialbereich im Rahmen der Tätigkeit einer Organisation, einer Gruppe oder einer Einzelperson. 1 Aber selbst in solchen älteren
1 Vgl.: Maas, Udo (1996): Soziale Arbeit als Verwaltungshandeln. S. 37.
6
Publikationen wird, wie das Beispiel von Maas zeigt, auch bereits ein Begriffskonstrukt Sozialer Arbeit zugrunde gelegt, das Aspekte sozialer Hilfstätigkeit unter ökonomischen Zwängen, also unter der Prämisse der Ökonomie, thematisiert. 2
Soziale Arbeit im Rahmen eines Sozialstaates wie des deutschen Sozialstaates ist also selbst unter der weitgehenden staatlichen finanziellen und organisatorischen Fürsorge und Verwaltung mehr als nur die Umsetzung eines staatlichen Auftrags: Sie muss auch jene Herausforderungen bewältigen, die sich allen Organisationen stellen, die im ökonomischen Raum agieren. In diesem Zusammenhang wird in der aktuellen Forschung die Frage debattiert, ob mit dem Eintritt der Sozialen Arbeit in den ökonomischen Raum ein Zustand beendet worden sei, der die Ökonomie aus den wichtigen gesellschaftlichen Fragen der Sozialen Arbeit herausgelöst habe, oder ob die Soziale Arbeit mit dem Eintritt in die ökonomische Sphäre „kommerzialisiert“ worden sei. 3 Ohne solche begrifflichen Fragen an dieser Stelle zuspitzen zu wollen, mag der Begriff der Sozialen Arbeit heute als jene organisierte soziale Hilfestellung definiert werden, die die Entwicklung einer Gesellschaft auch entgegen soziökonomischer und gesellschaftlicher Trends in eine solche Richtung lenken soll, die von der Gesellschaft gewollt ist. 4
Im Rahmen dieser Auffassung von Sozialer Arbeit als eines „Steuerungselements“ des modernen Sozialstaates bezüglich unterschiedlicher Aspekte der gesellschaftlichen Entwicklung werden mit Stimmer (2006) die Inhalte und Programme Sozialer Arbeit allgemein so definiert, dass diese Inhalte und Programme präventiv, korrigierend oder kompensierend bestimmte gesellschaftliche Prozesse verändern sollen, und dass diese Inhalte und Programme sowohl individuen- als auch strukturbezogen formuliert und umgesetzt werden. 5
2 Vgl. ebd., S. 31.
3 Vgl.: Elsen, Susanne (2007): Die Ökonomie des Gemeinwesens: Sozialpolitik und soziale Arbeit im Kontext von gesellschaftlicher Wertschöpfung und -verteilung. S. 27f.
4 Vgl.: Biermann, Benno (2007): Soziologische Grundlagen der sozialen Arbeit, S. 51.
5 Vgl.: Stimmer, Franz (2006): Grundlagen des methodischen Handelns in der sozialen Ar- beit, S. 40.
7
Der Begriff des Risikomanagements hat sich in den vergangenen Jahrzehn-
ten zu einer festen Größe in der wirtschaftswissenschaftlichen Terminologie entwickelt. Er hat insbesondere im Zusammenhang mit der strukturellen Dynamisierung der Weltwirtschaft stark an Bedeutung gewonnen, zumal nicht nur die allgemeinen Risiken des ökonomischen Handelns, sondern auch dessen positive Möglichkeiten der Chancenmaximierung deutlich zugenommen haben. Modernes Risikomanagement steht daher nicht mehr, wie dies in früheren Zeiten der Fall war, als Instrumentarium der Risikovermeidung da, sondern es steht für ein Instrumentarium der Risikokontrolle und der Chancenmaximierung in wechselseitiger strategischer Abstimmung. 6
Risikomanagement bedeutet also nicht die einseitige Minimierung von Risiken; dies müsste in einer dynamischen ökonomischen Situation, die auf laufenden Strukturwandel setzt, unbedingt zu einer Minimierung der ökonomischen Chancen führen; Risikomanagement bedeutet die Identifikation und bewusste Kontrolle von ökonomischen Risiken auf allen Ebenen von Organisation (Betrieb) Markt, und Rahmenbedingungen im Kontext der Chancenmaximierung. 7
Risikomanagement ist daher keinesfalls ein Nebenaspekt der Betriebswirtschaftslehre, sondern ein zentraler Aspekt moderner strategischer Unternehmensführung. Nicht umsonst werden Konzepte von Risikomanagement oft in allgemeine Konzepte strategischer Unternehmensführung (so die Balanced Scorecard) integriert. 8
2.2 Gesetzliche Grundlagen von Risikomanagement
Die Verschärfungen des Körperschaftsrechts in den vergangenen Jahren, Ergebnisse leidvoller Erfahrungen mit mangelnder Unternehmenstransparenz und mangelnder Risikokontrolle sowohl in großen als auch in kleinen
6 Vgl.: Romeike, Frank, (2003): Erfolgsfaktor Risiko-Management, S. 317f.
7 Vgl.: Wiggert, Marcel (2009): Risikomanagement von Betreiber- und Konzessionsmodellen, S. 17.
8 Vgl. dazu etwa: Peters, Dana (2007): Einsatz der Balanced Scorecard im Risikomanage- ment.
8
Unternehmen, haben unterschiedliche Ansätze zu einer verpflichtenden Einführung von Risikomanagement in Unternehmen mit sich gebracht. Hervorzuheben ist hier das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG), mit dem verpflichtende Standards zu Risikobewertung und Risikokontrolle im Unternehmensbereich eingeführt worden sind. 9 Diese Standards werden laufend durch Änderungen im Bilanzrecht mit konkreten Maßgaben versehen und in Richtlinien und Verwaltungsakten als Vorschriften den Unternehmen an die Hand gegeben.
Die gesetzlichen Grundlagen der verpflichtenden Einführung von Mindest-standards bezüglich strategischer Risikokontrolle sind also sowohl in der expliziten gesetzlichen Forderung nach einem Risikomanagementsystem zu sehen, als auch in den Standards des Handelsgesetzbuches (HGB), die mittels Bilanzierungsstandards groben Risikofehleinschätzungen durch Unternehmensführungen vorbeugen helfen sollen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die neuen Vorschriften bezüglich risikoreicher oder strategisch unklarer Finanzinstrumente. Auch in den neuen Bilanzierungsstandards nach IFRS (International Financial Reporting Standards) finden sich Ansätze zu einer verpflichtenden Risikokontrolle. 10
Neben diesen körperschafts- und handelsrechtlichen gesetzlichen Grundlagen lassen sich für den Bereich der Verwaltung und des Einsatzes öffentlicher Gelder nähere Vorschriften zur Risikokontrolle angeben (etwa § 7, Abs. 1, Bundeshaushaltsordnung; 11 diese Vorschriften als Implementierung eines allgemeinen Effizienzprinzips lassen sich auch auf eine Umsetzung staatlicher Aufträge anwenden). Solche Bestimmungen sollen im Folgenden allerdings nicht weiter vertieft werden, zumal die allgemeine Entwicklung ja weg
9 Vgl. zur Entstehungsgeschichte: „Vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung am 5. März 1998 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 4. März 1998 (Bundestagsdrucksache 13/10038) verabschiedet: Das Aktiengesetz vom 6. September
1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert: 7. § 91 wird wie folgt geändert: ... c) Folgender Absatz wird angefügt: (2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbe-stand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“
10 Vgl.: Stute, Andreas (2007): Konvergenz von IFRS und interner Unternehmensrechnung: Eignung der IFRS- Rechnungslegung zur Erfüllung von Funktionen und zur Substitution von Instrumenten der internen Unternehmensrechnung, S. 407.
11 Vgl.: Eidenmüller, Horst (2005): Effizienz als Rechtsprinzip. Möglichkeiten und Grenzen der ökonomischen Analyse des Rechts, S. 465.
9
vom bloßen Umsatz öffentlicher Gelder und hin zur marktwirtschaftlichen Organisation der Sozialen Arbeit geht.
Schließlich besteht eine grundgesetzliche Verpflichtung von Unternehmen, Kapital auch zum Wohle aller einzusetzen, es also nicht fahrlässig zu verschwenden etwa in Form eine vermeidbaren Insolvenz, die den Verlust von Arbeitsplätzen nach sich ziehen würde und andere negative soziale Folgen hätte. 12
2.3 Instrumente und Methoden des Risikomanagements
Das moderne Risikomanagement kennt unterschiedliche Ebenen von Methodik und instrumenteller Umsetzung. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen dem strategischen Risikocontrolling, das die Messung und Einordnung von Unternehmensrisiken in die strategische Positionierung des Unternehmens bedeutet und der Risikosteuerung, mit deren Instrumenten Einzelrisiken gesteuert, aber auch in einem Kontext des strategischen Unternehmensrisikos verhandelt werden. 13
Das Risikocontrolling wird mit unterschiedlichen Instrumenten der strategischen Unternehmensführung realisiert oder in diese eingebettet. Eine bekannte Variante ist das bereits angedeutete strategische Risikocontrolling mittels Balanced Scorecard, das die unterschiedlichen gemessenen und bewerteten Risikopositionen in einer Punkteaufteilung zur strategischen Übersicht zusammenführt. Solche Instrumente erlauben eine Bewertung der strategischen Risikoschwerpunkte von Unternehmen und stellen eine wichtige Hilfe für die Geschäftsführung im Kontext von strategischen Risikoentscheidungen dar. 14
12 Vgl.: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 944) geändert worden ist“, Art. 14, Abs. 2.
13 Vgl.: Kalwait, Rainer (2008): Risikomanagement in der Unternehmensführung. Wertgenerierung durch Chancen- und kompetenzorientiertes Management, S. 48-50.
14 Vgl.: Peters, Dana (2007): Einsatz der Balanced Scorecard im Risikomanagement, S. 16.
10
Der Aspekt der Risikosteuerung wird auf der Ebene der strategischen Unternehmensführung an das Risikocontrolling angebunden. Dabei werden die Einzelrisiken im Hinblick auf ihre Stellung im Gesamtrisiko des Unternehmens hin bewertet. 15 Die Steuerung von Einzelrisiken wird dagegen in der Forschungsliteratur relativ unabhängig von den gängigen zugrundeliegenden Methoden der strategischen Unternehmensführung beschrieben; nach Kalwait (2008) kommen folgende Instrumentenklassen zur Steuerung von Einzelrisiken im Unternehmenskontext in Betracht: „Risikovermeidung, Risikominimierung, Risikohedging, Risikotransfers, Risikoübernahme.“ 16
Die Methoden von Risikohedging und Risikotransfers setzen die Implementierung von komplizierten Finanzinstrumenten voraus, was im Kontext der Sozialen Arbeit schon aus Gründen des logistischen Aufwands sowie der Rechtsform der jeweils operierenden Gesellschaft nur in den seltensten Fällen infrage kommen dürfte. 17
2.4 Einordnung des Risikomanagements in das strategische Controlling
Nach Zinner (2007) bringen die aktuellen körperschaftsrechtlichen und bilanzrechtlichen Bestimmungen die Notwendigkeit der Implementierung eines in einer ganz bestimmten Weise strukturierten und fundierten Risikomanagementsystems mit sich. Solche Struktur und Fundierung ergebe sich aus der prioritären Stellung des Risikomanagementsystems im Körperschaftsrecht und bringe eine übergeordnete Rolle des Risikomanagementsystems im strategischen Controlling eines Unternehmens mit sich. 18
15 Vgl.: Kalwait, Rainer (2008): Risikomanagement in der Unternehmensführung. Wertgenerierung durch Chancen- und kompetenzorientiertes Management, S. 49.
16 Ebd., S. 50.
17 Vgl.: Fiege, Stefanie (2009): Risikomanagement- und Überwachungssystem nach KonTraG. Prozess, Instrumente, Träger, S. 36.
18 Vgl.: Zinner, Carsten (2007): Risikomanagement und KonTraG, S. 15.
11
Nach einer solchen Auffassung, die von den einschlägigen Bestimmungen aus dem Aktiengesetz 19 , § 91, Abs. 2, ausgeht, muss das Risikomanagement in einem Unternehmen aus drei Hauptkomponenten zusammengesetzt sein: Aus einem internen Überwachungssystem, das auf Basis von Kennzahlen die interne Unternehmensentwicklung überwacht, einem strategischen Risikocontrolling, das die Unternehmensrisiken identifiziert, misst und ein-ordnet und einem Frühwarnsystem, das die relevanten Risikoinformationen zusammenführt und als Meldungen von Momenten des Gesamtrisikos an die Geschäftsführung kommuniziert. 20
Das Risikomanagement eines Unternehmens darf auf einer solchen Grundlage also nicht grundsätzlich als ein bloßer untergeordneter Teil des strategischen Controllings angesehen werden, zumal das Frühwarnsystem der Geschäftsführung unmittelbar zuarbeiten muss. Es ist vielmehr von einer Bei-ordnung auszugehen sowie von einer teilweisen Überlappung von Kompetenzen, die vor allem im Punkt des Frühwarnsystems sogar als eine Über-ordnung zu verstehen sein kann. 21
2.5 Einordnung der Behindertenhilfe in die Soziale Arbeit
2.5.1 Ausrichtung der Behindertenhilfe
Die unterschiedlichen inhaltlichen Auffassungen von der Sozialen Arbeit bringen es mit sich, das aktuell keine eindeutige anerkannte Einordnung der Behindertenhilfe in das Praxisfeld der Sozialen Arbeit möglich ist. Auch in rechtlicher Hinsicht ist eine solche Einordnung nicht möglich, zumal die Behindertenhilfe auch über keine einheitliche Rechtsgrundlage verfügt. Nach Röh (2009) stellt die Soziale Arbeit sogar nur einen Teilaspekt der Behindertenhilfe dar, zumal die Behindertenhilfe auch Hilfestellungen solcher Art umfasst, die nicht als Soziale Arbeit anzusehen sind (etwa öffentliche Rechtsbe- 19 „Aktiengesetzvom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2509) geändert worden ist.“
20 Vgl.: Zinner, Carsten (2007): Risikomanagement und KonTraG, S. 15.
21 Vgl.: Schäffer, Utz (2007): Controlling zwischen Wissenschaft und Praxis, S. 13.
12
ratung, Versicherungsdienstleistungen etc.). 22 Insgesamt ist also eher von der Überschneidung zweier Praxisfelder auszugehen, wobei eine eindeutige Kongruenz nicht herzustellen ist.
Wichtige Grundlagen der Behindertenhilfe sind nach Röh (2009) jene gesellschaftlichen, politischen und wissenschaftlichen Diskurse, die zum Begriff der Behinderung geführt werden. Diese Diskurse bestimmen die allgemein anerkannte Kategorie der Behinderung sowie jene medizinischen, gesellschaftlichen, juristischen und verwaltungstechnischen Subkategorien, die die konkrete Feststellung von Behinderung und den Umgang mit Behinderung sowie die Behindertenhilfe erst möglich machen. 23
Weiter muss die Behindertenhilfe bei Situationsanalyse und Konzeptbildung sowie bei der Implementierung ihrer Maßnahmen von theoretischen Vorstellungen vom Wesen der Behinderung und ihres psychosozialen Wesens ausgehen. Röh (2009) nennt hier vor allem das biopsychosoziale Modell der ICF 24 sowie die Definitionsgrundlagen des SGB IX 25 und verweist damit auf medizinische und juristische Standards der psychosozialen Konzeptbildung zur Behinderung als Grundlage der Behindertenhilfe. 26
Der Begriff der Behindertenhilfe bedeutet also, bezogen auf die Soziale Arbeit, alle Aspekte sozialer Arbeit, die sich mit der Behindertenhilfe beschäftigen und die oben angedeuteten Grundlagen übernehmen.
Schäper (2006) unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen institutionalisierter und freier Behindertenhilfe, wobei die institutionalisierte Behindertenhilfe wiederum entlang der Rechtsstellung der Träger der jeweiligen Institutionen in eine öffentliche und eine private Behindertenhilfe unterschieden wird. Das Ziel der Hilfestellung gegenüber behinderten Menschen lasse sich entlang solcher Unterscheidungen allerdings nicht differenzieren, weder ent- 22 Vgl.:Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenhilfe, S. 56f.
23 Vgl.: ebd., S. 44f.
24 Vgl.: Schuntermann, Michael (2009): Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Online: http://www.bag-sozialarbeit.de/mediapool/40/401620/data/icf_kurzeinfuehrung.pdf
25 „Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen(Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1127) geändert worden ist“
26 Vgl. ebd., S. 54f.
13
lang bloßer inhaltlicher, noch programmatischer oder ideologischer Paradigmen. 27
Schäper (2006) führt weiter aus, dass die freien Institutionen der Wohlfahrtspflege ihre Behindertenhilfe als einen „Dritten Sektor“ neben kommerzieller und öffentlicher Behindertenhilfe errichten, dass es also auch eine graduelle Abstufung in der ökonomischen Ausrichtung der Behindertenhilfe zu berücksichtigen gilt. Eine solche Zwischenstellung zwischen Markt und Staat sei für die zukunftsweisenden Entwicklungen in der Behindertenhilfe typisch und konstituiere die spezifische Ausrichtung der Behindertenhilfe im aktuellen deutschen Sozialstaat. 28
2.5.2 Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe
Die zuvor angedeutete institutionelle und programmatische Nähe der Behindertenhilfe zur Sozialen Arbeit ist erst in den vergangenen drei Jahrzehnten entstanden. Zuvor war die Behindertenhilfe medizinischen Paradigmen verpflichtet, die geistig behinderte Menschen der Anstaltspflege und körperlich behinderte Menschen der familiären häuslichen Pflege zuwies. Seit etwa 1980 ist erst eine Tendenz zu verzeichnen, Behindertenhilfe als Soziale Arbeit zu verstehen, also als Instrument zur Steuerung jener gesellschaftlichen Entwicklungen, die sich aus den politischen Integrationszielen behinderter Menschen in die Gesellschaft ergeben sollten. 29
Behindertenhilfe hat ein modernes Selbstverständnis aber erst im Zuge eines solchen Paradigmenwechsels entwickelt. In jener Zeit, in der vor allem medizinische Paradigmen und das Paradigma der familiären Behindertenpflege
27 Vgl.: Schäper, Sabine (2006): Ökonomisierung in der Behindertenhilfe. Praktischtheologische Rekonstruktionen und Erkundungen zu den Ambivalenzen eines Diakonischen Praxisfeldes, S. 217.
28 Vgl. ebd.
29 Vgl.: Hinz, Andreas et al. (2003): Integrative Berufsvorbereitung: unterstütztes Arbeitstrai- ning für Menschen mit Behinderung, S. 25-27.
14
aktuell waren, konnte von einer konsistenten Behindertenhilfe als einer gesellschaftlichen Institution nicht die Rede sein. 30
Auf einer inhaltlichen Ebene werden die aktuellen Ansätze zur Behindertenhilfe als Ansätze zu einer Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben verstanden. Diese Ansätze beruhen auf dem Gedanken, dass es nicht die Aufgabe der Gesellschaft sein kann, das Lebensschicksal von behinderten Menschen aus einer externen Perspektive heraus nach unbestimmten Kriterien zu optimieren, sondern dass die Gesellschaft eine Verpflichtung hat, behinderten Menschen eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. 31
Das Begriffspaar von Selbstbestimmung und Teilhabe ist nicht nur für Theorie und Praxis der Behindertenhilfe entscheidend geworden, es hat sich auch an prominenter Stelle in den gesetzlichen Grundlagen der Behindertenhilfe etabliert. Einschlägig ist hier vor allem das SGB IX, wobei der Begriff der Teilhabe hier bereits in der offiziellen Bezeichnung des Gesetzes, also im Gesetzestitel, zur Anwendung kommt. 32 Der Begriff der Selbstbestimmung findet im SBG IX in die grundlegenden Bestimmungen, § 1, Eingang:
„Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.“ 33
Der Begriff der Selbstbestimmung ist also nicht isoliert als eine Kategorie der Selbstverantwortung zu verstehen (wie dies verschiedentlich landläufig geschieht), sondern er ist eingebettet in ein System von Kategorien der Gleichberechtigung, der Teilhabe und der Vermeidung von Benachteiligungen aller Art. Der Paradigmenwechsel von der Optimierung der Pflege zur Selbstbe- 30 Vgl.(27), S. 201.
31 Vgl.: Röh, Dieter (2009): Soziale Arbeit in der Behindertenhilfe, S. 64f.
32 Vgl. dazu: „Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1127) geändert worden ist.“
33 Ebd., § 1.
Arbeit zitieren:
Ilja Wöllert, 2010, Risikomanagement in der sozialen Arbeit am Beispiel der Behindertenhilfe, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Pflegemanagement / Sozialmanagement: Risikomanagement in der sozialen Arbeit am Beispiel der Behindertenhilfe ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Pflegemanagement / Sozialmanagement: neuer Titel erschienen: Risikomanagement in der sozialen Arbeit am Beispiel der Behindertenhilfe
Ilja Wöllert hat einen neuen Text hochgeladen
Basiswissen Soziale Arbeit. Lebensalter und Soziale Arbeit. 6 Bände
Bd.1:Eine Einführung. 2:Kindhe...
Hans Günther Homfeld, Jörgen Schulze-Krüdener, Thomas Swiderek, Michael Galuske, Sven Stiehler, Ute Karl
Kunst statt Strafe. Eine dialogische Betrachtung der ästhetischen Arbe...
Susanne M. Hüser-Granzow
Risikomanagement in sozialen Unternehmen
Theorie - Praxis - Verbreitung...
Robert Bachert, André Peters, Manfred Speckert
Soziale Arbeit im Dialog gestalten
Theoretische Grundlagen und me...
Hans Ullrich Krause, Regina Rätz-Heinisch
Communityorientierung in der Sozialen Arbeit
Die Aktivierung von sozialem K...
Sandra Landhäußer
Gesetzestexte für Soziale Arbeit
Studienausgabe Band II Sozi...
Sigmund Gastiger, Jürgen Winkler
0 Kommentare