Inhaltsverzeichnis:
1 Einleitung 4
2 Sozialgesetzgebung im Dritten Reich 5
3 Familie als Instrument einer rassenhygienischen Bevölkerungspolitik. 10
4 Rassenanthropologie als Familienforschung 11
5 Nationalsozialistische Familienpolitik 15
6 Schlussbetrachtung. 22
7 Literaturnachweis 25
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1 Plakat Lithographie: Gesunde Eltern - Gesunde Kinder Hrsg. von der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt,
Reichsf ührung, Berlin 1933. Quelle: http://www.dhm.de/ausstellungen/lebensstationen/2 134.htm
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1 Einleitung
Das Plakat fordert auf: Lest die bevölkerungspolitischen Aufklärungsschriften der N.S. Volkswohlfahrt! und propagiert mit der Präsentation einer strahlenden, gesunden deutschen Idealfamilie mit vier Kindern das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933. Das Gesetz legte fest, dass erbkranke Menschen, auch gegen ihren Willen, sterilisiert werden konnten. Dabei war laut Gesetzestext auch „die Anwendung unmittelbaren Zwanges zulässig“. 2
Das Propagandaplakat versetzt den heutigen Betrachter augenblicklich zurück in die Zeit des Nationalsozialismus, in der sich die Familie vielfältigen Eingriffen von Seiten des Staates gegenüber sah. Neue Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, wie sie noch in der Weimarer Republik diskutiert worden waren, wurden als widernatürlich angesehen und abgelehnt. Neben der Festlegung der Frauen auf ihre traditionellen Aufgaben und den Maßnahmen zur Erhöhung der Geburtenzahlen, installierten die Nationalsozialisten eine Trennung zwischen erwünschten Ehen und unerwünschten Ehen. So gab es auf der einen Seite die Förderung von ausgewählten Personen und deren Kindern und auf der anderen Seite das Verbot der Eheschließung für bestimmte Personengruppen bis hin zu deren Unfruchtbarmachung. Hinzu kam eine strenge Gesetzgebung, die zum Beispiel Ehen zwischen Juden und Nicht-Juden verbot und unter Strafe stellte.
Ich werde mich in dieser Arbeit speziell mit der Familienpolitik im Nationalsozialismus befassen. Grundlage soll eine allgemeine Einführung in die Sozialgesetzgebung und die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im dritten Reich bilden, um im Anschluss daran genauer auf die Familienpolitik- und Ideologie eingehen zu können. Ein Themenbereich wird die Art der Familienforschung der Rassenanthropologen und die damit verbundenen Ideen der Aufartung und der Verbesserung des Genpools bearbeiten. Im Hauptteil dieser Arbeit soll dann der Einfluss der nationalsozialistischen Anschauungen auf die Familienpolitik durch die Rechtsprechung und Rechtswissenschaft dargestellt werden. Schließlich wird eine kritische Gesamtbetrachtung den Abschluss dieser Arbeit bilden.
In der vorliegenden Arbeit stütze ich mich vor allem auf Schriften zum Thema von Gabriele Czarnowski und Claus Mühlfeld.
2 Vgl. http://www.dhm.de/ausstellungen/lebensstationen/2_134.htm .
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2 Sozialgesetzgebung im dritten Reich
Die Übernahme der politischen Macht durch die Nationalsozialisten, die Überwindung der Weltwirtschaftskrise und die Ersetzung der parlamentarischen Demokratie durch den Einparteien- und Führerstaat bildeten die politischen Grundlagen der Sozialpolitik des dritten Reiches.
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler berufen. Nur knapp zwei Monate später, am 24. März 1933, wurde vom Reichstag das sogenannte Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, das Ermächtigungsgesetz, verabschiedet. Durch dieses verfassungsändernde Gesetz konnte die Reichsregierung Gesetze außerhalb des in der Verfassung vorgesehenen Gesetzgebungsverfahrens verabschieden und erlassen. Das Ermächtigungsgesetz war der wichtigste Wegbereiter zum autoritären Führerstaat. 3 Die Überwindung der Weltwirtschaftskrise war ein entscheidender Punkt für die Zustimmung breiter Kreise der Bevölkerung zur nationalsozialistischen Politik und für die wirtschaftlichen Erfolge. Die Zahl der Arbeitslosen sank unter dem neuen Regime innerhalb eines Jahres von sechs Millionen auf vier Millionen und verringerte sich weiter von Jahr zu Jahr. Gerade diese rasche Verbesserung führte zu einer großen Zustimmung breiter Volkskreise zum Dritten Reich und seinem Führer. 4 Durch die schnelle Überwindung der Krise hatte das Dritte Reich eine günstige Ausgangstellung für die weitere Entwicklung der staatlichen Sozialpolitik. 5
Die nationalsozialistische Sozialpolitik wurde in allen Teilen konsequent auf das politische System und seine Zielsetzungen ausgerichtet. Bereits 1934 wurde die Sozialversicherung umgestaltet. Im Zuge einer Reform, die unter anderem die Beseitigung der Nachteile der Zersplitterung des Versicherungssystems erreichen sollte, wurde die Selbstverwaltung gravierend eingeschränkt und das Führerprinzip eingeführt. Den Versicherungseinrichtungen wurde ein von der Staatsführung bestimmter Leiter zugeteilt, das Versicherungsprinzip wurde aufgeweicht, Mittel der Sozialversicherungen wurden zweckentfremdet und später sogar dem Wehraufbau zugeführt. In das Sozialversicherungssystem wurde selbst das Ausnahmerecht der Nationalsozialisten gegenüber Minderheiten und Andersgläubigen, sowie Vorschriften über die Rassengesetzgebung mit eingeflochten. Die Leistungen der Sozialversicherung wurden, so Heinz Lampert, an gesundheitspolitischen Zielen orientiert und in einigen Punkten, gegenüber der
3 Vgl. Heinz Lampert/Jörg Althammer: Lehrbuch der Sozialpolitik: mit 41 Tabellen. Berlin 2004, S.81.
4 Die geistigen Mittel und die Instrumente zur Krisenüberwindung durch eine geeignete Beschäftigungspolitik sind
allerdings schon zu Zeiten der Weimarer Republik entstanden.
5 Vgl. Lampert/Althammer: Lehrbuch der Sozialpolitik. 2004, S.82.
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Sozialversicherung zu Zeiten der Weimarer Republik, verbessert. Bevölkerungspolitisch gesehen gab es zum Beispiel Verbesserungen in der Abstufung der Versicherungsleistungen im Rahmen der Familienhilfe nach der Kinderzahl. 6 Im Bereich der Arbeitsmärkte und der Arbeitsmarktpolitik erfolgten jedoch die gravierendsten Änderungen, die für das totalitäre System bezeichnend waren und sich in einer totalen Demontage aller demokratischen Einrichtungen manifestierten. Zum Beispiel wurde mit dem Gesetz zur Regulierung des Arbeitseinsatzes vom 15. Mai 1934 der außerbetriebliche Abbau von Arbeitnehmergrundrechten, wie die Freiheit der Wahl des Arbeitsplatzes, beschlossen. Die völlige Aufhebung der Freizügigkeit brachte die Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels ab 1939. Dieses Gesetz machte die Begründung und Lösung von Arbeitsverhältnissen allein von der Zustimmung des Arbeitsamtes abhängig. 7 Nach Lampert ist besonders die Entwicklung der Wohlfahrtspflege und der Familienpolitik aussagekräftig in Bezug auf den Charakter und die Funktion der Sozialpolitik des Dritten Reiches. Entsprechend nationalsozialistischer Weltanschauung war beispielsweise die Fürsorge des Staates nur dann angebracht, wenn die Hilfe der Familie versagte und wenn der Hilfsbedürftige der Hilfe würdig war. Würdig bedeutete, sich für die Volksgemeinschaft einzusetzen und ein wertvolles und nützliches Glied der Volksgemeinschaft zu sein. Rassenhygienische, staats- und bevölkerungspolitische Gesichtspunkte 8 bestimmten die Art und den Umfang der Fürsorgeleistungen, welche auf niedrigem Niveau gehalten wurden. 9 Entsprechend der rassistischen Bevölkerungspolitik im Dritten Reich spielte die Familienpolitik eine besondere Rolle. Sie umfasste zum Beispiel folgende Maßnahmen: Es gab erheblich größere Steuerermäßigungen als zu Zeiten der Weimarer Republik entsprechend der Kinderzahl. Zusätzlich gab es Kinderbeihilfen und Ausstattungsbeihilfen in kindereichen Familien. 10 Im Folgenden sollen nun die Grundlagen dieser Familienpolitik näher betrachtet werden.
Die Rekonstruktion der nationalsozialistischen Familienpolitik verdeutlicht dabei immer wieder den Versuch, die Familie als Institution im Kontext der Weltanschauung des NS-Regimes zu funktionalisieren. Die Bemühungen der parteipolitischen Verwaltungseinrichtungen konzentrierten sich auf die Schwerpunkte der quantitativen und qualitativen Bevölkerungsentwicklung. Nicht nur die moralisch-politische Bewertung des
6 Vgl. Lampert/Althammer: Lehrbuch der Sozialpolitik. 2004, S.82.
7 Ebd. S.84.
8 In Kapitel 3 dieser Arbeit werde ich näher darauf eingehen.
9 Vgl. Lampert/Althammer: Lehrbuch der Sozialpolitik. 2004, S.85.
10 Ebd.
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Beziehungszusammenhanges von Ehe, Familie und Fruchtbarkeit in seinen Auswirkungen auf die Volksgemeinschaft als sittliche Idee war ein wichtiges Grundanliegen der Nationalsozialisten. Auch die Instrumentalisierung der Sozialpolitik, Gesetzgebung und Rechtsanwendung sowie der Gesundheitspolitik spielte eine große Rolle, um die rassenpolitischen Zielsetzungen in Handlungsprogrammen festzuschreiben, die ihrerseits eine Legitimierung des Volksgemeinschaftsgedankens bewirken sollten. Nach Claus Mühlfeld wurden staatliche Ordnungsmuster mit der Rasse als Weltanschauung zu einer sozial regulativen Idee so verdichtet, dass die Verhaltenssteuerung dem Grundmuster einer Doppelmoral folgte: „Rasse als ethisch-politisches Interaktionsmedium folgte den Bedingungen einer Entdifferenzierung des Gesellschaftsverständnisses und des Weltbildes, in dem das ‘Wertmonopol einer Rasse’ alle
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Verhaltensregulierungen sanktionierte“
Der Handlungsspielraum wird durch ethisch qualifizierte Verhaltensmuster eingeengt und jede nicht legitimierte Alternative verkürzt sich unmittelbar zum abweichenden Verhalten und ist den Ritualen der sozialen Degradierung direkt ausgesetzt. Zur Durchführung und Realisierung des Gesellschaftsverständnisses waren die Nationalsozialisten nicht nur auf den Verwaltungsapparat, sondern auch auf die Kräfte, die ihnen den Zugang und die Handhabung des „Monopols der physischen Gewaltsamkeit“ anzeigten, angewiesen. Das NS-Regime war, um der Formulierung der Verwaltungsnormen und deren Legitimierung zu entsprechen, auf Personen und Institutionen angewiesen, die bereit waren als Definitionsmacht zu fungieren. 12
„Der Staat als Inkarnation des Gemeinwohls, als Instrument zur Sicherung und Ordnung der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie die Berufung auf die Werte von Pflicht, Gehorsam und Zucht bei gleichzeitiger Ablehnung der Priorität individueller Freiheitswerte und des politischen Pluralismus kam einer sozialregulativen Idee sehr nahe,
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der sich nationalkonservatives Denken verpflichtet sah.“
Mit dieser Sichtweise kam der Familie als Institution eine besondere Schutzwürdigkeit zu, denn von ihrer Aufwertung und Gesundung versprach man sich eine Stabilität der sozialen Ordnung und eine Festigung des Staates als sittliche Idee. So wurde die Familie zum Drehpunkt einer aktiven Bevölkerungs-, Sozial-, Rechts- und Gesundheitspolitik. Der Entwurf der
11 Claus Mühlfeld: Rezeption der nationalsozialistischen Familienpolitik: eine Analyse über die Auseinandersetzung
mit der NS-Familienpolitik in ausgewählten Wissenschaften 1933 - 1939. Stuttgart 1992, S.5.
12 Vgl. ebd. S. 5f..
13 Ebd. S.10.
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Arbeit zitieren:
Sandro Brandl, 2008, Die kontrollierte Familie, München, GRIN Verlag GmbH
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