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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Methode der Untersuchung 3
3. Gründe für die Übereignung des Klosters Rotaha an das Kloster
Lorsch 4
4. Verwandtschaftliche Beziehungen und Besitzverhältnisse der
Äbtissin Aba 6
5. Verwandtschaftliche Beziehungen und Besitzverhältnisse der
Äbtissin Hiltisnot vom Kloster Baumerlenbach 9
6. Fränkischer Adelsbesitz im Maingau als Ursache für die
Entwicklung von Adelsgeschlechtern des Mittelalters? 13
7. Schlusswort 15
Quellenverzeichnis 16
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Die Äbtissinnen Aba und Hiltisnot und
ihr karolingisches Rotaha
1. Einleitung
Mitten im Winter des Jahres 785/86 begibt sich die Äbtissin Aba des Klosters Rotaha, das der hl. Maria und den übrigen Heiligen geweiht ist, im Ochsenwagen nach Lorsch, um einen Vertrag mit dem Kloster Lorsch abzuschließen. Sie schenkte das Eigenkloster mit all seinen Besitzungen an das Kloster Lorsch, um es sofort wieder zu leasen. Wenn jemand dies tut und die Strapaze der Reise auf sich nimmt - man denke nur an die Verkehrsverhältnisse bei Straße und Bundesbahn im November und Dezember 2010- dann muss das Problem verdammt unter den Nägeln gebrannt haben. Nur um die Vergebung der Sünden zu erlangen, wie die Schenkungsurkunde schreibt- da hätte Aba auch den Frühling abwarten können. Es gab noch verschiedene andere, viel wichtigere Gründe, die diese Reise im Winter bewirkt haben könnten. Und komischerweise schon 2 Jahre später bekommt das Kloster Lorsch noch ein zweites Marienkloster, diesmal von der Äbtissin Hiltisnot geschenkt. Kloster Baumerlenbach liegt im Kochergau bei Westheim.
Vorliegende Untersuchung versucht zu klären, ob es Verbindungen zwischen dem Kloster der Aba und dem der Hiltisnot gibt, die zu einem ähnlichen Verhalten veranlassen.
2. Methode der Untersuchung
Hartmann weist in seinem Artikel über den frühmittelalterlichen Adel des Untermaingebietes nach, „dass -abgesehen von unmittelbar angegebenen Verwandtschaftsangaben - anhand von Namensgleichheiten (auch entsprechenden Ortsnamen) und -kombinationen , von Zeugendiensten, Besitzüberschneidungen und - nachbarschaften und dgl. Anhaltspunkten sich eine Fülle von Ansätzen bietet, deren Weiterverfolgung sehr interessante und aufschlussreiche Einblicke in genealogisch-besitzgeschichtliche
Zusammenhänge verspricht bzw. schon erkennen lässt.“ (6, S.149) Diese Methode wurde wesentlich von Wenskus entwickelt, ehemaliger Professor für mittelalterliche Geschichte in Göttingen. Er wird von Klaus Graf in seiner Schrift „Literatur als adlige Hausüberlieferung“ S.131 kritisiert „Sowohl Wenskus als auch Stormer operieren mit stammesübergreifenden Adelsgruppen, die aus Personenidentifizierungen in Verbindung mit besitzgeschichtlichen Beobachtungen erschlossen wurden. Ich kann hier keine eingehende Kritik der genealogisch-besitzgeschichtlichen Methode vorlegen,
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sondern verweise auf den empirischen Teil meiner Ausführungen, aus dem die methodischen Schwachstellen deutlich hervorgehen dürften.“ Zu dieser Theorie der Leitnamen, die an sich bestechend ist, sind jedoch einige Bemerkungen zu machen:
Hartman hat in seinen Untersuchungen die zeitliche Einordnung nicht oder wenig berücksichtigt. Um eine gewisse Plausibilität der
Untersuchungsergebnisse zu erhalten, sollte man eine mittlere mittelalterliche Lebenserwartung von 40 Jahren zugrunde legen. So kann es einfacher werden zu entscheiden, ob es der Vater oder der Sohn gleichen Namens ist. Und ein weiteres kommt hinzu. Man darf nicht außer acht lassen, dass es offenbar schon damals Modenamen gab. So zog sich z.B. der Name Hatto gleichermaßen durch die Schicht der Leibeigenen und Adeligen. Trotzdem scheint die Leitnamentheorie eine annehmbare Methode zur Aufstellung einer Arbeitstheorie zu sein, deren Ergebnisse dann als wahrscheinlich einzustufen sind.
Fest steht jedoch, dass keine hundertprozentig sichere Beweisführung zustande kommt. Die Ergebnisse müssen also ständig kritisch betrachtet werden.
In diesem Bewusstsein ist unter Zuhilfenahme des Codex Lorsch diese Untersuchung durchgeführt worden.
3. Gründe für die Übereignung des Klosters Rotaha an das Kloster Lorsch
Die Äbtissin Aba musste unter erheblichem Druck gestanden haben, als sie sich entschloss, sich im Winter 785 /786 zum Kloster Lorsch zu begeben, um ihr Kloster Rotaha dem H. Nazarius zu übereignen. Daher lohnt es sich, darüber einmal nachzudenken, welche Gründe sie wohl bewegt haben könnten, um ihre Handlungsweise plausibel erscheinen zu lassen. Den Grund, den sie angibt (7), nämlich für ihr Seelenheil zu sorgen, erscheint doch recht vordergründig. Einmal hätte sie dann auch im Sommer die Reise antreten können, zum anderen sind die Klauseln hinsichtlich Erbschaft, Eigentumsrechte und Äbtissinnennachfolge so detailliert ausgeführt, so dass man mit Recht annehmen kann, dass diese Vertragsvereinbarungen im Vordergrund gestanden haben.
So können folgende Gründe herausgestellt werden (5, S.36 ff.) • 772 und 775 werden die Benediktinerklöster Lorsch und Hersfeld zum Reichskloster erhoben. Der unmittelbare königliche Schutz und die autarke Selbstbestimmung bei der Abts- bzw. Äbtissinnachfolge sind wesentliche Vorteile eines Reichsklosters. Da Aba ebenfalls ein Benediktinerinnenkloster leitet, erhebt sie Anspruch, gleichfalls Reichskloster zu werden. Anlässlich eines Jagdbesuches König Karls im Herbst 785 im Königsforst Dreieich
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mit Übernachtung im Kloster Rotaha trägt sie dieses Anliegen angesichts der jüngst erfolgten Reichsklostererhebungen vor. König Karl lehnt dies ab, da das Kloster Rotaha viel zu klein und wenig leistungsstark war. Er schlägt den Kompromiss vor, sich dem Kloster Lorsch anzugliedern. In dem Moment gewinnt Aba alle Vorteile eines Reichsklosters. In der Schenkungsurkunde wird die Äbtisssinnennachfolge besonders herausgestellt und vertraglich geregelt.
• In der Urkunde wird der Tod des Maingaugrafen Theodo besonders heraus gestellt. Daraus kann man ableiten, dass der militärische Schutz des Klosters durch die Vogtei Niwenhof nicht mehr gewährleistet ist. Um allen Eventualitäten vorzubeugen - 777 fanden Einfälle der Sachsen auf hessisches Gebiet statt - entschließt sich Aba, den militärischen Schutz des Klosters Lorsch in Anspruch zu nehmen, um den Fortbestand des Klosters zu sichern.
• Aba stellt in der Urkunde heraus, dass die dem Kloster Lorsch übereigneten Güter ihr Allod sind, ihr Eigentum, das sie zum wirtschaftlichen Fortbestand des Klosters Rotaha eingebracht hatte. Diese Formulierung ist für die Zeit um 786 ungewöhnlich, da die Güter erst in späterer Zeit erblich werden. Zunächst sind sie Lehen, die den Magistralen zur wirtschaftlichen Nutzung übergeben werden und bei Tod oder anderen Gründen (Ungnade) dem König wieder zurückgegeben werden müssen.
Privateigentum - so wie es Aba beschreibt - kann es nur durch einen Rechtsakt des Königs werden.
Es ist wahrscheinlich, dass König Karl das Allod sanktioniert hat mit der Maßgabe, dass die Immobilien letztlich dem Reichskloster Lorsch zufallen, wenn das Kloster Rotaha wegen Fehlen von geeigneten Äbtissinnen aus dem Hause der Theodonen oder aus anderen Gründen (wirtschaftlicher oder kriegerischer Ruin) untergeht. In diesem Falle würde sämtlicher Besitz dem Kloster Lorsch zufallen.
• Auf der Synode Frankfurt von 794 unter König Karl wurden die damals üblichen Pflichten der Eigenkirchenherren schriftlich fixiert. Sie waren verpflichtet, für die geregelte Seelsorge in den Eigenklöstern zu sorgen. Aus der Schenkungsurkunde geht hervor, dass durch den Tod des Theodo der Eigenkirchenherr nicht mehr vorhanden ist und das die Erbschaft seines Amtes und der Funktion total offen ist.
Um für das Kloster klare seelsorgerische Verhältnisse herbeizuführen, begibt sich Aba mit ihrem Kloster in die Obhut von Kloster Lorsch. Kloster Lorsch wird damit zum
Eigenkirchenherren. Durch seine Erhebung zum Reichkloster und
Arbeit zitieren:
Dipl.Ing. (TU) Karl Pohl, 2011, Die Äbtissinnen Aba und Hiltisnot und ihr karolingisches Rotaha, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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