II
Abbildungsverzeichnis V
Abk ürzungssverzeichnis VII
1 Einleitung - 1 -
2 Begriffliche Grundlagen. - 3 -
2.1 Grundlagen KMU - 3 -
2.1.1 Begriffsabgrenzung nach europäischen Maßstäben - 3 -
2.1.2 Begriffsabgrenzung nach deutschen Maßstäben - 6 -
2.2 Grundlagen der IFRS. - 8 -
2.2.1 Einführung in die Rechnungslegung nach IFRS - 8 -
2.2.2 Aufbau der Standards. - 10 -
2.2.3 Organisation der IASB / IASCF - 12 -
2.2.4 Finanzierung des IASB - 14 -
2.2.5 Zusammenspiel IAS und IFRS - 14 -
2.2.6 Geltungsbereich der IFRS - 15 -
2.3 Grundlagen IFRS für KM.U - 15 -
2.3.1 Aufbau des Standards - 15 -
2.3.2 Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze /
Abschlussbestandteile - 16 -
2.3.3 Abgrenzung zu den Full IFRS. - 18 -
2.3.4 Anwendungsbereich der IFRS für KM.U - 20 -
2.4 Grundlagen des BilMog - 22 -
2.4.1 Entstehung und zeitlicher Verlauf - 22 -
2.4.2 Auswirkungen auf die deutsche Rechnungslegung - 23 -
3 Zielsetzungen der Rechnungslegungsstandards - 26 -
3.1 Aufgaben und Ziele des IASB mit den vollen IFRS. - 26 -
3.1.1 Harmonisierung der Rechnungslegung - 26 -
3.1.2 Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen - 27 -
3.1.2.1 Bereitstellung von Informationen. - 27 -
3.1.2.2 Darstellung der Vermögens- und Finanzlage. - 29 -
3.1.2.3 Darstellung der Ertragslage ................................... - 30 -
III
3.1.2.4 Veränderungen der Vermögens- und Finanzlage - 30 -
3.2 Zielsetzung des IFRS für KMU - 30 -
3.3 Zielsetzung des BilMog. - 31 -
3.3.1 Attribute der Zielsetzung. - 31 -
3.3.2 Eigenständig. - 32 -
3.3.3 Vollwertig - 34 -
3.3.4 Kostengünstig. - 34 -
3.3.5 Ausschüttungsrelevant - 35 -
3.3.6 Besteuerungsrelevant. - 35 -
4 Grundlagen zu Finanzinstrumenten - 36 -
4.1 Definitionen. - 36 -
4.1.1 Definition nach IRFS. - 36 -
4.1.2 Definition nach HGB - 38 -
4.2 Arten von Finanzinstrumenten - 39 -
4.2.1 Originäre Finanzinstrumente - 39 -
4.2.2 Derivative Finanzinstrumente - 40 -
4.3 Bewertung von Finanzinstrumenten - 42 -
4.3.1 Fair Value Bewertung - 42 -
4.3.2 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten - 47 -
4.3.3 Bewertungskategorien nach IAS 39 - 48 -
4.4 Bedeutung von Finanzinstrumenten für den Mittelstand. - 50 -
5 Behandlung von Finanzinstrumenten nach dem BilMog - 52 -
5.1 Vorgehensweise bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. - 52 -
5.1.1 Ansatz in der Bilanz. - 52 -
5.1.2 Ausweis in der Bilanz - 55 -
5.1.3 Bewertung auf Einzelebene. - 57 -
5.1.3.1 Grundsätze - 57 -
5.1.3.2 Kategorisierung. - 57 -
5.1.4 Bewertungseinheiten - 59 -
5.1.4.1 Grundlagen - 59 -
5.1.4.2 Hedgearten - 60 -
5.1.4.3 Bilanzielle Behandlung. - 62 -
5.1.5 Ausweis in der GuV ............................................................ - 62 -
IV
5.1.6 Anhangsangaben und Lagebericht. - 63 -
6 Behandlung von Finanzinstrumenten nach den IFRS für KMU - 64 -
6.1 Vorgehensweise bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. - 64 -
6.1.1 Finanzinstrumente nach dem IFRS für KMU - 64 -
6.1.2 Basis-Finanzinstrumente (Basic Financial Instruments) - 66 -
6.1.2.1 Anwendung - 66 -
6.1.2.2 Ansatz in der Bilanz - 67 -
6.1.2.3 Ausweis in der Bilanz. - 68 -
6.1.2.4 Bewertung auf Einzelebene - 70 -
6.1.2.5 Bewertungseinheiten (Hedge Accounting) - 72 -
6.1.2.6 Ausweis in der GuV - 72 -
6.1.2.7 Anhangsangaben und Lagebericht - 75 -
6.1.3 Andere Finanzinstrumente (other Financial Instruments) - 76 -
6.1.3.1 Anwendung - 76 -
6.1.3.2 Ansatz in der Bilanz - 76 -
6.1.3.3 Ausweis in der Bilanz. - 77 -
6.1.3.4 Bewertung auf Einzelebene - 77 -
6.1.3.5 Bewertungseinheiten (Hedge Accounting) - 78 -
6.1.3.5.1 Grundlagen. - 78 -
6.1.3.5.2 Hedgearten. - 79 -
6.1.3.5.3 Bilanzielle Behandlung - 80 -
6.1.3.6 Ausweis in der GuV - 83 -
6.1.3.7 Anhangsangaben und Lagebericht - 83 -
6.2 Vergleich zum HGB - 83 -
7 Standpunkt des Mittelstands zu den IFRS-KMU - 85 -
7.1 Beurteilung durch den Mittelstand - 85 -
7.2 Kritik aus Sicht der KM.U - 86 -
7.3 Vorteile für KMU durch Einführung der IFRS-KM.U - 88 -
7.4 Fazit - 89 -
8 Lehren aus der aktuellen Weltwirtschaftskrise - 90 -
9 Zusammenfassung und Schlussbetrachtungen / Ausblick - 91 -
Quellenverzeichnis....................................................................................... - 92 -
V
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Definition von KMU - 4 -
Abb. 2: Schwellenwerte KM.U - 5 -
Abb. 3: KMU-Definition des IfM Bonn - 6 -
Abb. 4: KMU-Anteile in Deutschland 2008. - 7 -
Abb. 5: Größenklassen nach § 267 HGB. - 8 -
Abb. 6: Verbindlichkeitsgrade der IFRS-Vorschriften. - 9 -
Abb. 7: Bestandteile des Frameworks - 10 -
Abb. 8: Wichtige Bestandteile eines Standards - 11 -
Abb. 9: Struktur des IASB - 12 -
Abb. 10: Aufbau des Standards für KMU - 16 -
Abb. 11: Verhältnis von IFRS light und Full IFRS - 19 -
Abb. 12: Zukünftiges publizitätsorientiertes IFRS-System - 22 -
Abb. 13: Gesetzgungsverfahren des BilMog. - 23 -
Abb. 14: Anwenderkreis und Anforderungen an die Rechnungslegung nach
BilMog. - 25 -
Abb. 15: Abbildung der wirtschaftlichen Lage - 28 -
Abb. 17: Grundprinzipien der Bewertung nach HGB. - 33 -
Abb. 18: Beispiele: Einfluss IFRS auf HGB nach BilMog - 33 -
Abb. 19: Für Finanzinstrumente relevante IFRS-Standards - 36 -
Abb. 20: Beispiele für originäre Finanzinstrumente. - 39 -
Abb. 21: Systematik derivativer Finanzinstrumente - 41 -
Abb. 22: Bewertungshierarchie zur Bestimmung des Fair Value - 43 -
Abb. 23: Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten. - 47 -
Abb. 24: Regelungsinhalte des IAS 39 - 49 -
Abb. 25 Bewertungskategorien für Finanzinstrumente nach IAS 39 - 50 -
Abb. 26: Bilanzierung auf der Aktivseite - 52 -
Abb. 27: Ansatzpflicht- verbot auf der Passivseite der Bilanz - 53 -
Abb. 28: Beispiele für die Bilanzierungsfähigkeit von Finanzinstrumenten - 54 -
Abb. 29: Bilanzgliederungsschema (Aktivseite) nach § 266 Abs. 2 HGB..... - 55 -
VI
Abb. 30: Bilanzgliederungsschema (Passivseite) nach § 266 Abs. 3 HGB. - 56 -
Abb. 31: HGB-Bewertungskategorien - 58 -
Abb. 32: Hedgearten. - 61 -
Abb. 33: Finanzinstrumente nach dem IFRS für KMU - 65 -
Abb. 34: Für Finanzinstrumente relevante IFRS KMU Standards. - 65 -
Abb. 35: Muster Bilanz. - 69 -
Abb. 36: Übersicht der GuV Komponenten. - 73 -
Abb. 37: Muster GuV UKV - 74 -
Abb. 38: Muster GuV GKV. - 75 -
Abb. 39: Behandlung von Finanzinstrumenten nach IFRS-KMU mit HGB... - 84 -
Abkürzungssverzeichnis
a.F. alter Fassung AV Anlagevermögen BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. BF Buchforderungen BilMog Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BMJ Bundesministerium der Justiz BStBK Bundessteuerberaterkammer DRSC Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. E & Y Ernst & Young AG GKV Gesamtkostenverfahren GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IASCF International Accounting Standards Committee Foundation IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS International Financial Reporting Standards IRZ Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung ISIN International Securities Identification Number KMO kapitalmarktorientierte Unternehmen KMU Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen KWG Gesetz über das Kreditwesen n.F. neue Fassung RAP Rechnungsabgrenzungsposten SAC Standards Advisory Council UKV Umsatzkostenverfahren UV Umlaufvermögen ZGV Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V.
1 Einleitung
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog), als auch die International Financial Reporting Standards für kleine und mittelständige Unternehmen (IFRS-KMU) wurden Mitte 2009 verabschiedet.
Diese Arbeit hat das Ziel, die Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach dem BilMog und den IFRS-KMU darzustellen, sowie einen Überblick aus der Sicht kleiner und mittelständischer Unternehmen zu geben. Hierfür wird in Kapitel 2 zuerst der Begriff des KMU abgegrenzt und ein Überblick über die begrifflichen Grundlagen gegeben, wonach in Kapitel 3 auf die Zielsetzungen der einzelnen Rechnungslegungsstandards eingegangen wird. In Kapitel 4 werden die Grundlagen zu Finanzinstrumenten vermittelt, indem diese definiert werden, die Arten von Finanzinstrumenten aufgezeigt werden, die unterschiedliche Bewertung dargestellt wird, sowie auf die Bedeutung von Finanzinstrumenten für den Mittelstand eingegangen wird. Wie Finanzinstrumente nach dem BilMog behandelt werden, wird in Kapitel 5 aufgezeigt; in Kapitel 6 wird dies für die IFRS-KMU dargestellt. Welchen Standpunkt der Mittelstand bezüglich der IFRS-KMU einnimmt wird in Kapitel 7 behandelt, indem neben einer Beurteilung des Mittelstandes bezüglich der IFRS-KMU auch auf Kritik und potenzielle Vorteile einer Einführung eingegangen wird. Kapitel 8 gibt einen Einblick, welche Lehren bezüglich der Bilanzierung von Finanzinstrumenten aus der Wirtschaftskrise gezogen wurden. Am Ende dieser Arbeit werden eine kurze Zusammenfassung, sowie ein Ausblick gegeben.
Wenn in der folgenden Arbeit vom Handelsgesetzbuch (HGB) gesprochen wird, handelt es sich um den Rechtsstand nach BilMog, also das HGB neuer Fassung (n.F.). Nur bei Bezugnahme auf den alten Rechtsstand vor Einführung des BilMog, wird dies durch Vermerk von HGB alter Fassung (a.F.) kenntlich gemacht.
Ein Verweis auf einen Abschnitt der IFRS-KMU wird in dieser Arbeit wie folgt dargestellt: z.B. IFRS-KMU 2, was bedeutet Abschnitt zwei des Standards der IFRS-KMU.
2 Begriffliche Grundlagen
2.1 Grundlagen KMU
2.1.1 Begriffsabgrenzung nach europäischen Maßstäben
In der europäischen Wirtschaft spielen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine zentrale Rolle. In der Europäischen Union gibt es etwa 23 Millionen KMU, die einen Anteil von 99 % des Unternehmensbestands ausmachen und rund 75 Millionen Arbeitsplätze stellen. Die Europäische Kommission sieht deshalb eine Priorität darin, KMU in ihrem Bemühen um wirtschaftliches Wachstum zu unterstützen um somit die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu begünstigen. 1
Um festzustellen, ob ein Unternehmen als KMU einzustufen ist, wird zunächst vorausgesetzt, dass es sich um ein Unternehmen handelt. Nach der Terminologie des Europäischen Gerichtshofes gilt als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. 2 Somit können auch Selbstständige, Familienbetriebe, Personengesellschaften und Vereinigungen, die regelmäßig einer
wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, als Unternehmen angesehen werden. Der Ausschlag gebende Faktor ist also nicht die Rechtsform, sondern vielmehr die wirtschaftliche Tätigkeit. 3
Nachdem festgestellt wurde, dass es sich um ein Unternehmen handelt, müssen die Unternehmensdaten anhand von drei Kriterien überprüft werden, wie in der folgenden Abbildung dargestellt.
1 Vgl. Europäische Kommission 2006, S. 5.
2 Vgl. ebd., S. 12.
3 Vgl. ebd., S. 12.
4 Abb. 1: Definition von KMU
Für jedes der drei Kriterien sind Schwellenwerte definiert, die für die Bewertung, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen, ein mittelgroßes Unternehmen oder ob es sich nicht um ein Unternehmen handelt, was unter die KMU-Definition fällt, maßgeblich sind. Eine Übersicht über die Schwellenwerte gibt Abbildung 2.
Die Unternehmensdaten werden nun mit den Schwellenwerten verglichen um festzustellen, in welche Kategorie das Unternehmen einzuordnen ist. Es steht dem Unternehmen frei, entweder den Schwellenwert für den Umsatz oder für die Bilanzsumme zu verwenden, wohingegen der Schwellenwert für die Mitarbeiterzahl zwingend einzuhalten ist. Die Wahlmöglichkeit zwischen Bilanzsumme und Jahresumsatz wurde eingeführt, um eine faire Behandlung von Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftszweige zu gewährleisten, da
4 Europäische Kommission 2006, S. 13.
beispielsweise im Handel und Vertrieb die Umsatzzahlen naturgemäß höher sind als im verarbeitenden Gewerbe. 5
6 Abb. 2: Schwellenwerte KMU
Bei der Mitarbeiterzahl sind sämtliche Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten sowie Saisonarbeitskräfte zu berücksichtigen, wohingegen Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- bzw. Berufsausbildungsvertrag haben, nicht als Mitarbeiter gezählt werden. Ebenso
5 Vgl. Europäische Kommission 2006, S. 13.
6 Europäische Kommission 2006, S. 13.
bleiben Personen im Elternurlaub unberücksichtigt. 7 Unter die Kategorie der zu berücksichtigen Mitarbeiter fallen: 8
• Lohn- und Gehaltsempfänger
• Für das Unternehmen tätige Personen, die in einem
Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht als Arbeitnehmer gelten
• Mitarbeitende Eigentümer
• Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben
und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen
Außer den oben genannten Kriterien gibt es noch weitere individuelle Unternehmensdaten zu berücksichtigen, auf die an dieser Stelle nicht eingegangen werden soll. 9
2.1.2 Begriffsabgrenzung nach deutschen Maßstäben
In Deutschland gelten, abweichend der Definition von KMU der Europäischen Union, die folgenden Kriterien des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) bei der Klassifizierung. 10
11 Abb. 3: KMU-Definition des IfM Bonn
7 Vgl. Europäische Kommission 2006, S. 15.
8 Vgl. ebd., S. 15.
9 Vgl. zu diesem Thema ausführlich das Benutzerhandbuch „Die neue KMU-Definition“
herausgegeben von der Europäischen Kommission.
10 Vgl. www.IfM-Bonn.de 2002.
11 www.IfM-Bonn.de 2002.
Beide Kriterien, Beschäftigtenzahl und Umsatz des Unternehmens, müssen erfüllt sein, damit ein Unternehmen als KMU klassifiziert wird. Die sich nach dieser Definition ergebene Quantifizierung stellt die Grundlage für amtliche statistische Auswertungen sowie einer Vielzahl von empirischen Untersuchungen dar. 12
Um die Bedeutung der KMU in Deutschland besser zu verdeutlichen, zeigt die folgende Abbildung einige Schlüsselzahlen der KMU in Deutschland im Jahre 2008:
13 Abb. 4: KMU-Anteile in Deutschland 2008
Die vorangegangene Abbildung betont die Wichtigkeit der KMU in Deutschland, die 99,7% des Unternehmensbestands ausmachen und 70,5% der Arbeitnehmer beschäftigen. Auch bei der Aus- und Weiterbildung spielen sie
12 Vgl. Rohlfing, M. / Funck, D. 2002, S. XXII f.
13 www.IfM-Bonn.de 2009.
eine wichtige Rolle, da sie einen Anteil von 83,1% der Ausbildungsplätze stellen. 14
Außer der KMU-Definition des IfM Bonn, gibt es in Deutschland eine weitere Definition nach § 267 HGB, die eine Umschreibung der Größenklassen von Kapitalgesellschaften zu Rechnungslegungszwecken bietet:
15 Abb. 5: Größenklassen nach § 267 HGB
Diese Einteilung hat dadurch besondere Bedeutung, dass es für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften verschiedene Erleichterungen gibt.
2.2 Grundlagen der IFRS
2.2.1 Einführung in die Rechnungslegung nach IFRS
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind seit dem Jahr 2005 für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen in der EU obligatorisch. Rechtliche Grundlage hierfür stellt Artikel 4 der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 dar, der die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards betrifft. 16 In Deutschland wurde dies in § 315a Abs. 1 und 2 HGB umgesetzt.
Die Grundidee hinter den IFRS besteht darin, Rechnungslegungsstandards unter starker Einbindung von Repräsentanten verschiedener Staaten zu
14 Für weitere Informationen und Statistiken zum Thema KMU werden die Webseiten des
statistischen Bundesamtes, sowie des IfM Bonn empfohlen.
15 Eigene Darstellung, Daten entnommen aus: § 267 HGB.
16 Vgl. Ballwieser, W. 2009, S. 1.
entwickeln, 17 um eine einheitliche Bilanzierung zu erreichen, welche die Abschlüsse der Unternehmen innerhalb der EU besser vergleichbar macht. 18
Das System der IFRS umfasst die folgenden Rechnungslegungsstandards, die in einem IFRS-Abschluss zwingend anzuwenden sind: 19
• International Financial Reporting Standards (IFRS),
• International Accounting Standards (IAS) und
• Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations
Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).
Um die verschiedenen Verbindlichkeitsgrade der IFRS-Vorschriften besser zu verdeutlichen dient nachfolgende Abbildung.
20 Abb. 6: Verbindlichkeitsgrade der IFRS-Vorschriften
Das Rahmenkonzept (Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements), welches im Jahre 1989 erlassen wurde, bildet die Basis für die Entwicklung von IFRS. Es soll beim Fehlen eines anwendbaren IFRS als Grundlage dienen, um daraus zulässige Bilanzierungsmethoden ableiten zu
17 Vgl. Wagenhofer, A. 2009, S. 69.
18 Vgl. Ballwieser, W. 2009, S. 1.
19 Vgl. Wagenhofer, A. 2009, S. 82.
20 Buchholz, R. 2009, S. 10.
können. Weiterhin ist es wichtig für den Hintergrund und für das Verständnis, sowie die Interpretation der IFRS. Es ist wegen seines hohen Alters jedoch nicht mehr hundertprozentig mit allen heutigen IFRS kompatibel und wird deshalb zur Zeit überarbeitet. 21
Die Bestandteile des Rahmenkonzepts sind in folgender Abbildung dargestellt:
22 Abb. 7: Bestandteile des Frameworks
2.2.2 Aufbau der Standards
Jeder Standard regelt in sich abgeschlossen ein bestimmtes
Rechnungslegungsproblem. Im Normalfall wird auf die Bilanzierung, Bewertung und Darstellung von Geschäftsfällen und Ereignissen, sowie zusätzliche Angabepflichten eingegangen. Teilweise jedoch gibt es Einschränkungen indem nur auf z.B. Bilanzierung und Bewertung eingegangen wird, was abhängig vom Umfang der zu regelnden Materie geschieht. Die einzelnen Standards sind in ihrem Umfang sehr unterschiedlich, manche sind auf wenigen Seiten geregelt, andere umfangreichere Standards, wie z.B. die Finanzinstrumente, umfassen deutlich mehr Seiten sowie mehr als nur einen Standard. 23
Die Standards, die das International Accounting Standards Board (IASB) erlässt sind prinzipienbasiert, was sie von den regelbasierten US-GAAP unterscheidet. 24 Aufgrund der Prinzipienorientierung sind zusätzliche Leitlinien und Interpretationen notwendig, um sie in der Praxis einsetzbar zu machen. 25
21 Vgl. Ballwieser, W. 2009, S. 4.
22 Buchholz, R. 2009, S. 8.
23 Vgl. Grünberger, D. 2008 S. 22.
24 Vgl. Weißenberger, B.E. 2007, S. 152.
25 Vgl. Grünberger, D. 2008 S. 22.
26 Abb. 8: Wichtige Bestandteile eines Standards
Die obige Abbildung soll zur Verdeutlichung der Bestandteile eines Standards anhand des IAS 38 (Immaterielle Vermögensgegenstände) dienen. Der fett gedruckte Teil kennzeichnet den verbindlichen Teil, welcher den Standard im engeren Sinne darstellt. 27
Grundsätzlich werden die IFRS in englischer Sprache verfasst und vom IASB beschlossen. Übersetzungen in andere Sprachen werden von der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) genehmigt und unmittelbar von der EU übersetzt, was meist nur auf den eigentlichen Standard selbst bezogen ist. Weitere Materialien wie Beispiele und
Implementierungsleitlinien werden in der Regel nicht übersetzt, was bei Detailfragen einen Rückgriff auf das englische Original nötig macht. 28
Das Risiko, welches die Übersetzung birgt, ist in dessen Qualität zu sehen. Es ist möglich, dass die eigentliche Intention einer Regelung durch die Übersetzung nicht genau erfasst wird, wodurch es zu Unterschieden in der Anwendung kommen kann. 29
26 Buchholz, R. 2009, S. 8.
27 Vgl. Buchholz, R. 2009, S. 8.
28 Vgl. Wagenhofer, A. 2009, S. 87.
29 Vgl. Buchholz, R. 2009. S. 6.
2.2.3 Organisation der IASB / IASCF
Das folgende Schaubild verdeutlicht, wie der ISAB / IASCF organisiert ist:
30 Abb. 9: Struktur des IASB
Die IASCF ist der Trägerverein des IASB. 31 Um eine möglichst breite internationale Vertretung zu repräsentieren, besteht die IASCF aus 22 Treuhändler (Trustees) mit verschiedenem geographischem und beruflichem Hintergrund. Den Treuhändlern, bei welchen es sich vorwiegend um einflussreiche Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Verwaltung handelt, kommt eine tragende Bedeutung zu. 32 Sie haben eine Aufsichtsfunktion und sie
30 www.IASB.org 2010.
31 Vgl. Grünberger, D. 2008, S. 21.
32 Vgl. www.iasb.org 2010.
ernennen die Mitglieder des IASB, des IFRIC, des Standards Advisory Councial (SAC) und neue Treuhändler. 33 Außerdem haben sie die Aufsicht über das IASB und kümmern sich um die Aufbringung der Finanzierung des IASCF. Ein Mitspracherecht bei inhaltlichen Fragen der Rechnungslegung, steht ihnen allerdings nicht zu. Hintergrund dieser Trennung ist, eine mögliche Einflussnahme auf die Rechnungslegung durch große Geldgeber zu verhindern. 34
Das IASB ist das zentrale Organ, welches für die Inhalte der Rechnungslegung zuständig ist. Die IFRS werden von ihnen entwickelt und beschlossen, und es genehmigt die Interpretationen des IFRIC. Das IASB besteht aus 14 Personen, wovon zwölf hauptberuflich und zwei nebenberuflich tätig sind. Wichtig für die Mitglieder des IASB ist, dass sie Spezialisten in der Rechnungslegung sind und große Erfahrung aufweisen. Typischer Backround der Mitglieder liegt vor allem im Standardsetting, in der Wirtschaftsprüfung sowie der Bilanzerstellung und in der Bilanznutzung. 35
Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) besteht aus zwölf Mitgliedern und ist für die Entwicklung von Interpretationen zuständig welche eine einheitliche Anwendung der IFRS zum Ziel haben. Themen, die nicht oder nur unzureichend in den IFRS angesprochen werden und praktisch relevant sind sowie bei denen eine unterschiedliche Praxis in der Rechnungslegung besteht, werden hier behandelt. 36 Das Standards Advisory Council (SAC) steht dem IASB und den Treuhändlern, bei der Beratung von inhaltlichen Fragen und bei der Setzung von Prioritäten für das Arbeitsprogramm zur Seite. Weiterhin informiert es das IASB über Meinungen von wichtigen Organisationen, die viel mit der Rechnungslegung zu tun haben. Auch im SAC weisen die Mitglieder ein breites Spektrum von geographischem und beruflichem Hintergrund auf. Jährlich finden gewöhnlich
33 Vgl. Wagenhofer, A. 2009, S. 72.
34 Vgl. ebd., S. 73.
35 Vgl. Buschhüter, M. / Striegel, A. 2009, S. 53.
36 Vgl. Wagenhofer, A. 2009, S. 73.
drei Sitzungen statt, in denen das SAC vom IASB über seine Arbeit informiert wird. 37
2.2.4 Finanzierung des IASB
Das IASB ist als privater Standardsetter auf Spenden angewiesen. 38 Das Budget im Jahre 2007 betrug rund 17 Millionen Britische Pfund, wobei die Gehälter und Reisekosten der IASB-Mitglieder und der sonstigen Bediensteten der IASCF den größten Aufwendungsblock darstellten. Elf Millionen Britische Pfund konnten durch freiwillige Spenden eingenommen werden, wobei sich die vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit je 1,5 Millionen US-Dollar pro Jahr beteiligten. Der Rest wurde von verschiedenen großen Unternehmen beigetragen, welche in einer Liste der Spender im Jahresbericht der IASCF nachgelesen werden können. Weitere fünf Millionen Britische Pfund konnten durch den Verkauf von Publikationen eingenommen werden. 39 Die Treuhändler arbeiten schon seit einigen Jahren an der schwierigen Aufgabe einer nachhaltigen Finanzierung, die durch Beiträge der Staaten getragen und beispielsweise am Bruttonationalprodukt bemessen wird. 40
2.2.5 Zusammenspiel IAS und IFRS
Anfänglich wurden die IFRS als IAS (International Accounting Standards) bezeichnet, was sich im März 2002 änderte. 41 Die Standards die noch die alte Bezeichnung IAS tragen, behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden laufend überarbeitet und angepasst. Neu eingeführte Standards hingegen werden unter dem Namen IFRS eingeführt. Bei dieser Veränderung handelte es sich jedoch nur um eine reine Namensänderung die keine Auswirkung auf die Bedeutung
37 Vgl. Wagenhofer, A. 2009, S. 73.
38 Vgl. Schlaak, W.A.D. 2005, S. 76.
39 Vgl. www.iasb.org 2009.
40 Vgl. Wagenhofer 2009 S. 75.
41 Vgl. Grünberger, D. 2008, S. 21.
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