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Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis 4
Abk ürzungsverzeichnis 5
1 Einleitung 7
2 Bankenaufsicht und Risikomanagement 8
3 Risiken im Handelsbereich der Banken 12
3.1 Liquiditätsrisiko 13
3.2 Adressenausfallrisiko 14
3.3 Marktpreisrisiko 17
3.4 Rechtliches Risiko 19
3.5 Organisations- bzw. Betriebsrisiko 20
4 Risikomanagement-Organisation im Treasury 21
4.1 Aufbauorganisation 21
4.2 Ablauforganisation 24
5 Risikomanagement- und Überwachungsprozeß für Handelsgeschäfte 26
5.1 Risikopolitik und -managementstrategie 26
5.1.1 Festlegung einer Unternehmenspolitik für Finanzinstrumente 27
5.1.2 Fixierung von Rahmenbedingungen durch die Geschäftsleitung 29
5.2 Risikoidentifikation und -analyse 33
5.2.1 Analyse des Liquiditäts- und des Adressenausfallrisikos 36
5.2.2 Analyse des Marktpreisrisikos 37
5.3 Risikomessung und -bewertung 41
5.3.1 Messung des Adressenausfallrisikos 41
5.3.2 Bewertung des Marktpreisrisikos 45
5.3.3 Andere Risikomessungen 50
5.4 Risikosteuerung und -bewältigung 50
5.4.1 Steuerung des Liquiditätsrisikos 51
5.4.2 Steuerung des Adressenausfallrisikos 54
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5.4.3 Steuerung des Marktpreisrisikos 58
5.4.4 Steuerung des rechtlichen Risikos 65
5.4.5 Steuerung des Organisations- bzw. Betriebsrisikos 68
5.5 Risikoüberwachung und -reporting 69
5.5.1 Risikocontrolling 70
5.5.2 Interne Revision 71
6 Zusammenfassung 76
Literaturverzeichnis 79
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Abbildungsverzeichnis Seite
Abb. 1: Strukturierung des Adressenausfallrisikos.
Abb. 2: Strukturierung des Marktpreisrisikos.
Abb. 3: Strukturierung des Organisations- und Betriebsrisikos
Abb. 4: Risikomanagement- und Überwachungsprozeß
Abb. 5: Risikokalküle im Konzept ertragsorientierter Banksteuerung.
Abb. 6: Positionierung des Kreditinstituts am Geld- und Kapitalmarkt.
Abb. 7: Struktur der Rahmenbedingungen für den Handelsbereich.
Abb. 8: Einteilung der Risikoarten bei Handelsgeschäften
Abb. 9: Produkt-Risiko-Matrix der Marktrisiken.
Abb. 10: Quantifizierung des Adressenausfallrisikos.
Abb. 11: Komponenten für die Ermittlung des potentiellen Ausfallrisikos
Abb. 12: Money-at-Risk-Konzept zur Messung des Marktpreisrisikos
Abb. 13: Systematik risikobegrenzender Maßnahmen.
Abb. 14: Finanzinstrumente zur Liquiditätssteuerung.
Abb. 15: Limitsysteme für Adressenausfallrisiken.
Abb. 16: Limitarten für Marktpreisrisiken.
Abb. 17: Derivate zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos
Abb. 18: Vier Ebenen der Funktionstrennung
Abb. 19: Prüfungsfelder und -turnus der Internen Revision.
Abb. 20: Risk-Map als Prüfungshilfsmittel
Abb 21: Matrix zur Einschätzung des Entdeckungsrisikos
Abkürzungsverzeichnis
a.a.O. an anderem Ort Abb. Abbildung ABS Asset Backed Securities Abs. Absatz Abschn. Abschnitt AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz BAK, BAKred Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Basler Ausschuß Basler Ausschuß für Bankenaufsicht BB Betriebs-Berater (Zeitschrift für Recht und Wirtschaft) B.Bl. Betriebswirtschaftliche Blätter (Zeitschrift) BdB Bundesverband deutscher Banken BFA Bankenfachausschuß des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) BI/GF Bank Information / Genossenschaftsforum (Zeitschrift) BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich bspw. beispielsweise CAD Capital Adequacy Directive CaR Capital at Risk CD Certificates of Deposits d.h. das heißt DÜG Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz EGInsO Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung EU Europäische Union EuroEG Euro-Einführungsgesetz oder Gesetz zur Einführung des Euro ECP Euro-Commercial Papers f. folgende ff. ferner folgende FRA Forward Rate Agreement ggfs. Gegebenenfalls GmbHG GmbH-Gesetz
GuV Gewinn- und Verlustrechnung Hrsg. Herausgeber hrsg. v. herausgegeben von IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IKS Internes Kontrollsystem IOSCO International Organisation of Securities Commissions ISDA International Swap and Derivatives Association idR in der Regel ieS im engeren Sinn ifk Institut für Kreditwesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster InsO Insolvenzordnung iSv im Sinne von iwS im weiteren Sinn KontraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich KredBestV Kreditbestimmungsverordnung KWG Kreditwesengesetz LombardV Lombard-Überleitungs-Verordnung MaH Mindestanforderungen für das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute MaR Money at Risk NIF Note Issuance Facility OTC Over-The-Counter o.V. ohne Verfasser PVBP Price Value of a Basis Point Repos Repurchase Agreements SRF-Satz Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Ze ntralbank u.a. unter anderem u.U. unter Umständen VaR Value at Risk vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel ZIR Zeitschrift Interne Revision (Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis) ZfbF Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung
1 Einleitung
Gerade in den letzen Jahren haben eine Reihe von Schadensfällen wie etwa Barings, Daiwa oder Kidder Peabody im Zusammenhang mit Finanztransaktionen und dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten eindrucksvoll gezeigt, was im Handelsbereich geschehen kann, wenn kein angemessenes Risikomanagement- und Überwachungssystem besteht. Die im Herbst 1997 durch Devisenoptionsgeschäfte ausgelöste Asienkrise und die in der Folge auftretenden Bankenzusammenbrüche unterstreichen noch einmal die Gefahren, die die weltweit vernetzten Finanzmärkte in sich bergen. Immer wieder ziehen in Not geratene Kreditinstitute eine ganze Wirtschaft mit in die Schieflage. 1
Auch in Deutschland ist man aufgrund wachsender Risiken aus immer komplexer werdenden Instrumenten, veränderten Marktbedingungen und Kundenbedürfnissen sowie verschärftem Wettbewerb vor Managementfehlern nicht geschützt. Besonders hat steigender Ertragsdruck auf die Kreditinstitute zu einer bewußten Risikoübernahme, dem "Risk Taking" geführt. Angemessene Verfahren für das Risikomanagement und ein zuverlässiges Überwachungs- und Kontrollsystem sind daher von zentraler Bedeutung.
Eine notwendige Folge ist die interne und externe Forderung nach mehr Sicherheit und Überwachung. Extern findet sie ihren Ausdruck in immer neueren Auflagen der Aufsichtsbehörden, von denen am Anfang der Arbeit die wichtigsten aufgeführt sind. Die Effektivität eines umfassenden Risikomanagements wird jedoch im wesentlichen durch die interne Risiko- und Kontrollkultur eines Unternehmens beeinflußt und läßt sich nicht einfach durch aufsichtsrechtliche Reglementierunge n oder organisatorische Strukturveränderungen implementieren. Ein gemeinsames grundlegendes Normen- und Wertegerüst entscheidet letztlich darüber, ob für die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen die notwendige Offenheit entwickelt werden kann. 2
Die vorliegende Arbeit systematisiert das Risikomanagement- und Überwachungssystem im Handelsbereich der Banken und zeigt auf, welche Maßnahmen im einzelnen getroffen werden sollten, um Risiken prozeßorientiert und damit organisationseinheitenübergreifend steuern bzw. bewältigen zu können. Sie soll dazu beitragen, die Fähigkeit und aktive Bereitschaft aller Mitarbeiter zu fördern, Risiken bewußt wahrzunehmen, intensiv zu kommunizieren und risikobewußt zu handeln.
Dazu werden insbesondere die klare Definition und Differenzierung der relevanten Risiken im zweiten Ab-
1 vgl. Bonn, Joachim K.: Zu den Ursachen von Bankenkrisen - das Beispiel Japans, in: Kreditwesen 7/98, S. 10-18, hier S. 10 sowie KPMG (Hrsg.): Integriertes Risikomanagement, Berlin 1998, S. 8 (im folgenden abgekürzt als "Risikomanagement")
2 vgl. KPMG (Hrsg.), Risikomanagement, a.a.O., S. 8 f.
schnitt erforderlich. Die vorgenommene Risikobetrachtung umfaßt alle Kauf- und Verkaufsgeschäfte, die sowohl eigenständig, als auch als Hilfsgeschäfte durchgeführt werden, unabhängig, ob das Geschäft zum Zwecke des Hedgings, der Arbitrage oder der Spekulation abgeschlossen wurde. Der Anwendungsbereich erfaßt alle Handelstätigkeiten, die zu Risikopositionen führen: sowohl Geschäfte des Handelsbestands, der Liquiditätsreserve, Transaktionen für den Anlagebestand wie auch derivative Instrumente zur Begrenzung von Risiken im Nichthandelsbereich. 3
Anschließend werden die Organisation und die Phasen des Risikomanagementprozesses im dritten und vierten Hauptabschnitt analysiert. Die Einteilung des Risikosteuerungsprozesses in einzelne Verlaufsstadien bzw. Prozeßphasen soll dazu beitragen, das komplexe Phänomen weitgehend zu differenzieren, um daraus gezielte Ansatzpunkte im Hinblick auf ein operatives und strategisches Risikomanagement zu gewinnen.
Der Prozeß besteht aus fünf Phasen. Als erste wird die der Zielbildung genannt, welche gleichzusetzen ist mit der Zielsetzungsentscheidung durch die Geschäftsleitung. Danach schließen sich zwei Phasen der Problemerkenntnis - Risikoidentifikation sowie Messung und Bewertung - an. Maßnahmen zur Problemlösung werden in der vierten Phase aufgezeigt. Da Risikomeßverfahren sowie Hedgingmodelle (insbes. die Einsatzmöglichkeiten von Derivaten) in den letzen Jahren ausgiebig untersucht wurden und in umfangreicher Literatur zur Verfügung stehen, wird auf die detaillierte Beschreibung dieser Steuerungsinstrumente bewußt verzichtet. Der Überwachung wird im Rahmen dieser Arbeit besondere Gewichtung zugeschrieben. Sie wird in den Risikomanagementprozeß als fünfte Phase eingegliedert. Überwachung als mittelbare, nachträgliche Prüfung durch prozeßunabhängige Stellen ist klar von der unmittelbare Kontrolle innerhalb der einzelnen Phasen durch Prozeßbeteiligte abzugrenzen. Während das Controlling den Risikogehalt des Einzelgeschäfts bzw. Wertpapierportfolios überwacht, beziehen sich die Prüfungen der Revision maßgeblich auf die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses als Ganzheit incl. des Internen Kontrollsystems.
Das Wissen über die Prozeßstrukturen soll den Assimilationsprozeß unterstützen und eine Integration kognitiver Strukturen in zweifacher Hinsicht ermöglichen: zum einen soll es der Abgrenzung der Risikosituation von einer Normalsituation dienen, zum zweiten sollen der Zeitablauf und die Kausalität des Prozesses herausgearbeitet werden.
2 Bankenaufsicht und Risikomanagement
Immer neuere Reglementierungen des Bankenaufsichtsrechts verdeutlichen die wachsende Bedeutung der
3 Die begriffliche Abgrenzung von Handelsgeschäften orientiert sich dabei weitestgehend an den MaH.
Ris ikokontrolle und des - managements für die Banken. 4
So ist im Rahmen der 6. KWG-Novelle im Jahr 1997 ein neuer § 25 a KWG eingefügt worden, der besondere organisatorische Vorkehrungen zur Risikoüberwachung von allen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten verlangt. Explizit werden geeignete Maßnahmen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken sowie Regelungen gefordert, anhand derer sich die finanzielle Lage des Unternehmens jederzeit mit hinreichender Genauigkeit feststellen läßt. Daneben werden eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein angemessenes internes Kontrollsystem vorgeschrieben. 5
Auf internationaler Ebene bemühte sich die BIZ in Zusammenarbeit mit IOSCO um internationale Angleichung der bankenaufsichtlichen Vorschriften für außerbilanzielle Geschäfte. So findet man im Anhang der Geschäftsberichte der Kreditinstitute bezüglich der derivativen Geschäfte verschiedene Angaben - eine einheitliche Vorgehensweise und somit Vergleichbarkeit fehlt bislang jedoch völlig. Dies gilt auch für die auf Vorschlag von BIZ und IOSCO zugeleiteten qualitativen Informationen an die Bankenaufsicht 6 .
Die Brüssler "Richtlinie des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten" (Kapitaladäquanzrichtlinie CAD) von 1993 teilt im Rahmen der Neufassung des Grundsatzes I und der 6. KWG-Novelle Kreditinstitute in Abhängigkeit ihres Handelsvolumens in Handelsbuch-und Nichthandelsbuchinstitute ein und schreibt für Handelsbuchgeschäfte 7 erhöhte Anforderungen für Risikomanagement und -überwachung vor. 8
Die erstmals bei Banken in den EU-Ländern erfaßten Marktpreisrisiken werden kurz darauf in einem sogenannten Basler Marktrisikopapier, das bis auf wenige Abweichungen der CAD entspricht, eingepflegt und zur "Eigenkapitalunterlegung des Marktrisikos auf der Basis interner Modelle" von 1995 weiterentwickelt. 9 Der Basler Aus schuß für Bankenaufsicht (Cooke-Komitee) unternimmt verschiedenes, um die Aufsicht über das Geschäft der Banken mit derivativen Instrumenten zu verbessern. Ein Papier aus 1986 zur Behandlung nicht bilanzwirksamer Risiken wurde konsequent weiterverfolgt und im Juli 1994 "Richtlinien für das
4 vgl. Schiller, Bettina; Wiedemeier, Ingo: Chronologie der Bankenaufsicht, in: Kreditwesen 13/98, S. 757-758, hier S. 758 sowie Quandt, Kathrin: Ökonomen sehen Defizite bei Bankenaufsicht, in: Handelsblatt vom 19.01.99
5 vgl. § 25 a KWG
6 vgl. Bilanzunwirksame Geschäfte deutscher Kreditinsitute (o.V.), Leitartikel in: Kreditwesen 14/98, S. 792-793, hier S. 793 (im folgenden abgekürzt als "Bilanzunwirksame Geschäfte")
7 Die Definition "Handelsbuch" findet sich im neuen § 1 Abs. 12 KWG und in Grundsatz I, Abschn. 5 Handelsbuch-Risikopositionen § 18-19.
8 vgl. Schiller, Bettina; Wiedemeier, Ingo, a.a.O., S. 757 f.
9 vgl. Flesch, Johann Rudolf: EU, BIZ und IOSCO - Anforderungen und Regulierungskosten der Bankenaufsicht, in: Kre- ditwesen, Heft 21/96, S. 12-21, hier S. 14
Risikomanagement im Derivativgeschäft" herausgeben, um das Aufsichtskonzept für das Risikomanagement weltweit zu erleichtern. Dieser Regelungsvorschlag wurde zur internationalen Harmonisierung der qualitativen Bankenaufsicht der Handelsgeschäftstätigkeit weltweit operierender Banken (Major Players) entwickelt. Ihm liegt die Ausarbeitung "Derivatives: Practice and Principles" der Group of Thirty (G 30) aus dem Jahre 1993 zugrunde. Der Basler Ausschuß hebt ausdrücklich hervor, daß ein solides internes Risikomanagement-und Überwachungssystem für eine umsichtige Geschäftsführung der Banken unbedingt notwendig ist und Aufsichtsinstrumente wie z.B. die Eigenkapitalanforderungen allein nicht ausreichend sind. Auch für die Förderung der Stabilität im Finanzsystem als Ganzes ist ein funktionierendes Risikomanagement unabdingbar. 10
Die BAK-Verlautbarung "Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute" (kurz Mindestanforderungen oder MaH) vom 23.10.1995 stellt eine Weiterentwicklung des internationalen und nationalen Aufsichtsrechts und im wesentlichen die nationale Umsetzung der Vorstellungen des Basler Ausschusses dar. Vorläufer waren die 1975 veröffentlichten Anforderungen an das Devisenkassa- und Devisentermingeschäft und die 1980 erlassenen Anforderungen an Wertpapierhandelsgeschäfte. 11 Die neuen, wesentlich umfassenderen Mindestanforderungen sind als Reaktion auf die stürmische Entwicklung auf den Märkten, besonders im Derivativgeschäft zu sehen. Die Richtlinien des Basler Ausschusses für das Risikomanagement prägen die MaH in wesentlichen Teilen. Die Banken mußten ihre Aufbau- und Ab-lauforganisation, insbesondere das interne Kontrollsystem bis Anfang 1997 in vo llem Umfang anpassen. 12
Eine aus Bankens icht erhebliche Veränderung ergab sich durch die Änderung des § 91 AktG. 13 Das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" (KonTraG) trat am 01.05.98 in Kraft und fordert: "Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden." 14 Das Artikelgesetz schreibt erstmals gesetzlich vor, ein Risikokontroll- und Frühwarnsystem einzurichten. Zwar unterliegen die Kreditinstitute der Solvenzaufsicht durch das BAK und gewährleisten über die bestehenden
10 vgl. Basler Ausschuß: Richtlinien für das Risikomanagement im Derivativgeschäft, Basel 1994, S. 1 (im folgenden abgekürzt als "Risikomanagement")
11 vgl. Hanenberg, Ludger: Zur Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, in: Die Wirtschaftsprüfung 18/96, S. 637-648, hier S. 637
12 vgl. C&L Deutsche Revision (Hrsg.): Anforderungen an den Einsatz von Finanzinstrumenten bei Industrieunternehmen -Sinngemäße Anwendung der Mindestanforderungen des BAK für Handelsgeschäfte der Kreditinstitute, Frankfurt am Main 1996, S. 15 (im folgenden abgekürzt als "MaH-Anforderungen")
13 vgl. Müller, Michael; Schander, Albert A.: KonTraG - Auflagen und Chancen für Kreditinstitute, in: Bank Magazin
11/98, S. 38 ff.
14 Wortlaut des § 91 Abs. 2 AktG
Meldepflichten bereits ein hohes Maß an Risikokontrolle, die geforderten Frühwarn- und -aufklärsysteme sind aber meist noch nicht in die interne Risikoüberwachung integriert. 15 Durch die erweiterte Prüfungspflicht der Abschlußprüfer rückt verstärkt das Risikomanagement 16 und besonders die Funktionsfähigkeit des Überwachungssystems in den Vordergrund. 17
Mit der Neufassung der Grundsatz I - Richtlinie des BAK wird eine Vielzahl von Regelungen für Adressenausfall- 18 und Preisrisiken 19 in das deutsche Aufsichtsrecht eingeführt, in dessen Mittelpunkt die Normen zur Eigenkapitalhinterlegung offener Positionen mit Marktrisiken stehen. 20 Neben den standardisierten Methoden zur Erfassung und Messung von Preis- sowie Optionsrisiken werden nun auch bankinterne Modelle 21 zur Ermittlung des vorzuhaltenden Eigenkapitals zugelassen. 22 Mit der 6. KWG-Novelle sind neben der Spezifizierung der Marktpreisrisiken auch die im Handelsbuch enthaltenen Abwicklungs- und Adressenausfallrisiken sowie Großpositionsrisiken zu erfassen. 23
15 ebenda, S. 38
16 vgl. Giese, Rolf: Die Prüfung des Risikomanagementsystems einer Unternehmung durch den Abschlußprüfer gemäß KonTraG, in: Die Wirtschaftsprüfung 10/98, S. 451-458, hier S. 451
17 lt. Greick, Sven: KonTraG - Auswirkungen auf die Interne Revision, im: Seminar der agens Consulting GmbH: Epochen der Revision, Friedewald 28.09.98, ändern sich die Aufgaben der Überwachungsstellen hin zu einer verstärkten Mitwirkung im Risikomanagementprozeß und fallen damit selbst in den Prüfbereich der Abschlußprüfer. Vgl. dazu auch: KPMG (Hrsg.): Reformen im Zeichen von Internationalität, Transparenz und Kontrolle, Berlin 1998, S. 25 f.
18 vgl. Grundsatz I, 2. Abschn. §§ 6 - 13 Anrechnung von Risikoaktiva
19 vgl. Grundsatz I, 3. Abschn. §§ 14, 15 Währungsgesamtposition, 4. Abschn. §§ 16, 17 Rohwarenrisikoposition, 5. Abschn. §§ 18-27 Handelsbuch-Risikopositionen, 6. Abschn. §§ 28-31 Optionsposition
20 vgl. Boos, Karl Heinz; Schulte-Mattler, Hermann: Der neue Grundsatz I: Aktienkurs- und Zinsänderungsrisiken, in: Die Bank 10/97, S. 610-615, hier S. 610 ff. sowie Bergmann, Joseph: Früherkennung von Bankrisiken, in: BI/GF 10/96, S. 30-36, hier S. 30
21 vgl. Grundsatz I, 7. Abschn., § 32-37 Eigene Risikomodelle
22 vgl. Boos, Karl Heinz; Schulte-Mattler, Hermann: Der neue Grundsatz I: Interne Risikomodelle, in: Die Bank 11/97, S. 684-687, hier S. 684 f.
23 vgl. Boos, Karl Heinz; Schulte-Mattler, Hermann: Der neue Grundsatz I: Kreditrisiken, in: Die Bank 8/97, S. 474 f.
3 Risiken im Handelsbereich der Banken
Ein umfassender Risikobegriff zielt sowohl auf die Ursachen als auch auf die Wirkungen des Risikos ab. 24 Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Risiko wirkungsbezogen häufig nur als Gefahr der Zielverfehlung, d.h. der negativen Abweichung vom Erwartungswert bezeichnet. Ursachenbezogen resultiert die Gefahr aus dem Muß, Entscheidungen zu treffen, die sich im nachhinein aufgrund eines unzureichenden Informationsstandes (Uns icherheit oder Ungewißheit) als Fehlentscheidungen herausstellen könnten. 25 Eine positive Veränderung von Plangrößen wird hingegen nicht als Bedrohung (Risiko), sondern vielmehr als Chance bezeichnet. 26 Die Chance einer denkbar positiven Ergebniserzielung sollte bei der Übernahme von Gefährdungspotential grundsätzlich bestehen. 27
Der allgemeine betriebswirtschaftliche Risikobegriff wird iwS als Gefährdung der Unternehmensziele und ieS als Zwang zur Unternehmensaufgabe aufgrund von Verlusten verstanden. 28 Dadurch, daß Bankgeschäfte grundsätzlich durch eine Übernahme eines Risikos gekennzeichnet sind und die Verbesserung der Ertragslage immer eine Risikoübernahme voraussetzt, kann eine völlige Risikovermeidung nicht das Ziel sein. 29 Der Erfolg bei der Teilnahme am Wirtschaftsleben resultiert aus der Fähigkeit, Risiken in Kauf zu nehmen und diese auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Entscheidend ist es in diesem Zusammenhang, eingegangene
24 vgl. Hölscher, Reinhold: Risikokosten-Management in Kreditinstituten: Ein integratives Modell zur Messung und er-tragsorientierten Steuerung der bankbetrieblichen Erfolgsrisiken, Frankfurt am Main 1987, S. S. 4-6 u. 10 (im folgenden abgekürzt als "Risikokosten-Management") sowie Büschgen, Hans E.: Das kleine Banklexikon, Düsseldorf 1992, S. 1334 (in folgenden abgekürzt als "Banklexikon"). Zu weiteren Risikodefinitionen vgl. Rodewald, Bernd: Das Risikomanagement, in: Bank Information 10/96, S. 2 oder auch Degenhart, Heinrich: Zweck und Zweckmäßigkeit bankaufsichtlicher Eigenkapitalnmormen, Berlin 1987, S. 101
25 Ungewißheit beschreibt dabei den Zustand der Nichtbeschreibbarkeit, wobei bei Unsicherheit zumindest Wahrscheinlichkeiten zugrundeliegen, vgl. dazu Bruns, Christoph; Meyer-Bullerdiek, Frieder: Professionelles Portfoliomanagement: Aufbau, Umsetzung und Erfolgskontrolle strukturierter Anlagestrategien, Stuttgart 1996, S. 6 sowie Neubürger, Klaus W.: Risikobeurteilung bei strategischen Unternehmensentscheidungen: Grundlagen des Einsatzes eines Risiko-Chancen-Kalküls, Stuttgart 1980, S. 37 f.
26 vgl. Schulte, Michael: Bank-Controlling II: Risikopolitik in Kreditinstituten, Frankfurt am Main 1996, S. 11sowie Neubürger, Klaus W., a.a.O., S. 38
27 vgl. Schierenbeck, Henner: Ertragsorientiertes Bankmanagement, Bd. 2: Risiko-Controlling und Bilanzstruktur-Management, 5. Aufl., Wiesbaden 1997, S. 2 (im folgenden abgekürzt als "Risiko-Controlling")
28 vgl. Bergmann, Joseph, a.a.O., S. 31
29 vgl. Akmann, Michael: Ergebnissteuerung in Kreditinstituten, Frankfurt am Main 1994, S. 30
Risiken kontrollierbar und kalkulierbar zu machen. 30
Eine systematische Steuerung der Risiken setzt eine exakte Abgrenzung der Risikokategorien voraus. Die im Handelsbereich der Banken relevanten und damit zu steuernden Risiken werden im folgenden definiert.
3.1 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko besteht im Handelsbereich für die Kreditinstitute darin, daß die Zahlungsverpflichtungen an Abwicklungsterminen oder bei der Anforderung von Einschußzahlungen nicht erfüllt werden können. Man unterscheidet das Liquiditätsrisiko in zweifacher Hinsicht: zum einen in einer unzureichenden Marktliquidität oder Marktenge des Finanzinstruments und zum anderen in einem allgemeinen Liquiditäts- oder Finanzierungsrisiko. 31
• Das Marktliquiditätsrisiko beinhaltet den potentiellen Verlust oder zusätzlichen Aufwand, im Falle un-
zulänglicher Markttiefe oder wegen Marktstörungen in einzelnen Produkten, Geschäfte nicht ohne weiteres zu fairen Marktpreisen decken bzw. glattstellen zu können. 32 Dieses Risiko ist bei Geschäften mit sog. Exoten oder bei im Verhältnis zum Marktvolumen großen Volumen der zur Glattstellung notwendigen Geschäfte latent vorhanden. Bei nach Art und Umfang üblichen Handelsgeschäften kann auch bei starken Veränderungen der Marktparameter vorübergehend Marktenge auftreten. Ein Indiz für die Tiefe bzw. Liquidität des Marktes ist die Geld-Brief-Spanne. Das Risiko besteht auch dann, wenn kein Kontrahent für den Kontrakt gefunden werden kann bzw. der Kontrahent sehr schlechte Preise (ggf. Abwehrpreise) stellt. 33
• Das allgemeine Liquiditätsrisiko ist der potentielle Verlust, der dadurch entsteht, daß Geldmittel fehlen,
um Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit erfüllen oder um zusätzliche Handelsgeschäfte zur Reduzierung der Risikopositionen abschließen zu können. 34 Dieses Risiko kann im Vergleich zur vorgenannten Risikoart als internes Risiko bezeichnet werden. Als Liquiditätsrisiko wird auch der potentielle Verlust
30 vgl. Scharpf, Paul: Risikomanagement- und Überwachungssystem im Treasury, Darstellung der Anforderungen nach KonTraG, hrsg. v. Schitag Ernst & Young, Stuttgart 1998, S.11
31 vgl. BAK: Mindestanforderungen für das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute, Frankfurt am Main 1995, Abschn. 3.2.3, Abs. 1 und 2 (im folgenden abgekürzt als "MaH")
32 vgl. Bruns, Christoph; Meyer-Bullerdiek, Frieder, a.a.O., S. 2 und 33
33 vgl. Scharpf, Paul, a.a.O., S. 19 sowie Daube, Carl Heinz: Neue Regeln für ein modernes Risikomanagement, in: B-Bl. 2/97, S. 79-82, hier S. 80
34 Zu weiteren Einzelheiten vgl. Scharpf, Paul; Luz, Günther: Risikomanagement, Bilanzierung und Aufsicht von Finanzde- rivaten, Stuttgart 1996, S. 96 f. (im folgenden abgekürzt als "Ris ikoma -nagement")
be-zeichnet, der durch einen plötzlichen Liquiditätsentzug aufgrund von offenen oder geschlossenen Positionen aus Derivaten entstehen kann (Finanzierungsliquiditätsris iko). 35
3.2 Adressenausfallrisiko
Das Adressenausfall- oder Kreditrisiko ist das Risiko des vollständigen oder teilweisen Ausfalls einer Gegenpartei bzw. das Risiko der Verschlechterung der Bonität einer Gegenpartei und damit die Gefahr des ganzen oder teilweisen Verlustes des Kapitals oder der aufgelaufenen Erträge. 36 Das Ausfallrisiko im Treasury ist als Oberbegriff zu verstehen und kann, wie in Abb. 1 dargestellt, strukturiert werden.
35 vgl. C&L Deutsche Revision (Hrsg.), MaH-Anforderungen, a.a.O., S. 101
36 vgl. Büschgen, Hans E., Banklexikon, a.a.O., S. 24 f.
Abb. 1: Strukturierung des Adressenausfallrisikos 40
37 Das Bonitätsrisiko kann wiederum nach der Bezeichnung des Geschäftspartners unterschieden werden, vgl. Gabler Bank-Lexikon, Bd. 1, 11. Aufl., Wiesbaden 1996, S. 297 f.
38 Überwiegend stellt sich das Länderrisiko den Banken in Form eines Liquiditätsrisikos dar, d.h. die Bank wird zum Zahlungsaufschub gezwungen. Zu näheren Angaben vgl. Büschgen, Hans E., Banklexikon, S. 1003 f. und Eilenberger, Guido: Lexikon der Finanzinnovationen, 3. Aufl., München - Wien 1996, S. 259 f.
39 Das Anteilseignerrisiko gehört nicht unmittelbar zu den Handelsrisiken, wird aber vollständigkeitshalber hier genannt. Zur Unterscheidung des Anteilseignerrisikos in Beteiligungen und sonstige Anteilswerte vgl. Hölscher, Reinhold, Risikokosten- Management, a.a.O., S. 13
• Das Kreditrisiko ist der potentielle Verlust aus originären Finanzinstrumenten wie Wertpapiere oder
Geldanlagen, der aus der Nichtrückzahlung des überlassenen Kapitals einschließlich fälliger Zinsen entsteht. Das Kreditrisiko besteht bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Finanzinstruments. 41
• Das Eindeckungsrisiko ist der potentielle Verlust aus derivativen Finanzinstrumenten, der durch den zu-sätzlichen (Eindeckungs-)Aufwand bei einem Neuabschluß des ausgefallenen Geschäfts verursacht wird. Es handelt sich um das normale Kreditrisiko mit dem Unterschied, daß es sich bei Derivaten um schwebende Geschäfte ha ndelt und die Geschäftsparteien grundsätzlich keine Nominalbeträge austauschen. 42
• Das Abwicklungs-, Liefer- oder Erfüllungsrisiko entsteht ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der originä-
ren oder derivativen Finanzinstrumente und entspricht dem Eindeckungsrisiko im Abwicklungszeitpunkt, das aus der nicht vertragsmäßigen Abwicklung der Geschäfte entsteht, wobei noch keine Partei ihre Leistungen erbracht hat. 43
• Das Vorleistungsrisiko oder sog. Pipeline-Risiko ist der potentielle Verlust der aus der Nichterfüllung
des Geschäftspartners ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit entsteht, wobei im Vergleich zum Abwicklungsrisiko die eigene Leistung schon erbracht wurde. Es besteht in Höhe der erbrachten eigenen Leistung. 44
40 vgl. C&L Deutsche Revision (Hrsg.), MaH-Anforderungen, a.a.O., S. 88
41 vgl. Schierenbeck, Henner, Risiko-Controlling, a.a.O., S. 5
42 vgl. Büschgen, Hans E.: Bankbetriebslehre - Bankgeschäfte und Bankmanagement, 5. Aufl., Wiesbaden 1998, S. 934 ff. (im folgenden abgekürzt als "Bankbetriebslehre") und vgl. Gabler Bank-Lexikon, Bd. 1, a.a.O., S. 506. Bei Finanzderivaten besteht das Ausfallrisiko im Gegensatz zu Kassapositionen idR nicht in Höhe des Nominalbetrages, weil die Kapital- oder Nominalbeträge üblicherweise nur als Berechnungsgrundlage dienen und nicht effektiv zur Verfügung gestellt werden, vgl. Scharp, Paul, a.a.O., S. 19
43 vgl. Christian, Claus-Jörg: Finanzinnovationen und bankenaufsichtliche Information: Eine Konzeption der Informationsbasis der Bankenaufsicht zur laufenden Überwachung der Geschäftstätigkeit und der Riskostrukturen von Kreditinstituten, Stuttgart 1992, S. 199; vgl. Gabler Bank-Lexikon, a.a.O., S. 548
44 vgl. Büschgen, Hans E., Bankbetriebslehre, a.a.O., S. 939
3.3 Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko (Preisrisiko, Marktrisiko oder auch allgemeines Marktrisiko) ist der potentielle Verlust aus offenen Positionen (Risikoposition ieS) aufgrund von Änderungen der Marktparameter. 45 Das Marktrisiko resultiert bei Finanzinstrumenten aus Vermögenseinbußen aufgrund von Änderungen ihrer Bewertungsparameter wie:
• Veränderungen der Marktpreise bzw. preisbildender Faktoren wie Zinssätze, Währungs- und Aktienkurse, Volatilitäten und Laufzeiten selbst 46 oder
• bei Finanzderivaten aus Veränderungen der preisbildenden Parameter des Underlying 47 .
Eine mögliche Strukturierung des Marktrisikos zeigt Abb. 2.
Abb. 2: Strukturierung des Marktpreisrisikos 48
Das Basis- oder Spreadrisiko besteht bei (nicht exakten) Sicherungsgeschäften in dem potentiellen Verlust, der sich während der Sicherungsperiode aus der Veränderung der Differenz zwischen dem Marktpreis des
45 vgl. Basle r Ausschuß: Eigenkapitalhinterlegung des Marktrisikos auf der Basis interner Modelle, S. 1 (im folgenden abgekürzt als " Marktrisiko")
46 vgl. Gabler Bank-Lexikon, Bd. 3, 11. Aufl. Wiesbaden 1996, S. 1089
47 vgl. Siebers, Jutta M. D.; Siebers, Alfred B. J.: Terminbörse Deutschland - Futures- und Optionsstrategien an der DTB, hrsg. v. Edition Börse online, Haar bei München 1990, S. 31. Im Währungsbereich besteht üblicherweise neben dem reinen Wechselkursrisiko auch das Swapsatzrisiko, das seinerseits ein Zinsrisiko darstellt. Vgl. Scharpf, Paul, a.a.O., S. 21
48 vgl. C&L Deutsche Revision (Hrsg.), MaH-Anforderungen, S. 93
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Katrin Katzfuß, 1999, Management und Überwachung der Risiken im Handelsbereich der Banken, München, GRIN Verlag GmbH
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