1. Einleitung
Ein bedeutender Philosoph des 19. Jahrhunderts, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, welcher von 1770 bis 1831 lebte und zu den wichtigsten Vertretern des Idealismus gehörte, veröffentlichte 1807 in seinem Hauptwerk „Phänomenologie des Geistes“, in dem es um „die Wissenschaft der Erfahrung des Bewusstseins“ geht, wie er in seiner Einleitung schreibt, ein Aufsatz über die Menschen, in dem er zwei verschiedene Typen des Selbstbewusstseins thematisiert, die sich gegenseitig bedingen. Gegenstand meiner Ausarbeitung ist Unterordnung und Macht sowie die Frage, ob man ohne das Zutun eines Anderen, nach Hegel, auch Macht besitzen kann, oder dann nichts wert ist. Weiterhin beschreibe ich das Verhältnis des einen und anderen dargestellten Selbstbewusstseins personifiziert durch Herr und Knecht in dem Werk Hegels „Phänomenologie des Geistes“.
2. Zwei Arten des Selbstbewusstseins
Menschen arbeiten, schaffen etwas, verändern die Welt. Was wäre die Welt ohne die Menschen die täglich ihrer Arbeit nachgehen? Nichts würde mehr existiere…alles was wir produzieren und verbrauchen ist, abgesehen von den natürlichen Ressourcen, wie Luft, von dem Menschen gemacht, oder wird von Maschinen produziert, die wiederrum von Menschen hergestellt werden müssen.
Die Gesellschaft in der wir uns befinden ist nach Hegel nicht naturgemacht, sondern ein Produkt des Menschen aus dem Fortschritt seines Geistes. Es gibt dort seiner Meinung nach zwei verschiedene Arten des Selbstbewusstseins, die miteinander in Konfrontation treten und sich gegenseitig bedingen.
„Das Selbstbewußtsein ist an und für sich, indem und dadurch, daß es für ein Anderes an und für sich ist; d.h. es ist nur als ein Anerkanntes.“ (Vgl. Hegel, Z. 4f)
3. Beidseitige Anerkennung
Beide wissen von sich selbst, nicht aber von dem anderen, so dass ein selbstständiges Für-sich-sein eines jeden Selbstbewusstseins in Kraft tritt. In diesem Teil Hegels von Zeile 4 bis 80 sind Beide gleich wertvoll, stehen sozusagen auf der gleichen Stufe und grenzen sich nicht in Leistung, oder Bildung voneinander ab. Sie werden sozusagen gleichgesetzt, sind sich aber des anderen nicht bewusst und Leben nur für sich. Den Mittelpunkt des Aufsatzes Hegels bildet der Gegensatz zwischen dem einen und dem anderen Selbstbewusstsein sowie deren Entwicklung. Das erste Selbstbewusstsein verliert sich selbst und findet sich als anderes Wesen wieder (Vgl. Ebd. Z. 16f) um es damit aufzuheben und sich selbst darin zu finden (Vgl. Ebd. Z. 17) denn das andere Wesen ist für es nicht existierend. Es sieht in ihm kein Wesen sondern identifiziert sich selbst und hebt es damit doppelsinnig auf. (Vgl. Ebd. Z. 20f) Mit dieser
Doppelsinnigkeit meint Hegel, sei es eine zweideutige Rückkehr woraufhin das erste Selbstbewusstsein zu sich selbst zurückfindet und das Andere somit freilässt, da es das Andere ja nun durch seine Rückverwandlung nicht mehr braucht. (Vgl. Ebd. Z. 23ff) Hegel stellt hier vorläufig nur das eine Selbstbewusstsein vor und behandelt das andere nicht als vollwertig, was er aber im Verlauf nachholt.
Das erste Selbstbewusstsein ist begierig und wird als für-sich-seiendes selbstständiges Wesen beschrieben, jedoch ist das andere nicht zu vergessende zweite Selbstbewusstsein ebenso selbstständig. Es gibt ein ungetrenntes beidseitiges Tun. (Vgl. Ebd. Z. 34ff)
4. Leben und Tod
Im nächsten Abschnitt von Zeile 81 bis 121 verschafft Hegel den Lesern einen verschärfteren Blick für das Dasein bzw. das Ableben des einen Selbstbewusstseins. Es geht um Leben und Tod. Das eine wie auch das andere Selbstbewusstsein vollziehen ein gedoppeltes Tun, einmal das Tun von sich selbst und einmal das des Anderen. Um die Gewissheit zu haben man selbst zu sein und nicht wieder sich selbst im Anderen zu finden, ist der Tod des anderen Voraussetzung, das ist ihre Freiheit, es ist der Meinung es brauche nur sich selbst. (Vgl. Ebd. Z. 81ff) Beide wagen ihr Leben und verachten das Leben des Anderen, doch die Gefahr liegt darin, dass dieses andere Wesen weiterlebt und beide somit weiterleben und sich gleichgültig freilassen müssen und nicht mehr aufgehoben sind. (Vgl. Ebd. Z. 110ff) Was geschieht wenn dieser Fall eintritt, wird im Folgenden erläutert:
5. Abhängigkeit zwischen Herr und Knecht
Ab Zeile 122 beginnt ein dritter Abschnitt. Dieser zeigt konträr zum ersten Abschnitt nicht die Gleichheit beider und auch gegensätzlich zum zweiten Abschnitt keinen Kampf zwischen dem einen und dem anderen Selbstbewusstsein, sondern eine gewisse Abhängigkeit des einen selbstständigen Selbstbewusstseins vom anderen unselbstständigen Sein, welches nicht für sich, sondern für den anderen ist. Das vorerst selbstständige Selbstbewusstsein bezeichnet Hegel als Herr und das unselbstständige als Knecht, das Verhältnis beider zueinander wird thematisiert. (Vgl. Ebd. Z. 122ff) Im Laufe dieser Arbeit werde ich zur Vereinfachung die Begriffe Herr und Knecht weiterverwenden.
Nach Hegel ist der Herr zwar augenscheinlich der Selbstständige, welcher mehr Macht besitzt als der Knecht, doch liest man aus Hegels Schrift, dass dem Knecht mehr Selbstbewusstsein, Wissen und Macht zuteil wird. Der Knecht wird als unselbstständig in darin beschrieben das er etwas tut, doch was er tut ermöglicht ihm Selbstständigkeit.(Vgl. Ebd. Z. 135ff) Hegel beschreibt den Knecht so:
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Nadine Kippenberg, 2010, Herrschaft und Knechtschaft bei Hegel, München, GRIN Verlag GmbH
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