Inhalt:
1.1 Einleitung
1.2 Aufbau und Fragestellung
1.3 Verwendete Literatur
2.1 Progressive Movement und die Einführung direktdemokratischer
Instrumentarien
2.2 Kalifornien: Gesellschaft und Politik
3.1 Die direktdemokratischen Instrumente
3.1.1 Referendum und Initiative
3.1.2 Wahlämter
3.1.3 Informationsquelle Ballot Pamphlet
3.2.1 Gerichte und direkte Demokratie
3.2.1.1 Gerichtliche Normenkontrolle
3.2.1.2 Recall
3.2.2 Auswirkungen auf das Parteiensystem und die Rolle der Parteien
3.2.3 Die Rolle der Interessensgruppen
3.3.1 Der Faktor Geld
3.3.2 Die Plebiszitindustrie
3.3.3 Der Political Reform Act
3.4 Der Wähler
4.1 Fazit
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Einleitung
1.1 Neben der Schweiz ist Kalifornien ein Paradebeispiel für intensiv betriebene direkte Demokratie. Allerdings bleibt grundsätzlich die Frage bestehen, inwieweit solche Beispiele der Diskussion in anderen Ländern nützlich sein können. Kalifornien scheint sich dabei für eine deutsche Diskussion, die auf die Implementierung direktdemokratischer Instrumente auf Bundesebene abzielt, weniger zu eignen, da einerseits die Rahmenbedingungen, und zwar in sozialer, politischer und historischer Hinsicht, äußerst verschieden sind und es sich andererseits bei Kalifornien nur um ein Gliedstaat einer größeren politischen Einheit handelt. Auf der Bundesebene in den USA ist die direkte Demokratie bei weitem nicht so stark ausgeprägt wie in den einzelnen Staaten. Trotzdem lassen sich aus solchen Betrachtungen einige grundsätzliche Bedenken ableiten, die einer Diskussion zuträglich sein können. So wird eine Frage dieser Arbeit lauten: Wem nutzt die direkte Demokratie? Kann sie tatsächlich ein demokratisches Defizit ausgleichen? Im einzelnen sollen die verschiedenen Akteure auf diese Fragen hin untersucht werden. In den Blickpunkt werden dabei die Parteien, die Interessensgruppen und der Wähler genommen. Hier kann in groben Zügen versucht werden, eine Übertragung auf bundesdeutsche Verhältnisse vorzunehmen. Unter Berücksichtigung des kalifornischen Beispiels sollen so mögliche Systemtransformationen aufgezeigt werden. Relativ breiten Raum wurde der Frage, welchen Einfluss Geld im direktdemokratischen Prozess hat, eingeräumt. Aufbau und Fragestellung
1.2 Diese Arbeit beginnt zunächst mit der Darstellung der historischen Ausgangslage, um einige Systemmerkmale um den historischen Aspekt relativieren zu können. In groben Zügen werden sodann einige soziale und politische Merkmale Kaliforniens skizziert. Der Hauptteil beginnt mit der Beschreibung der wichtigsten direktdemokratischen Instrumente. Zu beachten ist, dass sich die Darstellung auf die Staatenebene beschränkt, denn eine weitergehende Beschreibung, die noch die regionalen und lokalen
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Ebenen mit einbezieht, wäre der Fragestellung nicht zweckdienlicher. Das sogenannte recall-Verfahren und das Ballot Pamphlet sind diesem Abschnitt subsumiert. Mit den Gerichten als Akteuren beginnt die eigentliche Analyse. Berücksichtigt wurden diese, da sie in zweifacher Weise in den direktdemokratischen Prozess involviert sind. Quantitativ am umfassendsten wird anschließend die Rolle der Parteien abgehandelt, gefolgt von den Interessensgruppen. In diesen Zusammenhang steht auch die Frage nach der Rolle des Geldes. Hierzu gehört auch die anschließende Beschreibung der Plebiszitindustrie und des Political Reform Act. Kurz gehalten wurde dagegen die abschließende Darstellung der Wählerpartizipation. Die Arbeit endet mit einer Schlussfolgerung unter Berücksichtigung der oben gestellten Fragen. Verwendete Literatur
1.3 Herausragend, in der für diese Arbeit genutzten Literatur, ist das dichte Werk von Ulrich Glaser 1 . Deutlich wird dies, da es zu allen hier behandelten Punkten Informationen bietet und zudem auch Ergebnisse der anderen wichtigen Arbeiten von Cronin 2 , Billerbeck 3 und Möckli 4 in vielen Bereichen berücksichtigt. Die Arbeit von Cronin bietet eine gute Übersicht über die Diskussion der direkten Demokratie. Billerbecks Werk ist ebenso informativ, konzentriert sich allerdings auf eine andere Fragestellung als diese Arbeit. Möcklis Arbeit hat allein den Nachteil, dass es sich hier um eine vergleichende Darstellung handelt, wenn auch mit dem Schwerpunkt Schweiz und Kalifornien. Die anderen hier zitierten Arbeiten waren nur an bestimmten Stellen der Arbeit von Nutzen.
1 Glaser, Ulrich: Direkte Demokratie als politisches Routineverfahren. Volksabstimmungen in den USA und Kalifornien, Erlangen und Jena 1997.
2 Cronin, Thomas E. : Direct Democracy. The Politics of Initiative, Referendum, and Recall, Cambridge, Massachusetts, London 1989.
3 Billerbeck, Rudolf: Plebiszitäre Demokratie in der Praxis: zum Beispiel Kalifornien, Berlin 1989.
4 Möckli, Silvano: Direkte Demokratie: ein Vergleich der Einrichtungen und Verfahren in der Schweiz und Kalifornien, unter Berücksichtigung von Frankreich, Italien, Dänemark, Irland, Österreich, Lichtenstein und Australien, Bern 1994.
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Progressive Movement und die Einführung von direktdemokratischen Instrumentarien
2.1 Wie in anderen Staaten des amerikanischen Westens wurzeln auch die plebiszitären Verfassungselemente Kaliforniens hauptsächlich in der populistischen Bewegung des Progressive Movement. Sie bekämpfte die weitverbreitete Beherrschung der Parteien und damit auch der Gesetzgebung, des Staatsapparates und der Rechtssprechung durch monopolistische Großunternehmen und Wirtschaftsverbände. In Kalifornien galt der Widerstand der Southern Pacific machine, mit der die Southern Pacific Railroad bis 1910 zum Schutz ihres Monopols die politische Willensbildung in den Parteien und letztlich die gesamten staatlichen Institutionen samt Justiz kontrollierte. Gesetze zu Ungunsten des Monopolisten gab es während seiner Vorherrschaft nicht. Bemerkenswert ist, dass die Reformbewegung in den Reihen der Republikanischen Partei ihren Anfang genommen hatte, obwohl gerade sie von der Southern Pacific machine in besonderer Weise beherrscht wurde. 1903 konnten sie zunächst in Los Angeles, in San Francisco und anderen kalifornischen Städten plebiszitäre Gesetzgebungsinstrumente
implementieren, bevor ihn mit der Wahl einer ihrer Kandidaten im Jahre 1910 zum Gouverneur und einer reformbereiten Legislative der entscheidende Durchbruch gelang. 1911 wurden dem kalifornischen Wähler die Verfassungszusätze über Volksinitiative, Referendum und die Abwahlmöglichkeit gewählter Amtsträger vorgelegt und in einem Volksentscheid mit einem Stimmenverhältnis von 76 zu 24 angenommen. Schon damals wurde die immer noch aktuelle Kritik aufgegriffen, dass die Abwahlmöglichkeit von Richtern dazu führen würde, dass diese „mit dem Ohr auf der Erde“ 5 Recht sprächen, worauf die Befürworter parierten: „...besser als mit dem Ohr an den Eisenbahnschienen.“ 6 Erwähnt wird dies, um daran zu erinnern, dass man bei einer Bewertung der
5 Billerbeck: Plebiszitäre Demokratie, S.47.
6 Ebd.: S.48.
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Arbeit zitieren:
Stefan Geller, 2002, Direkte Demokratie am Beispiel Kalifornien, München, GRIN Verlag GmbH
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