Menschen das Gefühl geben, dem „Anderen“ geholfen zu haben, so dass sie sich in diese Menschen hineinversetzen können, unabhängig welcher Religion sie angehören. Dadurch entsteht Mitgefühl, welches für ein gesundes Zusammenleben lebenswichtig ist. Dieses Essay möchte zu dieser Fragestellung einen Lösungsvorschlag aus muslimischer Sicht vorlegen. Wenn in der Gegenwart Muslime gefragt werden, wem sie Hilfe leisten bzw. leisten müssten, dann wird deutlich, dass die Hilfen hauptsächlich innerreligiöse Natur besitzen. Dies muss sich ändern, wenn Muslime ein Teil der europäischen Gesellschaft werden sollen. Mein Apell ist es nicht, dass Muslime lediglich Christen Hilfe leisten sollten; das ist nicht vertretbar. Nein, mein Apell ist die Möglichkeit, zu zeigen, dass die Hilfen an Nicht-Muslime ebenwertig sind; in unserer sozialen Wirklichkeit vielleicht sogar eine höhere Wertigkeit besitzen, denn der Islam empfiehlt Hilfen erst in der eigenen Umgebung zu leisten. Und die nächste Umgebung der deutschen Muslime ist nicht Sudan oder Bosnien. Eine solche Sichtweise wird den Dialog und das Zusammenleben von Menschen verschiedener Religionen erleichtern und fördern. Die christlichen Hilfsorganisationen rund um die Welt machen es vor: Die christlichen Hilfen an Muslime erinnert an den Ausspruch des Propheten Mohammed, der besagt, dass man allen Menschen unabhängig ihrer Religionen Hilfe leisten soll. 2 Muslime müssen mit Almosensteuer und/oder mit dem Fleisch der Schlachttiere ihrer Umgebung unabhängig der religiösen Angehörigkeit Hilfe leisten. Die islamische Zakāt ist ein finanzielles Hilfsmittel, welches an Bedürftige gerichtet ist. Jedoch wird die Zakāt hauptsächlich von Muslimen an Muslime gezahlt. Die traditionelle islamische Rechtslehre ließ zwar eine Möglichkeit der Zakāt-Zahlung an Nicht-Muslime zu, und zwar an die „Müellefe-i Kulub“ (zum Islam angeworbene Nicht-Muslime), aber diese Zahlungen und Hilfen haben die Intention, Nichtmuslimen mit finanziellen Mitteln für den Islam zu gewinnen. Jedoch wird eine solche Intention der Muslime in der Dialogarbeit nicht dialogfördernd sein. Die Zakāt, welche nur an Muslime gezahlt werden darf, bedeutet, wie Reissner auch deutlich erkannt hat, lediglich eine weitere Hervorhebung des Unterschieds von Muslimen und Nicht-Muslimen 3 . Des Weiteren hat der Kalif Ömer diese Zahlung an die „Müellefe-i Kulub“ mit der Begründung, dass die islamische Umma (hier: islamische Vor-Gesellschaft) finanziell und politisch von den Nicht-Muslimen unabhängig geworden ist, mit der Zustimmung der Ulema (muslimische Gelehrte) eingestellt. Seitdem wird die
2
MERGINANI, El-Hidaye Tercemesi, Kahraman YAY., Istanbul, 1992, cilt 1, S. 241.
3 Ende/Steinbach, Der Islam in der Gegenwart, Artikel: Die innerislamische Diskussion zur modernen
Wirtschafts- und Sozialordnung von Johannes Reissner, Verlag C.H. Beck, München, 1984, S. 165.
mehrheitliche Meinung vertreten, dass diese Zahlung unzulässig ist, und wurde mit mehrheitlicher Zustimmung aufgehoben. Die mehrheitliche Zustimmung (Icma) gilt als eine Rechtsquelle und ist daher bindend. Nun steht im Koran geschrieben:
„Wahrlich, die Almosen sind nur für die Armen (Fakir) und Bedürftigen (Miskin) und für die mit der Verwaltung (der Almosen) Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen (Müellefe-i Kulub), für sie (Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, für die Sachen Allahs und für die Reisenden; (dies ist) eine Vorschrift von Allah.“ 4 Der Kalif Ömer, der die Zahlung an „Müellefe-i Kulub“ eingestellt hat, legt den oben genannten Vers bezüglich der Zakāt -Zahlung überraschenderweise sehr offen aus. In dem oben zitierten Vers wird zwischen Armen (Fakir) und Bedürftigen (Miskin) unterschieden. Traditionell vertritt man die Meinung, dass arme Menschen jene sind, welche zwar Vermögen haben, aber dennoch auf Hilfe angewiesen sind. Bedürftige sind jene, welche keinerlei Vermögen besitzen bzw. obdachlos sind. Nach dieser Argumentation ist es nicht möglich, die Zakāt an Christen zu zahlen. Die Zahlung ist lediglich unter der Prämisse erlaubt, dass die Zahlung die Bedürftige an den Islam bindet. Nun bringt der Kalif Ömer eine Wende in diesen Gedankengang: Er vertritt die Meinung, dass mit „Armen“ Muslime und mit „Bedürftigen“ die Armen der Buchreligionen (u.a. Christen und Juden) gemeint sind. Somit eröffnet er den Weg der Zahlung der Zakāt an Nicht-Muslime, auch ohne die Intention zu verfolgen, deren Herzen zum Islam zu gewinnen. Dieser Gedankengang vom Kalifen Ömer, dessen Aussagen auch als Rechtsquelle im Islam dient, ist von zentraler Bedeutung. Leider ist diese Auslegung bisher nicht verbreitet. Dieses Essay soll sie darlegen und aus dialogtechnischen Perspektiven diskutieren.
Wie in dem oben zitierten Koranvers deutlich wird, besteht im Koran keine Voraussetzung dafür, dass der Hilfsbedürftige Muslim sein muss. Doch wie ist das traditionelle Rechtsverständnis entstanden, das besagt, dass lediglich an Muslime die Zakāt /Almosen gezahlt werden müssten? Zuerst muss klar gestellt werden, dass die islamische Rechtslehre seit ca. 1000 Jahren eine Nachahmung des Alten ist. 5 Die Früh-Islamischen Rechtsgelehrten, welche keinerlei Heiligkeit besitzen, haben einen enormen Einfluss auf die folgenden Rechtsgelehrten ausgeübt. Auch in unserem Fall wurden einige Gelehrtenmeinungen als
4 Der Koran: Sura Al-Tauba (Die Reue), Vers 60.
ROHE,Mathias, Das Islamische Recht, Verlag C.H. Beck, München, 2009, S. 191 5
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Serkan Ince, 2010, Dialogversuch durch Integration der muslimischen Almosensteuer in die hiesige Gesellschaft und die Verteilung der Schlachttiere durch christliche Hilfsorganisationen, München, GRIN Verlag GmbH
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