- 2 -
Gliederung:
1. Einleitung 3
2. Der Prozess S. 3 - 6
2.1. Vorgeschichte des Prozesses S. 3 / 4
2.2. Wahrnehmung und Wirkung des Prozesses S. 4 - 6
2.3. Urteile 6
3. Fazit S. 6 / 7
4. Literaturverzeichnis 8
- 3 - 1.Einleitung
Diese wissenschaftliche Arbeit thematisiert die politische Bedeutung des Schwurgerichtsprozesses „Strafsache gegen „Mulka und andere“, auch 1. Auschwitzprozess genannt, der am 20. Dezember 1963 in Frankfurt am Main eröffnet wurde.
Hierbei geht es um die Antwort auf folgende Fragen: Was unterscheidet das Verfahren von anderen Prozessen gegen Beteiligte an Verbrechen zur Zeit des Zweiten Weltkriegs? Wo lag seine besondere Bedeutung und wie wurde der 1. Auschwitzprozess in der Öffentlichkeit wahrgenommen?
Zusätzlich soll ein Überblick über die Geschichte des Prozesses gegeben werden. Wie kam das Verfahren zustande? Wer waren die Beschuldigten und wie sah ihre Verteidigung aus? Wie urteilten die zuständigen Richter? Ein Fazit fasst die Ergebnisse zusammen.
2. Der Prozess
2.1. Vorgeschichte des Prozesses
Dass der Auschwitzprozess überhaupt zustande kam, ist einem Zufall zu verdanken. Im März 1958 schickte der ehemalige Auschwitzhäftling Adolf Rögner eine Anzeige gegen den ehemaligen SS-Oberscharführer in Auschwitz, Wilhelm Boger, an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft reagierte mit Ablehnung und Zweifel an der Schuld Bogers. Erst durch das Engagement des Generalsekretärs des Internationalen Auschwitz-Komitees in Wien, Hermann Langbein, der weitere Zeugen aufführen konnte und in regem Schriftverkehr mit dem zuständigem Oberstaatsanwalt für einen Haftbefehl gegen Wilhelm Boger eintrat, wurde dieser am 2. Oktober 1958 vollstreckt. Das Interesse der deutschen Justiz an einem Verfahren gegen die Täter im
- 4 - KonzentrationslagerAuschwitz war bis dahin nicht sonderlich groß gewesen. 1
Während in Stuttgart das Verfahren gegen Wilhelm Boger geführt wurde, war noch nicht ersichtlich, dass „daraus das umfangreichste Verfahren werden soll[te], das jemals die deutsche Justiz beschäftigt hat“ 2 . Ende 1958 nahm die „Zentrale Stelle der
Landesjustizverwaltungen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen“ in Ludwigsburg ihre Arbeit auf. Hier klagte Langbein weitere Mitglieder der Politischen Abteilung, der auch Wilhelm Boger angehörte, an. Zudem begannen zwei Staatsanwälte und zwei Kriminalbeamten in Frankfurt anhand von Erschießungsakten aus dem Konzentrationslager mit Ermittlungen gegen Täter in Auschwitz. 3 Im Jahre 1959 beschloss der Bundesgerichtshof, „die Strafsache Auschwitz dem Landgericht in Frankfurt am Main zu übertragen“ 4 und nach jahrelanger Vorbereitung begann am 20. Dezember 1963 der Prozess gegen 21 „ehemalige SS-Leute aus Auschwitz und einen Häftling wegen Mordes und Beihilfe zum Mord, wegen Massenmordes und Beihilfe zum Massenmord“ 5 .
2.2. Wahrnehmung und Wirkung des Prozesses
Das Interesse der Presse an den zahlreichen bisherigen Prozessen gegen NS-Verbrecher war bisher gering gewesen; die „überregionalen Medien hatten von diesen Verfahren […] so gut wie keine Kenntnis genommen“ 6 . Dies änderte sich mit Beginn des ersten großen Auschwitz-Prozesses. Bei der Eröffnung des Verfahrens, „in welchem dem Gericht und der Welt die Vorkommnisse im Konzentrationslager Auschwitz dargelegt [wurden]“ 7 , war die Weltpresse vertreten. Vom
1 Bernd Naumann: Auschwitz - Bericht über die Strafsache gegen Mulka u.a. vor dem
Schwurgericht Frankfurt, vgl. S. 12 f.
2 Hermann Langbein: Der Auschwitz-Prozeß - Eine Dokumentation, S. 26, oben
3 wie Anm. 1, vgl. S. 13
4 wie Anm. 2, S. 30, oben
5 wie Anm. 1, S. 14, oben
6 Heiner Lichtenstein: NS-Prozesse und Öffentlichkeit, S. 71, unten
7 wie Anm. 2, S. 34, Mitte
Arbeit zitieren:
Falk Plücker, 2009, Die politische Bedeutung des Schwurgerichtsprozesses „Strafsache gegen Mulka und andere“, München, GRIN Verlag GmbH
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