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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
1.1 Untersuchungsgebiet 6
2. Symbolik und programmatischer Hintergrund
von Architektur und Städtebau der DDR 7
2.1 Die Moderne in der Ära Chruschtschow (1953-1964) 7
2.2 Die beginnende Breschnew-Ära als Wendepunkt in
der Architektur der DDR (1964-1969) 8
2.3 Die Moderne in der Breschnew-Ära ab 1970 10
2.4 Die Postmoderne der Gorbatschow-Ära ab 1985 12
3. Einflüsse und Interessen 14
3.1 Verwaltung 14
3.1.1 Senatsverwaltung 14
3.1.1.1 Planwerk Innenstadt 14
3.1.1.1.1 Kritik am Planwerk Innenstadt 17
3.1.1.2 Flächennutzungsplanung 19
3.1.1.3 Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin 19
3.1.1.4 Landesdenkmalamt 20
3.1.2 Bezirksverwaltung 23
3.1.2.1 Bereichsentwicklungsplanung 23
3.1.2.2 Bauleitplanung 24
3.1.3 Bundesregierung 25
3.1.3.1 Internationaler Städtebaulicher Ideenwettbewerb
Spreeinsel 1993 25
3.1.3.2 Internationale Expertenkommission Historische Mitte
Berlin 2002 27
3.1.3.3 Bundestagsbeschluss zum Wiederaufbau des
Stadtschlosses 28
3.2 Fachwelt 29
3.2.1 Der Beginn einer Debatte 29
3.2.2 Der Berliner Architekturstreit 31
3.2.3 Die zunehmende Brisanz der Debatte 33
3.2.4 Die aktuelle Diskussion um den Umgang mit der Fläche
zwischen Spree und Alexanderplatz 38
3 3 Vereine 41
2
3.4 Kunst 43
3.4.1 Lars Ramberg: Zweifel 44
3.4.2 Carsten Wiewiorra: Plattenpalast 45
3.4.3 Bettina Pousttchi: Echo 46
3.4.4 Heike Klussmann: Arbeiten zum Alexanderplatz 47
3.4.5 Chaos Computer Club: Blinkenlights 49
3.4.6 Margarethe Fuchs: Für den Schwung sind sie zuständig 50
3.4.7 nps tchoban voss: Fassade Haus der Elektrotechnik 51
4. Einzelfälle 52
4.1 Zum Gesamtkonzept Hauptstadtplanung 52
4.2 Alexanderplatz 54
4.2.1 Der städtebauliche Ideenwettbewerb 1993 57
4.2.2 Bebauungsplan, Flächennutzungsplan und Planwerk
Innenstadt 60
4.2.3 Wettbewerb zur Platzumgestaltung 2003 60
4.2.4 Bebauung der nordöstlichen Platzfläche 62
4.3 Hotel Stadt Berlin 64
4.4 Centrum-Warenhaus 67
4.5 Wohnbauten Memhardstraße 69
4.6 Haus der Berliner Verlage 70
4.7 Haus der Elektroindustrie 71
4.8 Haus des Reisens 73
4.9 Haus der Statistik 75
4.10 Haus des Lehrers und Kongresshalle 76
4.11 Rathausstraße mit Mehrzweckgaststätte Alextreff
und Ministerium für Gesundheit 79
4.12 Freifläche zwischen Spree und Alexanderplatz mit
Marx-Engels-Forum 82
4.13 Fernsehturm 89
4.14 Karl-Liebknecht-Straße 91
4.15 Palasthotel 92
4.16 Nikolaiviertel 94
4.17 Palast der Republik 96
4.18 DDR-Außenministerium 99
4.19 Staatsratsgebäude 102
4.20 Ministerium für Bauwesen 105
4.21 Stadtbibliothek 106
4 22 Wohnhochhäuser Fischerinsel 107
3
4.23 Ahornblatt 109
4.24 Schwimmhalle Fischerinsel 112
4.25 Wohnbebauung an der Fischergracht 113
4.26 Spittelmarkt 114
4.27 Institutsgebäude Akademie der Wissenschaften 116
4.28 Ensemble Leipziger Straße 117
5. Interpretation und Position 119
5.1 Die heutige Bedeutung der gebauten DDR-Moderne 119
5.2 Persönlicher Erinnerungswert und identitätsbildender Faktor 121
5.3 Rekonstruktivismus als Feind der Moderne 123
5.4 Der Hauptstadtfaktor als politisch-ideologische Dimension 126
5.5 Veränderte Nutzungsansprüche 129
5.6 Allgemeine Ablehnung gegenüber der Moderne 131
5.7 Möglichkeiten des Umgangs 133
6. Fazit 135
7. Quellenverzeichnis 138
7.1 Literaturangaben mit Autorenangabe 138
7.2 Internetquellen ohne Autorenangabe 145
7 3 Abbildungsnachweis 148
4
1. Einleitung
Das Jahr 2009, in dem ich mit dieser Arbeit begonnen habe, war das Jahr eines historischen Jubiläums. 20 Jahre waren seit dem Mauerfall 1989 vergangen und in den Medien wurde breit über die verschiedensten Aspekte der DDR und vor allem des Übergangs- und Vereinigungsprozesses - den man ehrlich rückblickend auch als Annexionsprozess begreifen kann - der letzten 20 Jahre diskutiert. Eine Facette erzeugte jedoch kaum mediales Interesse: die gebaute Umwelt. Ich musste mich also selbst diesem spannenden Thema nähern.
Jochen-Martin Gutsch schrieb im Oktober 2009 über einen Spiegel-Titel, der einige Monate zuvor publiziert wurde. Das Heft war eine Art Geburtstagsausgabe - 60 Jahre Deutschland. Das Titelbild zeigte eine Collage vieler bedeutender westdeutscher Persönlichkeiten, aber mit Angela Merkel lediglich einer Ostdeutschen. Gutsch wirft die Frage des Verschwindens der DDR auf. Er sagt, die DDR sei „aus der gesamtdeutschen Geschichte gerutscht.“ 1 Wäre auf dem Spiegel-Cover bedeutende deutsche Architektur der letzten 60 Jahre abgebildet gewesen, welches ostdeutsche Bauwerk hätte es wohl auf die Titelseite geschafft?
Kann man die allgemeine Aussage, dass die DDR aus der gesamtdeutschen Geschichte gerutscht sei, auch auf die Architektur beziehen? Architektur als Träger von Erinnerung ist Teil von Geschichte. Verschwindet die Architektur, so verblasst auch ein Stück Erinnerung. In Berlin-Mitte ist in den letzten Jahren eine Menge Architektur aus der Zeit der DDR, vor allem aus der modernen Epoche der 1960er und 70er Jahre abgerissen worden. Will man hier über den Rückbau der gebauten Umwelt Geschichte entsorgen? Wird die Epoche der DDR-Moderne als Ebene der Stadtgeschichte gar gezielt aus dem Stadtbild entfernt?
Um einer Antwort auf diese Frage näher zukommen beschäftigt sich die Arbeit zunächst überblickartig mit der ursprünglichen Formsprache und intendierten Symbolik der DDR-Moderne.
Danach widmet sie sich den Einflüssen und Interessen in Bezug auf die gebaute Umwelt der DDR-Moderne. Neben Stadtverwaltung und Bundesregierung haben auch Vereine und Künstler versucht Einflüsse auszuüben und ihre Interessen zu vertreten. Auch die Diskussion der Fachwelt wird an dieser Stelle der Arbeit nachgezeichnet.
1 GUTSCH, JOCHEN-MARTIN: Die letzte Elite. In: Spiegel Nr. 43/2009. 19.10.2009. S. 60-68. Hier: S. 60.
5
Das 4. Kapitel umreißt für jedes der DDR-Moderne zuzurechnende Gebäude bzw. städtebauliche Projekt im Untersuchungsgebiet in Berlin-Mitte die wichtigsten Fakten zur Entstehung und zum Umgang nach 1990.
Nach den allgemeineren Analysen und den teilweise recht detaillierten Besprechungen der Einzelfälle wird im Schlussteil versucht, einer Antwort auf die Anfangsfragestellung näher zu kommen: Kam und kommt es in Berlin-Mitte zu einer gezielten Entfernung der Architektur und des Städtebaus der DDR-Moderne?
In den Betrachtungen soll es vorrangig um den Umgang mit dem Städtebau und der Architektur der DDR-Moderne in den 1960er und 1970er Jahren gehen. Das heißt auch, dass weder die im Stil der sogenannten „Nationalen Tradition“ entstandenen Bauwerke, noch historische Rekonstruktionen wie das Kronprinzenpalais oder postmoderne Projekte wie das Nikolaiviertel eine größere Rolle spielen werden.
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1.1 Untersuchungsgebiet
Abb. 1: Untersuchungsgebiet blau umrahmt. Maßstab 1:20.000.
Um dem begrenzten zeitlichen Rahmen, in dem diese Arbeit zu erstellen ist, gerecht zu werden, war es unumgänglich ein Untersuchungsgebiet im Bereich der Innenstadt abzugrenzen. Dabei musste eine Auswahl getroffen werden, bei der Teile ausgeklammert wurden, deren nähere Untersuchung sicherlich notwendig wäre um eine allumfassendere Aussage zu treffen, denn auch in den an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Bereichen finden sich große städtebauliche Projekte und eine Vielzahl von Bauwerken im Stil der DDR-Moderne. Ich habe das Untersuchungsgebiet letztendlich auf den Bereich zwischen Spreeinsel und Alexanderplatz beschränkt, da dieser Bereich zum einen sehr touristisch geprägt ist und somit auch einen Repräsentativraum für die Stadt Berlin als Bundeshauptstadt darstellt, andererseits weiterhin die größte und sowohl stilistisch als auch von der ehemaligen Nutzung her, die differenzierteste Dichte an Städtebau und Architektur aus den 1960er und 70er Jahren aufweist.
7
2. Symbolik und programmatischer Hintergrund von Architektur und
Städtebau der DDR
In der vorliegenden Arbeit soll der Umgang mit dem städtebaulichen Erbe der DDR-Moderne in Berlin-Mitte beleuchtet werden. Zunächst erscheint es jedoch sinnvoll, einen genaueren Blick auf die ursprüngliche Symbolik und den Hintergrund der Entstehung jenes Städtebaus in der DDR zu legen. Mit der Kenntnis der ursprünglich intendierten Symbolik könnte ein Zusammenhang mit dem jetzigen Erscheinungsbild der noch vorhandenen Gebäude und Strukturen im Sinne einer Geschichtsebene des Stadtbilds hergestellt werden.
In der DDR waren Architektur und Städtebau immer stark an programmatische Zielstellungen geknüpft, welche den Parteibeschlüssen der SED nachgelagert waren und in engem Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Sowjetunion standen. 2
2.1 Die Moderne in der Ära Chruschtschow (1953-1964)
Eine Abkehr von der historisierend-neoklassizistischen Bauweise 3 der Nachkriegsjahre unter Stalin hin zu einer modernen Bauweise wurde in der Sowjetunion nach der Regierungsübernahme durch Chruschtschow im Jahr 1953 vollzogen. In der DDR setzte sie jedoch erst mit einer zehnjährigen Verzögerung ab Mitte der 1960er Jahre ein. Während der ‚Allunionskonferenz der Bauschaffenden’ im Dezember 1954, zu der führende Architekten der Sowjetunion eingeladen waren, verkündete Chruschtschow die Abschaffung des Konservatismus in der Architektur unter Rationalisierungsaspekten und als Mittel der Entstalinisierung. In der DDR wurde die Rede Chruschtschows überrascht aufgenommen und verwirrte die Architekten, welche sich gerade mit dem historisierenden Stil des sogenannten ‚Nationalen Bauens’ vertraut gemacht hatten. 4 Eine nennenswerte Zuwendung zur Moderne erfolgte in der DDR während der Sowjetregierung unter Chruschtschow nicht. Einige städtebauliche Zielstellungen der frühen 1950er Jahre wurden in der DDR bis in die 1960er Jahre als wegweisend benannt. Anzuführen sind hier in erster Linie die Begriffe ‚zentraler Platz’, ‚zentrales Gebäude’ und ‚zentrales Denkmal’. Den architektonischen Höhepunkt der Stadtzentren sollte ein dominierendes Bauwerk mit signifikanter Funktion markieren. 5 Für Berlin gab es dahingehend in den 1950er Jahren verschiedene, jedoch nie umgesetzte Planungen für ein Hochhaus am späteren Standort des Palastes der Republik,
2 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.): Städtebau und Architektur in der DDR. Historische Übersicht. Teil 1. Berlin
1989. S. 7.
3 Anm.: Bauweise, in dem beispielsweise der erste Bauabschnitt der Stalinallee in den 1950er Jahren realisiert
wurde
4 Vgl. http://www.ostmodern.org/code/Epochen/56-65/FS_56-65.htm, aufgerufen am 04.11.2009
5 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.). 1989. S. 18.
8
welches den Ministerrat beherbergen sollte. Andere Funktionen für diese städtebauliche Dominante wurden noch zu Beginn der 1960er Jahre als ungeeignet angesehen; so z.B. Henselmanns Entwurf für einen Fernsehturm von 1959. 6
2.2 Die beginnende Breschnew-Ära als Wendepunkt in der Architektur der DDR (1964-1969)
Das Jahr 1964, in welchem Leonid I. Breschnew als Parteiführer die Regierung der Sowjetunion übernahm, stellt auch einen Wendepunkt in der Architektur der DDR dar. Im Jahr 1964 nämlich wurde - für viele überraschend - der Beschluss gefasst, anstelle eines Regierungshochhauses den für Berlin ohnehin vorgesehenen Fernsehturm in markant schlichter Form als Höhendominante im Stadtzentrum zu errichten. Die Erwartungen, dass der Fernsehturm sich als Ersatzdominante für das Regierungshochhaus und somit als Symbol der Staatsmacht bewährt, wurden letztendlich jedoch nicht erfüllt; vielmehr ist er im Bewusstsein der Bewohner und Besucher zu einem Zeichen für die Stadt Berlin geworden. Zur gleichen Zeit wie der Fernsehturm, welcher 1969 fertiggestellt wurde, entstand das Hotel ‚Stadt Berlin’ 7 in Form eines 123 Meter hohen Hochhauses am Alexanderplatz. 8
In den am 27. Juli 1950 von der Volkskammer der DDR beschlossenen programmatischen ‚16 Grundsätzen des Städtebaus’ war noch betont worden, dass neue Stadtzentren enge kompositionelle und strukturelle Beziehungen zu dem historischen Stadtzentrum aufweisen sollen; eine Forderung, von welcher sich in der praktischen Umsetzung von Beginn der 1960er Jahre an jedoch weitestgehend distanziert wurde. 9 Die Meinung, dass sich eine neue Gesellschaftsform nur durch eine Loslösung vom architektonisch-städtebaulichen Erbe aufbauen ließe, blieb bis in die späten 1970er Jahre vorherrschend und führte vielfach zu einem flächigen Abriss bestehender Bauwerke zu Gunsten von neuen Gebäuden in veränderten städtebaulichen Strukturen. So fiel in der Mitte Berlins beispielsweise die Schinkelsche Bauakademie schon 1962 der Abrissbirne zum Opfer. 10 An dieser Stelle wurde zwischen 1965 und 1967 das DDR-Außenministerium als Stahlbetonskelettbau mit einer Fassade aus Leichtmetall und Glas errichtet 11 ein moderner und zweckmäßiger Bau in einer charakteristisch langgestreckten Form.
6 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.). 1989. S. 19.
7 Anm.: heutiges Hotel ‚Park Inn’
8 Vgl. FLIERL, BRUNO: Rund um Marx und Engels. Berlins „sozialistische Mitte“. In: Engel, Helmut; Ribbe, Wolfgang
(Hg.): Hauptstadt Berlin. Wohin mit der Mitte?. Berlin 1993. S. 125-139. Hier S. 134 f..
9 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.): Berlin 1989. S. 19.
10 Vgl. HOSCISLAWSKI, THOMAS: Bauen zwischen Macht und Ohnmacht. Architektur und Städtebau in der DDR.
Berlin 1991. S. 224.
11 Vgl. COBBERS, ARNDT: Abgerissen. Verschwundene Bauwerke in Berlin. Berlin 2007. S. 21 ff..
9
Nur durch den Abriss bestehender Strukturen konnten die signifikantesten Merkmale des DDR-Städtebaus der späten 1960er Jahre zum Ausdruck kommen: Weiträumigkeit und Großflächigkeit. Diese Merkmale sollten bewusst einen Kontrast zur Engräumigkeit mittelalterlicher Anlagen, aber auch zur City kapitalistischer Städte, betonen. 12
Die Baukunst wendete sich zu Beginn der Breschnew-Ära verstärkt auch den kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung zu, indem Stadtzentren mit gesellschaftlichen Einrichtungen wie Gaststätten, Warenhäusern und Kulturhäusern ausgestattet wurden. Die bewusstseinsbildende Funktion der baulich-räumlichen Umwelt sollte zur Entwicklung der sozialistischen Lebensweise beitragen, die politisch-ideologisch angestrebte Veränderung vom ‚Ich’ zum ‚Wir’ sollte auch durch Architektur und Städtebau beeinflusst werden.
Bei der architektonischen Gestaltung setzte sich mit der Zuwendung zur Moderne das konstruktionsbetonte, sachliche Rastersystem von Skelett- und Plattenbauweisen durch. Außerhalb des Wohnungsbaus kamen vielfach Glasfassaden mit durchgängigen Fensterbändern zum Einsatz, so z.B. bei dem Hotelhochhaus am Alexanderplatz. Gebäudebezogen wurden meist helle, leichte Farben zur Farbgestaltung verwendet. Gerade in den Stadtzentren fanden häufig Mischbauweisen Verwendung, so beispielsweise in der Berliner Rathausstraße, wo für den Unterbau ein monolithisches Stahlbetonskelett und eine Plattenbauweise mit Gleitkern für die Obergeschosse eingesetzt worden. 13 Derartige Variationen der Bauweise sollten vielgestaltige Lösungen erzielen, konnten jedoch nicht über die zunehmende städtebauliche Monotonie hinwegdeuten.
Da die Architektur an sich keine tatsächliche Widerspiegelungsfunktion der sozialistischen Lebensweise übernehmen konnte, sollte die Verbindung von baulicher Gestaltung und bildender Kunst zur Herausbildung eines sozialistischen Bewusstseins beitragen. 14 So entstanden Wandbilder, Giebelgestaltungen und Reliefs, welche vielfach nicht zuletzt durch ihren thematischen Inhalt (häufig Friedenskampf, Völkerfreundschaft, usw.)
Propagandazwecken dienten, mitunter jedoch auch lediglich dekorative Zwecke erfüllten. 15 Als prägnantes Berliner Beispiel für die Synthese von Kunst und Architektur ist der am Alexanderplatz befindliche, 1964 fertiggestellte, Hochhausteil des Haus des Lehrers von Hermann Henselmann aufzuführen. Das Gebäude ist funktional einleuchtend im charakteristischen Stil der frühen Sechzigerjahre errichtet, als eines der ersten DDR-Bauwerke sich völlig einlassend auf den vor allem überseeisch geprägten Internationalen Stil der modernen Architektur. Die dritte und vierte Etage werden von einem Bildfries des
12 Vgl. Die 16 Grundsätze des Städtebaus, aufgerufen unter
http://www1.bpb.de/themen/RCVPOD,0,Die_16_Grunds%e4tze_des_St%e4dtebaus.html am 11.10.2009
13 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.). 1989. S. 20.
14 Vgl. HOSCISLAWSKI, THOMAS. 1991. S. 230 f..
15 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.). Berlin 1989. S. 109.
10
Künstlers Walter Womacka mit dem Titel ‚Unser Leben’ umrahmt - ein Panorama aus Szenen des glücklichen Lebens in der DDR im Stil des sozialistischen Realismus. 16
Die offensichtliche Annäherung der DDR-Architektur an die westliche Architektur des Internationalen Stils wurde jedoch von offizieller Seite bestritten: „Eine Konvergenz der Architekturentwicklung im Sozialismus mit der im Kapitalismus gibt es nicht und kann es nicht geben.“ 17 Wichtigstes Merkmal der sozialistischen Architektur bilde die Einheit der materiell-praktischen und ideell-ästhetischen Seite. 18
2.3 Die DDR-Moderne in der Breschnew-Ära ab 1970
Der Städtebau der 1970er Jahre wurde vor allem durch bemerkenswerte Zielstellungen im Wohnungsbau stark von den Beschlüssen des VIII. Parteitags der SED im Juni 1971 in Berlin geprägt. 19 Für die Umgestaltung der Stadtzentren konnte ein verändertes Leitbild entstehen; Grundlage dafür bildete nicht zuletzt eine skeptische junge Architektenschaft, welche sich von utopischen Vorspielungen einer idealen Welt mehr und mehr zu Gunsten einer Auseinandersetzung mit bestehenden Situationen abwendete und dabei strukturelle Überlegungen allgemein über die Bildproduktion stellte. Als kompetente Experten sollten sich Soziologen mit den Vorstellungen der Nutzer auseinandersetzen. 20 Das Unbehagen an der funktionalen Stadt nahm einen Einfluss auf die Formsprache der Architektur; der ästhetische Anspruch sollte nicht mehr allein durch das Drapieren der Gebäude mit bildender Kunst, sondern im Bauwerk selbst erzielt werden. 21
Geprägt wurde in den 1970er Jahren vor allem auch das Erscheinungsbild der Stadtzentren, zu deren Umgestaltung anlässlich des 20. Jahrestages der DDR im Jahr 1969 umfangreiche Zielstellungen festgelegt wurden. Als Aufgabe der Stadtzentren wurde die Befriedigung der gesellschaftlichen und individuellen Bedürfnisse der Bevölkerung definiert. Um nach Geschäftsschluss menschenleeren Stadtzentren entgegenzuwirken und so auch einen Gegenentwurf zur City kapitalistisch orientierter Staaten zu schaffen, wurde der Wohnungsbau ein tragender Bestandteil bei der Umgestaltung der Stadtzentren. 22 Zur
16 Vgl. http://www.hausdeslehrers.de/hdl/cms/de/architektur_und_technik/kunst_am_bau/Kunst_am_Bau.html,
aufgerufen am 25.09.2009
17 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.): Anforderungen an Städtebau und Architektur. 22. Plenartagung der
Deutschen Bauakademie. Berlin 1969. S. 10.
18 Vgl. MILDE, KURT: Zur historischen Entwicklung und gesellschaftlichen Funktion architektonischer Umwelt.
Dresden 1973. S. 203.
19 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.).1989. S. 24.
20 Vgl. HAIN, SIMONE: Über Turmbauer und Schwarzbrotbäcker. Gebaute Landschaft DDR. In: Institut für
Auslandsbeziehungen Stuttgart e.V. (Hrsg.): Zwei deutsche Architekturen 1949-1989. Ausst.Kat. Zwei
deutsche Architekturen 1949-1989. S. 26-39. Hier S. 29.
21 Vgl. HOSCISLAWSKI, THOMAS. 1991. S. 314.
22 Vgl. HOSCISLAWSKI, THOMAS. 1991. S. 240 f..
11
Belebung der Stadtzentren abseits von konsumorientierten Angeboten trug auch der forcierte Gesellschaftsbau „zur Förderung der sozialistischen Lebensweise“ 23 bei. Vielfältige Raumangebote sollten soziale Kommunikation ermöglichen und ein gemeinschaftliches Handeln und Erleben ermöglichen. Architektonisch waren die Gebäude im Idealfall von charakteristischer Gestalt und stadtbildprägend. Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre wurden in den Stadtzentren großflächige Warenhäuser errichtet, deren Kennzeichen eine umhüllende Aluminium-Strukturfassade bildete. Ein Beispiel dafür ist auch das 1970 fertiggestellte Centrum-Warenhaus am Alexanderplatz. 24
Als avantgardistisch werden heute vielfach die Bauwerke des Architekten Ulrich Müther beschrieben, nach dessen Plänen zwischen 1971 und 1973 die Großgaststätte ‚Ahornblatt’ auf der Spreeinsel entstand. Der Name ‚Ahornblatt’ bezog sich auf die Grundrissform; es handelte sich um einen expressiven Bau aus hyperbolisch-paraboloiden Betonschalen, der bis zur Wende als Betriebskantine diente. 25
Eine repräsentative Funktion für den Gesellschaftsbau übernahm der zwischen 1973 und 1976 nach unzähligen Wettbewerben am historisch-emotional belasteten ehemaligen Schlossplatz errichtete Palast der Republik. Er war mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten (Gastronomie, Theater, Ausstellungen, Sport) ausgestattet und sollte so zu einem Vorzeigeobjekt der „Begegnung der Werktätigen“ 26 werden. Trotz der architektonisch ausladenden Gestik wurde der Palast der Republik kein ‚sozialistisches Schloss’ im Sinne eines Herrschaftsgebäudes. Auch wenn der Plenarsaal der Volkskammer der DDR ebenfalls im Palast der Republik untergebracht war, war die Symbolik des Volks- und Kulturhauses für die Berliner Bevölkerung dominierend. 27
Die Symbolik der weiten Welt und gleichzeitig deren Unerreichbarkeit verkörperte ein anderes Gebäude, direkt gegenüber dem Palast der Republik. Das 1979 eröffnete Palasthotel, ein Fünf-Sterne-Vorzeigeobjekt der Interhotelkette, blieb hauptsächlich devisenbringenden Gästen aus dem westlichen Ausland vorbehalten. Auch Staats- und Regierungsgäste wurden hier untergebracht, den DDR-Bürgern jedoch war es nur höchstselten möglich einen der wenigen Plätze in den exquisiten Restaurants zu belegen. 28 Die Formsprache der Architektur im Stil einer deutlich von der Postmoderne beeinflussten, wuchtig-trutzigen Burg symbolisierte wohl eher ungewollt die Unüberwindbarkeit bzw. Unerreichbarkeit für die DDR-Bürger.
23 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.). 1989. S. 53.
24 Vgl. Ebd. S. 56.
25 Vgl. http://wwx.baunetz.de/sixcms_4/sixcms/detail.php?object_id=20&area_id=1891&id=106530, aufgerufen
am 03.10.2009
26 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.). Berlin 1989. S. 54.
27 Vgl. FLIERL, BRUNO. 1993. S. 135.
28 Vgl. COBBERS, ARNDT. 2007. S. 18.
12
In Folge der extensiven Stadtentwicklung in Form des Großwohnsiedlungsbaus am Stadtrand geriet das Ostberliner Stadtzentrum in eine exzentrische Lage. Die Bewohner der Außenbezirke hatten mitunter sehr lange Anfahrtswege zu verzeichnen. Ein wesentliches Element der Innenstadtgestaltung der 1970er Jahre war weiterhin das Anlegen von Fußgängerbereichen, der größte fahrverkehrsfreie Bereich der DDR wurde zwischen Alexanderplatz und Fernsehturm geschaffen, die benachbarte Rathauspassage wies in Spitzenzeiten einen Fußgängerverkehr von 12 000 Passanten je Stunde auf. 29
2.4 Die DDR-Postmoderne der Gorbatschow-Ära ab 1985
Die Zeit der Sowjetregierung unter Parteiführer Michail S. Gorbatschow ab 1985 brachte nicht nur einen Prozess wesentlicher politischer Änderungen mit sich. In den 1980er Jahren setzte sich in der Architektenschaft der DDR auch ein verändertes Architektur- und Städtebauverständnis im Sinne einer im Westen unter dem Begriff Postmoderne etablierten Architektur durch.
Prägendes Element der Architektur und des Städtebaus der DDR ab Mitte der 1980er Jahre wurde eine Rückbesinnung auf das baugeschichtliche Erbe der Vorkriegszeit unter Einbeziehung ehemaliger Stadtstrukturen. Auch komplizierte Probleme der maßstäblichen Einordnung von industriellen Baukörpern in städtebaulich-historische Situationen wurden nun als lösbar erkannt. Die neue Wertschätzung der historischen Bausubstanz war weniger Ergebnis einer kunsthistorischen als einer gesellschaftlichen Betrachtung, denn im baulichen Erbe wurden nun auch Verbindungen zu progressiven Taten und Leistungen der Vergangenheit gesehen, wobei die Altbauquartiere als Geburtsort der Arbeiterbewegung und somit des Sozialismus der ersten Stunde betrachtet wurden. 30 Diese Betrachtungsweise schaffte die ideologische Legitimierung der Anerkennung vormoderner Stadtstrukturen, die Ursache für diese Anerkennung lag hingegen vielmehr im Erkennen der Bevölkerung und im Eingeständnis der Architekten und Stadtplaner begründet, dass die Großzügigkeit und Weiträumigkeit, welche vormals propagiert wurde, auch eine Unwirtlichkeit und einen abweisenden Charakter der Städte mit sich gebracht hat. So hatte sich in die vorhandene Stadt neu einzuordnende Bebauung fortan in ihrer Gestaltung am Bestand zu orientieren. 31
29 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.). 1989. S. 24 f..
30 Vgl. HOSCISLAWSKI, THOMAS. 1991. S. 320.
31 Vgl. MINISTERRAT DER DDR/ MINISTERIUM FÜR BAUWESEN (HRSG.): Komplexrichtlinie für die städtebauliche
Planung und Gestaltung von Wohngebieten im Zeitraum 1986 - 1990. Berlin 1985. S. 18.
13
In Berlin sollten die Architekten deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen, dass der historische Kern in der Mitte der Stadt liegt. 32 Das größte städtebauliche Projekt der 1980er Jahre in Berlin-Mitte ist das Nikolaiviertel. Bei der Bebauung wurde anerkannt, dass unter Ausnutzung vielfältiger gestalterischer (im Sinne von adaptierenden und postmodernen) Möglichkeiten - trotz Plattenbauweise - die Gefahren der Monotonie zu überwinden sind und so wesentlich differenziertere Gestaltungsergebnisse erzielt werden können. 33 Das Nikolaiviertel wurde in Anlehnung an den alten Stadtgrundriss in einer Mischung aus dieser historisierenden, industriellen Bauweise und mittels originalgetreuen Rekonstruktionen errichtet. Sowohl Rekonstruktion als auch historisierende Bauweise wurden nicht länger als gegen den Fortschritt gerichtet betrachtet, sondern im Gegenteil als ein Bekenntnis zum historischen Anspruch der sozialistischen Gesellschaft anerkannt. 34
In den 1980er Jahren wurde auch ein für die Mitte Berlins prägendes freiraumplanerisches Projekt umgesetzt: das Marx-Engels-Forum, auf der Rückseite des Palastes der Republik, am anderen Spreeufer, in einem Park untergebracht. Das Marx-Engels-Denkmal, welches in Größe und Gestus von dem Künstlerkollektiv unter Leitung Ludwig Engelhardts nicht mit einem heroischen Charakter versehen wurde, erhielt inmitten eines kleinen Parks ebenso keinen besonders repräsentativen Standort. Immerhin wurde versucht durch die Benennung ‚Marx-Engels-Forum’ das für den Auftraggeber zu wenig monumental geratene Denkmal ideologisch aufzuwerten. 35
32 Vgl. SCHULZE, REINHARD/ STENKE, GUDRUN: Zur gesellschaftlichen Funktion der architektonischen Umgestaltung
im Sozialismus. Dresden 1977. S. 49.
33 Vgl. BAUAKADEMIE DER DDR (HRSG.). 1989. S. 28.
34 Vgl. HOSCISLAWSKI, THOMAS. 1991. S. 323.
35 Vgl. FLIERL, BRUNO. 1993. S. 137.
14
3. Einflüsse und Interessen
3.1 Verwaltung
3.1.1 Senatsverwaltung
Planungsinstitution des Landes Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, derzeit unter der Leitung von Senatorin Ingeborg Junge-Reyer.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gliedert sich in drei Bereiche: die Senatsbaudirektion, das Staatssekretariat für Bauen und Wohnen sowie das Staatssekretariat für Verkehr und Stadtplanung. Zuständigkeiten bzgl. der Bauwerke der DDR-Moderne können in alle drei Bereiche fallen. Relevant sind dabei in der Senatsbaudirektion vor allem die sogenannte ‚Werkstatt Baukultur - Kommunikation -Oberste Denkmalschutzbehörde (SBD/K/OD)’ mit dem Landesdenkmalamt (Fachbereiche LDA 1 ‚Bau- und Kunstdenkmalpflege’ und LDA 2 ‚städtebauliche Denkmalpflege und Gartendenkmalpflege’), die Abteilung II ‚Städtebau und Projekte’ mit Ihren Unterabteilungen II A ‚Städtebauliche Projekte und Investitionsvorhaben’, II B ‚Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt’ und II C ‚Bauplanungsrecht, verbindliche Bauleitplanung, planungsrechtliche Angelegenheiten’, sowie die Abteilung V ‚Hochbau’ mit ihren Unterabteilungen V O ‚Objektmanagement’ und V P ‚Projektmanagement’. Im Staatssekretariat ‚Bauen und Wohnen’ ist vor allem die Abteilung IV ‚Wohnungswesen, Stadterneuerung, Soziale Stadt’ mit deren Unterabteilungen IV C ‚Stadterneuerung’ und IV D ‚Entwicklungsbereiche, städtebauliche Verträge, Stadtumbau’ relevant.
3.1.1.1 Planwerk Innenstadt
Maßgebliche Grundlage für den Planungsprozess in Berlin-Mitte ist das Planwerk Innenstadt; Bereichsentwicklungsplanungen und Bebauungspläne haben sich daran zu orientieren. Beim Planwerk Innenstadt handelt es sich laut Aussage des ehemaligen Senatsbaudirektors Hans Stimmann zwar weniger um einen Masterplan als um eine ‚Strategie zur Neuinterpretation Zentrums’ 36 , des Berliner jedoch machen detailgenaue und ortskonkrete
Planungsvorschriften das Planwerk teilweise sehr deutlich mit einem Masterplan vergleichbar.
36 Vgl. STIMMANN, HANS: Einleitung. In: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie
(Hrsg.): Planwerk Innenstadt Berlin. Ergebnis, Prozess, sektorale Planungen und Werkstätten. Berlin 1999.
S. 6 f..
15
Das Planwerk Innenstadt wurde am 18. Mai 1999 als überbezirkliche Planungsvorgabe vom Berliner Senat beschlossen. 37 Das Abgeordnetenhaus hat am 27. Mai 1999 den diesbezüglich vom Senat beschlossen ‚Bericht über demokratisches Verfahren für Gesamtplanung in Berlin’ zur Kenntnis genommen. 38 Vom Abgeordnetenhaus war zuvor am 26. September 1997 beschlossen worden, den Senat mit der Erstellung eines stadtplanerischen Konzepts für die Berliner Innenstadt zu beauftragen. Bei der Erstellung sollte grundsätzlich beachtet werden, dass die Innenstadt durch das ‚historische Zentrum’ in Mitte und die ‚City-West’ gekennzeichnet ist; deren Entwicklungen sollten nicht in Konkurrenz zu einander stehen, sondern in Ergänzung erfolgen. In der Innenstadt sollte im Allgemeinen eine verstärkte Wohnnutzung vorgesehen werden, wobei das historische Zentrum allerdings für „stadtbedeutsame Nutzungen“ vorgehalten werden sollte. Abrisse sollten bei der Planung möglichst vermieden werden, gleichzeitig sollten aber die „durch Nachkriegsentwicklungen verschütteten Spuren und verloren gegangenen Bauten des historischen Stadtbilds in Verbindung mit Neubebauungen […] weitgehend wieder aufgenommen werden. So soll ein Stadtbild entstehen, dass keine Phase der Berliner Geschichte verleugnet und […] ein lebendiges Geschichtsbewusstsein ermöglicht.“ 39
Die Erarbeitung und Überarbeitung des Konzepts zum Planwerk Innenstadt erfolgte mit Unterstützung von Projektteams aus Architekten, Planern, Juristen, Ökonomen und Umweltexperten als Prozess unter Einbindung von öffentlichen Diskussionen und Präsentationen im Sinne eines Beteiligungs- und Kommunikationsprozess, in welchen unterschiedliche Interessengruppen Einfluss nehmen sollten. Das Ergebnis ist unter diesem Gesichtspunkt auch als Kompromiss zwischen den divergenten Interessen zu verstehen. Für verschiedene Schwerpunktbereiche erfolgte eine vertiefende Bearbeitung durch sogenannte Planungswerkstätten. Als Leitbild für das Planwerk Innenstadt wurde die ‚Europäische Stadt’ benannt, 40 was eine Abkehr von der städtebaulichen Moderne beinhaltet.
Unter Beachtung der vom Abgeordnetenhaus formulierten Grundsätze wurde im Planwerk selbst unter anderem als Planungsziel ein „Stadtdialog und [die] Neuformulierung der Berliner Stadtgestalt in einer gemeinsamen identifikationsstiftenden Innenstadt unter kritischer Berücksichtigung aller historischen Schichten der Stadtentwicklung“ 41 festgelegt. Das Planwerk sollte keinen neuen Innenstadtentwurf darstellen, sondern lediglich qualitative Verbesserungen anstreben. Als Methode zur Wiederherstellung ehemaliger Spuren der Stadtentwicklung wurde die kritische Rekonstruktion angestrebt. „Durch die Überlagerung mit
37 Vgl. Senatsbeschluss Nr. 2197/99 vom 18. Mai 1999, bekannt gegeben durch Amtsblatt für Berlin vom
13.08.1999. S. 3131 ff..
38 Vgl. Drucksache 13/3776 des Berliner Senats. Darauf Bezug nehmend: Amtsblatt für Berlin vom 13.08.1999. S.
3131.
39 Vgl. Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 26.09.1997. In: Amtsblatt für Berlin Nr. 41 vom 13.08.1999. S.
3131.
40 Vgl. STIMMANN, HANS. 1999. S. 7.
41 Vgl. Senatsbeschluss Nr. 2197/99. S. 3133.
16
den Stadtentwicklungsprojekten der Moderne und der Nachkriegszeit [soll] eine Innenstadtstruktur […] formuliert werden, die keine Phase der Berliner
Entwicklungsgeschichte verleugnen soll.“ 42
Gerade für das historische Zentrum hat das Planwerk zunächst den Anspruch, vergangene Schichten der Stadtgeschichte wieder lesbar zu machen. Für den Schlossbereich war geplant, den durch die sozialistische Planung vereinheitlichten Raum wieder in seine ehemaligen Teilbereiche (städtisches Zentrum nördlich der Spree, historischer Staatsort südlich der Spree) zu trennen. Aufgrund der historischen Brisanz des Ortes erschienen die Planungswerkstätten den Autoren des Planwerks Innenstadt jedoch als ungeeignetes Instrument. Für den Bereich des historischen Staatsortes auf der Spreeinsel und südlich der Spree sollte eine öffentliche Debatte angestoßen werden und die Bundesregierung, welche einen großen Anteil der Flächen im Areal besitzt, sollte in die Entscheidungsfindung zukünftiger Planungen einbezogen werden. 43 Die sektorale Planung im Planwerk Innenstadt sieht für das historische Zentrum letztendlich vor, künftige Planungen an einer vorwiegend überlokalen Nutzung mit starkem wirtschaftlichem, kulturellem und touristischem Schwerpunkt auszurichten. Der Spittelmarkt soll dabei als Kraftfeld des östlichen Citybereichs gestärkt werden. 44 Des Weiteren sieht das Planwerk Innenstadt nach Empfehlung der Planungswerkstatt für den Spittelmarkt eine Wiederherstellung im historischen Sinn vor. 45 Auch für die Fischerinsel und den Molkenmarkt kam die Methode der Planungswerkstätten zum Einsatz. Demnach wird im Planwerk Innenstadt für den Molkenmarkt die kritische Wiederaufnahme des Stadtgrundrisses vorgesehen, 46 die Fischerinsel soll als beruhigte innerstädtische Wohnadresse bestehen bleiben, wobei an Stelle des Baudenkmals ‚Ahornblatt’ in Konsequenz der vorherigen Geschehens 47 eine achtgeschossige Blockrandbebauung errichtet werden soll. 48 Das Marx-Engels-Forum mit dem Bereich am Fernsehturm wurde während der Erarbeitung des Konzepts zum Planwerk
Innenstadt als imageprägende Anlage von gesamtstädtischer Bedeutung, als Aktions- und Identifikationsraum und Ort der Repräsentationskultur eingestuft. 49 Der Senatsbeschluss kündigt letztendlich ein öffentliches Planungsverfahren, welches der besonderen Bedeutung des Ortes gerecht wird, an. In Anbetracht der vorgesehenen Verdichtungen im Umfeld soll der Bereich als grüngeprägter, städtischer Freiraum qualifiziert werden. 50
42 Vgl. Senatsbeschluss Nr. 2197/99. S. 3133.
43 Vgl. STIMMANN, HANS. 1999. S. 7.
44 Vgl. SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG, UMWELTSCHUTZ UND TECHNOLOGIE (HRSG.): Planwerk
Innenstadt Berlin. Ergebnis, Prozess, sektorale Planungen und Werkstätten. Berlin 1999. S. 44 f.
45 Vgl. Senatsbeschluss Nr. 2197/99. S. 3134.
46 Vgl. Ebd. S. 3135.
47 Anm.: Siehe hierzu auch Gliederungspunkt 4.23 ab S. 109
48 Vgl. Senatsbeschluss Nr. 2197/99. S. 3134 f.
49 Vgl. SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICKLUNG, UMWELTSCHUTZ UND TECHNOLOGIE (HRSG.). 1999. S. 68.
50 Vgl. Senatsbeschluss Nr. 2197/99. S. 3135.
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3.1.1.1.1 Kritik am Planwerk Innenstadt
Auf politischer Ebene sorgte das Planwerk zunächst für Zerwürfnisse. Vor allem im Bezirk Mitte zeigte man sich unzufrieden, dass die bestehende Bereichsentwicklungsplanung im Planwerk nicht respektiert wurde. Die CDU wehrte sich gegen den Rückbau von Straßen während PDS und Grüne bereits nach dem Bekanntwerden erster Entwürfe ein offenes Verfahren forderten, „statt der herrschaftlichen Attitüde von Oben und von Westen, die die Stadtplanungsgeschichte der DDR ungeschehen machen will.“ 51
Die daraufhin eingesetzten Planungswerkstätten unter der Leitung vom damaligen Senatsbaudirektor Hans Stimmann sind insofern kritisch zu betrachten, dass für die verschiedenen Orte wiederholt die gleichen Sachverständigen und Prüfer, wie z.B. Bernd Albers, Dieter Hoffmann-Axthelm und Tobias Nöfer, berufen wurden. Demnach ist auch im Ergebnis der Planungswerkstätten, welche vielfach eine Rückführung auf den Stadtgrundriss der Vorkriegszeit befürworten, keine angemessene Objektivität zu vermuten. 52 Der Historiker Benedikt Goebel empfindet die Neuinterpretation des historischen Stadtgrundrisses als zu abstrakt. So sei beispielsweise bei den Planungen für den Molkenmarkt kaum eine Linie aus dem alten Stadtplan berücksichtigt wurden; Grundstücksgrenzen wären zudem beliebig aufgesetzt wurden. Auch bei einer Anlage wie dem Dom-Aquaree 53 sei der historische Stadtgrundriss beschworen worden, aber letztlich nur ungefähr umgesetzt wurden. 54
Der Architekturkritiker und „Kämpfer für die DDR-Moderne“ 55 Bruno Flierl sieht im Planwerksziel der Verdichtung und Rückgewinnung verloren gegangener historischer Grundfiguren die Absicht einer flächendeckenden Überformung bis hin zur Unkenntlichkeit der DDR-Stadt. Die Aussage im Planwerk, dass unterschiedliche Stadtstrukturen in einen Dialog zu setzen seien um Etappen und Brüche der Stadtgeschichte sichtbar zu machen stellt für Flierl im Sinne der Auf- oder Abwertung bestimmter Schichten eine abstrakte Entscheidung konkreter Akteure dar. Der Konflikt zwischen DDR-Moderne und historischer Stadtgestalt erscheint im Bereich zwischen Alexanderplatz und Spree am brisantesten; dort kämen die größten Sensibilitäten im Streit um die historische Mitte und um gewohnte Freiräume zum tragen. Dabei gehe es nicht zuletzt um marktorientierte Interessen privater
51 Vgl. Baunetz Meldung: His Masters History. Planwerk Innenstadt - Masterplan zur Historisierung des Berliner
Stadtzentrums. 28.11.1996. Aufgerufen unter:
http://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen_Planwerk_Innenstadt_- am 10.11.2009
52 Vgl. PLATTFORMNACHWUCHSARCHITEKTEN (HRSG.): Meinungen. Berlin. Planwerk Innenstadt - Vorwärts zurück!
Berlin, den 18.05.2009. Aufgerufen unter http://www.plattformnachwuchsarchitekten.de/meinung.html am
05.11.2009
53 Anm.: Als Dom-Aquaree wird die Nachfolgebebauung an der Stelle des Palasthotels bezeichnet.
54 Vgl. GOEBEL, BENEDIKT zitiert nach Bernau, Nikolaus: Die große Leere. In: Berliner Zeitung. 2009 (ohne Datum).
Aufgerufen unter http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/kultur/magazin/grosse_leere/ am 26.11.2009
55 Vgl. ZAJONZ, MICHAEL: Der Stadttheoretiker. In: Der Tagesspiegel. 02.02.2007.
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Bauherren, welche eine baulich besetzte Struktur besser nutzen könnten als den bestehenden, für gesellschaftliche Zwecke entwickelten Freiraum. Das Planwerk Innenstadt sei ein rückwärtsgewandtes Gestaltungskonzept, welches auf die Wiedergewinnung der Vor-DDR-Stadt orientiert sei, 56 es ziele in der City-Ost nicht wie in der City-West auf die Überarbeitung städtebaulicher Mängel, „sondern auch auf die Abschaffung der für das Geschichtsbewusstsein der Ostberliner wesentlichen sozialen und baulichen
Identifikationsmerkmale der DDR-Zeit.“ 57
Nach Meinung Flierls besteht ein weiterer Knackpunkt am Planwerk Innenstadt in der nicht gelungenen Verbindung von Text und Plandarstellung, da theoretische Prinzipien und gezeichnete Stadtfiguren als falsche Einheit dargestellt würden. Die Texte seien zwar durchdacht und beinhalten verschiedene Interessen, bei den Plandarstellungen handele es sich jedoch um subjektive Entwurfsleistungen. Es würde aber der Anschein erweckt, dass die Bilder aus dem Text folgten. Der Konflikt liege darin, dass die Verfasser der Bilder zugleich die Verfasser der Texte sind. Diese Verquickung sollte in eine differenzierte, trotzdem zusammenhängende Planung gelöst werden, sonst bliebe das Planwerk eine „l’art pour l’art der Planung ohne Basis“. 58
Die von Stimmann immer wieder geäußerte Wunschvorstellung einer bürgerlichen Gesellschaft geht mit einer gleichzeitigen Ablehnung der ehemaligen DDR-Bürger und der von ihnen bewohnten und durchaus wertgeschätzten Architektur der DDR-Moderne einher. Die Stimmanschen Floskeln von ‚bürgerschaftlichem Engagement’ und vom ‚Zuzug stabilisierender Bevölkerungsgruppen’ wurden 2005 auch vom zuständigen Bezirksamt Mitte als exkludierende Formeln erkannt. 59
Auch die Festsetzungen des Planwerks Innenstadt bezüglich der Möglichkeit einer Neubebauung sind im Detail mitunter kritisch zu bewerten. Genannt sei hier beispielsweise das Grundstück an der Zufahrt zum Staatsratsgebäude, welches laut Planwerk Innenstadt für eine Neubebauung vorgesehen ist. Diese Festsetzung hatte zur Folge, dass das 737 m² große Grundstück 2008 zu einem Spottpreis von 5,11 Euro pro Quadratmeter an den Thyssen-Krupp Konzern verkauft werden konnte. 60 Der geplante Neubau wird einen Teil des Staatsratsgebäudes visuell verdecken.
56 Vgl. FLIERL, BRUNO: Berlin. Die Privatisierung der Stadtmitte. Berlin 1997. In: Flierl, Bruno: Berlin baut um.
Wessen Stadt wird die Stadt? Kritische Reflexionen 1990-1997. Berlin 1998. S. 184.
57 Vgl. Ebd. S. 183.
58 Vgl. FLIERL, BRUNO: Zwischen DDR-Moderne und Planwerk Inszenierungen in Berlin-Mitte. In: Stimmann, Hans
(Hg.): Von der Architektur zur Stadtdebatte. Die Diskussion um das Planwerk Innenstadt. Berlin 2001. S.
75 - 81. Hier S. 76 f..
59 Vgl. FALSER, MICHAEL S.: Zwischen Identität und Authentizität. Zur politischen Geschichte der Denkmalpflege in
Deutschland. Berlin 2008. S. 194.
60 Vgl. FAHRUN, JOACHIM: Schlossplatz als Schnäppchen. In: Berliner Morgepost. 10.06.2008. Aufgerufen unter
http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article203484/Schlossplatz_als_Schnaeppchen.html am
05.01.2010
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3.1.1.2 Flächennutzungsplanung
Die Flächennutzungsplanung (FNP) ist die vorbereitende Bauleitplanung in Berlin und stellt die fokussierte städtebauliche Entwicklung des Landes dar.
Der aktuelle Flächennutzungsplan in der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 kennzeichnet den Bereich um den ehem. Marx-Engels-Platz auf der Spreeinsel als „Sonderbaufläche (Hauptstadtfunktionen)“. Für die Fischerinsel ist eine Wohnfunktion (GFZ >1,5) vorgesehen. Das Areal zwischen Fernsehturm und Spree sowie sämtliche Spreeuferstreifen im Untersuchungsgebiet mit Ausnahme der Sonderbaufläche auf der Spreeinsel sind als Grünfläche gekennzeichnet. Alle anderen Bereiche des Untersuchungsgebiets (mit Ausnahme des Berliner Rathauses) sind als Mischbaufläche (M1) im FNP ausgewiesen. 61
3.1.1.3 Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin
Die Senatsbauverwaltung arbeitet seit der Entscheidung des Bundestags vom 20. Juni 1991, Berlin zur Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland umzubauen, in städtebaulichen Fragen mit der Bundesregierung zusammen.
Mit dem am 6. April 1993 in Kraft getretenen „Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten für den Ausbau Berlins zur Hauptstadt der BRD“ wurde der Senatsbauverwaltung die Möglichkeit eingeräumt, dem Bezirk Mitte die Erstellungshoheit für Bebauungspläne zu entziehen und diese als Form des besonderen Städtebaurechts selbst zu erstellen.
Angelegenheiten unter Einflussnahme der Bundesregierung sind unter Gliederungspunkt 3.1.3 ‚Bundesregierung’ näher beschrieben.
61 Vgl. FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am
23. und 25. September 2008 (ABl. S. 2330)
20
3.1.1.4 Landesdenkmalamt
Inwiefern historische Architektur im Stadtbild sichtbar bleibt, ist stark von der Handlungsweise der Denkmalpflegeinstitutionen abhängig. Laut Berliner
Denkmalschutzgesetz (DSchG Berlin vom 24. April 1995) gilt als Baudenkmal „eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.“ 62 Die Institution Denkmalpflege als eine Art kollektives Gedächtnis der Nation ist mit der Auswahl, der Inventarisierung, der Katalogisierung und der Erhaltung der Baudenkmäler betraut. Ihr kommt eine Kontrollfunktion im Prozess von Gesichtsvermittlung im Sinne von kulturellen Weitergabemechanismen zu. Das sogenannte Interesse der Allgemeinheit zum Erhalt von Bausubstanz wird dabei durch eine institutionalisierte und auch identitäts- und wertabhängige Analyse bestimmt. Architektur wird dann zum Denkmal erhoben, wenn sie aus der zeitgenössischen Perspektive als relevant eingestuft wird. Die Architektur wird somit retrospektiv mit einem Wert besetzt, der vormals evtl. nicht wahrgenommen wurde. Den Überresten der Vergangenheit wird aus der Gegenwart eine Qualität zugeschrieben. 63
Die überlieferte Vergangenheit ist jedoch unwiederholbar, demnach kommt Rekonstruktionen kein Wert als Geschichtszeugnis zu. Konkret hatte das deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz 1993 einen Forderungskatalog zum „Ausbau Berlins zur deutschen Hauptstadt“ aufgestellt, demnach „keine Rekonstruktionen die zu Lasten der Rettung historischer Bausubstanz gehen“ zugelassen werden sollen und bei „Bauten der Zeit des NS-Regimes und der SED-Herrschaft […] die Maßstäbe der Denkmalwürdigkeit“ 64 angelegt werden sollen. Demnach werden Rekonstruktionen nicht per se ausgeschlossen, sondern nur für den Fall, dass sie das konservatorische Erhaltungsgebot berühren, 65 wie dies später beim Abriss des Palastes der Republik zugunsten der Schlossrekonstruktion eintrat.
Als eine Institution der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übernimmt in Berlin das Landesdenkmalamt die Funktion der oberen Denkmalschutzbehörde. Ihm kommt eine besondere Verantwortung im Umgang mit den Bauwerken der städtebaulichen Moderne der DDR zu, auch wenn der Einfluss der Institution in letzter Konsequenz eher gering erscheint.
62 Vgl. § 2 Abs. 2 DSchG Berlin
63 Vgl. FALLER, MICHAEL S.. 2008. S. 4 ff..
64 Vgl. DEUTSCHES NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ (HRSG.): Forderungskatalog zum Ausbau Berlins zur
deutschen Hauptstadt. Berlin 1993. Zitiert nach: Haspel, Jörg: Zwischen Hohenzollernschloss und Palast
der Republik - Konservatorische Anmerkungen zur Behandlung eines Denkmalortes. In: Dolff-Bonekämpfer, Gabi; Kier, Hiltrud (Hg.): Städtebau und Staatsbau im 20. Jahrhundert. Berlin 1996. S. 235- Hier: S. 236.
65 Vgl. HASPEL, JÖRG: Zwischen Hohenzollernschloss und Palast der Republik - Konservatorische Anmerkungen
zur Behandlung eines Denkmalortes. In: Dolff-Bonekämpfer, Gabi; Kier, Hiltrud (Hg.): Städtebau und
Staatsbau im 20. Jahrhundert. Berlin 1996. S. 235-247. Hier: S. 236 f..
21
1991/92 tauchten Ideen des Landesdenkmalamtes auf, das Ensemble des Staatsforums auf der Spreeinsel mit seinen drei repräsentativen Leitbauten Palast der Republik, Staatsratsgebäude und Außenministerium, unter Schutz zu stellen um DDR-Geschichte auch künftig erkennbar zu machen. Vor allem aus Kreisen der CDU kam es zu vernichtenden Reaktionen bezüglich dieser Idee, 66 in Folge derer der damalige Landeskonservator Helmut Engel seinen Platz räumen musste. Das Denkmalamt konnte sich bezüglich der Unterschutzstellung der DDR-Moderne im Bereich des Staatsforumsauch aufgrund fehlender Kommunikation und Solidarisierung mit der ohnehin vorhandenen kritischen Öffentlichkeit - lediglich beim Staatsratsgebäude durchsetzen, welches 1993 unter Denkmalschutz gestellt wurde. Dieser Erfolg ist jedoch zu großen Teilen auf eine von Harald Bodenschatz begründete Initiative und die daraus resultierende Öffentlichkeit zurückzuführen. 67
Neben dem Staatsratsgebäude und der Gesamtanlage um den Fernsehturm haben es im Untersuchungsgebiet lediglich drei andere Gebäude der DDR-Moderne auf die Denkmalliste geschafft: das Haus der Berliner Stadtbibliothek 68 , das Haus des Lehrers 69 und die Großgaststätte Ahornblatt 70 . Ironischerweise wurde das Ahornblatt 2000 trotz bestehenden Denkmalschutzes abgerissen, worin sich der in letzter Konsequenz marginale Einfluss des Landesdenkmalamtes widerspiegelt.
66 Vgl. FALSER, MICHAEL S.. 2008. S. 206.
67 Anm.: Zum Umgang mit dem Staatsratsgebäude siehe auch Gliederungspunkt 4.19 auf S. 102 ff.
68 Anm.. Zum Umgang mit dem Haus der Berliner Stadtbibliothek siehe auch Gliederungspunkt 4.21 auf S. 106
69 Anm.: Zum Umgang mit dem Haus des Lehrers siehe auch Gliederungspunkt auf S. 76 ff.
70 Anm.: Zum Umgang mit dem Ahornblatt siehe auch Gliederungspunkt 4.23 auf S. 109 ff.
Abb. 2: Denkmale im Umfeld des Untersuchungsgebietes. Maßstab 1:12.500.
Wie Abb. 2 verdeutlicht befindet sich im Umfeld des Untersuchungsgebiets eine große Anzahl von Baudenkmalen und Denkmalbereichen. Im Untersuchungsgebiet selbst ist die Denkmaldichte jedoch wesentlich geringer. Bei genauerer Betrachtung ist festzustellen, dass im Gegensatz zu Bauwerken aus anderen Epochen, vergleichsweise wenige Bauwerke und Ensembles, die zwischen 1960 und 1980 entstanden sind, zum Denkmal erhoben wurden.
23
3.1.2 Bezirksverwaltung
Für die Bezirksverwaltung ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig. Relevant für Planung, Bau und Freiflächen ist vor allem das Amt für Planen und Genehmigen mit der Abteilung „Stadtentwicklung“ und deren Fachbereichen Stadtplanung, Bau- und Wohnungsaufsicht, Denkmalschutz sowie Straßen- und Grünflächenverwaltung. In einigen Fällen können auch Zuständigkeiten auf das Amt „Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt“ und dessen Fachbereiche Objektmanagement und Baumanagement fallen.
Der Einfluss der Bezirksverwaltung ist in städtebaulichen Fragen als eher gering einzustufen; die Stadtumbauplanung wird von der Ebene der Senatsverwaltung dominiert. Auf bezirklicher Ebene werden beispielsweise Fragen der Fassadengestaltung oder bzgl. von Änderungen im Bestand geregelt. 71 Der Bezirk stellt jedoch auch eine städtebauliche Planung als sogenannte Bereichsentwicklungsplanung auf, die jedoch mitunter mit der übergeordneten Planung in Konflikt gerät.
3.1.2.1 Bereichsentwicklungsplanung
Der aktuelle Bereichsentwicklungsplan wurde am 18.11.2004 von der
Bezirksverordnetenversammlung Mitte beschlossen.
Bei der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) handelt es sich um eine städtebauliche Planung, welche von den Berliner Bezirken in eigener Verantwortung aufgestellt wird. Die Bereichsentwicklungsplanung dient der teilräumlichen Entwicklung und ist verwaltungsintern bindend. 72 Die BEP ist ein Planungsinstrumentarium, welches in der Berliner Planungssystematik zwischen der gesamtstädtischen Flächennutzungsplanung (FNP) und dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan einzuordnen ist. Die BEP stellt Nutzungsstrukturen auf Blockebene generalisiert, Verkehrs- und Grünflächen hingegen grundstücksgenau dar. Ergänzt wird die BEP durch sektorale Fachpläne, z.B. zu Grün- und Freiflächen, welche die 73
jeweiligen Planungsziele konkretisieren.
Eine Zielsetzung der Bereichsentwicklungsplanung des Bezirks Mitte ist, den Bestand an öffentlichen Grünflächen zu sichern. Vorhandene Anlagen sind demnach entsprechend bestehender und zu entwickelnder Planungen zu qualifizieren und teilweise zu erweitern. 74
71 Ephraim Gothe im Expertengespräch am 27.11.2009
72 Vgl. Ausführungsgesetz des Landes Berlin zum Baugesetzbuch (§4 AGBauGB vom 7.11. 1999, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 03. November 2005 (GVBl. S. 692))
73 Vgl. http://www.berlin.de/ba-mitte/org/stadtplanung/bep.html, aufgerufen am 24.10.2009
74 Vgl. BEZIRKSAMT MITTE VON BERLIN/ ABTEILUNG STADTENTWICKLUNG/ FB STADTPLANUNG (HRSG.):
Bereichsentwicklungsplanung (BEP) 2004. Arbeitsbericht. Berlin 2004. S.25.
24
Die Aussagen der BEP beziehen sich im Allgemeinen ausschließlich auf die Nutzungsart. Aufgrund der relativ kleinmaßstäblichen Darstellung wäre eine Aufzählung der in der BEP vorgesehenen Nutzungen für die Flächen im Untersuchungsgebiet an dieser Stelle zu umfangreich. Bezüglich der Gebäudegestaltung oder Bestandserhaltung werden allgemein keine Aussagen getroffen. Derart konkrete Aussagen finden sich lediglich für einige abschließend aufgezählte städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. Im
Untersuchungsgebiet betrifft dies den Alexanderplatz, die Alexanderstraße mit dem S-Bahn-Viadukt und den Spittelmarkt mit dem Friedrich-Werderschen-Park.
Ein besonderes Element der Bereichsentwicklungsplanung ist der sogenannte Dissensplan, in dem Flächen dargestellt werden, für welche die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung andere städtebauliche Entwicklungen vorsieht als die bezirkliche Entwicklungsplanung. Als Dissensflächen sind unter anderem der Molkenmarkt, der Spittelmarkt und die Fischerinsel angegeben. 75
3.1.2.2 Bauleitplanung
Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung parzellengenau und ist somit das kleinmaßstäblichste Instrument der Berliner Stadtplanung. Neben den Gebietstypen enthält er unter anderem Vorgaben bezüglich der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Bauhöhen, der Anzahl der Vollgeschosse, usw.. Die Hoheit über die Erstellung der Bebauungspläne liegt in Berlin prinzipiell auf Bezirksebene, kann jedoch speziell im Bezirk Mitte auch auf Senatsebene übertragen werden. 76 Eine detaillierte Darstellung des Untersuchungsgebiets bezüglich der aufgestellten Bebauungspläne ist aus Gründen des Umfangs an dieser Stelle nicht möglich.
75 Vgl. Bereichsentwicklungsplan des Bezirks Mitte. Dissensplan. Berlin 2005. Aufgerufen unter
http://www.berlin.de/imperia/md/content/bamitte/plang/bep/dissensplan_2005.jpg am 26.10.2010
76 Anm.: Siehe auch Gliederungspunkt 3.1.1.3 ‚Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt’ auf S. 19 f.
25
3.1.3 Bundesregierung
Da der Bund im Bereich der Spreeinsel Eigentümer eines großen Anteils der dortigen Flächen ist, kommt der Bundesregierung eine besondere Bedeutung im Umgang mit diesem Areal zu. Zwar war an den dortigen Planungen stets auch die Berliner Senatsverwaltung beteiligt, im Folgenden sollen jedoch relevante städtebauliche Planungen beschrieben werden, auf welche unter anderem auch die Bundesregierung Einfluss genommen hat. Interessen der Bundesregierung im Untersuchungsgebiet beziehen sch vor allem auf die Spreeinsel und den angrenzenden Friedrichswerder, wo nach Vorstellungen des Bundes um 1991 ein politisches Zentrum entstehen sollte. 77
3.1.3.1 Internationaler Städtebaulicher Ideenwettbewerb Spreeinsel 1993
1993 wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundestags vom 20. Juni 1991 und den darauf aufbauenden Beschlüssen der Bundesregierung ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für den Bereich der Spreeinsel durch das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und das Land Berlin ausgeschrieben. 78 Da die Wettbewerbsvorgaben von 1993 die tatsächliche Entwicklung bereits stark geprägt zu haben scheinen, sollen diese von der Bundesregierung und dem Land Berlin gestellten Vorgaben an dieser Stelle kurz etwas näher betrachtet werden.
Unter den programmatischen Vorgaben der Wettbewerbsausschreibung wird relativ detailliert auf die markantesten Gebäude der vorhandenen Bausubstanz Bezug genommen. Im Folgenden sollen kurz die Wettbewerbsvorgaben für die Bauwerke der DDR-Moderne aufgeführt werden. Für das Staatsratsgebäude ist es den Wettbewerbsteilnehmern laut Ausschreibung freigestellt, ob diese eine Lösung finden, in der das Gebäude erhalten bzw. umgebaut wird, oder ob das Gebäude durch einen Neubau ersetzt wird. 79 Ein Abriss des Bauwerks wird also nicht ausgeschlossen, obwohl das Gebäude bereits 1993 unter Denkmalschutz stand. Das ehemalige DDR-Außenministerium soll laut
Wettbewerbsvorgaben abgerissen werden. Bezüglich der Verwaltungsgebäude des Staatsrates und des ehem. Ministeriums für Bauwesen wird dargestellt, dass der Sanierungsaufwand die Kosten eines Neubaus übersteigen würden, weswegen die Gebäude abgerissen werden könnten. Der Palast der Republik soll aufgrund der Asbestbelastung mit
77 Vgl. SENATSVERWALTUNG FÜR BAU- UND WOHNUNGSWESEN BERLIN (HRSG.): Spreeinsel. Vorbereitende
Untersuchungen - Parlaments- und Regierungsviertel Berlin. Zwischenbericht. Berlin 1992. S. 27.
78 Vgl. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND LAND BERLIN (HRSG.): Internationaler Städtebaulicher Ideenwettbewerb
Spreeinsel. 1. Phase. Berlin 1993. S. 5.
79 Vgl. Ebd. S. 6.
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Ausnahme der Kellergeschosse abgerissen werden. 80 Für die Gaststätte ‚Ahornblatt’ wird angegeben, dass das Bauwerk nicht erhalten werden muss. 81 Somit ermöglichten die Wettbewerbsvorgaben, dass sämtliche markanten Bauwerke der DDR-Moderne im Wettbewerbsgebiet, mit Ausnahme des im Sinne des kritischen Kontextualismus errichteten Anbaus zur Stadtbibliothek in der Breiten Straße und der Wohnhochhäuser im Bereich der Fischerinsel, abgerissen werden und somit aus dem Stadtbild verschwinden können.
Betrachtet man die Zusammensetzung der Preisrichter, so fällt auf, dass Politiker stärker als Architekten und Stadtplaner in der Jury vertreten waren. Zwar sollte mittels einer Gewichtung von 10 Architekten und Stadtplanern gegenüber 9 Politikern scheinbar eine leichte Dominanz der Fachpreisrichter erzielt werden, jedoch wurde diese durch Zurechnung von Senatsbaudirektor Hans Stimmann zu den Fachpreisrichtern verkehrt. 82
Die Ergebnisse des Wettbewerbs wurden am 13. Mai 1994 bekannt gegeben. Den ersten drei Preisträgern war gemeinsam, dass diese in ihren Entwürfen neben dem Palast der Republik und dem DDR-Außenministerium auch das Staatsratsgebäude entfernten und ein Gebäude in den Ausmaßen des ehem. Stadtschlosses vorschlugen. Der Siegerentwurf des Berliner Architekten Bernd Niebuhr zeichnete sich zu dem vor allem durch eine konsequente Durchsetzung der Blockrandbebauung aus, der zu Gunsten auch das Ahornblatt hätte weichen müssen. Einen Gegenpol zu den ersten drei Preisträgern bildet der mit dem vierten Preis ausgezeichnete Entwurf von O. M. Ungers, welcher sowohl das Staatsratsgebäude als auch - entgegen den Wettbewerbsvorgaben - den Palast der Republik in die Planung einbezog. Die Hauptaufgabe des Wettbewerbs war jedoch ohnehin weniger in einer Lösungsfindung bezüglich der Palast-Schloss-Frage als in der Suche nach angemessenen Unterbringungsmöglichkeiten für die Bundesministerien im Bereich um die Spreeinsel am Friedrichswerder zu sehen. Die Diskussion um die Bebauung des Schlossplatzareals wurde nach Beendigung des Wettbewerbs fortgesetzt. 83
1997 wurde von der Bundesregierung als nächster markierender Schritt ein Interessenbekundungsverfahren angestoßen, in welchem Investoren aufgefordert wurden zu errechnen, zu welchen Konditionen sie sich an einer Bebauung des Schlossplatzes in öffentlich-privater Partnerschaft beteiligen würden. Aufgrund des undurchsichtigen
80 Vgl. Ebd. S. 56 f.
81 Vgl. Ebd.. S. 59.
82 Anm.: Jurymitglieder als Fachpreisrichter waren: Hanns Adrian, Edvard Jahn, Hermann Hertzberger, Josef
Kleihues, Gerhardt Laage, Gustav Peichl, Renzo Piano, Günter Schäffel, Dr. Hans Stimmann, Angela
Wandelt; Jurymitglieder als Sachpreisrichter waren: Manfred Kanther (Innenminister), Dr. Irmgard
Schwaetzer (Ministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau), Eberhard Diepgen (OB Berlin), Dr.
Volker Hassemer (Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz), Ulrich Roloff-Momin (Kultursenator),
Anton Pfeifer (Staatsminister Bundeskanzleramt), Dr. Dieter Kastrup (Staatssekretär Auswärtiges Amt), Dr.
Dietmar Kansy (MdB), Gerhard Keil (Bezirksbürgermeister Mitte)
83 Vgl. HENNET, ANNA-INÉS: Die Berliner Schlossplatzdebatte im Spiegel der Presse. Berlin 2005. S. 81 ff..
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Prozesses und verstärkt zum Ausdruck gebrachter Zweifel an der Möglichkeit einer nichtkommerziellen Nutzung des privat zu errichtenden Gebäudes bei lediglich kostenloser Überlassung des Grundstücks war das Interessenbekundungsverfahren letztlich zum Scheitern verurteilt. 84
Im Juli 1999 wurde dann durch den Bau- und Verkehrsminister Franz Müntefering der Einsatz einer Expertenkommission zur Erarbeitung eines Konzepts für den weiteren Umgang mit dem Schlossplatzareal und den angrenzenden Bereichen vorgeschlagen.
3.1.3.2 Internationale Expertenkommission Historische Mitte Berlin 2002
Der Beschluss der Bundesregierung vom 4. Juli 2007 zum Wiederaufbau des Stadtschlosses und zum Abriss des Palastes der Republik basierte auch auf der Empfehlung einer Expertenkommission. Der Einsatz dieser Kommission wurde durch die Bundesregierung und den Senat von Berlin am 1. November bzw. 31. Oktober 2000 beschlossen. Die Expertenkommission sollte eine Nutzungs- und Gestaltungsempfehlung für den Bereich des Schlossplatzes entwickeln und die diesbezüglichen finanziellen Erfordernisse prüfen. Die internationale Kommission setzte sich aus 17 Mitgliedern unterschiedlicher Fachrichtungen und sechs Moderatoren als Vertreter der Bundesregierung und des Senats von Berlin zusammen. Kommissionsmitglieder und Moderatoren waren in gleichem Maße stimmberechtigt. 85
Der Einsatz einer Expertenkommission wurde mit der „besonderen Bedeutung des Berliner Schlossplatzareals als Ausgangspunkt der historischen und städtebaulichen Entwicklung der Stadt“ 86 begründet. Für das Areal des Schlossplatzes kennzeichnete der Auftrag an die Kommission eine städtebauliche „Gesamtlösung, […] welche sich in die Gestaltung der Mitte Berlins nahtlos einbindet und diese dominierend abschließt“ 87 als erforderlich. Das Ergebnis des 1993 ausgeschriebenen städtebaulichen Ideenwettbewerbs Spreeinsel wie auch jenes eines 1997/98 durchgeführten Interessenbekundungsverfahren zur Bebauung des Schlossplatzes wurde im Auftrag als nicht umsetzbar abgelehnt. Die Aufgabenstellung schließt zwar einen Erhalt der nach der Asbestsanierung bleibenden Teile des Palastes der Republik nicht aus, geht jedoch vor allem detailliert auf Fragestellungen einer Schlossrekonstruktion ein. Allerdings taucht dabei auch die Frage nach der Möglichkeit einer
84 Vgl. Ebd. S. 108 ff..
85 Vgl. INTERNATIONALE EXPERTENKOMMISSION „HISTORISCHE MITTE BERLIN“ (HRSG.): Historische Mitte Berlin.
Abschlussbericht. Berlin 2002. S. 16.
86 Vgl. Ebd. S. 10.
87 Vgl. Ebd.
28
Einbeziehung „denkmalwerter“ Teile des Palastes der Republik auf. 88 Für das Staatsratsgebäude sieht die Aufgabenstellung die Erhaltung vor. 89
Im Ergebnis empfiehlt die Kommission die Errichtung eines Gebäudes in der Form des ehemaligen Stadtschlosses mit originalgetreuer Rekonstruktion der West-, Nord- und Ostfassade. Gegen einen Erhalt des Palastes der Republik führt die Kommission städtebauliche Gründe an; immerhin soll die Rekonstruktion einzelner Teile des Palastes der Republik überprüft werden, da so eine angemessene Veranschaulichung der wechselvollen Berliner Geschichte erreicht werden könne. Die Kommission empfiehlt weiterhin die Erhaltung des Staatsratsgebäudes mit dem sogenannten Liebknechtportal. Ebenso soll nach Auffassung der Kommission die Freifläche des Marx-Engels-Forums als städtische Grünfläche inklusive des Marx-Engels-Denkmals erhalten bleiben. 90
3.1.3.3 Bundestagsbeschluss zum Wiederaufbau des Stadtschlosses
Am 04.07.2002 beschloss der Deutsche Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit den Wiederaufbau des Stadtschlosses und damit den Abriss des Palastes der Republik. Zur Entscheidung trugen auch die Empfehlungen der Expertenkommission ‚Historische Mitte Berlin’ bei, deren Vorschlag zur Rekonstruktion der West-, Nord- und Ostfassade im Beschluss aufgegriffen wurde.
88 Vgl. Ebd. S. 10 f.
89 Vgl. Ebd. S. 14.
90 Vgl. Ebd. S. 18 f..
29
3.2 Fachwelt
Um die Fachdiskussion bezüglich der Bauwerke der DDR-Moderne in Berlin-Mitte nachzuvollziehen, soll der Blick zurück bis ins Jahr 1990 reichen. Vor der sogenannten deutschen Wiedervereinigung stand der noch junge Städtebau der DDR-Moderne in Ost-Berlin nicht zur Disposition. Mit der politischen Wende wandelten sich auch im Planungs-und Bauwesen administrative Strukturen, außerdem öffnete sich die ehemalige DDR westlich geprägten Planern und Architekten, welche mitunter auch eine Revidierung des DDR-Städtebaus anstrebten.
3.2.1 Der Beginn einer Debatte
Bereits im Oktober des Jahres 1990, weniger als ein Jahr nach dem Mauerfall, fand in Dessau ein Symposium mit dem Titel ‚Zentrum Berlin - Szenarien der Entwicklung’ statt. Die daraus entstandenen Visionen blieben in ihrer Innovation, Internationalität und Ungebundenheit einmalig. Auch die Würdigung der DDR-Bürger, verbunden mit der Aussage, „dass jede Vision für die Stadt vom friedlichen Aufstand der DDR-Bürger ausgehen müsse“, 91 blieb im weiteren Planungsverlauf scheinbar weitgehend unberücksichtigt.
Früh bekannte sich der Ostberliner Architekturtheoretiker Bruno Flierl zum Erhalt des städtebaulichen und architektonischen Erbes der DDR. 1991 forderte er für das Marx-Engels-Forum eine öffentliche Nutzung und für den damaligen Marx-Engels-Platz 92 einen Umbau zum Stadtplatz - mit Erhalt des Palasts der Republik. Flierl zeigte jedoch keine unreflektierte Haltung zum DDR-Städtebau. Er bekannte sich einerseits zwar deutlich zur kritischen Aneignung, Bewahrung und auch Veränderung der DDR-Architektur, andererseits schloss er jedoch auch deren Beseitigung nicht aus und schlug gar den Abriss des DDR-Außenministeriums mit nachfolgender Rekonstruktion der Schinkelschen Bauakademie vor. 93 Weniger kontrastreich erscheinen im Gegensatz die Vorstellungen des
Architekturtheoretikers und Stadtplaners Dieter Hoffmann-Axthelm, der das Modell der Rückkehr in die historische Parzellenstruktur auch als ein Modell der Rückkehr zu liberalen Stadtvorstellungen verstand. Eine Aneignung des DDR-Städtebaus war in diesen Vorstellungen nicht enthalten. 94 Vielmehr fügte sich einer derartigen Vorstellung der Entwurf des Architekten Hans Kollhoff für das Berliner Stadtzentrum, welcher im Rahmen der 1991 im Deutschen Architekturmuseum in Frankfurt am Main veranstalteten Ausstellung ‚Berlin
91 Vgl. BLOMEYER, GERALD R., MILZKOTT, RAINER (HG.): Zentrum Berlin. Szenarien der Entwicklung. Dokumentation
der Klausurtagung im Bauhaus Dessau. Berlin 1990. S. 19.
92 Anm.: heute Schlossplatz
93 Vgl. FLIERL, BRUNO: Berlin. Zentrum Stadtmitte. 1992. In: Flierl, Bruno: Berlin baut um. Wessen Stadt wird die
Stadt? Kritische Reflexionen 1990-1997. Berlin 1998. S.59.
94 Vgl. FALSER, MICHAEL S.. 2008. S. 182.
Arbeit zitieren:
Steve Danesch, 2010, Zum Umgang mit dem städtebaulichen Erbe der DDR-Moderne in Berlin-Mitte, München, GRIN Verlag GmbH
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