Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Wissenschaft für Frieden 2
2. Wahrnehmung und Sprache 3
2.1 Der Wahrnehmungsprozess
2.2 Klugheit
2.3 Sprache
3. Die Leidenschaften 6
3.1 Hedonismus
3.2 Der Naturzustand als Krieg
3.3 Die Friedensneigung des Menschen
4. Der Vertrag 10
4.1 Der Weg zum Vertrag
4.2 Akt der Staatsgründung
4.3 Das Wesen des Souverän
5. Rousseau 14
Schluss 16
Literaturverzeichnis I
1
Einleitung
Die politischen Wirren des 17. Jahrhunderts in England und Schottland beeinflussten in wohl nicht unerheblichem Maße das Denken eines Mannes, der als Begründer des Kontraktualismus gilt. Thomas Hobbes von Malmsbury lebte von 1588 bis 1679 und war vor allem durch die Wissenschaft seiner Zeit geprägt. Er hatte Umgang mit einigen Größen seiner Zeit, unter anderem mit Gilles Personne de Roberval, Pierre Gassendi, Galileo Galilei und René Descartes. 1
Hobbes, der in besonderem Maße von der Mathematik beeindruckt war, 2 schuf eine Staatsphilosophie, die sich durch eine enorme Einheitlichkeit auszeichnet, trotz dessen dass sie sich in mehreren Werken manifestiert. Primär in seinem dreigeteilten Werk Elementa Philosophiae und in Leviathan legt er die Idee des Übergangs vom natürlichen zum künstlichen Menschen dar. Hobbes schafft die Theorie des Gesellschaftsvertrages, deren Kern die Notwendigkeit von staatlicher Herrschaft ist. In einem dreistufigen Argumentationsmuster, dass bei den physikalischen Gegebenheiten und der kognitiven Funktionsweise der Lebewesen beginnt und über die Betrachtung des Menschen im individuellen und sozialen Kontext in einer Theorie des Staates und seiner Herrschaft mündet, inhäriert Hobbes seine Ansichten über Naturphilosophie, Anthropologie und politische Philosophie. Auch eine Moraltheorie lässt sich in den Werken finden, die jedoch keine wirkliche Moralphilosophie darstellt, da sie rein hedonistisch begründet ist. 3
Das Ziel dieser Arbeit soll es sein, Hobbes’ Überlegungen, die Voraussetzungen der Vertragstheorie sind oder diese direkt zum Gegenstand haben, darzulegen. Besonderer Fokus liegt dabei auf den Fragen, ob eine staatliche Gewalt notwendig ist und inwieweit sie ungeteilt sein muss.
Um den Rahmen der Arbeit nicht zu sprengen, wird dabei auf eine Deutung der Titelkupfer von Leviathan und De cive verzichtet.
1 Vgl. Höffe (2010), S. 31.
2 Trotz dieser Begeisterung, reichte sein Verständnis nicht aus, um mit Mathematikern wie Descartes oder
Leibniz mitzuhalten. Vgl. Höffe (2010), S. 41.
3 Vgl. Kap. 1; 3.2; 3.3.
2
1. Wissenschaft für Frieden
Hobbes war begeisterter Wissenschaftler. Doch die Wissenschaft dient keinem Selbstzweck. Es existiert kein Wissen um des reinen Wissens Willen. „Die Vernunft ist der Schritt, die Mehrung der Wissenschaft [lediglich] der Weg und die Wohlfahrt der Menschen das Ziel.“ 4 Dieses Ziel kann nur der Frieden sein, da die sicherste Forderung der natürlich menschlichen Vernunft darin besteht, „dem gewaltsamen Tode als dem höchsten Übel der Natur auszuweichen“. 5 Den Frieden anzustreben, ist außerdem ein Gebot der rechten Vernunft. 6
Für Hobbes ist also die praktische Wissenschaft von besonderer Bedeutung. Auch wenn er deutlicher Gegner der Lehren von Aristoteles war, vertritt der Begründer der Vertragstheorie höchstwahrscheinlich den aristotelischen Leitsatz: „[Das] Ziel der politischen Untersuchung ist ja nicht das Erkennen, sondern das Handeln.“ 7 Doch im Gegensatz zu Aristoteles geht es ihm nicht darum, Frieden durch moralische Gerechtigkeit zu gewährleisten. Hobbes’ Gerechtigkeitsbegriff bezieht sich nur auf die Einhaltung von Verträgen, die nichts anderes sind, als eine Vereinbarung der Übertragung von Rechten. 8 Ihm geht es um den Zwang, Verträge zu halten, was wiederum die Voraussetzung für Frieden ist.
Die starke Friedensneigung, die sich besonders in Leviathan abzeichnet, ist vermutlich durch Hobbes’ Lebensumstände bedingt. Er verbrachte zwecks der politischen Unruhen in England seine Lebenszeit von 1640 bis 1651 im Pariser Exil. 9
4 Hobbes (1984), S. 37.
5 Hobbes (2008)c, S. 135.
6 Vgl. ebd., S. 147.
7 Aristoteles (2008), S. 46 1095a.
8 Vgl. Kap. 4.1.
9 Vgl. Hirschberger (2007), S. 190.
3
2. Wahrnehmung und Sprache
2.1 Der Wahrnehmungsprozess
Für Hobbes sind die naturphilosophischen Prämissen ebenso vorbereitend für seine politischen Überlegungen, wie die anthropologischen. Dies zeigt sich deutlich an der Texthierarchie im Leviathan und noch offensichtlicher in der Dreiteilung der Elementa Philosophiae in De corpore, De homine und De cive. Die Überlegungen zu den Grundlagen der Philosophie, die Hobbes versucht in De corpore zu erläutern, können zwecks der Aufgabenstellung dieser Arbeit nur oberflächlich behandelt werden. Der Begründer des Kontraktualismus ist Empirist, genauer Sensualist, was schon in Kapitel 1 §2 von De corpore deutlich wird. Hobbes meint, dass „Erfahrung nichts anderes [...] als Gedächtnis“ 10 sei. Seiner Ansicht nach gleicht Erkenntnis dem Addieren bzw. Subtrahieren von wahrgenommenen Dingen und deren Eigenschaften. Jegliches Wissen stammt aus Empfindung, die, wenn man sie rekapituliert, zu Erinnerung führt. „Denn empfinden, dass man empfunden habe, heißt sich erinnern.“ 11 Wahrnehmen besteht in der Veränderung des affizierten Körpers. Ganz im Sinne eines Vorgriffs auf die ersten beiden Newton’schen Gesetze formuliert Hobbes, „daß ein Ding, wenn es in Bewegung ist, ewig in Bewegung sein wird, wenn nichts anderes es anhält“ und „wenn ein Ding still liegt, ohne daß es von etwas bewegt wird, liegt es für immer still“. 12 Die sich daraus ergebene Konsequenz ist, dass Hobbes die Wahrnehmung der Menschen wie der Tiere als einen passiven Vorgang, der in den Sinnesorganen von statten geht und über Druck weitergeleitet wird, betrachtet. Dieses Bild einer rein mechanischen Wahrnehmungstheorie scheint aus der Sicht moderner Sinnesphysiologie, die von biochemischen und bioelektrischen Reizübertragungen ausgeht, 13 überholt. Jedoch ist das Grundprinzip des Affizierens dasselbe.
10 Hobbes (2008)a, S. 6.
11 Ebd., S. 76.
12 Hobbes (1984), S. 13; Zur Newton’schen Mechanik Vgl. Munowitz (2005), S. 73 ff.
13 Vgl. Schröger (2010), S. 110 ff.
4
2.2 Klugheit
Dass Hobbes Wahrnehmung, Empfindung, Einbildung und Erinnern dem Menschen nicht als arteigenspezifisch zurechnet, scheint selbstverständlich, da Tieren dies ebenfalls inhärent ist. Verwunderlich scheint jedoch, dass er selbst die Klugheit nicht allein den Menschen zuspricht. Hobbes vertritt dabei die These, dass es „Tiere [gibt], die einjährig mehr beobachten und das, was zu ihrem Wohl beiträgt, klüger verfolgen, als dies ein zehnjähriges Kind tun kann.“ 14 Doch dies suggeriert, dass es sinnvoll ist, zwecks Klugheit, unterschiedliche Arten von Lebewesen in einer frühen Entwicklungsphase zu vergleichen. Dass die Klugheit eines erwachsenen Menschen, die eines Tieres möglicherweise deutlich überragt und dies eventuell als Abgrenzungskriterium gelten könnte, bleibt unbeachtet.
2.3 Sprache
Die bereits erwähnten kognitiven Leistungen sind die Voraussetzung für die Sprache, die zunächst dem Ordnen und Rekapitulieren von Gedanken dient, welche infolge dessen auch anderen mitgeteilt werden können. 15 Sprache ist demzufolge Bedingung für Vernunft und Wissenschaft. Hobbes unterscheidet zwischen einer vorkommunikativen und einer kommunikativen Form. 16 In ersterer Variante dient die Sprache als Merkzeichen. „Denn wenn nur ein einziger Mensch in der Welt wäre, würden sie [-die Merkzeichen-] zur Unterstützung seines Gedächtnisses ihm nützlich sein, während sie zur Mitteilung, wenn niemand da wäre, dem etwas mitgeteilt werden könnte, nicht dienen könnten.“ 17 Kommunikativ hat die Sprache elementare Bedeutung für das Politische, denn „ohne sie hätte es unter den Menschen weder Staat noch Gesellschaft, Vertrag und Frieden gegeben“. 18 Sie ermöglicht außerdem, „dass wir befehlen und Befehle verstehen können.“ 19
14 Hobbes (1984), S. 22.
15 Vgl. Hobbes (2008)a, S. 7 bzw. Hobbes (1984), S. 24 f.
16 Vgl. Höffe (2010), S. 93.
17 Hobbes (2008)a, S. 11.
18 Hobbes (1984), S. 24.
19 Hobbes (2008)b, S. 111.
Arbeit zitieren:
Mario Lange, 2011, Thomas Hobbes und der Kontraktualismus, München, GRIN Verlag GmbH
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