Die absolutistische Handschrift des Reformpaketes Joseph II.
1. Einleitung
Joseph II. (1741-1790) war wohl einer der polarisierendsten Herrscher der Habsburger in der Historie. Seine zur damaligen Zeit beinahe revolutionären Reformen prägten den Zeitbegriff des Josephinismus. Joseph galt durch seine geplanten Reformmaßnahmen als ein Herrscher des Aufgeklärten Absolutismus.
Doch genau dort wo die Persönlichkeit des Herrschers eine zentrale Rolle spielte, stieß der Aufgeklärte Absolutismus in Österreich auf Grenzen. Hier möchte ich mit meinen Forschungsfragen ansetzen und das Reformpaket Joseph II. auf seinen Grad der Aufklärung hin untersuchen.
Die Forschungsfrage der ich nachgehen werde bezieht sich darauf welche Gedanken der Aufklärung in Österreich unter Joseph II. umgesetzt wurden. Hier stellt sich auch noch eine weitere interessante Frage und zwar wie man den Anspruch der unumschränkten Herrschaft mit dem Gedanken der Aufklärung überhaupt in Verbindung bringen kann?
In meiner ersten These gehe ich davon aus, dass Joseph II. kein aufgeklärter Herrscher war, sondern klar absolutistisch regierte.
Zweitens stelle ich die These auf, dass Joseph’s Regierungsstil von der Staatstheorie von Thomas Hobbes geleitet ist.
2. Historische Herleitung
2.1. Entwicklung der Habsburgerdynastie
In meiner ersten Forschungsfrage geht es darum, wie die Gedanken der Aufklärung in Österreich unter Joseph II. umgesetzt wurden. Um zu ergründen inwieweit das Herrschaftssystem reformiert wurde, muss man zuerst verstehen, auf welchen historisch begründeten Grundlagen das Herrschaftssystem basiert.
Wenn der Historiker Jean Bérenger über die Habsburgerdynastie schreibt, spricht er von der „Geburt des österreichischen Staates“. 1
1 Bérenger, Jean (1995). Die Geschichte des Habsburgerreiches 1273-1918, Böhlau Verlag, Wien-Köln-Weimar, 378.
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Die absolutistische Handschrift des Reformpaketes Joseph II.
Das prägnanteste Merkmal des konstitutionellen Organisations- und Ordnungsprinzips der Habsburger war wohl ihre Kontinuität. Sie dauerte vom späten dreizehnten bis zum frühen zwanzigsten Jahrhundert. Der einzige politische Einigungsfaktor, des am Ende zum Vielvölkerstaat gewordenen Kaiserreichs, war die herrschende Dynastie selbst. Die Habsburger brachten in Zentraleuropa eine Mischform des Absolutismus hervor, deren besonderes Merkmal die Disparität der einzelnen Territorien war. 2 Gemeinsam hatten die Erbländer nur die soziale Statusgleichheit, nämlich die der Leibeigenschaft der in der landwirtschaftlichen Produktion tätigen Arbeitskräfte. Dieses vorherrschende System kann man wohl als den stabilisierenden Faktor bezeichnen. 3
Die Dynastie verfolgte zwei strategisch wichtige Ziele. Zum Einen das Festhalten am Thronnachfolgeanspruch, zum Anderen die territoriale Machtbasis zu konsolidieren und zu erweitern. 4
1621 wurden die österreichischen Länder für unteilbar erklärt. Das Streben der Habsburger Herrscher nach Schaffung einer Universalmonarchie änderte nichts am Zustand der Desintegration der Territorien, deren Treuepflicht gegenüber dem Regenten eigentlich nur eine juristische Fiktion war. 5 Trotz dieses Umstandes erlangte die Dynastie der österreichischen Habsburger aufgrund der Tatsache, dass sie zu keiner Zeit mit irgendeiner territorialen Nobilität eng verbunden war, dafür aber einen in seiner Unerschütterlichkeit wahrhaft einzigartigen inneren Zusammenhalt bewahrte, vorübergehend einen Grad an Autonomie der von den Herrscherhäusern der Nachbarländer niemals erreicht wurde. Dies nahm auch Einfluss auf den anti-feudalen Charakter der Dekrete Josephs II. 6
Die drei größten Erfolge der Dynastie waren die Angliederung Böhmens und Ungarns im Jahre 1526, die Unterwerfung Böhmens 1620 und der Triumph über die Türken im Jahre 1683, durch den sie Ungarn und Siebenbürgen zurückeroberte.
Allerdings wurden die meisten Siege durch Hilfe von fremden Kontingenten errungen. Die meisten der bedeutenden Truppenführer, die dem Herrscherhaus bis ins neunzehnte Jahrhundert hinein dienten, waren ausländische Glücksritter oder von der Monarchie unabhängige, den Krieg als gewinnbringendes Unternehmen betreibende, Offiziere. Das
2 Bérenger, a.a.O., 379.
3 Bérenger, ebd.., 380.
4 Bérenger, ebd., 386.
5 Bérenger, ebd., 389.
6 Bérenber, ebd., 391.
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ständige Sichverlassen auf das militärische Können von Verbündeten war prägend für die Dynastie. 7
Den Gipfel der Macht hatten die Habsburger durch eine relativ kurz dauernde Eroberungsphase, von 1683 bis 1718. Danach wurde so gut wie kein Krieg mehr gewonnen. Diese äußere Schwäche offenbarte die innere Unvollkommenheit und Stagnation des österreichischen Absolutismus. Die Leistung der Habsburger bestand vielmehr darin, grundverschiedene Länder unter einem gemeinsamen dynastischen Dach zu vereinen und ihre Rekonvertierung zum Katholizismus. 8
Bestimmend für das gesamte System Habsburgerischer Machtausübung, innerhalb der zum dynastischen Besitzstand gehörenden Donauländer, waren und blieben die in Münster und Osnabrück getroffenen Friedensregelungen. 1627 verkündete Ferdinand II. König von Brandenburg-Preußen eine neue Verfassung für die eroberten Gebiete, welche Böhmen in eine Erbmonarchie der Habsburger umwandelte. 9
Böhmen war stets das einträglichste Gebiet der Habsburger und die neuen finanziellen Zugriffsrechte der Monarchie in diesem Land verschafften dem Wiener Absolutismus einen starken Rückhalt. 10 Österreichs Beitrag zum Fiskus machte 1541 nur die Hälfte des böhmischen aus und dieses Verhältnis von 1:2 blieb bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts bestehen. 11
Die neue Herrscherschicht in Böhmen, welche sich zum großen Teil aus Ausländern zusammensetzte, trug zunächst zur Festigung der Habsburgischen Machtposition in tschechischen Gebieten bei. Doch durch das Übergewicht Adliger fremder Abstammung zeigte die böhmische Aristokratie bald wenig Korpsgeist oder besondere Treue gegenüber der Dynastie. Der größte Teil schloss sich während des österreichischen Erbfolgekrieges (1740-1748) dem bayrischen Okkupanten Kurfürst Karl Albrecht an. 12 Das Fehlen einer einheitlichen Aristokratie wirkte sich erheblich auf die gesamte Kampfbereitschaft und -fähigkeit Österreichs aus. Die Desorganisation ist zweifellos auf die unzureichende Verständigung, durch die Disparität des international zusammengesetzten
7 Bérenger, ebd., 396.
8 Bérenger, ebd., 395.
9 Bérenger, ebd., 410.
10 Bérenger, ebd., 397.
11 Bérenger, ebd., 392.
12 Bérenger, ebd., 401.
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Adels zurückzuführen. Die Voraussetzung eines schlagkräftigen Militärs ist die Existenz einer sozial homogenen und gesellschaftlich integrierten Aristokratie, welche nicht gegeben war. 13 Dieser eine Faktor und die Unbeugsamkeit des magyarischen Partikularismus waren für die Habsburger ein unüberwindbares Hindernis für einen homogeneren zentralistischen Absolutismus.
2.2. Preußen
Preußen war der nächste ernstzunehmende Gegner des Habsburgerreichs. Preußen, das nur ein Drittel des Staatsschatzes und nur ein Sechstel der Bevölkerung Österreichs besaß, hatte zweimal über die Habsburger triumphiert. Das letzte mal 1740 durch die preußische Eroberung Schlesiens im Österreichischen Erbfolgekrieg. Das Kaiseramt ging für drei Jahre (1742-45) an Bayern und gelangte 1745 durch den Frieden von Dresden wieder in den Besitz Österreichs. 14
Dieser Schock beschleunigte die Realisierung drastischer Reformen, mit deren Planung und Durchführung Maria Theresia die Kanzler Haugwitz und Kaunitz beauftragte und deren Zweck die Modernisierung und Umgestaltung des gesamten Regierungsapparats war. 15
2.3. Aufgeklärter Absolutismus in Österreich
Dies war der erstmalige Versuch den Staat und seine Einrichtungen vom säkularisierten Weltverständnis her, neu zu ordnen. Es kam eine Art Reformabsolutismus dabei heraus.
Was waren nun die Grundgedanken der Neufassung des aufgeklärten Staatsabsolutismus? Zum einen die Abschwächung beziehungsweise Ausschaltung des Ständewesens und ihre Ersetzung durch eine zentralistische Regierungsweise, sozusagen durch eine Revolution von oben. Es gab also keine Verbindung des absoluten Herrschers mit dem Adel. Der zweite wichtige Punkt ist eine Einbindung und Bindung der Monarchie durch Gesetze. Im Gegensatz zur radikalen Aufklärung, wo die Abschaffung der Monarchie und Feudalität propagiert wurde, war die Umsetzung der neuen Gesetzgebung Basis für eine neue Staatsordnung. Es gab keine Verbindung des absoluten Herrschers mit dem Adel. 16
13 Bérenger, ebd., 399.
14 Bérenger, ebd., 404.
15 Bérenger, ebd., 405.
16 Reinalter, ebd., 62.
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Somit brachte der aufgeklärte Absolutismus ein neues Selbstverständnis der Monarchie mit sich, das durch neue Formen propagandistischer Selbstrechtfertigung nach Außen drang und die Basis für die Reformen von Maria-Theresia und Joseph II. schafften.
3. Reformen
Das aufgeklärte Reformwerk wurde hauptsächlich durch die Revancheabsichten gegen Preußen ausgelöst. Somit wurde als einer der ersten Reformschritte die Armee (Brennpunkt der Staatsreform seit 1747) und generell die fortschreitende Militarisierung der Habsburgermonarchie nach preußischem Vorbild in den 1770er und 1780er Jahren vorangetrieben. Die unmittelbare „Konkurrenzsituation“ zu Preußen bedingte ebenso die Außenbedingtheit und Außengerichtetheit der Reformen des aufgeklärten Absolutismus zwischen 1740 und 1790. 17
Man versuchte offenbar die Schwachstellen im Herrschaftssystem auszumerzen um einen Machtgewinn gegenüber Preußen zu erlangen. Hierzu passt die gewaltsam durchgesetzte Katholizität als Agentin des absolutistischen Einheitsstaates. Die Rekonvertierung in den Breiten der Bevölkerung hat sich ja schon als Stabilisierungsfaktor bewährt. Weiters wurden Themen wie die Neugestaltung des Verhältnisses Kirche-Staat, das Problem der konfessionellen Toleranz, die Schul- und Bildungspolitik, aufgeklärte Literatur versus Zensur behandelt. Obwohl es wenig Aufmerksamkeit fand, erfuhren auch die Agrarsozialreformen während der gesamten maria-theresianisch-josephinischen Ära einen Modernisierungsschub. 18
3.1. Reformen nach Maria-Theresia
Als einer der ersten Reformschritte, wurden die böhmischen und österreichischen Hofkanzleien im „Directorium in publicis et camerabilus“ vereinigt, die ihnen bis 1749 jeweils angegliederten Appellationsgerichte einer neuen Behörde, der Obersten Justizstelle, zugewiesen und die gesonderte Rechtsordnung der böhmischen Aristokratie ganz abgeschafft. Dem Adel und Klerus dieser beiden Länder, ausgenommen dem ungarischen, wurden
17 Hochedlinger, Michael (2001). Abschied vom Klischee. Für eine Neubewertung der Habsburgermonarchie in der Frühen Neuzeit, in: Wiener Zeitschrift zur Geschichte der Neuzeit, 1. Jg. 2001 Heft 1/9 - 24, S. 13.
18 Hochedlinger, a.a.O., 13.
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Mag. phil. Marcus Wohlgemuth, 2007, Die absolutistische Handschrift des Reformpaketes Joseph II., München, GRIN Verlag GmbH
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