Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung 2
2. Herrschaft und Legitimität 2
3. Die drei reinen Idealtypen legitimer Herrschaft 3
3.1 Die traditionale Herrschaft 3
3.2 Die charismatische Herrschaft 4
3.3 Max Webers Methode des Idealtypus 5
4. Problematik bei der Bestimmung eines Nachfolgers 6
4.1 Bestimmung eines Nachfolgers in der traditionalen Herrschaft 6
4.2 Bestimmung eines Nachfolgers in der charismatischen Herrschaft 6
5. Veralltäglichung der charismatischen Herrschaft 7
6. Literaturverzeichnis 9
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1. Einleitung und Problemstellung
In dem vorliegendem Essay befasse ich mich mit der Frage, warum die Beschaffung eines Nachfolgers für eine Herrschaftsposition im Fall eines »charismatischen« Typus von Herrschaft schwieriger ist als im Fall einer »traditionalen« Herrschaft. Dazu werde ich zuerst die von Max Weber definierten Grundbegriffe Herrschaft und Legitimität kurz erörtern. Anschließend werde ich die reinen Idealtypen legitimer Herrschaft abhandeln. Eine detaillierte und umfassende Darlegung der legitimen Herrschaftsformen würde den Umfang dieses Essays überschreiten und wäre im Hinblick auf die Fragestellung wenig sinnvoll. Deshalb werde ich nur die wesentlichen Elemente, welche für die Legitimität der einzelnen Herrschaftsformen charakteristisch sind und mir zur Beantwortung der Fragestellung als sinnvoll erscheinen, behandeln. Schlussendlich werde ich auf Webers Verständnis des Idealtypus sowie dessen Relevanz für eine Beantwortung der Fragestellung eingehen.
2. Herrschaft und Legitimität
„Herrschaft soll, definitionsgemäß, die Chance heißen, für spezifische (oder: für alle) Befehle bei einer angebaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden.“ (Weber 1976: 122). Diese berühmte Definition Max Webers soll als Grundlage für dieses Essay dienen. So zählen „Webers Behandlung von Macht und Herrschaft zu den bedeutenderen Erinnerungsfiguren der Soziologie“ (Treiber 2007: 14). Damit eine Herrschaft über eine Vielzahl von Menschen funktionieren kann, benennt Max Weber einige Vorraussetzungen. So bedarf eine Herrschaft eines „Stabes von Menschen (Verwaltungsstab…)“ (Weber 1976: 122), welcher Befehle und Anordnungen verlässlich durchführen kann. Der Gehorsam dieser Menschen gegenüber dem Herrscher kann „durch Sitte, oder rein affektuell, oder durch materielle Interessenlagen oder ideelle Motive(wertrational) gebunden sein.“ (Weber 1976: 122). Neben diesen vier Faktoren, welche das Verhältnis zwischen Herrscher und Beherrschten bestimmen können, tritt noch ein weiterer wesentlicher Faktor hinzu: der Legitimitätsglaube.
So genügt es keiner Herrschaftsform ihren Fortbestand auf die vier erstgenannten Faktoren zu stützen. Vielmehr versucht jede Herrschaftsform den Glauben an ihre Legitimität zu kreieren und zu pflegen (vgl. Weber 1976: 122). Nach Max Weber ist
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es demnach sinnvoll die, Herrschaftsformen nach der Art der beanspruchten Legitimität zu unterscheiden. Die Art der Legitimität, der Typus des Gehorchens sowie die Ausprägung der Verwaltung und der ganzen Herrschaft im Allgemeinen können grundverschieden sein. So bezeichnet die Legitimität „die rechtmäßige Anerkennung einer Ordnung oder Herrschaft“, welche einen „nicht zu unterschätzenden Beitrag für Bestand und Stabilität einer Ordnung oder Herrschaft“ hat und wo sie fehlt, der dauerhafte „Charakter von Ordnung und Herrschaft verloren“ (Müller 2007: 129) geht. Die Legitimität einer Herrschaft ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Herrschaft und wird als Indikator für eine spezifische Ausprägung einer Herrschaftsform verstanden.
3. Die drei reinen Idealtypen legitimer Herrschaft
Aufgrund der unterschiedlichen Legitimitätsansprüche werden drei reine [Ideal]-Typen legitimer Herrschaft - die „traditionale Herrschaft“, welche auf Loyalität stößt, solange das Herkömmliche sowie Sitte respektiert werden, die „rationale Herrschaft“, die sich auf das Prinzip der Legalität stützt, sowie die „charismatische Herrschaft“, die von der Qualität einer Person determiniert wird - unterschieden (vgl. Zöller 2007: 219). Max Weber definiert die drei reinen Idealtypen legitimer Herrschaft also anhand ihrer jeweils spezifischen Ausprägung der ihnen zugrunde liegenden Legitimität. Im Hinblick auf den amorphen und schwer zu fassenden Begriff der Macht entwickelte Max Weber eine ausdifferenzierte Herrschaftstypologie, welche eine Kategorisierung ermöglicht. (vgl. Treiber 2007: 51). Die rationale Herrschaft soll hier nicht weiter behandelt werden, da diese für die Beantwortung der Thematik von nebensächlicher Bedeutung ist.
3.1 Die traditionale Herrschaft
Eine Herrschaftsform soll „traditional“ heißen, „wenn ihre Legitimität sich stützt und geglaubt wird auf Grund der Heiligkeit altüberkommener („von jeher bestehender“) Ordnungen und Herrengewalten.“ (Fitzi 2008: 79). Dem Herrscher wird aufgrund der Tradition und der damit einhergehenden Eigenwürde gehorcht. Bei einer traditionalen Herrschaft handelt es sich meist um eine Art Pietätsverband, in dem der Herrscher persönlicher „Herr“ ist. Der Verwaltungsstab, der ihm untersteht, setzt sich aus „persönlichen Dienern“ zusammen. Die weiteren Beherrschten sind Untertanen
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Arbeit zitieren:
Matthias Reintjes, 2010, Charismatische Herrschaft bei Max Weber, München, GRIN Verlag GmbH
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