QUELLENTEXT
Georg Friedrich Puchta, Cursus der Institutionen, 10. Auflage Leipzig 1893.
§ 2, 4: Der Grundbegriff des Rechts ist die Freiheit. Daraus folgt, daß sich nicht von dem Begriff
der Vernunft aus zu dem Recht gelangen läßt. Dieß wird bestätigt durch die Erfahrung, welche die Versuche der Philosophen, das Recht auf die Vernunft zu gründen, darbieten. [...]
§ 4, 6 f: Vermöge der Freiheit ist der Mensch Subject des Rechts. Seine Freiheit ist das Fundament
des Rechts, alle Rechtsverhältnisse sind ein Ausfluß derselben. [...] Der Mensch ist Subject des Rechts darum, daß ihm jene Möglichkeit, sich zu bestimmen, zukommt, daß er einen Willen hat. Nicht erst durch den Gott gefälligen Gebrauch der Freiheit wird er zum berechtigten Wesen, nicht dadurch erst, daß er sich zum Guten entschließt, zum Gehorsam gegen Gott. [...] Die moralische Freiheit ist die Freiheit von der Knechtschaft der Sünde, die rechtliche Freiheit ist die Möglichkeit eines Willens überhaupt. 10
§ 6, 8: Das Recht ist sonach die Anerkennung der rechtlichen Freiheit, die sich in den Personen und
ihrem Willen, ihrer Einwirkung auf die Gegenstände äußert. Es ist selbst ein Wille, zunächst Gottes, 12
sodann der Gesammtheit von Menschen die durch dasselbe verbunden sind, ein Wille, der auf die 13
Anerkennung der Person und ihres Willens gerichtet ist. 14
§ 10, 14: Die Existenz des Rechts, welches die menschlichen Verhältnisse bestimmt und ordnet,
beruht auf dem Bewußtsein der Menschen von der rechtlichen Freiheit. Dieses Bewußtsein hat der Mensch von Gott, das Recht ist eine göttliche Ordnung, die dem Menschen gegeben, die von seinem Bewusstsein aufgenommen worden ist.
Das Recht ist der gemeinsame Wille der Rechtsgenossen. [...] Das Bewußtsein, welches die Glieder eines Volks als ein gemeinsames durchdringt, das mit ihn geboren ist, und sie geistig zu Gliedern dieses Volkesmacht, mit einem Wort der Volksgeist ist die Quelle des menschlichen oder natürlichen Rechts, der rechtlichen Ueberzeugungen, die sich in den einzelnen Glieder bethätigen.
§ 23, 33 f: Es läßt sich ein Zustand denken, wo das Recht des Eigenthums für die rechtlichen
Beziehungen hinsichtlich der äußern Güter vollkommen ausreicht. Jeder lebt mit seiner Familie abgesondert auf seinem Grundbesitz, der ihm alles, was seine einfachen Bedürfnisse heischen, darreicht; [...]. Über diese einfachen Zustände ist das Menschengeschlecht bald hinaus gegangen. Die Einzelnen treten aus ihrer Isolirung heraus, es entsteht ein Verkehr, darauf berechnet, dem Einen den Gebrauch oder die Resultate der Kräfte des Andern auf freiem Standpunkt, und daher gegenseitig zu verschaffen. Nicht jeder hat alle Güter, derer er bedarf, Sachen oder Kräfte, zu jeder Zeit in seiner Macht; dadurch entsteht das Bedürfnis einer gegenseitigen Aushülfe, die ebenfalls unter rechtlichen Schutz gestellt wird. [...] Oder wenn dies nicht ausreicht, wird er den Eigenthümer der Güter, deren er bedarf, oder vermittelst welcher er sich die ihm nöthigen anschaffen kann, angehen, sie ihm auf Rückgabe vorzustrecken. Auf diese Weise entstehen die Obligationen: Verpflichtungen zu Leistungen, Rechte, die man Forderungen nennt.
[...] Die Geschichte eines Volks, wie die der Menschen, ist einem von einer Anhöhe herabrollenden Stein vergleichbar, dessen Geschwindigkeit sich zuletzt ins Ungemessene vergrößert; Hemmung ist hier Fristung des Lebens, beschleunigte Bewegung Annäherung des Untergangs.
GLIEDERUNG
A. Georg Friedrich Puchta
I. Biografische Vorbemerkungen
II. Einordnung in die historische Epoche und Situation
III. Wissenschaftliche Positionen Georg Friedrich Puchta:
Begriffsjurisprudenz und die Genealogie der Begriffe.
B. “Cursus der Institutionen - eine auszugsweise
und kurze Zusammenfassung
C. “Cursus der Institutionen - eine Interpretation
I. Der Rechtsbegriff des Autors
II. Entstehung von Recht, verschiedene Ansätze hierzu und
die Verhältnisse der Ansätze zueinander
III. Aufgaben des Rechts
IV. Werte und politische Überzeugungen in Georg Friedrich
Puchtas Rechtsauffassung
V. Wirtschaftspolitische Überzeugungen des Autors und
Implikationen auf Staat und Recht
VI. Die Freiheit des Menschen
III
LITERATURVERZEICHNIS
BOHNERT, JOACHIM: Georg Friedrich Puchta. In: Zeitschrift der Savigny- Stiftung für Rechtsgeschichte; Band Nr. 96; Weimar 1979.
HAFERKAMP, HANS-PETER: Georg Friedrich Puchta und Begriffsjurisprudenz. In: Studien zur europäischen Rechtsgeschichte; Band 171; Frankfurt am Main 2004
HAFERKAMP, HANS-PETER: Recht als System bei Georg Friedrich Puchta. In: Forum Historiae Iuris, erste europäische Internetzeitschrift für Rechtsgeschichte; Schröder, Rainer et al. (Hrsg.); o. O. 2003. http://www.forhistiur.de/zitat/0311haferkamp.html
KLEINHEYER, GERD und SCHRÖDER, JAN: Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, eine biographische Einführung in die Geschichte der Rechtswissenschaft; 5. neu bearbeitete Auflage; Heidelberg 2008
LANDAU, PETER: Puchta und Aristoteles. In: Zeitschrift der Savigny Stiftung für Rechtsgeschichte; 109. Band; Köln, Wien, Weimar 1992
LARENZ, KARL: Methodenlehre der Rechtswissenschaft. In: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft; Hrsg. W. Kunkel, H. Peters, E. Preiser; Berlin, Göttingen, Heidelberg 1960.
O. V. : Puchta, Georg Friedrich. In: Allgemeine Deutsche Biographie; sechsundzwanzigster Band; Hrsg. Historische Kommission an der Königlich-Bayerischen Akademie der Wissenschaften; o. O. 1888.
O. V. : Puchta, Georg Friedrich. In: Neue Deutsche Biographie; Hrsg. Hockerts, Hans Günter; Berlin 2001.
PUCHTA, GEORG-FRIEDRICH: Cursus der Institutionen; 9. Auflage nach dem Tod des Verfassers; 1. Band; Leipzig 1881
REUTER, FRIEDRICH: Die Erlanger Burschenschaft 1816-1833; Erlangen 1896 (aus dem Archiv der Gesellschaft für burschenschaftliche Geschichtsforschung e.V., Koblenz)
SCHMID, STEFAN: Freiheit als Keim des Rechts. In: Die praktische Philosophie Schellings und die gegenwärtige Rechtsphilosophie; Stuttgart, Bad Cannstatt 1989
SCHMOECKEL, MATHIAS: Auf der Suche nach der verlorenen Ordnung, 2000 Jahre Recht in Europa - Ein Überblick; Köln, Weimar, Wien 2005
WILHELM, WALTER: Zur juristischen Methodenlehre im 19. Jahrhundert, Die Herkunft der Methode Paul Labands aus der Privatrechtswissenschaft; Frankfurt am Main o. J.
A. Georg Friedrich Puchta I. Biografie
Georg Friedrich Puchta wurde als ältester Sohn des Landrichters
Wolfgang Heinrich Puchta am 31. August 1798 1 im fränkischen Cadolzburg bei Ansbach 2 geboren. Von 1811 bis 1816 besuchte Puchta das Ägidengymnasium zu Nürnberg 3 , wo zu der Zeit Georg Wilhelm Friedrich Hegel Rektor war und seinen Schülern die Philosophie vortrug. Die Lehren Hegels haben aber bei Puchta wenig Haftung gefunden 4 . Im Jahr 1816 begann Puchta an der Universität Erlangen das Studium der Rechtswissenschaft. Nachdem er das Studium abgeschlossenen hatte, promovierte er 1820 mit der Dissertation “de itinere, actu et via” und habilitierte im noch im gleichen Jahr im römischen Recht 5 . Nach der Beendigung des Studiums unternahm Puchta eine Reise durch Deutschland - größtenteils zu Fuß 6 - und besuchte die Universitäten von Jena, Berlin, Göttingen, Bonn und Heidelberg. Auf jener Reise machte er die Bekanntschaft mit Persönlichkeiten wie dem Rechtsgelehrten Friedrich Carl von Savigny 7 8 . 1823 erhielt Puchta einen Ruf als Romanist, also Rechtshistoriker der römischen Geschichtsquellen 9 nach Dorpat (heute Tartu, Estland), lehnte diesen jedoch ab, um eine außerordentliche Professur des Rechts in Erlangen im selben Jahr anzutreten. Seine Ehefrau Christiane, geb. Stahl heiratete Puchta 1824 wohl in Erlangen 10 .
1
O.
V. : Puchta, Georg Friedrich. In: Allgemeine Deutsche Biographie, sechsundzwanzigster Band, Historische
2 BOHNERT, JOACHIM: Georg Friedrich Puchta. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Band Nr. 96; Weimar 1979; S. 230, Z. 14
3 BOHNERT, JOACHIM: Georg Friedrich Puchta; S. 231, Z. 7-8 4 Puchta, Georg Friedrich; HISTORISCHE KOMMISSION (Hrsg.); S. 685, Z. 20-24 5 Puchta, Georg Friedrich; HISTORISCHE KOMMISSION (Hrsg.); S. 685, Z. 26-27, 34-37 6 BOHNERT, JOACHIM: Georg Friedrich Puchta; S. 232, Z. 9 7 Puchta, Georg Friedrich; HISTORISCHE KOMMISSION (Hrsg.); S. 685, Z. 37-39
8 Puchta, Georg Friedrich. In: Neue Deutsche Biographie, HOCKERTS, HANS GÜNTER (Hrsg.), Berlin 2001; S. 757, Z. 24 9 SCHMOECKEL, MATHIAS: Auf der Suche nach der verlorenen Ordnung, 2000 Jahre Recht in Europa - Ein Überblick; Köln, Weimar, Wien 2005; S. 369, Z. 20-24
10 O.V.: Puchta, Georg Friedrich; HOCKERTS, HANS GÜNTER (Hrsg.); S. 757, Z. 15
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